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Ahl al-kitab: «Leute des Buches», bezeichnet die drei Buchreligionen Islam, Judentum und Christentum. Wegen dieser Verwandtschaften geniessen die Juden und Christen im Islam auch eine besondere Stellung im Gegensatz zu Angehörigen anderer Religionen.
Alim (Plural ulama): Gelehrter, «Wissender» auf dem Gebiet des islamischen Rechtes, ohne Trennung in religiöse oder politische Bereiche. Voraussetzung ist ein entsprechendes Studium, das dem Alim das notwendige Wissen vermittelt.
Amir al-muminin: «Herrscher (ursprünglich Befehlshaber) der Gläubigen», Titel eines islamischen Herrschers, der sowohl politisches wie religiöses Oberhaupt seines Volkes ist.
Al-Azhar: Bedeutendste Hochschule des sunnitischen Islams, Zentrum seiner Rechtstätigkeit; gegründet im 10. Jahrhundert von den Fatimiden; befindet sich in Kairo.
Dar al-islam: «Haus des Islams», das Gebiet des Islams in Abgrenzung zum Dar al-harb («Haus des Krieges»), in dem der Islam nicht herrscht und mit dem man deshalb in der Anfangszeit meist im Kriege lag. Beide Begriffe sind insofern von Bedeutung, als sie das Grundverständnis des Islamisten und im Prinzip auch des einfachen Muslims von dieser Welt betreffen. Demzufolge existieren in deren Bewusstsein nur zwei Welten bzw. Staaten. Die Konsequenzen: Erstens wird die Welt damit nach dem Prinzip «wir» und «die anderen» geordnet. Zweitens negiert es im Prinzip die Existenz moderner Nationalstaaten.
Din wa-daula: «Glaube und Reich», die Einheit von Politik und Religion im Islam. Im Gegensatz zu Judentum und Christentum hat der Islam nie eine Trennung zwischen Staat und Religion vollzogen. Vielmehr beinhaltet seine Lehre eine komplette Welt-, Staats-, Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.
Fatwa: Rechtsgutachten eines Muftis; kann mit hoher Autorität des Gutachters sehr nahe an eine Rechtsverbindlichkeit kommen; besser umschrieben mit «Rechtsmeinung».
Hadith: «Mitteilungen»; Überlieferungen vom Leben und Handeln Mohammeds. Eine der Grundlagen der Scharia.
Ijtihad: Die Einbeziehung verstandesgemässer, d. h. menschlicher, Überlegungen bei der Beantwortung islamischer Rechtsfragen durch die Gelehrten.
Imam: Bezeichnet im sunnitischen Islam zuerst einmal den Vorbeter der islamischen Gemeinde, der darüber hinaus aber auch Führungsaufgaben in der Gemeinde übernehmen kann. Für die Schia ist er in jedem Fall ein Führer in der Tradition des Propheten und des vierten Kalifen Ali.
Integrismus: Wird im frankophonen Raum von manchen Autoren an Stelle des Begriffs «Islamismus» verwendet.
Jahiliya: «Unwissenheit», bezeichnet allgemein die vorislamische Zeit in Arabien, zuweilen auch die ausserislamische - im islamischen Verständnis vorislamische - Welt.
Jihad: «Das Sich-Bemühen» um den Islam; die Tragweite des Begriffes reicht von dem Bemühen, ein besserer Muslim zu werden, bis hin zur umstrittenen Form der Ausbreitung des Islams durch einen «heiligen Krieg». Jihad meint aber auch das Bemühen um die friedliche Ausbreitung des Islams.
Kalif: «Nachfolger, Stellvertreter», bezeichnet den politischen und religiösen Führer der muslimischen Gemeinde nach dem Tode Mohammeds, wurde zugleich mit «amir al-muminin» (s. o.) angesprochen, wobei letztere Bezeichnung später auch auf verschiedene Herrscher in verschiedenen Teilen der muslimischen Welt übergegangen ist. Kalifen konnte es hingegen nur einen geben, ungeachtet einiger Gegen-Kalifen. Das letzte panislamische Kalifat wurde in der Türkei nach der Absetzung des letzten osmanischen Sultans in den zwanziger Jahren abgeschafft. Mahdi: Der «Rechtgeleitete», Gottes Gesandter zum jüngsten Gericht, der am Ende der Zeiten für die Wiederherstellung des wahren, durch korrupte Herrscher entstellten Islam sorgen wird.
Majlis: «Zusammentreffen», heute meist eine Art Parlament.
Mekka: Das eigentliche religiöse Zentrum des Islams. Zur dortigen Kaaba hat der Muslim einmal im Leben den Hajj zu absolvieren, so es ihm gesundheitlich und finanziell möglich ist.
Moschee: Zentrum der Gemeinde, keineswegs nur als Ort des Gebetes verstanden; deshalb meist von kulturellen und sozialen Einrichtungen, von Bibliotheken bis zu Armenküchen, umgeben.
Mufti: Rechtsgelehrter mit Kompetenz zur Erstellung von Rechtsgutachten.
Scharia: Gesamtheit des islamischen Rechtes in seiner ganzen politischen und religiösen Ausformung. Zu den Grundlagen zählen der Koran, die Sunna (Hadith) sowie die beiden Rechtsmethoden des «ijma» und des «qiyas». «Ijma» ist der Konsens aller Rechtsgelehrten. «Qiyas» ist der Analogieschluss für den Fall, dass alle vormaligen Quellen und Vorgehensweisen in einer bestimmten Frage kein Ergebnis erbracht haben. Erst wenn diese ausgeschöpft sind, steht dem Rechtsgelehrten «ray», die Bildung einer eigenen Meinung, offen. Daneben existierte seit Mohammed auch stets das Gewohnheitsrecht, das allerdings nicht in Widerspruch zur Scharia stehen durfte.
Schia/Schiiten: «Partei» Alis, des 4. Kalifen und Schwiegersohns Mohammeds; in der Folgezeit die zweite grosse islamische Richtung, die sich vor allem wegen eigener Nachfolgevorstellungen von der Mehrheitsrichtung der Sunniten abspaltete. Schiiten akzeptieren nur Muslime als Kalifen, die ihren Stammbaum auf Mohammed oder Ali zurückführen können, während dies bei den Sunniten jeder befähigte Muslim sein kann. Im Laufe der Zeit haben sie eigene religiöse Vorstellungen entwickelt. Auch in sich haben die Schiiten mehrere Zweige gebildet. Schiiten machen rund 10 Prozent aller Muslime aus und leben heute vor allem in Iran, den Golfstaaten, Libanon, Pakistan und Afghanistan.
Shura: Die den Herrscher beratende Versammlung der Stammesoberen, heute auch stv. für eine Art Parlament; ursprünglich vom ersten Kalifen eingesetztes Gremium zur Wahl eines Nachfolgers.
Sufismus, Sufis: Mystische Richtungen des Islam, organisiert in Orden bzw. Bruderschaften. Nicht selten vom orthodoxen Islam abgelehnt, führen Sufismus und orthodoxer Islam jedoch meist eine Art natürliches Miteinander.
Sunna/Sunniten: «Tradition», bezeichnet die Anhänger der Mehrheitsrichtung im Islam (etwa 90 Prozent), im Gegensatz zu den Schiiten. Ausserdem bezeichnet Sunna die Überlieferung von Leben und Handeln des Propheten als Vorbild für Leben und Handeln der Muslime (niedergeschrieben in der Hadith, die neben dem Koran ein Teil des islamischen Rechts ist).
Umma: «Gemeinde», die Gemeinschaft aller Muslime, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Richtung und von staatlichen oder ethnischen Grenzen.
Wahhabismus: Im 18. Jh. entwickelte puritanische Lehre, die den Islam von nachkoranischen Elementen reinigen will. Breitete sich mit dem Aufstieg des Hauses Saud auf der arabischen Halbinsel aus; heute religiöse Doktrin Saudiarabiens, mit Anhängern auch in der übrigen islamischen Welt. «Wahhabismus» wird z. T., etwa in Zentralasien, als Synonym für «Islamismus» verwendet.(vss)
Ehe und Familie
1. Verlobung
Der Islam kennt die Verlobung. In dieser Phase dürfen sich die Verlobten in der Öffentlichkeit oder in der Gegenwart dritter treffen und über ihre Lebensplanung usw. sprechen. Diese Phase dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und mehr über die Denkweise und Art des zukünftigen Lebenspartner zu erfahren. Die Verlobten sollten sich jedoch nicht über zu intime Dinge unterhalten, hiermit müssen sie bis zu ihrer Ehe warten.
2. Scheidung seitens des Mannes
Stufe 1:
Wenn der Mann den Entschluß gefaßt hat, sich scheiden zu lassen (arabisch: talaq), muß er erst einmal warten, bis die Frau sich in einer blutungsfreien Phase befindet, in der sie keinen Beischlaf hatte. Erst dann darf er mündlich und ohne Zorn (in besonnenem Zustand) die Scheidung aussprechen. Selbstverständlich sollte es gute Gründe dafür haben, aber diese Gründe werden nicht durch eine dritte Instanz geprüft. Die Entscheidung liegt allein im Ermessen des Mannes. Nachdem er dies getan hat, ist die Scheidung noch nicht vollzogen. Die Frau soll weiterhin in der Wohnung des Mannes wohnen. Es beginnt eine Zeit (im arabischen Idda genannt), die drei Monatsblutungen der Frau (bzw. drei Monate, falls keine Monatsblutung mehr vorkommt) dauert und während derer der Mann die Scheidung zurücknehmen kann. Tut er dies, gilt die Ehe als nicht geschieden. Tut er es nicht, ist die Ehe nach Ablauf der Frist geschieden. In diesem Fall kann die Ehe dennoch erneut geschlossen werden, hierfür ist allerdings ein neuer Ehevertrag erforderlich.
Im Falle, daß er die Scheidung zurücknimmt, wird die Ehe weitergeführt. Bei erneutem Scheidungswunsch des Mannes verfährt man noch einmal wie oben beschrieben (Aussprache des Scheidungswunsches (Talaq), Abwarten der Idda, -> Scheidung oder Fortführung der Ehe. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Fortführen der Ehe wiederum nur mit einem neuen Ehevertrag möglich.)
Ist die Scheidung auch beim zweiten Mal während der Idda zurückgenommen worden, wird die Ehe wieder ohne erneuten Ehevertrag weitergeführt. Wenn nun noch einmal von Seiten des Mannes der Wunsch besteht, die Ehe zu scheiden, so ist dieser Entschluß endgültig. Es gibt hier keine Frist (Idda, s.o.), die Ehe ist sofort geschieden und kann auch durch einen erneuten Ehevertrag nicht weitergeführt werden. Erst, nachdem die Frau die Ehe mit einem anderen Mann geschlossen hat und von diesem wieder (endgültig) geschieden ist, kann sie erneut die Ehe mit ihrem früheren Mann eingehen. Dies soll bewirken, daß sich der Mann sehr gut überlegt, ob er sich wirklich von der Frau scheiden lassen will.
Allgemein gilt, daß die Scheidung während der Idda als zurückgenommen gilt, wenn der Mann dies äußert oder Beischlaf mit seiner Frau hat.
Nach Meinung eines großen islamischen Gelehrten gilt übrigens: "Von allen erlaubten Dingen ist die Scheidung das von Gott am meisten verabscheute."
3. Islamische Trauung in Deutschland
Zu einer islamischen Trauung in Deutschland gehört:
1. Die Eheschließung muß standesamtlich durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, bestimmte typisch islamische Klauseln der Ehe bei einem Notar in Form eines Ehevertrages festzulegen (z.B. Morgengabe, islamische Erziehung der Kinder oder islamisches Erbrecht).
2. Man sollte zusätzlich noch eine islamische Eheschließung in der Moschee durchführen. Maßgebend ist aber die standesamtliche Heirat, da nur sie den Schutz der Ehe durch das hier gültige Gesetz garantiert. Die islamische Eheschließung in der Moschee besteht aus dem gegenseitigen Ja-Wort der beiden Eheanwärter und die Einigung auf eine Morgengabe vor mindestens zwei Zeugen. Danach muß die Ehe öffentlich verkündet werden. Die Ehe ist nicht zeitlich begrenzt. Dies ist die Definition der islamischen Eheschließung, wenn man sich nur auf das absolut wesentliche beschränkt.
4. Wie steht der Islam zur Adoption?
Aus dem Koran geht das Verbot der gesetzlichen Adoption hervor. Mit Adoption ist hier die Annahme eines nicht-leiblichen Kindes, deren Eltern noch leben. Auch die Adoption eines Kindes dessen Eltern bereits verstorben sind ist nicht erlaubt.
Folgende Stelle bafaßt sich mit diesem Thema: (Übersetzung des Koran Adel Theodor Khoury) [33, 4]: "(..) Und Er hat eure Adoptivsöhne nicht wirklich zu euren Söhnen gemacht. Das ist eure Rede aus eurem Munde. Aber Gott sagt die Wahrheit, und Er führt den (rechten) Weg. [33:5] Nennt sie nach ihren Vätern. Das ist gerechter in den Augen Gottes. Wenn ihr ihre Väter nicht kennt, dann gelten sie als eure Brüder in der Religion und eure Schützlinge." Das bedeutet, daß Allah die Kinder, die von Menschen als adoptiert angesehen werden, nicht als deren Kinder ansieht. Damit dürfen wir dies auch nicht tun.
Die Sunna liefert weitere Informationen zu diesem Thema. Der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) hat selbst vor seiner Entsendung als Prophet einen Jungen Namens Zaid adoptiert, dessen Eltern lebten. Als Allah die Adoption verbot, deklarierte der Prophet Zaid als Sohn seines natürlichen Vaters also nicht als seinen eigenen Sohn. Um alle Zweifel über die nun nicht mehr väterliche Beziehung zu Zaid zu beheben, heiratet der Prophet (Friede sei mit ihm) die geschiedene Frau Zaids, was er als sein Schwiegervater nicht hätte machen können. Der Prophet wollte damit zeigen, daß die Adoption verboten ist, man zwar Pflegekinder nehmen kann, diese jedoch niemals den rechtlichen und gesellschaftlichen Status eines leiblichen Kindes erhalten dürfen.
Über den Grund für dieses Verbot kann nun spekuliert werden. Die Adoption wird als eine Verfälschung der natürlichen Ordnung angesehen. Das heißt, daß die Adoption die Familienordnung durcheinanderbringt. Dem Adoptivkind (ob Junge oder Mädchen) wird der vertraute Zugang zu Familienangehörigen des anderen Geschlechts ermöglicht, den er/sie nicht haben darf. Hinzu kommen mögliche Streitigkeiten hinsichtlich des Erbes. Das Adoptivkind bekäme, falls die Adoption erlaubt wäre, einen festgelegten Anteil des Erbes und nimmt damit den rechtmäßigen Erben der Eltern einen Teil des Erbes, der ihnen zusteht, weg. Daß dies oft genug zu Streit führen kann, kann man sich vorstellen.
5. Wie steht der Islam zu außerehelichen Beziehungen mit dem anderen Geschlecht?
Außerhalb der Ehe ist es nicht erlaubt mit einer Person, die man heiraten kann, Zärtlichkeiten auszutauschen oder gar Beischlaf zu haben. Dies gehört zur Moral und Ethik des Islam, der in der Ehe die gesunde Institution für ein Zusammenleben zwischen Mann und Frau sieht, in der die kommende Generation erzogen wird. Darüber hinaus müssen Situationen vermieden werden, die dazu führen können, daß es zu einer nicht erlaubten sexuellen Beziehung kommen kann.
6. Sexuelle Verweigerung in der Ehe (seitens des Mannes oder der Frau)?
Der Islam erlaubt es der Frau nicht, sich ihrem Mann ohne berechtigten Grund (also willkürlich) sexuell zu verweigern. Dies wird aus folgenden zwei Hadithen deutlich: 1. Abu Huraira berichtet, daß der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) gesagt hat: "Wenn eine Frau die Nacht mit der Absicht verbringt, das Bett ihres Mannes zu meiden, so werden die Engel sie solange verfluchen, bis sie von ihrem Plan absieht." (überliefert u.a. von Buchari und Muslim, also authentische Überlieferung).
2. Abu Huraira berichtet, daß der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) gesagt hat: "Wenn ein Mann seine Frau in sein Bett bittet, und sie es ablehnt, zu ihm zu gehen, so wird sie von den Engeln solange verflucht, bis sie am nächsten Morgen aufsteht." (überliefert u.a. von Buchari und Muslim, also gesicherte Überlieferung).
Warum gibt es dieses Verbot? Der Islam betrachtet die Ehe als das Kernstück der Gesellschaft. In ihr sollen die Familienmitglieder einen Ort des Friedens und der Geborgenheit finden, in dem u.a. die nächste Generation mit der Moral und Ethik des Islam heranwächst und durch eine gute Bildung zum geistigen und weltlichen Fortschritt der Gesellschaft beiträgt. Allah verbietet deshalb jeden außerehelichen sexuellen Kontakt, dieser stellt eine Gefahr für eine intakte Familie und somit für die ganze Gesellschaft dar. Auch verbietet der Islam alles, was zu einem solchen außerehelichen sexuellen Kontakt führen könnte. Und genau hierzu zählt die sexuelle Verweigerung einer der beiden Ehepartner gegenüber dem anderen. Wenn dieser nämlich nicht dazu kommt, seine sexuellen Triebe auf erlaubter Weise zu befriedigen, besteht die verstärkte Gefahr der unerlaubten Befriedigung.
Gibt es Ausnahmen zu dieser Regel? Wenn die Frau sich jedoch aus gutem Grunde (also gesundheitlich oder psychisch) nicht in der Lage sieht, den Geschlechtsakt mit dem Mann zu vollziehen, sollte der Mann sich geduldig und barmherzig zeigen. Er darf die Frau keinesfalls durch Gewaltanwendung dazu zwingen noch ihr durch Psychoterror so lange Schaden zufügen, bis sie sich ihm gezwungenermaßen beugt. Die Frau muß bedacht sein, ihre Hinderungsgründe möglichst schnell zu beseitigen. Es ist verständlich, daß der Zwang der Frau zum Geschlechtsakt nicht im Sinne des Islam steht. Der Gesandte Allahs hat gesagt: "Der beste unter euch ist der, der seine Frau am besten behandelt". (Hadith sahih - gesicherte Überlieferung).
Und der Mann? Auch der Mann darf sich der Frau nicht ohne Folgen sexuell verweigern. Dies geht aus folgendem Koranvers vor: "Für die, die schwören sich von ihren Frauen zu trennen, seien vier Monate Wartezeit festgesetzt. Kommen sie dann zur Vernunft, siehe, so ist Allah verzeihend und barmherzig. Und wenn sie zur Scheidung entschlossen sind, siehe, so ist Allah hörend und wissend" (2:226-227) Hierzu sagt Al-Qaradawi in seinem Buch "Erlaubtes und verbotenes im Islam": "Einer der Aspekte der Sorge für die Rechte der Frauen seitens des Islam besteht darin, dem Mann zu verbieten, so verärgert über seine Frau zu sein, daß er die geschlechtliche Beziehung mit ihr für einen Zeitraum einstellt, den sie nicht ertragen kann. Wenn diese Einstellung der geschlechtlichen Beziehung seinerseits von einem Schwur begleitet wurde, sind ihm vier Monate gegeben, sich zu beruhigen und zu seiner Frau zurückzukehren. (...) Allerdings muß er trotzdem Buße für seinen Schwur leisten." Wenn die Zeit aber verstreicht, gilt seine Frau sofort als geschieden, als Strafe für die Vernachlässigung ihrer Rechte.
7. Zustimmung der Frau zur Heirat
Es ist das Recht der Frau, die Entscheidung über eine Heirat zu treffen, und ihr Vater oder Vormund darf sich nicht über ihre Einwände oder ihre Wünsche hinwegsetzen. Der Prophet (s) hat gesagt: "Eine Frau, die schon einmal verheiratet war, hat mehr Verfügungsrecht über sich als ihr Vormund, und die Erlaubnis einer Jungfrau muß von ihr ersucht werden, und ihre Erlaubnis ist ihr Schweigen." (Überliefert von Buchari und Muslim - also eine gesicherte Überlieferung).
Ibn Madscha und einige andere Überlieferer berichten den folgenden Hadith:"Ein Mädchen kam zum Propheten (s) und berichtete ihm, daß ihr Vater sie gegen ihren Willen an ihren Vetter verheiratet habe. Daraufhin überließ der Prophet (s) ihr die Sache. Sie sagte dann: "Ich bin damit einverstanden, was mein Vater getan hat, aber ich wollte es den Frauen bekannt werden lassen, daß Väter in dieser Sache nicht die Entscheidung haben."
8. Scheidung seitens der Frau
Ist die Scheidung seitens der Frau gewollt (arabisch: chulla), so muß sie sich an ein Gericht oder einen Schiedsrichter wenden. Dieser kann die Ehe aufheben, wenn die Begründung der Frau einem der folgenden Gründe entspricht:
- Impotenz oder Unfruchtbarkeit des Mannes (um dem eventuellen Kinderwunsch der Frau gerecht zu werden)
- Armut (weil der Mann z.B. faul ist und keine Arbeit sucht. Er ist aber als Familienoberhaupt für das materielle Wohl der Familie/seiner Frau verantwortlich)
- Gewaltanwendung seitens des Mannes
- Ablehnung gegenüber dem Mann aufgrund von Eigenschaften des Mannes, die es der Frau subjektiv nicht möglich machen, weiter mit ihm zusammenzuleben.
Außerdem ist zu erwähnen:
- daß der Mann das Recht hat, eine Abfindung bis zur Höhe der geleisteten Morgengabe zu verlangen
- daß die Frau sicht das Recht auf selbstbestimmte Scheidung (ohne nähere Angabe von Gründen) durch einen Zusatz im Ehevertrag verschaffen kann.
Einem Hadith zufolge gilt: "Von allen erlaubten Dingen ist die Scheidung das von Gott am meisten verabscheute."
9. Analverkehr
Im Koran heißt es: "Und sie fragen dich über die monatliche Reinigung. Sprich: "Sie ist schadenbringend, so haltet euch fern von Frauen während der Reinigung, und geht nicht ein zu ihnen, ehe sie nicht rein sind. Haben sie sich jedoch gereinigt, so geht ein zu ihnen, wie Allah es euch geboten. Allah liebt die sich zu Ihm Bekehrenden und liebt die sich Reinhaltenden."(2:222) "Eure Frauen sind euch ein Acker, geht zu eurem Acker, von wann ihr wollt, aber schickt etwas voraus für eure Seelen und fürchtet Allah und wißt, daß ihr ihm begegnen werden, und verkünde Freuden den Gläubigen." (2:223)
Dies heißt, dass die sexuelle Beziehung innerhalb der Ehe in jeder Art erlaubt ist, es sei denn, sie wurde ausdrücklich verboten. Ausdrücklich verboten wurde der Geschlechtsverkehr während der Menstruation (hier ohne Beleg) und Analverkehr:
Nach Ahmad, Tirmidhi, Nasai, Ibn Madscha hat der Prophet (Friede sei auf ihm) gesagt: "Nähert euch den Frauen nicht anal.". Er bezeichnete den Analverkehr als "kleine Homosexualität".
10. Oralverkehr
Oralsex in der Ehe ist erlaubt. Es gibt einige Gelehrte, die der Meinung sind, dass der Samenerguß nicht im Mund der Frau vonstatten gehen soll. Die Mehrheit der Gelehrten machen jedoch keine Einschränkungen und berufen sich auf folgenden Vers:
"Eure Frauen sind euch ein Acker, geht zu eurem Acker, von wann ihr wollt, aber schickt etwas voraus für eure Seelen und fürchtet Allah und wißt, daß ihr ihm begegnen werden, und verkünde Freuden den Gläubigen." (2:223)
Dies heißt, dass die sexuelle Beziehung innerhalb der Ehe in jeder Art erlaubt ist, es sei denn, sie wurde ausdrücklich verboten. Ausdrücklich verboten wurde Analverkehr und Geschlechtsverkehr während der Menstruation.
II. Beziehung zu Juden und Christen
1. Was bedeuten die 10 Gebote für die Muslime?
Die 10 Gebote gibt es im wesentlichen auch im Islam, wenn auch nicht als separate Sammlung, wie dies im Judentum bzw. Christentum der Fall ist.
Das wichtigste ist sicherlich das erste der 10 Gebote: "Du sollst keine anderen Götter haben neben mir."
Auch die anderen dieser Gebote gibt es (in ähnlicher Form) im Islam. Im Islam haben einige von ihnen allerdings einen verbindlicheren Stellenwert. D.h. daß das Nicht-Einhalten (einiger) dieser Gebote/Gesetze schon auf der Erde strafrechtlich verfolgt wird (z.B. Mord, Ehebruch, Diebstahl, (vereidigte) Lüge, Abfall vom Glauben (in bestimmten Fällen)).
Außerdem kann man hinzufügen, daß der Islam nicht nur den Koran und die Überlieferungen des Propheten Mohammed anerkennt. Daneben erkennt der Islam nämlich auch alle Propheten an, die im Christentum bekannt sind, somit also auch Moses, von dem überliefert wird, daß er die Tafeln mit den 10 Geboten von Gott erhalten hatte (Altes Testament). Allerdings werden die Überlieferungen dieser Propheten nicht als sicher authentisch, sondern als teils von den Menschen verändert angesehen. Daher halten sich die Muslime überwiegend an die ihnen als sicher bekannten Quellen:
Koran (Offenbart durch den Engel Gabriel an den Propheten Mohammed)
Sunna (Überlieferungen über das Leben des Propheten, aufgeschrieben von Menschen, die zu seiner Zeit lebten, seine Gefährten waren.)
2. Zusammenhang zwischen Judentum, Christentum und Islam
Zu diesem Thema kann man ganze Bände erzählen. Deswegen möchten wir hier nur auf die konkrete Frage eingehen, ob aus diesen Zusammenhängen ein Konfliktpotential für die heutige Zeit besteht. Zunächst einmal in übersichtlicher Form die Abstammungen:
- Ismail (Sohn von Abraham und Hagar) ist der Stammvater der Araber.
- Jakob (Sohn von Isaak) ist der Stammvater der Israeliten.
Aus dieser Stammesgeschichte kann eigentlich kein Konfliktpotential hervorgehen. Im Gegenteil, die Tatsache, daß die Muslime und die Juden Mitglieder zwei der drei abrahamitischen Religionen sind, sollte der Grund für eine harmonische Beziehung und Brüderlichkeit sein. Juden, Christen und Muslime eint die gemeinsame Abstammung vom Propheten Abraham (auf dem der Segen und Friede Gottes ruhen möge) und der Glauben an den Einen gemeinsam Gott.
3. Darf das Kind einer Mischehe (er: Muslim, sie: r.kath.) katholisch getauft werden?
Die Kinder einer Mischehe zwischen einem Muslim und einer Jüdin, Christin und Muslima müssen islamisch erzogen werden. Gleich, ob es ein Junge oder ein Mädchen ist. Deswegen ist eine katholische Taufe islamisch nicht erlaubt. Der Grund: Der Islam erlaubt es dem muslimischen Mann eine Angehörige der Religionen der Schrift zu heiraten. Dieser muß er dann Religionsfreiheit gewähren. Ein solches Ausmaß an Toleranz ist eine Eigenheit des Islam, die man bei anderen Glaubenslehren und Völkern kaum antrifft. Die Kindererziehung muß hingegen islamisch sein (was eigentlich den Eheleuten vor dem Eintritt in die Ehegemeinschaft klar sein sollte). Der Grund dafür ist, daß der Islam zwar das o.g. Maß an Toleranz gegenüber der Ehefrau vorschreibt, aber das heutige Christentum bzw. Judentum nicht als komplett richtige Religion betrachtet. Der Islam kam ja, um das Christentum abzulösen und als endgültige Religion für die Menschheit. Deswegen sollen die Kinder einer solchen Ehe natürlich nach dem Islam erzogen werden. Zu den Verpflichtungen des Mannes bei der Erziehung seiner Kinder gehört, daß er gewährleistet, daß diese islamisch erzogen werden oder auch, daß die Kinder in ihm ein gutes Vorbild sehen. Er hat auch die Verantwortung für die finanzielle Absicherung seiner Familie.
4. Islamische Erziehung von Kindern einer Mischehe (Muslim mit Christin oder Jüdin)?
Die Kinder einer Mischehe zwischen einem Muslim und einer Jüdin, Christin und Muslima, müssen islamisch erzogen werden. Deswegen ist eine katholische Taufe islamisch nicht erlaubt. Der Grund: Der Islam erlaubt es dem muslimischen Mann, eine Angehörige der Religionen der Schrift zu heiraten. Dieser muß er dann Religionsfreiheit gewähren. Ein solches Ausmaß an Toleranz ist eine Eigenheit des Islam, die man bei anderen Glaubenslehren und Völkern kaum antrifft. Die Kindererziehung muß hingegen islamisch sein (was eigentlich den Eheleuten vor dem Eintritt in die Ehegemeinschaft klar sein sollte). Der Grund dafür ist, daß der Islam zwar das oben genannte Maß an Toleranz gegenüber der Ehefrau vorschreibt, aber das heutige Christentum bzw. Judentum nicht als komplett richtige Religion betrachtet. Deswegen sollen natürlich die Kinder einer solchen Ehe nach dem Islam erzogen werden. Zu den Verpflichtungen des Mannes bei der Erziehung seiner Kinder gehört, daß er gewährleistet, daß diese islamisch erzogen werden oder auch, daß die Kinder in ihm ein gutes Vorbild sehen. Er hat auch die Verantwortung für die finanzielle Absicherung seiner Familie.
5. Warum darf ein Muslim nur muslimische, christliche oder jüdische Frauen heiraten?
Die Ehe eines Muslim mit einer ungläubigen Frau ist deshalb verboten, weil eine islamische Erziehung der aus dieser Ehe stammenden Kinder nicht gewährleistet ist. Da die Frau überwiegend an der Erziehung der Kinder beteiligt ist, kann beim Kind nicht das Vertrauen in die Existenz Gottes entstehen, wie die bei einer Mutter der Fall ist, die zu einer der monotheistischen Religionen der Fall ist (Judentum, Christentum, Islam).
6. Warum darf eine muslimische Frau keinen Nicht-Muslim heiraten?
Wenn man nun Gründe für das Verbot einer Mischehe aufführt, bei der der Mann nicht Muslim, die Frau aber Muslim ist, muß man zunächst damit beginnen, daß Gott es so im Koran vorschreibt: (2:221) "... und heiratet nicht mitgötterergebene Männer, bis sie glauben ..." Dies bezieht sich auf Mitgötterergebene Männer, also nicht auf Juden oder Christen. (60:10) (über die gläubigen Frauen) "... und habt ihr sie jedoch als Gläubige erkannt, dann laßt sie nicht zu den Ungläubigen zurürckkehren. Sie sind ihnen nicht erlaubt, noch sind jene für sie erlaubt..." Da es im Koran keine Ausnahme für Christen oder Juden gibt, gilt das Heiratsverbot. . Er hat uns erschaffen und weiß natürlich, was das beste für uns ist. Wer an Allah glaubt, versucht sich an seine Gebote zu halten. Eine muslimische Frau darf keinen Nichtmuslim heiraten. Die einzige Möglichkeit, daß die Ehe dennoch zustande kommt, ist die, daß der Nichtmuslim zum Islam konvertiert. Dies sollte aber nicht formal nur der Ehe wegen geschehen. Ein wichtiger Grunde ist die freie Ausübung der Religion. Während der Islam den muslimischen Ehemännern einer Mischehe vorschreibt, ihren christlichen oder jüdischen Ehefrauen die Ausübung ihrer Religion möglich zu machen, kann der Islam den chrislichen Männern einer derartigen (hypotetischen) Mischehe logischerweise derartiges nicht vorschreiben. Somit ist die Religionsausübung der Ehefrau nicht garantiert.
7. Jesus, Christentum
Christentum. Der Islam betrachtet das Christentum zur Zeit, als Jesus gelebt hat als eine legitime und von Gott herabgesante Religion. Damit wäre sie auch richtig, wenn nicht im Verlauf der Zeit viel an ihr verändert worden wäre. Das heißt, daß das Christentum in der Form, wie es jetzt existiert, nicht mehr als die komplett richtige Religion betrachtet werden kann. Dennoch haben Juden- und Christentum bei den Muslimen einen hohen Stellenwert. Sie werden als "Schriftreligionen" bezeichnet. Deshalb ist es den Muslimen beispielsweise erlaubt, von Christen oder Juden geschlachtete Tiere (vom Schwein natürlich abgesehen) zu essen. Auch ist es einem Muslim erlaubt, eine Christin oder Jüdin zu heiraten.
Jesus. Die Muslime glauben daran,
- daß Jesus ein Mensch war,
- daß er von Maria jungfräulich geboren wurde,
- daß er ein Prophet war wie alle anderen Propheten (von Adam über Abraham, Moses und Mohammad),
- daß er nicht gekreuzigt, sondern von Gott in den Himmel erhoben wurde,
- daß er einige Jahre vor dem Jüngsten Gericht auf die Erde zurückkommen wird, um die letzte Botschaft Gottes, die vom Propheten Mohammad verkündet wurde zu praktizieren (also den Islam).
8. Darf ein Muslim an einer kirchlichen Hochzeit als Trauzeuge teilnehmen?
Die Frage, ob ein Muslim (gleich ob Mann oder Frau) an einer christlichen Heirat als Trauzeuge teilnehmen darf, ist aus islamischen Standpunkt mit Nein zu beantworten.
Der Grund dafür ist, daß die Heirat im Christentum als ein heiliges Sakrament angesehen wird (wie z.B. die Kommunion oder die Beichte). Damit ist die Heirat im Christentum ein Gottesdienst, an dem der Muslim nur zuschauen aber nicht teilnehmen darf.
Ein anderer Fall liegt jedoch bei der standesamtlichen Eheschließung vor. Diese ist ein staatlicher und kein religiöser Akt, an dem man als Trauzeuge teilnehmen darf.
9. Welchen Stellenwert haben Bibel und Thora im Islam?
Der Islam anerkennt und respektiert die heiligen Bücher der beiden anderen Schriftreligionen, nametlich die Bibel und die Thora. Allerdings gehen die Muslime davon aus, daß der Inhalt der ursprünglich von Gott herabgesandten Texte durch die Menschen verändert wurde, wodurch sich die wortwörtliche Bedeutung dieser Schriften relativiert.
Einzig der Koran ist durch eine nachprüfbar sichere Überlieferungskette im Original erhalten geblieben. Somit wird er als erste Quelle in religiösen Dingen verwendet.
10. Beziehung zu Juden
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland, der eine große Anzahl der Muslime in Deutschland vertritt, arbeitet schon lange an der Vision, daß Toleranz und Friede zwischen den Glaubensgemeinschaften, zwischen Juden, Christen und Muslimen herrscht. Der Motor für diese Arbeit ist die Friedensbotschaft des Islam, der besonders die Beziehung zu den Schriftbesitzern (Juden und Christen) klar definiert. Allah legt uns Muslimen in dieser Beziehung nicht nur Gerechtigkeit und Güte auf, nein, im Koran ist sogar die Rede von Barmherzigkeit, ähnlich der Barmherzigkeit zu den Eltern! Wie sonst könnte den Muslimen selbst die Ehegemeinschaft zu den Leuten der Schrift erlaubt sein?
Der Islam betrachtet die Mitglieder anderer Glaubensgemeinschaften nicht als Ungläubige oder Heiden, sondern bezeichnet sie als Andersgläubige und regelt den Umgang mit ihnen auf der Basis des Respekts und der Hochachtung und nicht auf der Basis der Gegnerschaft und Feindschaft.
Der Koran betont, dass auch diese ihren Lohn bei ihrem Herrn bekommen werden. So gewinnt der Muslim auch Respekt für die Werke dieser Andersgläubigen.
"Diejenigen, die glauben und diejenigen, die Juden sind und die Christen und die Sabier, all die, die an Gott und den Jüngsten Tag glauben und Gutes tun, erhalten ihren Lohn bei ihrem Herrn, sie haben nichts zu befürchten und sie werden nicht traurig sein."(Sure2, Vers62).
Auch, wenn der Koran die Unterschiede zwischen den Religionen erwähnt und viele Stellen einen intellektuellen Streit mit den Anhängern dieser Religionen beinhaltet, so verpflichtet er gleichzeitig die Muslime, einen solchen Streit "auf die die beste Art und Weise" zu führen.
"Und streitet mit den Leuten des Buches nur auf die beste Art, mit Ausnahme derer von ihnen, die Unrecht tun. Und sagt: Wir glauben an das, was zu uns herabgesandt und zu euch herabgesandt wurde. Unser Gott und Euer Gott ist einer. Und wir sind ihm ergeben." (Sure29, Vers46)
Dieser Streit soll nicht die Vereinnahmung, die Bevormundung oder die Tyrannisierung der anderen zum Ziel haben, sondern lediglich die Feststellung der eigenen Überzeugung und Standpunkte. "Sprich: O ihr Leute des Buches, kommt her zu einem zwischen uns und euch gleich angenommenen Wort: dass wir Gott allein dienen und ihm nichts beigesellen, und dass wir nicht einander zu Herren nehmen neben Gott. Doch wenn sie sich abkehren, dann sagt: Bezeugt, dass wir Gott ergeben sind." (Sure3, Vers64)
Also der Islam hat überhaupt keine negative Einstellung den Juden gegenüber. Wenn sie aber erlebt haben, dass jemand, der "Muslim" ist, doch so eine Eistellung hat, dann heißt das nicht, dass das vom Islam kommt. Sie müssen dann den einzelnen Fall betrachten. Muslime sind auch nur Menschen und können Fehler machen.
vgl: "Das weiche Wasser wird besiegen den harten Stein" von Herrn Dr. Nadeem Elyas, Leiter des Zentralrats der Muslime in Deutschland
11. Dürfen Muslime in einer christlichen Kirche beten?
Wenn damit das islamische Gebet (salat) gemeint ist, so lautet die Antwort ja. Allerdings mit der Einschränkung, daß man die Kirchenbesucher nicht stört. Es ist dabei eine Frage des praktischen Anstands, daß man vorher um Erlaubnis bittet. Der Prophet sagt, daß die ganze Erde als Gebetsplatz fuer die Gläubigen geschaffen wurde. Als der Patriarch von Jerusalem "Umar ibn Al-Khattab" einlud, in der Kirche zu beten, lehnte Umar das ab, weil er nicht wollte, daß zukünftige Generationen von Muslimen anstelle der Kirche dort eine Moschee errichten. Er sagte nicht zum Patriarchen, daß das Gebet in der Kirche verboten sei. Er ging hinaus und betete dort. Tatsächlich bauten die Muslime späterer Generationen an dieser Stelle eine Moschee und nannten sie Umar-Moschee. Umars Weigerung, in der Kirche zu beten, erfolgte aus Respekt und dem Wunsch, die Christen nicht unter Druck zu setzen und ihre Kirche herzugeben.
Quelle: Rundbrief 07/92 der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg
12. Erntedank im Islam?
Der Islam kennt nur zwei religiöse Feste: Das Ramadanfest im Anschluß an den Fastenmonat Ramadan und das Opferfest im Anschluß an die Zeit der Pilgerfahrt.
Man kann das christliche Erntedankfest mit dem gesamten Monat Ramadan und dem anschließenden Fest zu vergleichen. Der Muslim lernt in diesem Monat durch sein tägliches Fasten die besondere Bedeutung von Gottes Schöpfung und Gnade kennen und genießt die Gaben Gottes sehr intensiv. Zusammen mit den fünf täglichen Gebeten und zusätzlichen Koranrezitationen stellt der gesamten Monat ein sehr intensives religiöses Erlebnis dar.
Im übrigen beginnt jedes der fünf täglichen Gebete mit den Worten "Alhamdu lillahi rabbi al-alamin" = "Wir danken Allah (=Gott), dem Herrn der Welten". Der Muslim bedankt sich hiermit für alle Gaben Gottes, nicht zuletzt für die, Gott bewußt dienen zu dürfen.
13. Maria im Islam
Maria ist die Mutter von Jesus und wird als solche im Koran erwähnt, was schon ihren hohen Stellenwert zeigt. Es gibt nämlich (neben den vielen Propheten, die im Koran erwähnt werden und zu denen neben Mohamed auch Jesus, Moses und Abraham und viele mehr zählen) nur sehr wenige beim Namen genannte Personen. Im Koran wird Jesus in fast allen Fällen mit dem Zusatz "der Sohn der Maria" versehen. Eine der 114 Suren des Koran trägt sogar ihren Namen: Surat al-Maryam, Sure 19. Hier findet man weitere Informationen.
14. Dürfen Muslime christliche oder jüdische Feste feiern?
Muslime feiern nur ihre religiösen Feste: Idul-Fitr und Idul-Adha.Diese Feste sind einheitlich unter allen Muslimen. Die genannten Feste können wegen ihres religiösen Inhalts nicht mitgefeiert werden. Nebenbei sei gesagt, dass neben dem Geburtstag Jesu (also dem Weihnachtsfest) auch der Gebutstag des Propheten Mohammad islamisch gesehen nicht gefeiert werden darf (vgl. FAQ-Liste).
Wichtig: Zum guten Umgang gehört allerdings, dass man seinen christlichen, jüdischen und andersgläubigen Mitbürgern zu ihren Festen beglückwünscht und sich mit ihnen freut. Ihre heiligen Feste müssen respektiert werden!
Der Prophet Muhammad ließ z.B. die Christen in Medina ihre religiösen Feste und Zeremonien abhalten. Auch wir müssen diesen Respekt und guten Umgang mit Andersgläubigen pflegen.
Koran (2:256): "Es gibt keinen Zwang in der Religion. ....."
Koran (29:46): "Und streitet mit den Leuten des Buches nur auf die beste Art, mit Ausnahme derer von ihnen, die Unrecht tun. Und sagt: `Wir glauben an das, was zu uns herabgesandt und zu euch herabgesandt wurde. Unser Gott und euer Gott ist einer. Und wir sind Ihm ergeben.`"
15. Jerusalem - Bedeutung der Stadt für den Islam
Im Koran wird eine "weit entfernte Moschee" (die Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem) in Zusammenhang mit einem Wunder, welches dem Propheten wiederfahren ist ("Nachtreise nach Jerusalem"), erwähnt. In Sure 17 Vers 1 heißt es: "Preis dem, der seinen Knecht nachts reisen ließ, von der Heiligen Moschee (Anm. d. Autors: in Mekka) zu der weit entfernten Moschee, deren Umgebung Wir gesegnet haben, damit Wir ihn etwas sehen lassen von Unseren Zeichen. Er ist es ja, der alles hört, der alles sieht."
Zur Erläuterung: Mit "Preis dem...", "Wir", "Er" ist jedesmal Allah gemeint, wobei Allah (=Al-lah) wörtlich übersetzt einfach nur "der Gott" bedeutet.
Aufgrund dieses Wunders hat die Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem einen sehr hohen Stellenwert für die Muslime. Daß es sich bei der "weit entfernten Moschee" tatsächlich um die Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem handelt, ist historisch gesichert.
Die Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem ist für die Muslime das dritthöchste Heiligtum nach der Kaaba in Mekka und der Prophetenmoschee in Medina. Nach einem starken Hadith (überliefert von Buchari) haben die Muslime 16 oder 17 Monate in Richtung Jerusalem gebetet, bevor sie durch die Offenbarung (Koran 2: 142-145, 149-150) erfuhren, dass sie nun in Richtung Kaaba beten sollen.
III. Den Islam kennenlernen
1. Wie werde ich Muslim?
Man kann den Übertritt zum Islam auf zwei Ebenen durchführen.
Der Übertritt auf privater Ebene ist der erste und wichtigste Schritt. Voraussetzung ist, daß man sich intensiv mit dem Islam beschäftigt hat. Man sollte nach allem fragen, was nicht verständlich ist. Auch sollte man versuchen, neue Bekanntschaften zu Muslimen zu schließen, die regelmäßig eine Moschee und islamische Veranstaltungen besuchen. Auf diese Weise gelangt man, so Allah will, zu der tiefen Überzeugung, daß der Übertritt zum Islam der einzig wahre Weg sein kann. Der Übertritt soll ein Schritt des Herzens und der tiefsten Überzeugung sein. Kein Mensch kann dazu gezwungen werden, wie es auch im Koran heißt: "Es gibt keinen Zwang in der Religion".
Gesellschaftlich sieht der Übertritt zum Islam so aus: Man spricht vor zwei Zeugen das Glaubensbekenntnis (die Schahada), es lautet: "Ich bezeuge, daß es keine Gottheit außer Allah gibt und daß Muhammad Allahs Diener und Gesandter ist."
Eine Übersicht über den Islam gibt folgender Link.
IV. Die 5 Säulen des Islam
1. Muß eine schwangere Frau im Monat Ramadan fasten?
Schwangere Frauen müssen nicht fasten, wenn es ihrer Gesundheit oder der des Kindes schadet.
Ein Beleg hierfür findet sich im Koran, Sura 2, Vers 185: "... (über das Fasten) ... und wer krank ist oder auf einer Reise, so (faste er) eine Anzahl von anderen Tagen, Allah möchte das leichte für euch, ...". In diesem Fall ist die Schwangerschaft als Krankheit zu interpretieren. Allgemein gilt, daß das Fasten keine Pflicht zur vorgeschriebenen Zeit ist, wenn die Gesundheit des Fastenden dadurch ernsthaft gefährdet ist.
Die medizinische Unfähigkeit zu fasten sollte im Einvernehmen mit dem behandelnden Gynokologen (Frauenarzt) der Schwangeren geklärt werden. Ein muslimischer Arzt ist hierbei vorzuziehen, weil er oftmals weniger leichtfertig mit der Pflicht des Fastens umgeht und nur bei tatsächlicher Notwendigkeit die Befreiung vom Fasten festlegt.
2. Gebetsrichtung
Die Muslime richten sich während ihrer Gebete gen Mekka. Sie beten Allah an und verneigen sich in Richtung des Zentrums der Muslime, der Kaaba, dem ersten Gotteshaus dieser Welt, daß von Abraham (Friede sei mit ihm) erbaut wurde.
Wenn Muslime auf Reisen sind, helfen Kompanten zur Gebetsausrichtung. Mit Hilfe von den Koordinaten der Orte auf der Welt (Längen- und Breitengrade) kann man die Richtung der Kaaba in Mekka errechnen.
Die Gebetsrichtung ist ein Teil des Gebets, dessen Einhaltung (von nicht vermeidbaren Abweichungen abgesehen) wichtig ist. Man sollte sie aber nicht überbewerten. Es geht vor allem darum, daß wir uns im Gebet Allahs Willen unterwerfen und ihm aus eigenem Willen dienen in der festen Überzeugung, daß Er uns Seine versprochene Barmherzigkeit schenkt und uns - so Er will - ins Paradies eingehen läßt.
3. Fragen zur Pilgerfahrt
Darf man als Nichtmuslim Mekka betreten? Nichtmuslimen ist es nicht erlaubt, Mekka zu betreten. Zu diesem heiligen Bezirk gehört auch ein Bereich, der sich ca. 20km um Mekka herum erstreckt. Das hat den Grund, daß Mekka (und übrigens auch Medina) zu den heiligen Städten gehören, in der sich die Gläubigen zu ihren Gottesdienst zurückziehen können. Wäre dies nicht so, kann man sich vorstellen, daß man vor lauter Touristen seinem Gottesdienst nicht mehr nachkommen kann.
Wenn Nein, welche Strafe gibt es dafür? Wer kontrolliert dies? Es gibt keine Strafe dafür, weil es normalerweise nicht möglich ist, diesen Bereich zu betreten. Es ist wie bei einem Grenzübergang. Man weist sich aus und bekommt Zutritt. Wenn man trotzdem hineinkommt, wird man eben wieder ausgewiesen.
Wie werden bei der Pilgerfahrt die Steine beschaffen, die auf die Säule geworfen werden? In der Stadt, die Muzdalifah heißt, werden die Steine von den Menschen eingesammelt. Wenn die symbolische Steinigung des Teufels beendet ist, werden die Steine von Lastern wieder nach Muzdalifah transportiert und dort ausgeschüttet.
Wie werden die Schlachtopfer organisiert, die dann auf dem Berg geopfert werden? Die Schlachttiere werden von dem Staat extra für die Pilgerfahrt organisiert.
4. Kaaba
Die Kaaba ist ein würfelförmiges Gebäude inmitten der heiligen Moschee in Mekka. Wir glauben daran, daß sie vom Propheten Abraham und seinem Sohn Ismail (Friede sei auf beiden) erbaut wurde. Seitdem mußte sie mehrmals repariert bzw. rundum renoviert werden. Die Kaaba war auch vor dem Islam ein wichtiges Pilgerziel. Für die Muslime hat die Kaaba folgende Bedeutungen:
- Beim Gebet richten sich alle Muslime in der ganzen Welt zur Kaaba hin.
- Ein wichtiger Teil der Pilgerfahrt ist, sieben mal um die Kaaba zu laufen.
- Die Kaaba enthält einen heiligen Stein, der von Gott aus dem Paradies herabgesandt wurde. (Manche meinen, er sei ein Meteor.)
5. Was bedeutet die Steinigung der Säulen während der Pilgerfahrt?
Während der Pilgerfahrt wird der Teufel symbolisch gesteinigt. Hierbei folgen wir dem Vorbild des Propheten Muhammad (Friede sei auf ihm). Der Sinn liegt darin, dass sich der Pilger mit dieser symbolischen Tat von seinen schlechten Neigungen und Gelüsten distanziert und sich von seiner (natürlichen) Schlechtigkeit, die er als Geflüster des Teufels interpretiert, durch seinen Verstand und durch die gelebten moralischen Werte freimacht.
Du musst wissen, dass der Muslim nach so einer Pilgerfahrt von seinen Sünden befreit wird. Er macht diese symbolische Steinigung also auch, um einen neuen Anfang für eine edle Lebensführung zu finden.
6. Diabetes und Ramadan
Eine an Diabetes leidender Mensch leidet im Ramadan doppelt. Zum einen hat er mit der eigentlichen Krankheit zu kämpfen. Hinzu kommt während des Montas Ramadan der psychische Druck, da man ständig von anderen Muslimen, die von der Krankheit nichts wissen, fragend und kritisch angesehen wird, wenn man das Fasten bricht. Hinzu kommt natürlich, daß man selbst gerne fasten möchte, es aber nicht kann.
Man sollte sich vor Augen halten, daß Gott das Fasten in solchen Fällen nicht vorschreibt, es sogar verbietet, wenn die Gesundheit des Muslims ernsthaft gefährdet ist. Man braucht also gegenüber sich selbst kein schlechtes Gewissen zu haben.
Wenn man der Konfrontation mit Muslimen vermeiden möchte, die von der Krankheit nichts wissen, sollte man versuchen, das Medikament nicht in aller Öffentlichkeit einzunehmen.
Während es den akut Kranken möglich ist, das Fasten zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, hat ein chronisch Kranker (Diabetes) diese Möglichkeit nicht. Ihm bleibt nur noch die vom Islam vorgeschriebene Möglichkeit, täglich einen Armen zu speisen, wenn man finanziell dazu in der Lage ist. Da dies in der Regel in Deutschland unüblich ist, ist es auch möglich, hierfür einen entsprechenden Geldbetrag zu spenden (ca. 8 DM pro Tag). Dieses Geld muß aber unbedingt an arme Menschen weitergeleitet werden und darf nicht für andere Zwecke benutzt werden. Diesbezüglich kann man sich an eine örtliche Moschee wenden.
7. Muß eine Mutter, die ihr Kind stillt, im Ramadan fasten?
Es gilt folgender Grundsatz: Wenn die Gesundheit der Mutter oder des Kindes gefährdet wird, ist die Mutter vom Fasten befreit. Die Ramadantage, die sie nicht gefastet hat, müssen nachgeholt werden. Wenn eine Mutter, die ihr Kind stillt, gesundheitlich in der Lage ist, im Ramadan zu fasten und dies dem Kind nicht schadet, ist das Fasten für sie eine Pflicht.
8. In welchen Monaten soll man fasten?
Der Prophet Muhammad (s) fastete in zwei Monaten außer Ramadan besonders viele Tage. Dies sind die Monate Muharram (1. Mondmonat) und Shaaban (8. Mondmonat, Monat vor Ramadan). Im Monat Ramadan ist das Fasten Pflicht, in den Monaten Muharram und Shaaban ist das Fasten erwünscht und wird von Allah inschaallah (so Gott will) reichlich belohnt.
9. Die 5 Säulen des Islam
Unser Prophet Mohammed (Friede sei auf Ihm) hat gesagt: "Islam (oder: Unterwerfung unter dem Willen Gottes) bedeutet:
- daß man bezeugt, daß es keinen Gott außer Gott gibt und Mohammed der Gesandte Gottes ist,
- daß man die täglichen Gebete verrichtet,
- das jährliche Fasten hält,
- die Pilgerfahrt vollzieht
- und die Zakkat (Pflichtabgabe) zahlt".
Zum Gebet. Der Islam hat für jeden Tag fünf allgemeine Gebete vorgeschrieben. Während des Gebets wendet sich der Muslim allein dem Schöpfer und schiebt alle weltlichen Einflüsse beiseite. Vor dem Gebet muß der Gläubige eine rituelle Waschung vollgezogen haben.
Zum Fasten. Der Fastenmonat Ramadan ist der 9.te Monat im Mondkalender. An jedem Tage dieses Monats muß sich der Gläubige vom Essen, Trinken und vom geschlechtlichen Verkehr enthalten, und zwar von Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang. Erleichterungen gibt es u.a. für Kranke, Reisende, Frauen mit monatlicher Regel. Mehr zu dem Thema finden Sie in unserer FAQ-Liste.
Zur Pilgerfahrt. Der Muslim muß ein mal in seinem Leben die Pilgerfahrt nach Mekka (in Saudi Arabien) durchführen, wenn er finanziell und gesundheitlich dazu in der Lage ist.
Zakkat ist die jährliche Pflichtabgabe an die Armen. Es wird ein gewisser Prozentsatz (ca. 2,5%) von dem Geld, das innerhalb des ganzen Jahres nicht gebraucht wurde, gespendet. Die Zakkat ist eine religiöses Gebot und gleichzeitig eine soziale Verpflichtung. Die Gott-Mensch-Beziehung (Gottesdienst) und die Mensch-Menschkomponente (Dienst an den Menschen) werden hier, wie in vielen anderen Handlungen des Islam, verwirklicht. Darüberhinaus ist die Zakkat hinstorisch unzählig belegt eine gerade revolutionäre Institution, die manch Volk(swirtschaft) vor dem Ruin gerettet hat. Sie bezweckt, daß die Aufspaltung Gesellschaft sich in zwei Gruppen (nämlich sehr viele Reiche und sehr viele Arme) verhindert wird. Der Muslim ist bei der Abgabe selbst verantwortlich gegenüber Allah, er wird von keiner Behörde kontrolliert.
10. Eid al fitr (Fest am Ende des Fastenmonats Ramadan)
An diesem Tag beglückwünschen sich die Muslime meist mit:
Kull 'am wa antum bi chair, bayram mubarak olsun, Eid Mubarak
(Mögen die Tore des Paradieses für all jene geöffnet sein, die auf Allahs Wege Gutes anstreben. Alles Gute zum Eid.) An diesem Tag werden sehr viele Besuche innerhalb der Verwandschaft unternommen. Die Kinder erhalten meist Geschenke. Das Fest wird in einigen Kulturkreisen auch Zuckerfest genannt, weil vor allem die Kleinen reichlich mit Süßigkeiten beschenkt werden. Kinder freuen sich auf den Eid, wie sich die christlichen Kinder auf Weihnachten freuen. In vielen Moscheen wird z.B. ein Nachmittag der drei Festtage speziell für die Kinder reserviert, die in die Moschee kommen und dort nach gemeinsamen Spielen und Wettbewerben von der Moschee beschenkt werden.
Was der Prophet(s) zu Eid getan hat (Sunna):
- am Morgen frueh aufstehen
- ein Bad nehmen
- die Zaehne putzen
- die besten Kleider, die er hatte, anziehen
- Parfum nehmen
- Bevor er das Haus verließ, aß er etwas Süßes, z.B. eine Dattel.
- Er ging schon sehr früh zu dem Ort, wo das Eid-Gebet stattfinden soll
- Der Prophet (s) verwendete, um zum Eid-Gebet zu gehen, einen Weg und um wieder zurückzukehren einen anderen.
- er ging zu Fuß
- auf dem Weg zum Eid-Gebet sprach er langsam die folgenden Worte: "Allahu Akbar, Allahu Akbar, Laa ilaaha illallahu Wallahu Akbar, Allahu Akbar, Wa lillahil Hamd." (Übersetzung: Allah ist der größer (als alles auf der Welt), es gibt keinen Gott außer Allah. Allah ist der größer (als alles auf der Welt). Der gesamte Dank und Lob gebührt ihm.)
- Der Prophet(s) hat die zakat-ul fitr vor dem Eid an die Armen verteilt. Falls du es bisher verpasst hast, solltest du versuchen es noch vor dem Eid-Gebet zu geben. Es kurz vor dem Gebet zu geben ist zwar OK, aber es spricht gegen den Sinn und den Zweck der zakat-ul fitr.
11. Beginn der Periode vor dem Fastenbrechen im Ramadan
Wenn die Periode vor dem Fastenbrechen beginnt, muß der Tag nachgeholt werden. Vergleiche es mit dem Gebet: Wenn die Periode vor dem Fastenbrechen eintritt, kannst du nicht mehr beten, wie sollst du nicht beten aber fasten können? Der Tag ist also nicht zu Ende gefastet und muß nachgeholt werden.
Die Frau des Propheten konnte wegen dem verfrühten Beginn ihrer Periode ihre Pilgerfahrt mit dem Propheten nicht machen, obwohl sie eigens dafür die Strapazen der Reise auf sich genommen hat. Sie weinte deswegen, mußte sich jedoch mit ihrem Schicksal zufrieden geben:
Aisa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, daß der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, bei ihr eintrat, während sie ihre Monatsregel bei Sarif vor der Erreichung Mekkas bekam und deshalb weinte. Er fragte: "Was ist mit dir los, hast du deine Regel bekommen?" Aisa sagte: "Ja!" und der Prophete sagte: "Das ist eine Sache, die Allah den Töchtern Adams auferlegt hat. So verfahre mit allen Dingen, die ein Pilger gewöhnlich vornimmt, mit Ausnahme der Umkreisung des Hauses [..]" Zwei weitere Hadith:
Aicha (die Frau von dem Propheten Friede sei auf ihn) hat berichtet, dass "Fatima bint abi Habich" die monatlichen Regel hatte, und der Prohet (s) hat ihr untersagt zu beten, solange sie sie noch hat. (Überliefert vom Nissaii)
Aisa berichtete: >> Fatima, Tochter des Abu Hubais kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm und sagte: "Oh Gesandter Allahs, ich bin eine Frau die ihre Monatsregel so oft erlebt, daß ich zu dem rituellen Zustand der Reinheit nicht gelangen kann! Soll ich nun das Gebet sein lassen?" Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Nein! Denn es handelt sich dabei um eine Blutader, nicht um eine Monatsregel: (so verfahre wie folgt): Wenn du deine Regel hast, so lasse das Gebet sein. Und wenn diese zu Ende ist, so wasche das Blut von dir ab und Bete.[..]" <<(Überliefert von Buchari - also authentische Überlieferungskette) In einem anderen Hadith berichtet Aicha, dass der Prophet (s) ihnen befohlen hat, die versäumten Tage des Ramadans wegen der Regel nachzuholen, nicht aber die Gebete. (Überliefert von Tarmidi)
12. Nasenbluten beim Fasten
Nach Meinung einiger Gelehrter (z.B. Qaradawi) bricht das Nasenbluten das Fasten nicht, da es sich der Kontrolle des Gläubigen entzieht. Allerdings darf das Blut nicht absichtich heruntergeschluckt werden. Wenn es aber unkontrollierbar den Rachen herunterläuft, kann das Fasten fortgesetzt werden.
13. Absicht während des Fastens
Das Fasten an sich ist nur ein Teil des Gottesdienstes, den Allah den Muslime auferlegt hat. Hohen Stellenwert hat auch die Absicht, mit der Muslim das Fasten durchführt. In diesem Sinne gibt es "gottesdienstliches" Fasten und Fasten ohne islamischen Hintergrund. (Letzteres muß deswegen aber auch nicht schlecht sein...)
Das islamisch vorgeschriebene Fasten (eine der fünf Säulen des Islam) ist ein Gebot, daß sich an gesunde Menschen, die durch das Fasten nicht gesundheitlich zu Schaden kommen, richtet. Der entscheidende Punkt ist, daß man für Gott fastet, also nicht aus anderen weltlichen Gründen. Ein Mensch mag technisch korrekt fasten, dennoch wird dieses Fasten bei Gott nicht belohnt, wenn es nicht um seiner Willen geschieht. Weltliche Gründe für das Fasten sind beispielsweise:
- Fasten, weil alle anderen Muslime in der Umgebung es auch tun
- Fasten, weil man dadurch sein Übergewicht bekämpft
- Fasten, weil dies eine Kur vorschreibt.
Wie gesagt, vor allem die letzten beiden Gründe können natürlich für den Menschen (so auch für den Muslim) von Nutzen sein, sind natürlich auch nicht islamisch verwerflich, haben aber keine religiöse Bedeutung.
14. Müssen auch Kinder während des Monats Ramadan fasten?
Grundsätzlich gilt, daß die islamischen Richtlinien (insbesondere die aus den 5 Säulen) für Muslime ab der Zeit der Pubertät gelten. Dies gilt insbesondere für das Fasten.
Die Kinder werden in den islamischen Gesellschaften spielend an den Fastenrythmus gewöhnt; indem man ihnen beispielsweise die Möglichkeit gibt, es einmal am Wochenende zu versuchen.
Unsere Erfahrung ist - als Eltern und auch durch die Gemeindearbeit - daß die Kinder keine Gelegenheit auslassen wollen, um am gesellschaftlichen Ereignis des Fastenbrechens dabei sein zu wollen, wo sie dann gerne stolz behaupten, daß die sie den ganzen Tag gefastet haben wie die Erwachsenen, obgleich es diverse "Spuren" gibt wie es das eine oder andere Mal in die Küche geschlichen kam und sich etwas "stibitzte" :-)) Dies bleibt aber dann ein Geheimnis zwischen der Mutter und Kind...
15. Kosmetika im Ramadan
Das Benutzen von Parfum, Ölen etc. bricht das Fasten nicht! Es ist also nicht haram (verboten) diese zu gebrauchen. Die Mehrheit der Rechtsgelehrten sieht darin keine Handlung, die das Fasten bricht oder die Belohnung dafür verringert. Einige wenige Gelehrten behaupten, daß die jeweilige Substanz (Parfum, Öle etc.) von der Haut aufgesogen wird und somit in den Blutkreislauf gelangt und das Fasten bricht. Jedoch kann das Fasten nur dadurch gebrochen werden, daß etwas durch die natürlichen Eingänge des Körpers in den Körper gelangt. Diese sind der Rachen und die Nase.
Das Zähneputzen bricht das Fasten nicht! Auch darin sieht die Mehrheit der Rechtsgelehrten keine Handlung, die das Fasten bricht oder die Belohnung dafür verringert. Selbstverständlich muß bewußt darauf geachtet werden, daß beim Zähneputzen nichts heruntergeschluckt und anschließend der Mund gut ausgespült wird. Eine Minderheit von Gelehrten ist der Meinung, daß das putzen der Zähne während des Fastens verpönt sei. Sie begründen es damit, daß der beim Fasten aufkommende Mundgeruch unterdrückt werde, wobei dieser doch laut Hadith bei Allah besser sei als der Geruch von Moschus. Jedoch hat dieser Vergleich nur symbolischen Charakter und stellt somit kein Verbot dar, sich die Zähne zu putzen.
Auch Lippenpflegemittel dürfen benutzt werden, sofern man sicherstellt, dass hiervon nichts in den Rachen kommt und runtergeschluckt wird. Unserer Meinung sollte davon während der Fastenzeit abgesehen werden, es sei denn, es die Lippen müssen aus medizinischen Gründen gepflegt werden. Gott weiss es besser.
16. Wie wird das Taravihgebet gebetet?
Das Taravihgebet wird in der Gemeinschaft in der Moschee im Fastenmonat Ramadan gebetet. Es findet nach dem Nachtgebet (Ischaa) statt.
Man betet acht Raka'as laut. Jeweils zwei machen eine Gebetseinheit aus. Anschließend wird das Witr-Gebet gebetet, das aus drei Raka'as besteht. Einige Moscheen, oftmals türkische, beten statt der acht Rekas auch 20.
Sonst ist das Teravihgebet wie jedes andere. Es ist ein freiwilliges Gebet (Sunna). Der Muslim kann es auch alleine zu Hause verrichten, wenn er keine Möglichkeit hat, hierfür zur Moschee zu gehen.
17. Umgang mit dem Ehepartner während des Fastens
Eine Berührung, Umarmung oder ein Kuß mit dem Ehepartner ist im Ramadan erlaubt. Ausdrücklich verboten ist nur der Geschlechtsverkehr. Einige Rechtschulen sehen hierin jedoch einen Grund dafür, den Wudu neu machen zu müssen. Regel ist, daß alles was zum Essen, Trinken oder Geschlechtsverkehr führen könnte besser vermieden werden sollte, um keine Versuchung darzustellen. Zu enge Berührungen und Küsse sind also zu vermeiden...
V. Tod im Islam
1. Beerdigung von Muslimen innerhalb von 24 Stunden?
Im Islam gibt es kein Gebot, was eine Beerdigung binnen 24 Stunden vorschreibt. Es ist jedoch ein respektvoller und ehrwürdiger Umgang mit dem Leichnam vorgeschrieben. Dies entspricht der Ethik des Islam.
Zur Zeit des Propheten und in der dort wärmeren Umgebungen hieß dies vielleicht, daß der Tote möglichst schnell begraben werden sollte, weil der Verwesungsprozeß schneller einsetzte. Hiervon läßt sich jedoch die von Ihnen genannte Regel nicht ableiten.
2. Teilnahme an Beerdigungen von Nichtmuslimen
Wir leben in einem Land, in dem unsere Nachbarn in der Regel einer anderen Religion angehören. Ist es erlaubt, an der Beerdigung eines nichtmuslimischen Nachbarn oder Freundes teilzunehmen?
Islam ist eine Religion, die großen Wert auf zwischenmenschliche Beziehungen legt. Unsere Beziehungen zu allen Menschen sollten daher von Höflichkeit und Güte geleitet sein. Wer nicht unser Feind ist, hat auch einen Anspruch darauf (Koran 60, 8). Die Teilnahme an Beerdigungen oder Beileidsbekundungen zum Tode eines Menschen sind eine Form der "Güte" (al birr), die allen Menschen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit zukommt, solange sie nicht den Islam bekämpft haben.
Deswegen dürfen Muslime an Begräbnissen von nicht-muslimischen Verwandten, Freunden und Nachbarn als eine Form von menschlicher Güte und auch aus Höflichkeit teilnehmen. Auch sollte man den Angehörigen seine Anteilnahme aussprechen. So wird berichtet, der Prophet habe einem seiner Gefährten befohlen, seinen nichtmuslimischen Vater zu beerdigen, als er von dessen Tod erfuhr. Es wird auch berichtet, daß der Prophet (a.s.) aufstand und Respekt für eine vorbeigetragene Leiche zeigte. Als ihm seine Gefährten sagten, es handele sich bei dem Verstorbenen um keinen Muslim, sondern eine Jüdin, entgegnete er: "Hatte sie denn keine menschliche Seele?" Das bedeutet, daß eine menschliche Seele im Leben und im Tod geachtet werden muß.
Wir sollten daher zu Beerdigungen unserer nicht-muslimischen Freunde, Kollegen und Nachbarn gehen, ohne aber an deren Totengebeten teilzunehmen. Es ist uns weder gestattet, an nicht-islamischen Gebetsgottesdiensten teilzunehmen, noch für solche Menschen zu beten, die im Zustand des Nichtglaubens starben.
Rundbrief Nr.03/1998 der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg.
3. Dürfen Muslime in Deutschland in einem Sarg begraben werden?
Die Toten werden im Islam normalerweise ohne Sarg begraben. Sie werden in einem Tuch gehüllt mit der rechten Seite Richtung Mekka liegend in ihr Grab gelegt. Üblicherweise wird im Grab (durch ein schräg eingelassenes Brett oder ähnliches) eine kleine Kammer eingerichtet, so daß die Erde nicht direkt auf den Leichnahm geschüttet wird.
Es ist allerding erlaubt, die Toten im Sarg zu begraben, wenn es von den Behörden eines Landes so vorgeschrieben wird. Hier in Deutschland gibt es inzwischen sehr viele Orte, an denen man im Einvernehmen mit den Behörden die Toten nach der islamischen Art (also ohne Sarg) begraben darf. Wenn es nicht übermäßig große Umstände macht, soll man die Leiche an einem solchen Ort bestatten.
4. Erben unter Muslimen und Nichtmuslimen
1. Kann ein Muslim einen Nichtmuslim beerben? Ein Muslim kann weder seine Erben noch deren Erbanteile ganz willkürlich festlegen, nur über ein Drittel seines Vermögens kann er frei verfügen, die Verteilung der anderen beiden Drittel sind klar definiert. Allah der Gerechte und Allweise, hat im Koran und in der Sunna die Art und Weise des Erbens festgelegt, damit es unter den Menschen nicht zu Streit und Unterdrückung durch die Verteilung des Vermögens nach dem Todesfall kommt. Die Erbschaft gehört zu den Dingen, die im Koran sehr detailliert beschrieben wurden, da der Tod in der Natur der Menschen liegt und wegen seiner Unveränderlichkeit eine unveränderliche Gesetzgebung von Allah erforderte. Ein Muslim kann einen Nichtmuslim nicht als Erben einsetzen. Dies leitet sich aus folgenden Hadith ab: Usama Ibn Zaid, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, daß der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Der Muslim beerbt nicht den Ungläubigen, und der Ungläubige (beerbt) nicht den Muslim!" (Buchari - gesicherte Überlieferung). Wenn nun ein Muslim einem Nichtmuslim nach seinem Tod ein Vermögen zukommen lassen möchte, so hat er lediglich die Möglichkeit, ihm von diesem oben genannten Drittel etwas zukommen zu lassen, über das er frei verfügen kann.
2. Darf ein Nichtmuslim einen Muslim beerben? Hier ist der gleiche Hadith zu zitieren, der in der obigen Frage genannt ist. Ein Nichtmuslim darf also keinen Muslim beerben. Ein Muslim darf nach dem Tod eine Nichtmuslim kein Erbe vom Nichtmuslim annehmen. Wenn nun der Nichtmuslim den Muslim trotzdem Vermögen zukommen lassen möchte, so hat er die Möglichkeit, ihm dies ZU SEINEN LEBZEITEN zu schenken. Sobald er aber gestorben ist, gilt dies als Erbe und ist deshalb nicht anzunehmen.
Wie geht nun aber ein übergetretener Muslim damit um? Wenn seine Eltern Nichtmuslime sind, so sollte er ihnen vorschlagen, ihm das zur Frage stehende Vermögen zu ihren Lebzeiten zu überschreiben. Wenn dies nicht vor ihrem Tod geschieht und er testamentarisch beerbt wird, so darf er das Vermögen nicht behalten, da es Allah verbietet. Er sollte es einer islamischen Institution spenden. Diese Spende ist keine Sakat, sie darf nicht als Ersatz für die Sakat (Pflichabgabe) betrachtet werden.
3. Wie gehen wir als hier in Deutschland lebende Muslime allgemein mit der Erbschaft um? Gerade weil das Erbe durch Allah so genau definiert ist, sollten Muslime sich an die Regeln des Islams halten und einen Notar wenden und ihr Erbe dementsprechend festlegen. Wenn der Muslim dies nicht tut, wird sein Erbe nicht korrekt verteilt.
5. Beerdigung in Deutschland
Wie Muslime in Ihren Ursprungsländern bestattet werden, hängt von den Gegebenheiten und der Gesetzgebung vor Ort ab, die selbstverständlich in den sogenannten islamischen Ländern nicht einheitlich ist. Deswegen möchten wir uns bei der Beantwortung dieser Frage auf Deutschland beziehen. (Deutschland ist unsere Heimat geworden und wird zu 99% auch der Ort sein, an dem wir bestattet werden.)
Hier in Deutschland ist es von der Gesetzgebung her möglich, daß Muslime nach den Bestimmungen des Islam bestattet werden. Es hängt jedoch von der Durchsetzungsfähigkeit der Muslime in den Kommunen ab, inwiefern sich dieses verbriefte Recht auch in die Realität umsetzen läßt. Leider ist es eine Tatsache, daß nicht jede Stadtverwaltung den friedvollen und toleranten Geist ihrer eigenen Verfassung lebt... Aus diesem Grunde sind die islamischen Gräber in Deutschland sehr rar gesät. Ein großer Teil der hier verstorbenen Türken wird in der Türkei bestattet.
Andererseits gibt es sogar islamische Friedhöfe in Deutschland, z. B. in Aachen/Hüls. Ein heißer Tip hierzu: Lesen Sie die Stellungnahme des Vorsitzenden des ZMD, Dr. Nadeem Elyas, anläßlich der Diskussion um eine geplante Einebnung vonmuslimischen Gräbern in Köln im November 1995. In dieser Stellungnahme, die in unserer Website http://www.islam.de unter der Rubrik "Nachrichten, Mitteilungen" zu finden ist, können Sie alle Details zu diesem Thema nachlesen.
In der Regel wird der sterbende Muslim bis zu seiner letzten Stunde von seiner Familie begleitet. Wie Sie wissen, hat die Familie unter den Muslimen einen anderen (höheren) Stellenwert als dies leider in unserer Gesellschaft üblich geworden ist. Die Familie weicht also nicht nur dem Sterbenden sondern auch schon dem alternden Menschen nicht von der Seite. Es sind jedoch Beobachtungen zu machen, die annehmen lassen, daß dieser Vorzug im Zuge der hier aufwachsenden Generationen nicht aufrecht erhalten werden kann. Dieser Meinung ist zumindest Prof. Dr. Mohammad Hawari, der sich in einer Studie mit dem alternden Muslimen in Europa auseinander gesetzt hat.
Das Waschen des Leichnams ist eine vorgeschriebene islamische Pflicht, die sich aus der Lebensweise des Propheten, Friede sei mit ihm, ableitet. Somit hat jeder Muslim im Sinne der Religionsfreiheit das Recht, gewaschen zu werden, wenn er stirbt. Auch hier gilt jedoch leider, daß die Umsetzung dieses Rechtes nicht überall eingefordert wird. Wenn der Körper des Toten wegen seiner zu großen Versehrtheit keine Waschung zuläßt, wird der Tote selbstverständlich nicht gewaschen.
6. Welche Bedeutung hat der Besuch von Gräbern?
Man soll den Gräberbesuch ruhig und gefaßt vollziehen. Es war dem Propheten zutiefst verhaßt, laut zu heulen und zu jaulen oder seine Kleider aus Trauer zu zerreißen. Die Trauer über einen Toten sollte drei Tage andauern. Man soll sagen: "Von Allah kommen wir und zu Ihm ist die Rückkehr". Die Taten des Menschen hören mit seinem Tod auf. Durch unsere Taten können wir dem Toten nicht mehr helfen. Also ist das Verteilen von Brot o.a. nicht zu Gunsten des Toten. In einem Ausspruch des Propheten heißt es (ungefähre Übersetzung): "Wenn der Sohn Adams stirbt, reißen seine Taten ab, bis auf dreierlei: Wissen, woraus andere Nutzen ziehen, eine laufende Spende und ein rechtschaffener Sohn, der für einen Bittgebete spricht."
Was heißen soll, daß man
- durch Bücher/Lehre usw. die man zu Lebzeiten geschrieben/gelehrt hat (und die Menschen auch nach dem Ableben
- Nutzen daraus ziehen),
- durch eine Spende, die weiterhin hilft (Moscheebau usw.) oder
- durch eine gute Erziehung seiner Nachkommenschaft
auch nach dem Ableben Belohnung bekommt. Nicht jedoch durch aktive Hilfe der Hinterbliebenen usw.
7. Trauer um Tote
Zum Thema Trauer gibt es ein Hadith: Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, daß der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Zu uns gehört nicht derjenige, der seine Wangen schlägt, sein Hemd zerreißt und das Brauchtum der Gahiliyya (= Zeit der Unwissenheit vor der Islam) eraufbeschwört!" (überliefert von Buchari, authentische Überlieferung). Der Prophet, Friede sei mit ihm, verbot damit die Trauerrituale, die vor der Zeit des Islam üblich gewesen waren. Die Trauer über einen Verstorbenen muß sich in Grenzen halten. Man soll drei Tage um den Toten trauern. In dieser Zeit werden die Beileidsbesuche abgestattet.
Zur Frage, ob Trauer überhaupt zulässig ist: "Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm berichtete: "Wir traten mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, beim Schmied Abu Saif, dem Pflegevater des Ibrahim (Sohn des Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm), ein. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, nahm Ibrahim zu sich auf, küßte ihn und atmete seinen Geruch ein. Später traten wir noch mal bei ihm ein, als Ibrahim (im Sterben lag und) seine letzten Atemzüge aufgab. Da begannen die Tränen des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu fließen. Ein Gefährte sagte dann zu ihm: "Weinst du auch, o Gesandter Allahs?" Der Prophet erwiderte: "O Ibn Auf, das gehört zur Barmherzigkeit". Bei einer weiteren Träne fuhr der Prophet fort: "Wahrlich, das Auge tränt, das Herz trauert und wir sprechen nur Worte, die unseren Herrn wohlgefällig sind." (überliefert von Buchari, authentische Überlieferung)
8. Über das Paradies und die Hölle
Der Glaube an das Paradies und an die Hölle gehört bei den Muslimen zu den 6 Glaubensartikeln, nämlich zum fünften Glaubensartikel, dem Glauben an das Jüngste Gericht, das eine Belohnung (Paradies) oder eine Bestrafung (Hölle) für das Leben im Diesseits zur Folge hat.
Wir glauben daran, daß jedes Lebewesen, das aus freien Stücken an den einen Gott glaubt, dem Erschaffer allen Seins, und Ihm keine andere Gottheit beigesellt durch die Barmherzigkeit Gottes ins Paradies gelangt. Dem Eintritt ins Paradies geht eventuell eine Bestrafung in der Hölle zuvor (Abbüßen für seine Sünden). Weder im Paradies noch in der Hölle gibt es den Tod. Das Leben wird unendlich sein.
Der Glaube an das Paradies und an die Hölle birgt den Gedanken der Gerechtigkeit Gottes in sich. Das Leben im Diesseits wird als Übergangsphase, als Prüfung angesehen. Die Gerechtigkeit Gottes besteht darin, seine Diener für ihre guten Taten zu belohnen und für die schlechten Taten zu bestrafen. Wir glauben jedoch auch an die Barmherzigkeit Gottes, der die guten Taten zehnfach oder mehr belohnt und die schlechten Taten nur einfach bestraft. Jeder Diener Gottes kann der Strafe der Hölle entgehen, wenn er Gott aufrichtig und reuevoll um Vergebung seiner Fehltritt bittet.
VI. Nahrungsmittel
1. Sind Gelatine, Essig und Ketchup als Nahrungsmittel für Muslime erlaubt?
Scheich Yusuf al-Qaradhawi und die wichtigsten Gelehrten unserer Zeit haben auf einem Kongreß vor ca. drei Jahren zur Gelatine festgestellt:
Gelatine gehört zu den Dingen, die - sofern sie aus dem Knochenmark des Schweins erzeugt wird - in ihrem Ursprung verboten, jedoch durch die chemische Umwandlung und neue molekulare Zusammensetzung zu Erlaubtem werden. Weitere Beispiele: Das unreine Abwasser von den Kanalisationen wird durch Kläranlagen gesäubert und ist dann erlaubt einzunehmen. Hierbei sprechen die Gelehrten von Tahuiil (Umwandlung).
Allerdings gibt es hierzu auch andere Meinungen. Einige Gelehrte meinen, daß Gelatine nicht erlaubt ist.
Unserer Meinung nach kommt die Unstimmigkeit der Gelehrten im Punkt Gelatine aus folgender Überlegung: Während beispielsweise das Alkoholverbot auf die berauschende Wirkung des Alkohols zurückzuführen ist, die ja beim Essig nicht mehr vorhanden ist, ist beim Schweinefleisch nicht klar, was seine Unreinheit ausmacht. Daher weiß man auch nicht, ob diese unreinen Elemente bei der Umwandlung von Schweinefleisch zu Gelatine vernichtet werden. Und wenn nicht sicher ist, ob eine Sache erlaubt oder verboten ist, sollte sie vermieden werden.
Anders verhält es sich bei den Nahrungsmitteln Essig oder Ketchup. Essig wird aus Alkohol erzeugt. Alkohol gilt im Islam als verboten. Grund für das Verbot ist seine berauschende Wirkung. Durch die chemische Umwandlung vom Alkohol zu Essig geht aber genau diese Wirkung verloren, weshalb Essig oder Essig enthaltendes Ketchup erlaubt sind.
2. Verzehr von Raubtieren
Im Islam ist der Verzehr von Raubtierfleisch verboten. Dies geht aus einem Hadith hervor, den sowohl Buchari als auch Muslim berichten, nach dem der Prophet (Friede sei auf ihm) "das Essen wilder Tiere verbot, die Fangzähne haben, und von Raubvögeln mit Krallen." (gesicherte Überlieferung). "Wilde Tiere" bedeutet hier Raubtiere, die andere Tiere überfallen und sie reißen und verzehren. Hierzu gehören auch Katzen.
3. Meeresfrüchte
Der Islam hat ausdrücklich den Verzehr von Meeresfrüchten erlaubt:
- (16:14) Und er ist es, der euch das Meer dienstbar gemacht hat, damit ihr frisches Fleisch daraus eßt.
- (5:96) Erlaubt ist euch das Meerestier und seine Speise, als eine Versorgung für euch und für die Reisenden.
4. Warum essen Muslime kein Schweinefleisch?
Muslime essen kein Schweinefleisch, weil Gott es durch den Koran verboten hat. Zwar gibt es immer wieder Versuche, das Verbot des Schweinefleisches auch durch medizinische oder hygienische Gründe zu belegen, aber letztendlich gibt das ausdrückliche Verbot durch den Koran den Ausschlag.
Im Koran [5, 3] heißt es: "Verobten ist euch das Verendete sowie Blut und Schweinefleisch."
Als Muslime unterwerfen wir uns dem Willen Gottes. In fast allen Fällen kann der menschliche Verstand diesen Willen rational begründen. In den wenigen anderen Fällen vertrauen wir auf die Weisheit und Allwissenheit Gottes.
Im Islam ist das, was zu einem verbotenen Handeln führt, haram. Beispiel: Verkauf von Alkohol, finanzielle Unterstützung eines unislamischen Gewerbes, Mißachten der Kleidervorschriften, uvm. Mit dem Verkauf von Schweinefleisch verhält es sich genauso.
5. Nikotin, Haschisch
Die meisten Gelehrten sind sich einig, dass dauerhaftes Rauchen haram ist. Einige Gelehrte (eine Minderheit) ist der Meinung, dass es nur makruh (also verpöhnt und nicht verboten) ist.
Dies gilt nicht für Haschisch. Haschisch ist berauschend und somit genau wie Alkohol verboten, haram.
6. Alkoholverbot
Der Alkoholkonsum hat eine berauschende Wirkung und demzufolge schädliche Auswirkungen auf die Einzelperson, Familie und Gesellschaft. Das Verbot wurde von Gott endgültig in der Sure 5 Vers 90-91 festgelegt. Gründe dafür sind einleuchtend: Durch den Alkoholkonsum vernachlässigt der Gläubige u.a. seine religiöse Pflichten, das Gedenken an Gott und die Verrichtung des Pflichtgebets.
Weil der Alkohol von Allah verboten wurde, soll ihn der Muslem in jeder Form vermeiden, auch nur in kleinen Mengen. Denn der Begriff "wenig" ist relativ. Für einen ist "wenig", wenn er nur ein Gläßchen in der Woche trinkt, für den anderen ist eine Flasche Wein am Abend "wenig".
Eine kleine Menge Alkohol führt zu einer großen Menge, ein Glas zum anderen, bis man süchtig geworden ist. Aus diesem Grund ist die Haltung des Islam zum Alkoholverbot und dem Versperren aller Zugänge zum Alkoholtrinken eindeutig und unmißverständlich. Weil das Maß von jedem anders verstanden wird, ist das totale Verbot die beste Lösung. Der Prophet Mohammed (Friede und Segen auf ihm) sagte "Das, was in großer Menge berauscht, ist auch in kleiner Menge haram (verboten)"; überliefert von Ahmad, Abou Dawud und Tirmidhi.
Im Zusamenhang mit Alkohol hat der Prophet (Friede sei mit ihm) zehn Arten von Leuten verflucht: "Allah hat den Khamr (Alkohol) verflucht, und den, der ihn herstellt, den, für den er hergestellt wird, den, der ihn trinkt, den, der ihn bringt, den, der ihn trägt, den, für den er getragen wird, den, der ihn verkauft, den, der am Verkauf verdient, den, der ihn kauft und den, für den er gekauft wird." (Authentische Überlieferungskette - sahih).
VII. Islam und Medizin
1. Abtreibung im Islam
1. Stufe: Die Schwangerschaft unter 42 Tagen. Der Fötus besitzt in diesem Stadium laut Koran noch keine Seele. Die Abtreibung ist erlaubt, wenn die Mutter aus gesundheitlichen Gründen leidet. Diese Leiden können körperlicher, seelischer und psychischer Natur sein.
2. Stufe: Die Schwangerschaft zwischen 42 Tagen und 120 Tagen. Hier gibt es verschiedene Meinungen:
- Einige Gelehrten sagen, daß die Abtreibung nur erlaubt ist, wenn ein Arzt bescheinigt, daß die Frau unter der Schwangerschaft leidet. Der Arzt muß Muslim sein. Bei Nichtmuslimen kann man nicht sicher sein, ob der Arzt seine Entscheidung genügend abgewogen hat. Ein Nichtmuslim weiß nichts vom göttlichen Verbot einer Abtreibung, bei der keine Idikationen vorliegen und wird einer Abtreibung unter Umständen schneller und unbedachter zustimmen.
- Andere Gelehrte meinen daß diese Stufe identisch mit der 1. Stufe ist.
3. Stufe: Die Schwangerschaft nach mehr als 120 Tagen. Die Abtreibung ist nur erlaubt, wenn die Frau ansonsten sterben müßte. Hier gilt das Motto, daß man lieber den Zweig eines Baumes opfert als den Baum selber. Das Leben der Mutter wird in diesem Zusammenhang über das des Kindes gestellt. Dies ist damit zu begründen daß:
- die Mutter als erwachsene Person in das soziale Leben integriert ist und dort Aufgaben übernimmt, die für die anderen Familienmitglieder sehr wichtig sind (z.B. könnte sie schon Mutter eines anderen Kleinkindes sein).
- Das Überleben eines Neugeborenen ist nicht so sicher wie das Weiterleben der Mutter: Zur Zeit des Propheten starben Kleinkinder häufiger als heute an Kinderkrankheiten, da die Medizin nicht so weit entwickelt war. Die Situation hat sich im Laufe der Zeit geändert, so daß dieser Punkt heute in der westlichen Welt nicht mehr den gleichen Stellenwert hat wie früher.
Noch eine Anmerkung: Aus den Quellen des Islam geht hervor, daß man Kinder nicht aus Armut töten darf, da Allah für ihren Lebensunterhalt sorgt.
2. Sterilisation
Ganz allgemein betrachtet erlauben islamische Theologen keine unumkehrbaren Methoden zur Empfängnisverhütung für Frauen oder Männer. Methoden zur vorübergehenden Empfängnisverhütung sind dagegen erlaubt, sofern sie keine gesundheitlichen Schäden nach sich ziehen. Eine bleibende Sterilisierung ist nur dann zulässig, wenn schwerwiegende gesundheitliche Gründe vorliegen. Wenn Ärzte unter solchen Umstaenden empfehlen, auf jeden Fall eine Schwangerschaft zu vermeiden, kann der Ehemann sich einer Vasektomie unterziehen. Ebenso kann sich eine Frau sterilisieren lassen, wenn sie zum Beispiel an einer unheilbaren Krankheit leidet, weitere Schwangerschaften sie oder den Fötus gesundheitlich schädigen würden und andere Methoden der Empfaengnisverhuetung zu unzuverlässig sind.
Quelle: Deutsche Muslim-Liga, Rundbrief 05/1998.
3. Welchen Stellenwert hat die Beschneidung im Islam?
Die Beschneidung ist eine Handlung, die uns der Gesandte Allahs sehr stark empfohlen hat. Sie erleichtert die Einhaltung der Reinheitsgebote, bestimmt aber nicht über die Zugehörigkeit zum islamischen Glauben.
4. Was sind die islamischen Erfordernisse hinsichtlich der Beschneidung?
Die Beschneidung (von Männern und Frauen) findet im Koran keine direkte oder indirekte Erwähnung. Die Beschneidung von Frauen ist im größten Teil der islamischen Welt völlig unbekannt und wird mit Ausnahme von islamischen Ländern in Afrika (zum Beispiel Ägypten, Sudan, Westafrika, nicht aber in den arabischen nordafrikanischen Ländern) nicht praktiziert. Dort, wo es die Beschneidung von Mädchen gibt, erfolgt sie auch unter Nichtmuslimen, weil es sich um einen afrikanischen und keinen islamischen Brauch handelt. Im Gegensatz zu der kürzlich veröffentlichten Meinung des ägyptischen Scheichs Jussuf Al Badri, gibt es aus islamischer Sicht kein derartiges Erfordernis. Die mit "pharaonischer Beschneidung" schöngeredete Verstümmelung der Geschlechtsteile von Mädchen widerspricht eindeutig den Lehren des Islam, weil damit eine gravierende und gesundheitlich riskante Veränderung der Schöpfung GOTTES vorgenommen wird.
Was nun die Beschneidung von Knaben beziehungsweise Männern betrifft, so handelt sich dabei um eine Sunna des Propheten Ibrahim (a.s.). Vom Propheten Muhammad (a.s.) wird in sämtlichen authentischen 6 Hadithsammlungen folgender Ausspruch überliefert: "Es gibt 5 Dinge, die zur natürlichen (Hygiene) gehören: Die Entfernung des Schamhaares, die Beschneidung, das Kürzen des Schnurrbartes, die Entfernung des Achselhaars und das Schneiden der Fingernägel."
Nach Imam Abu Hanifah und Imam Malik ist die Beschneidung empfohlen (sunnah mu'akkadah). Nach Imam Schafi'i und Imam Ahmad Ibn Hanbal ist sie verpflichtend (wadschib). Deswegen sollten muslimische Eltern darauf achten, daß ihre männlichen Kinder beschnitten werden, und zwar aus hygienischen Gründen wie auch aus Gründen der prophetischen Tradition.
Die korrekte Art der Beschneidung ist, daß die Vorhaut (qulfah) so entfernt wird, daß die Eichel vollständig frei liegt. Entsprechend der sunna ist es empfohlen, die Beschneidung am siebten Tag nach der Geburt (einschließlich des Geburtstages) vorzunehmen, aber sie kann auch früher oder später erfolgen.
Was nun die Beschneidung im fortgeschritteneren Alter betrifft, also bei Erwachsenen, die zum Islam übertreten, so ist dazu zu bemerken, daß es sich um eine empfohlene Handlung (sunna) und nicht um eine Pflicht handelt. Wenn irgend möglich, sollte man sich beschneiden lassen, weil der Islam der Beschneidung den Vorzug gibt. Anzumerken ist, daß vom Propheten Ibrahim (a.s.) überliefert wird, er habe die Beschneidung im Alter von 80 Jahren vorgenommen.
Muslim wird man durch Aussprechen des islamischen Glaubensbekenntnisses und nicht etwa erst durch die Beschneidung. Angeblich soll es sogar in Deutschland vorgekommen sein, daß man von jemandem, der den Islam annehmen wollte, zunächst eine ärztliche Bescheinigung hinsichtlich einer bereits erfolgten Beschneidung verlangt habe. Das ist natürlich Unsinn, denn wäre die Beschneidung tatsächlich verpflichtend, dann würde eine solche Verpflichtung erst mit Annahme des Islam entstehen und nicht schon vorher.
Folgte man dieser Logik unter Berücksichtigung des oben zitierten Ausspruchs des Propheten, dann wäre zum Beispiel auch die Entfernung von Scham- und Achselhaar zu verifizieren und zu bescheinigen!
Quelle: Rundbrief der Deutschen Muslim-Liga, Hamburg, Nummer 06/1997.
5. Muslime in deutschen Krankenhäusern
Der folgende Text enthält nur einen Bruchteil von dem, was zur Krankenpflege von Muslimen zu sagen ist. Wir wollen ihn dennoch veröffentlichen.
Für Muslime in deutschen Krankenhäusern ist es wichtig, den Islam und die Krankenpflege in Einklang zu bringen. Um aber eine praktische Arbeitshilfe zu geben, bedarf es noch einige Zeit und Diskussion, um solch einen Pflegestandard zu erstellen.
In der Pflege versucht man ja, die Aktivitäten des täglichen Lebens abzudecken und dem Patienten so weit wie möglich eigene Ressourcen zu gewähren und aufzuzeigen (im Prinzip wie bei der Pflegeplanung). Wenn man dies auf muslimische Patienten anwenden möchte, ist es erst einmal sehr wichtig, Grundkenntnisse über den Islam zu haben. Des weiteren spielen teilweise kulturelle Bedürfnisse des Einzelnen auch eine wichtige Rolle, um dem Patienten zu einer vertrauten Umgebung zu verhelfen. Fangen wir mit den Pflichten des Muslims an, die ihm im Krankenhaus ganz offensichtlich nicht ohne weiteres möglich sind. Der Muslim verrichtet das Gebet 5mal täglich. Dabei ist es für den Kranken nicht unbedingt nötig, die Form (also die Bewegungsabläufe wie Stehen, Niederwerfen und Sitzen) einzuhalten, da er zumeist oft bettlägerig oder in einer anderen Weise gehandikapt ist, doch sollte es für ihn möglich sein, sich 5mal täglich ca. 5 Minuten mit dem Gebet beschäftigen zu dürfen. Dabei kann man sich am besten direkt mit dem Patienten verständigen, was ihm dabei wichtig erscheint und für das Pflegeteam machbar ist. Viele Patienten sind nicht in der Lage, diesen Wunsch von sich aus zu äußern, so daß es hier zu Mißverständnissen auf beiden Seiten kommt.
Einige konkrete Punkte sind:
- Um bei ganz praktischen Sachen zu bleiben, ist es für einen Muslim wichtig, daß er bei der Wahl seiner Mahlzeiten wirklich kein Schweinefleisch bekommt. Vielen Pflegern ist dies geläufig, doch nicht immer sorgt man von vornherein für Abhilfe.
- Geben Sie dem Patienten die Möglichkeit, Verwandte mit in seine Pflege einzubeziehen, da die soziale Komponente für einen kranken Muslim eine wichtige Rolle spielt.
- Respektieren Sie bei einer Muslima den Scham, sich vor Männern ohne Kopftuch (bzw. ganz ohne Kleidung) nicht zeigen zu wollen, sofern keine medizinische Indikation vorliegt!
- Machen Sie dem Patienten verständlich, daß er durch die psychische Zufriedenheit, die er durch das Muslimsein erlangen kann, seine Genesung beschleunigen kann.
- Versuchen Sie, den einzelnen Patienten im Gespräch dazu zu bringen, zu erzählen, was für ihn zu seiner Zufriedenheit beiträgt, ohne daß er sich als Muslim geoutet fühlt. Machen Sie ihren Kollegen klar, daß ein Muslim nichts mit den Vorstellungen der Horrornachrichten über diverse sog. "islamische Gruppierungen" zu tun hat.
Diese Auflistung ist natürlich nicht vollständig, gibt aber einen ersten Einblick in die Problematik.
6. Transplantation - Stellungnahme des ZMD
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland begrüßt das Transplantationsgesetz, das der Deutsche Bundestag verabschiedet hat. An der Vorbereitung dieser Regelung war auch der ZMD bei mehreren Anhörungen beteiligt.
Die Festlegung des Hirntodes als Todeskriterium entspricht unserer Empfehlung und deckt sich mit der Meinung der meisten islamischen Gelehrten. Diese Regelung schützt die Würde der Verstorbenen und gibt sowohl den Angehörigen als auch dem medizinischen Personal faßbare gesetzliche Sicherheit.
Die Einbeziehung der Angehörigen in den Entscheidungsprozeß halten auch wir für unerläßlich. Wir hoffen, daß mit dieser neuen gesetzlichen Regelung der bedrohliche Engpaß bei der Organtransplantation überwunden wird.
Aus islamischer Sicht gilt die Organspende als eine hochangesehene und verdienstvolle Tat, die dem Gottesdienst nahe kommt.
Der Großmufti von Ägypten hat vor kurzem seine sterbliche Hülle für Zwecke der Organverpflanzung vermacht. Der Zentralrat wird sich dafür einsetzen, daß auch die hier lebenden Muslime diesem Beispiel folgen. Durch diese Bemühung hoffen wir dazu beizutragen, daß die Not vieler Leidenden in unserem Land gemindert wird.
7. Sind Tätowierungen erlaubt?
Heutzutage werden verschiedene Tätowierungsformen angeboten. Tätowierung gehört im Islam zu den Übertreibungen bei der Verschönerung, die zur dauerhaften Veränderung der körperlichen Erscheinung führt, wie Allah sie geschaffen hat. Somit ist das Tätowieren haram. Allahs Gesandter (s) verfluchte den, der tätowiert, und den, der tätowiert wird. Durch das Tätowieren wird der Körperteil dauerhaft durch Farbe entstellt. In islamischen Ländern wird daher z.B. (kurzlebiges) Henna als Hautbemalung verwendet.
8. Hygienevorschriften
Vom Propheten Muhammad (a.s.) wird in sämtlichen authentischen 6 Hadithsammlungen folgender Ausspruch überliefert: "Es gibt 5 Dinge, die zur natürlichen (Hygiene) gehören: Die Entfernung des Schamhaares, die Beschneidung, das Kürzen des Schnurrbartes, die Entfernung des Achselhaars und das Schneiden der Fingernägel."
Diese HygieneVorschriften stammen aus der Sunna (d.h. was der Prophet gesagt, getan, verboten oder schillschweigend geduldet hat), welcher ein reicher Fundus neben dem Wort Gottes (Koran) für die Muslime darstellt.
9. Welche Verhütungsmittel sind erlaubt?
Verhütungsmittel, die eine Befruchtung der Eizelle verhindern, sind erlaubt. Auch gegen Familienplanung spricht nichts. Man muss insbesondere erkennen, dass Kinder auf die Welt zu bringen eine riesige Verantwortung bedeutet. Wenn man nicht in der Lage ist, sieben, acht Kinder islamisch zu erziehen, muss man sich mit wenigen aber gut erzogenen Kindern begnügen.
Einige Gelehrte sind der Meinung, dass die Verwendung von Verhütungsmittel, um dauerhaft kinderlos zu bleiben nicht erlaubt ist. Keine Kinder zu bekommen, sollte eine vorübergehende Situation sein, die während schwierigen Zeiten wie Studium o.ä. erlaubt ist, jedoch immer nur zeitlich begrenzt bleiben muss. Wenn Allah einem die Möglichkeit geschenkt hat, Kinder zu bekommen, sollte der Muslim dieses Geschenk Allahs auch annehmen und vor allem nicht aus egoistischen Beweggründen vom Nachwuchsplänen abkommen.
Nicht erlaubt ist hingegen die Sterilisation (siehe FAQ-Liste).
VIII. Muslime in Deutschland
1. Zeitpunkt islamischer Feste, islamische Zeitrechnung
Wie wird der Monat Ramadan berechnet? Wieso fällt das Opferfest jedes Jahr auf einen anderen Tag? Im Gegensatz zum Gregorianischen Kalender, der sich nach der Sonne richtet, orientiert sich das islamische Jahr am Mondkalender. Der Beginn eines Mondmonates ist die Geburt (Konjunktion) des Neumondes. Da der Mondmonat 29 oder 30 Tage haben kann, ist das Mondjahr kürzer, womit sich jedes Jahr eine Verschiebung der Ramadantermine in unserem Gregorianischen Kalender ergibt (ähnlich ist dies auch bei einigen christlichen Feiertagen). Zur Bestimmung der Mondmonate gibt es einen Artikel auf unserer Homepage (im Nachrichtenteil vom 31.10.1997).
Die Islamische Zeitrechnung begann mit der Auswanderung (Hijrah) des Propheten von Mekkah nach Medinah. Dies war das Jahr 0. Heute (1999) schreiben wir das Jahr 1419 nach Hijrah.
Nebenbei sei erwähnt, daß der Geburtstag des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm) kein einheitliches Fest der Muslime darstellt. Es gehört nicht zur Tradition des Propheten, seinen Geburtstag zu feiern. Die einheitlichen Feste sind das Ramadanfest im Anschluß an den Fastenmonat Ramadan und das Opferfest im Anschluß an die Zeit der Pilgerfahrt.
2. Darf ein in Deutschland lebender Muslim mehrere Frauen heiraten?
Aus der islamischen Rechtslehre geht hervor, daß sich Muslime, die sich in einem nicht-islamischen Rechtsstaat befinden, an dessen Rechtsnormen halten müssen, solange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen. Hier in Deutschland ist es nicht möglich, mehr als eine Frau standesamtlich zu heiraten. Daher darf ein in Deutschland lebender Muslim nur eine Frau heiraten. Die meisten Gelehrten sind der Meinung, daß man sich an die Gesellschaftsordnung seines Aufenthaltsortes halten muß, wenn diese nicht die Grundsätze seines Glaubens verbieten oder wichtige Lebensbedürfnisse unterbinden, weil man mit dem Aufenthalt in einem nichtislamischen Land einen Vertrag mit demselben schließt, seine Gesellschaftsordnung nicht zu brechen. Die Heirat einer zweiten, dritten oder vierten Frau stellt keine islamische Pflicht dar, man ist immer noch Muslim, wenn man nur eine Frau heiratet und es schränkt das Leben des einzelnen nicht übermäßig ein. Dementsprechend sagen die Gelehrten, daß sich der Muslim also daran halten muß.
3. Ist der gemeinsame Schulunterricht für Jungen und Mädchen ein historischer Irrtum?
In verschiedenen Ländern der westlichen Welt, so auch in Deutschland und den Vereinigten Staaten, setzt sich unter Pädagogen die Einsicht durch, daß der gemeinsame Schulunterricht für Jungen und Mädchen ganz offensichtlich zu einer Benachteiligung von Mädchen speziell in naturwissenschaftlichen Fächern führt.
Bis vor einigen Jahrzehnten gab es in der Regel speziell im Bereich der höheren Schulen getrennte Jungen- und Mädchenschulen, die später der sogenannten Emanzipationsdebatte zum Opfer fielen. Daß man dadurch das Kind mit dem Bade ausschüttete, ist eine Erkenntnis, die sich jetzt durchzusetzen beginnt.
Wenn auch in einer islamischen Gesellschaftsordnung die Koedukation in der nachpubertären Altersstufe abgelehnt wird und dem eine andere als nur lerntechnische Überlegung zugrunde liegt, sollten die Muslime in Deutschland diese sich abzeichnende Entwicklung begrüßen, da sie - ganz unbeabsichtigt - ihren religiös definierten Bedürfnissen entgegenkommt.
Parallel zu dieser Entwicklung auf dem Schulsektor berichtet DER SPIEGEL in seiner Ausgabe Nr. 12/1998 (S. 100) über eine Initiative, Fahrlehrerinnen auszubilden, da dafür ein erheblicher Bedarf zu bestehen scheint. Ein Zuschuß aus EU-Mitteln zur Umsetzung einer solchen Initiative liegt bereits vor.
Letztlich sei an dieser Stelle auch darauf hingewiesen, daß Frauen bei einer Eheschließung das Recht haben, ihren bisherigen Familiennamen beizubehalten, was auch islamischen Vorstellungen entgegenkommt.
Auch hierbei sollten Muslime ihre Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung in der deutschen Gesellschaft sehen und sie auch nutzen.
Quelle: DML Rundbrief fuer Mitglieder und Freunde der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg, Nummer 02/98.
4. Freistellung von Schülern von der Teilnahme am Freitagsgebet?
Folgende Punkte dürften zur Beantwortung der Frage beitragen:
- In Deutschland gibt es die Schulpflicht, die es mit sich bringt, daß Kinder bis zu einem gewissen Alter zur Teilnahme am Schulunterricht verpflichtet sind.
- Muslime, die in einem nicht-islamischen Rechtsstatt leben, müssen sich an seine Rechtsnormen halten, solange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen.
Aber auch:
- Die Teilnahme am Freitagsgebet ist Pflicht für den männlichen Muslim ab der Pubertät.
- Das Freitagsgebet wird gemeinschaftlich in der Moschee abgehalten. Es kann nicht einzeln gebetet werden.
- Das Freitagsgebet wird in den Moscheen in der Zeitspanne des Mittagsgebetes (meist zu Beginn) abgehalten.
Dieser Konflikt kann dadurch gelöst werden, daß man sich dem Klassenlehrer darauf einigt, daß die freitags versäumten Stunden zu anderer Zeit nachgeholt werden (Ersatzunterricht). Falls dies unmöglich ist, gibt es auch noch die Möglichkeit, nur alle drei Wochen zum Freitagsgebet zu gehen, da erst das dreimalige Fehlen in Folge als besonders schlimm angesehen wird.
5. Teilnahme an demokratischen Wahlen!
Bezogen auf die Gesamtzahl der Wähler stellen die wahlberechtigten Muslime, das heißt diejenigen Muslime, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das Wahlalter von 18 Jahren erreicht haben, eine bescheidene Minderheit dar. Es erhebt sich daher für die wahlberechtigten Muslime die Frage, ob sie trotz ihrer geringen Zahl das Ergebnis beeinflussen können. Die Antwort ist klar und unmissverständlich ein Ja. Viele Muslime, die inzwischen durch den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft auch wahlberechtigt sind, wohnen konzentriert in Großstädten wie beispielsweise Berlin oder Köln und können durch ihr Wahlverhalten das Zünglein an der Waage in ganz bestimmten Wahlkreisen sein. Wo dies der Fall ist, sollten sie bei den Orts- und Kreisverbänden der Parteien vorstellig werden und dort wie auch auf Wahlversammlungen die Einstellung der Parteikandidaten zu den die Muslime bewegenden Problemen erkunden. Danach kann man entscheiden, welcher Kandidat am besten auf die Belange der Muslime ansprechbar ist und sich untereinander einigen, wem man seine Stimme geben will.
Wählbar sind im Prinzip alle Parteien, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, das uns Muslimen die Freiheit der Religionsausübung garantiert. Einer bestimmten Partei ist daher nicht der Vorzug zu geben, wohl aber Personen, die sie repräsentieren. Die Praeambel des Grundgesetzes spricht von der Verantwortung vor GOTT und den Menschen. Es gab (und gibt) Bestrebungen, das Wort GOTT zu streichen. Kandidaten und Parteien, die solche Bestrebungen unterstützen, sind mit Sicherheit für Muslime nicht wählbar. Das Gleiche gilt natürlich auch für solche Kandidaten, die Positionen inbezug auf gesellschaftliche Probleme (zum Beispiel Abtreibung, Homosexualität, Gebrauch von Drogen und so weiter) vertreten, die aus islamischer Sicht inakzeptabel sind.
Schon vor vier Jahren gab es unter den Muslimen in Deutschland hausgemachte Probleme hinsichtlich einer Wahlbeteiligung. Da wurde allen Ernstes behauptet, eine Beteiligung an den Wahlen sei für einen Muslim Ungehorsam gegen GOTT, ja "schirk", das heißt Beigesellung (Vielgötterei), die einzige Sünde, die GOTT nicht vergibt.
Es zeugt von einem tiefen Unverständnis der Funktionsweise eines pluralistischen demokratischen Gemeinwesens, in dem Muslime (als Minderheit) und Nichtmuslime miteinander leben, wenn derartige Schlußfolgerungen gezogen werden. Da zumindest in der Bundesrepublik Deutschland Muslime wegen ihres Glaubens keinen Verfolgungen ausgesetzt sind, von ihnen nichts verlangt wird, das gegen islamische Glaubensgebote verstößt und ihnen von der Verfassung Glaubensfreiheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert wird, kann man sich schon aus Eigeninteresse diesem Gemeinwesen nicht verweigern. Wenn wir Sympathie und Toleranz einfordern, dann müssen wir uns auch entsprechend verhalten.
Die deutsche Verfassung und die durch sie gedeckten Gesetze garantieren uns ein gesittetes Miteinander. Wenn wir uns an der Verwirklichung dieser Verfassung nicht im Rahmen unserer Moeglichkeiten beteiligen, und dazu gehören nun einmal die Wahlen, dürfen wir uns auch nicht beklagen.
Wie abwegig dies alles ist, nämlich daß Wahlbeteiligung "schirk" und Ungehorsam gegen GOTT sei, weil dadurch eine Autorität neben GOTT anerkannt wuerde, zeigt sich im täglichen Leben. Wenn wir Auto fahren, richten wir uns nach der Straßenverkehrsordnung, die von diesem nichtislamischen Staat erlassen wurde. Heißt das nicht nach der (Un-) Logik derer, die eine Wahlbeteiligung aus religiösen Gründen ablehnen, daß wir dadurch ebenfalls GOTT gegenüber ungehorsam sind? Da drängt sich jedem denkenden Menschen, ob Muslim oder nicht, die Frage auf, ob diese Brüder noch bei uns sind oder bereits in das Land Absurdistan abgehoben haben!
Quelle: DML Rundbrief für Mitglieder und Freunde der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg, Nummer 02/98.
6. Muß ein Muslim die arabische Sprache beherrschen?
Die arabische Sprache zu erlernen ist eine großartige Sache für jeden Muslim, um die Worte Gottes im Original zu lesen, jedoch keine Pflicht als solche! Den Koran auf arabisch zu lesen ist nur während der Gebete Pflicht. Hier muß jeder Muslim die Verse aus dem Koran - also die Worte Allahs - auf arabisch rezitieren. Für neue und nicht arabisch sprechende Muslime heißt dies, daß sie mindestens die erste Sure aus dem Koran in Arabisch aussprechen lernen müssen und einige kleinere Suren, um diese nach der ersten Sure zu rezitieren. Das Verstehen dessen, was man dann im Gebet rezitierst, ist obligatorisch. Außer den Versen aus dem Koran muß man im Gebet keine Abschnitte auf arabisch sprechen, da nur die Suren Gottes Wort sind.
7. Sollen konvertierte Muslime einen arabischen Vornamen annehmen?
Man kann dieses tun, muß jedoch nicht. Wer auf eigenen Wunsch seinen Vornamen ändern will, kann dieses natürlich tun. Empfohlen ist ein Namenwechsel nur in Fällen, wo der alte Vorname die Zugehörigkeit zu einer anderen Religion signalisiert (Christian, Paul). Wenn dies nicht der Fall ist, man aber dennoch seinen Glauben im Vornamen wiederfinden will, gibt es die Möglichkeit, seinen alten Vornamen (inoffiziell) mit einem arabischen Vornamen zu erweitern.
8. Ist das Händeschütteln mit einer Person des anderen Geschlechts erlaubt?
Die Meinungen dazu gehen auseinander. Nachstehend zitieren wir praktischerweise zunächst eine Zusammenfassung aus dem Werk Die Befreiung der Frau im Zeitalter der Sendung von Abdul Halim Abu Schaqqah, 2.Band (Die Teilnahme der muslimischen Frau am gesellschaftlichen Leben), Seite 93:
Der Prophet (a.s.) enthielt sich des Händeschüttelns mit Frauen; das kennzeichnet seine Abneigung im allgemeinen, um auf diese Weise Vorwänden den Wind aus den Segeln zu nehmen und seine Gemeinschaft zu unterweisen. Dies bestätigen auch die Fundamentalisten, indem sie das Ausschließen von Vorwänden als den ersten aber nicht den letzten Schritt bezeichnen. Wir glauben, daß wir dem Beispiel des Propheten (a.s.) am besten folgen, wenn wir Händeschütteln und Berührungen unter normalen Umständen vermeiden und uns dies nur dann zubilligen, wenn wir sicher vor Versuchung sind und ein guter Grund vorliegt.
Das ist dann der Fall, wenn das Händeschütteln als Mittel zum Austausch edler freundschaftlicher Gefühle zwischen Gläubigen dient, wie etwa das Händeschütteln zwischen Verwandten und engen Freunden bei entsprechenden Gelegenheiten, zum Beispiel der Begrüßung bei der Rückkehr von einer Reise oder als Anerkennung und Ermunterung für eine gute Tat oder bei Beileid und Trost im Unglück.
Um aber in unser heutigen Gesellschaft zu bestehen, in der das Händeschütteln zwischen Männern und Frauen bei Begegnungen als Bestandteil der Etikette einfach dazugehört, ist man gelegentlich gezwungen, sich anzupassen, um eventuelle Peinlichkeiten zu vermeiden; andererseits gibt es dafür (das Händeschütteln) auch kein absolutes Verbot.
[...]
Eine andere Frage ist, ob das Händeschütteln mit einer Person des anderen Geschlechts eine bestehende rituelle Reinheit ungültig macht. Die verschiedenen Rechtsschulen haben diese Frage unterschiedlich beantwortet.
Einige, so zum Beispiel die Schafe'iten, halten eine Erneuerung der Gebetswaschung nach jeder (beabsichtigten oder unbeabsichtigten) Berührung mit einer Person des anderen Geschlechts für erforderlich, während andere dies nur dann für notwendig erachten, wenn die Berührung eine sexuelle Komponente hatte. Bei den Schiiten spielt es außerdem noch eine Rolle, ob die andere Person Muslim ist, denn bei Nichtmuslimen kommt noch der Aspekt der Unreinheit an sich dazu.
Es ist daher kaum möglich, eine allgemeinverbindliche Aussage zu machen und letztlich muß jede(r) für sich selbst aus einer gegebenen Situation heraus eine Entscheidung treffen. Mit Sicherheit handelt es sich bestenfalls um eine zweitrangige Frage, die auf keine Wahl zwischen Glauben und Unglauben hinausläuft.
Ein Muslim, in dessen Heimatland das Händeschütteln mit Personen des anderen Geschlechts unüblich ist, wird das anders sehen als jemand, der aus Deutschland stammt oder hier aufgewachsen ist.
Bei dieser Gelegenheit eine Anmerkung: Entsprechend den Regeln des guten Benehmens in Deutschland (Knigge - wird leider nicht mehr beachtet) wartet ein Herr, bis die Dame ihm ihre Hand gibt; er streckt seine Hand der Dame nicht entgegen. Eine Dame braucht im Gegensatz zu einem Herrn den Handschuh (wenn sie einen trägt) auch beim Händeschütteln nicht auszuziehen.
Rundbrief Nr. 06/1998 der Deutschen Muslim-Liga e.V.
9. Nichtmuslime in islamischen Ländern
Nichtmuslime dürfen in einem islamischen Land leben. Sie werden als die "geschützten Leute" (ahlu-dhimma oder dhimmi) bezeichnet. Das bedeutet, daß Allah, Sein Prophet (s) und die muslimische Gemeinschaft mit ihnen einen Vertrag geschlossen haben, daß sie in Sicherheit und Frieden unter dem Islam leben können. Im modernen Sprachgebrauch sind die dhimmis "Bürger" des islamischen Staates. Von der Anfangszeit bis heute sind die Muslime einhellig der Meinung, daß die dhimmis Rechte und Pflichten haben, aber ihren eigenen Glauben frei ausüben dürfen. Der Prophet (s) hat die Pflichten der Muslime gegenüber den dhimmis betont und jedem, der sie verletzt, mit Zorn und Strafe Allas gedroht. Er sagte: "Wer einen dhimmi verletzt, hat mich verletzt, und wer mich verletzt, hat Allah verletzt." (Tabarani, in al-ausat, aufgrund zuverlässiger Autorität.)
"Wer einen dhimmi verletzt, dessen Gegner bin ich, und wen ich Gegner war, werde ich am Tag der Auferstehung Gegner sein." (al-Khatib, aufgrund zuverlässiger Autorität.)
"Am Tag der Auferstehung werde ich mit jedem abrechnen, der jemanden von den Leuten des Vertrags unterdrückt oder sein Recht beeinträchtigt oder ihm auflädt, was seine Kraft übersteigt, oder ihm etwas gegen seinen Willen nimmt." (Abu Dawud)
Die Nachfolger des Propheten (s), die Kalifen, haben diese Rechte und Unverletzlichkeit der nichtmuslimischen Bürger geschützt, und die Rechtsgelehrten des Islam sind sich trotz ihrer Meinungsverschiedenheiten einig, diese Rechte und Unverletzlichkeit zu betonen. Der malikitische Rechtsgelehrte Schahab al-Din al-Qarafi sagt: "Der Schutzvertrag legt uns bestimmte Pflichten gegenüber den ahlu-dimma auf. Sie sind unsere Nachbarn, unter unserem Schutz durch die Garantie Allahs, Seines Gesandten (s) und der Religion des Islam. Wer immer diese Pflichten einem von ihnen gegenüber verletzt, sei es durch ein beleidigendes Wort, Verleumdung oder Schädigung, oder wer dabei mitwirkt, der hat die Garantie Allahs, Seines Gesandten (s) und der Religion des Islam gebrochen." (Qarafi: al-furuq)
Der zahiritische Rechtsgelehrte Ibn Hazm sagt: "Ist jemand dhimmi, und der Feind kommt mit seinen Streitkräften in unser Land, um ihn zu nehmen, ist es unsere Pflicht, diesen Feind mit Soldaten und Waffen zu bekämpfen und unserer Leben dafür zu geben und derart die Garantie Allahs und Seines Gesandten (s) aufrecht zu erhalten. Ihn einfach dem Feind auszulieferen, würde bedeuten, diese Garantie zu verletzen.
10. Teilnahme muslimischer Kinder an Klassenfahrten
Zunächst wollen wir feststellen, daß bei der Beantwortung der Frage unerheblich ist, ob die Kinder Jungen oder Mädchen sind: Entweder ist es Jungen und Mädchen gleichermaßen (!) erlaubt, an Klassenfahrten teilzunehmen, oder es ist beiden (!) verboten. Ein Unterschied in der Behandlung besteht nicht.
Daß ausländische Eltern ihren Kindern (vorzugsweise ihren Töchtern) die Teilnahme an Klassenfahrten verbieten, ist in keine islamische Regel, sondern die Befürchtung der Eltern, daß ihr Kind während der Klassenfahrt in eine Situation gerät, in der es zu engen Kontakt zum anderen Geschlecht bekommt, der in der Tat vom Islam nicht gewollt ist (voreheliche sexuelle Beziehungen sind im Islam nicht erlaubt). Die Tatsache, daß es die Teilnahme den Mädchen häufiger verboten wird als Jungs, ist sicherlich dadurch zu erklären, daß der Schaden vorehelicher Beziehungen bei Mädchen größer ist als bei Jungen, da diese nicht schwanger werden können. Diesbezügliche Ängste gibt es sicherlich auch bei Eltern deutscher Kinder.
Eine Teilnahme an Klassenfahrten ist möglich, wenn sich die Eltern folgende Punkte überlegen:
- Wie ist mein Kind? Neigt es dazu, den Versuchungen zu unterliegen, denen es ausgesetzt ist, oder kann ich meinem Kind vertrauen? Die Antwort dieser Frage hängt sicherlich entscheidend von der elterlichen Erziehung ab.
- Wie sieht das Umfeld meines Kindes in der Schule aus (Klassenkameraden, u.ä.)? Neigt mein Kind dazu, in diesem Umfeld Dinge zu tun, die bedenklich sind?
- Wie ist der Lehrer? Wie ist mein Verhältnis zum Lehrer? Kann ich dem Lehrer vertrauen? Kennt er meine Wünsche hinsichtlich der Erziehung meines Kindes (Junge oder Mädchen)?
Ausländische Eltern sind es leider nicht gewohnt, aktiv an der schulischen Erziehung ihrer Kinder mitzuwirken. Aus ihren Heimatländern sind sie es gewöhnt, den Lehrer als Authoritätsperson zu sehen, der mit ihren Kindern macht, was er will. Die Eltern betrachten sich als Außenstehende, die in keinem Kontakt zum Lehrer stehen.
Hier ist die Aufgabe der Lehrer, auf diese Eltern zuzugehen und ihnen Einblick zu gewähren in die schulische Erziehung. Dadurch kann man das Vertrauen der Eltern gewinnen, und die Eltern ihrerseits können ihre Kinder mit gutem Gewissen der Erziehung durch die Lehrer anvertrauen. Meist wird von Seiten der Lehrer zu wenig unternommen, um diesen Elternkreis zu erreichen.
11. Muslime in nichtislamischen Ländern
Der Islam erlaubt seinen Anhängern, als Minderheit in einem nichtislamischen Staat zu leben und verpflichtet sie, seine Gesellschafts- und Staatsordnung zu respektieren, solange diese die freie Religionsausübung garantiert. Sollte der einzelne nicht in der Lage sein, seinen individuellen gottesdienstlichen Verpflichtungen nachzugeben bzw. gezwungen sein, gegen diese zu verstoßen, darf er dennoch nicht gegen diese Staatsanordnung mit Gewalt vorgehen. Er soll seine Freiheit durch Überzeugung oder durch Auswanderung erlangen.
Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Hier ein Abschnitt von dem Buch "Das weiche Wasser wird besiegen den harten Stein" vom Herrn Dr. Nadeem Elyas, Vorsitzender des Zentralrates der Muslime in Deutschland:
Islamische Voraussetzungen für das Leben der Muslime in Europa
Der Islam als Träger einer Kultur und richtungsweisender Verhaltenskodex für die Muslime, bringt die besten Voraussetzungen für ein zivilisiertes Zusammenleben mit allen Menschen mit:
Umgang mit Nichtmuslimen
- Der Islam geht von der Einheit in der Menschheit aus: "O Ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, der euch aus einem einzigen Wesen erschuf, aus ihm seine Gattin erschuf und aus ihnen beiden viele Männer und Frauen entstehen und sich ausbreiten ließ." (4/1)
- Die authentischen Quellen des Islam sprechen allen Menschen Ehre und Würde zu und verpflichten seine Anhänger, diese bei jedem zu respektieren und zu achten: "Und Wir haben den Kindern Adams Ehre erwiesen; Wir haben sie auf dem Festland und auf dem Meer getragen und ihnen einiges von den köstlichen Dingen beschert, und Wir haben sie vor vielen von denen, die Wir erschaffen haben, eindeutig bevorzugt." (17/70)
- Der Glaube an die früheren Propheten und ihre Schriften ist ein unabdingbarer Bestandteil der islamischen Glaubenslehre. Der Koran spricht von allen Propheten und vor allem von Moses und Jesus mit großem Respekt.
- Die Muslime sind durch den koranischen Text zur Hochschätzung der Werke der Andersgläubigen verpflichtet. "Diejenigen, die glauben, und diejenigen, die Juden sind, und die Christen und die Sabier, all die, die an Gott und den Jüngsten Tag glauben und Gutes tun, erhalten ihren Lohn bei ihrem Herrn, sie haben nichts zu befürchten und sie werden nicht traurig sein." (2/62)
- Der Koran garantiert die Freiheit der Religionswahl und der Religionsausübung: "Es gibt keinen Zwang in der Religion. Der richtige Wandel unterscheidet sich nunmehr klar vom Irrweg." (2/256)
- Der Islam verpflichtet die Muslime, mit den Andersgläubigen den Dialog auf die beste Art und Weise zu führen: "Und streitet mit den Leuten des Buches nur auf die beste Art, mit Ausnahme derer von ihnen, die Unrecht tun. Und sagt: Unser Gott und euer Gott ist einer. Und wir sind ihm ergeben." (29/46)
- Durch die Erlaubnis einer Tisch- und Ehegemeinschaft mit Andersgläubigen wird den Muslimen die gesellschaftliche Praktizierung dieser Theorien nahe gelegt: "Heute sind euch die köstlichen Dinge erlaubt. Die Speise derer, denen das Buch zugekommen ist, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt.." (5/5)
Muslime als Minderheit
Der Islam regelt als ganzheitliche Lehre alle Bereiche des Lebens, setzt den ethischen Rahmen für die zwischenmenschlichen Beziehungen und liefert die Grundsätze, nach denen sich politisches Handeln und ein Staatsaufbau orientieren sollte. Die gesellschafts- und staatsrelevanten Leitbilder des Islam haben aber nur Gültigkeit für die Muslime und haben nur in einem islamischen Staat mit einer islamischen Bevölkerungsmehrheit verbindlichen Charakter. Der Islam erlaubt seinen Anhängern als Minderheit in einem nichtislamischen Staat zu leben und verpflichtet sie, seine Gesellschafts- und Staatsordnung zu respektieren, solange diese die freie Religionsausübung garantiert. Sollte der einzelne nicht in der Lage sein, seinen individuellen gottesdienstlichen Verpflich-tungen nachzugehen bzw. gezwungen sein, gegen diese zu verstoßen, darf er dennoch nicht gegen diese Staatsordnung mit Gewalt vorgehen. Er soll seine Freiheit durch Überzeugung oder durch Auswanderung erlangen.
12. Anzahl der Muslime in Deutschland
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden/Zentrum für Türkeistudien, Essen Tabelle 1: Ausländer nach Herkunftsländern mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit Tabelle 2: Deutsche Muslime und eingebürgerte Muslime (Stand: 31.12.1998)
Staatsangehörigkeit |
Anzahl |
Türkei |
2.110.223 |
Bosnien-Herzegowina |
190.119 |
Iran |
115.094 |
Marokko |
82.748 |
Afghanistan |
68.267 |
Libanon |
55.074 |
Irak |
44.752 |
Pakistan |
38.095 |
Tunesien |
24.549 |
Syrien |
22.667 |
Algerien |
17.641 |
Ägypten |
13.976 |
Jordanien |
11.545 |
Albanien |
11.619 |
Indonesien |
10.120 |
Insgesamt (ausländische) |
2.816.489 |
Deutsche Muslime (Schätzung) |
100.000 |
Eingebürgerte (Schätzung) |
315.000 |
Insgesamt |
3.231.489 |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden/Zentrum für Türkeistudien, Essen
Bei dieser Tabelle ist zu berücksichtigen, daß nicht jede statistisch erfaßte Person aus Ländern mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit der islamischen Glaubensgemeinschaft angehört. Das gilt aber auch in umgekehrter Weise: Nicht jede Person, die aus einem überwiegend christlich geprägten Land kommt, gehört einer christlichen Glaubensgemeinschaft an. Als Beispiel hierfür seien Muslime aus Griechenland und Jugoslawien genannt, die ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland vertreten sind.
Derzeit wird die Zahl der deutschen Muslime auf rund 100.000 geschätzt. Verläßliche Zahlen hierzu existieren aber nicht. Allein die Zahl der eingebürgerten Türken beläuft sich auf rund 235.000. Allein 1998 wurden 59.664 Türken eingebürgert. Hinzu kommen eingebürgerte Ausländer aus Staaten mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit, so daß die Zahl der Eingebürgerten schätzungweise bei etwa 315.000 liegen dürfte. Werden diese Zahlen addiert, erhält man eine Größe von über 3,2 Millionen. In Anbetracht der Tatsache, daß nicht alle erfaßten Personen Muslime sind und zusätzlich Muslime aus anderen Ländern hinzukommen (z.B. Jugoslawien), dürfte die gegenwärtige Zahl der „Menschen aus dem muslimischen Kulturraum“ in Deutschland bei etwa 3 Millionen liegen. Die Bezeichnung „Menschen aus dem muslimischen Kulturraum“ sagt nichts über die individuelle Religiosität aus.
IX. Fragen zur Religionsausübung
1. Wie erhielt der Koran die Form, die wir heute kennen?
Allah offenbarte den Koran dem Propheten Muhammad durch den Engel Gabriel, der dem Propheten den Koran beibrachte. Also wurde der Koran am Anfang nicht aufgeschrieben, da der Prophet den Koran nur auswendig lernen konnte - er war Analphabet. Nachdem der Prophet den Koran den Gefährten beibrachte, wurde er auf Papyrus, Holz, Leder, Stein usw. festgehalten. Später, d.h. im Jahr 12 nach der Hidjra (Auswanderung des Propheten nach Medina), wurde der Koran vom Kalifen Abu Bakr gesammelt. Anlaß war, daß viele Muslime bei der kriegerischen Auseinandersetzung von Jamama gefallen waren (650), darunter auch viele, die den Koran auswendig kannten. Die Schrift wurde allerdings in damaliger Zeit noch ohne Vokalzeichen ("Punkte und Striche") niedergeschrieben, so daß später verschiedene Lesarten dieser Urschrift möglich waren. Diese Lesarten mußten folgende Bedingungen erfüllen:
Sie mußten die arabische Sprache wiedergeben (korrekte Grammatik und Rechtschreibung)
- Sie durften nicht im Widerspruch zur Urschrift stehen.
2. Das Kopftuch - eine islamische Erfindung?
Behandlung des Themas aus theologisch/historischer Sicht, indem die diesbezüglichen älteren jüdischen und christlichen Positionen dem islamischen Standpunkt gegenüberstellt werden.
Es liegt uns fern, Judentum oder Christentum zu diffamieren, aber aus der Sichtweise des 20. Jahrhunderts erscheint die Lage der Frau in der jüdisch-christlichen Tradition wahrhaft furchterweckend. Andererseits sind fairerweise die historischen Umstände zu berücksichtigen, unter denen sich solche Traditionen entwickelten.
In der heutigen Debatte entsteht sehr leicht der Eindruck, der Islam habe das Kopftuch erfunden: Das ist falsch. In seinem Buch THE JEWISH WOMAN IN RABBINIC LITERATURE - A PSYCHO-SOCIAL PERSPECTIVE (Hoboken, N.J., Ktav Publishing House, 1986, S. 239) schreibt der Rabbiner Dr. Menachem M.Brayer (Professor für biblische Literatur an der Yeshiva University), daß es bei jüdischen Frauen Sitte war, den Kopf zu bedecken, wenn sie das Haus verliessen, ja manchmal sogar das ganze Gesicht, wobei nur ein Auge frei blieb. Im gleichen Werk findet sich auf den Seiten 316/317 der Hinweis, daß das rabbinische Gesetz das Aussprechen von Segenswünschen und Gebeten in Gegenwart von verheirateten Frauen mit entblößtem Haupt verboten sei, da das unbedeckte weibliche Haar als Nacktheit betrachtet wird. Während einer bestimmten Periode in der jüdischen Geschichte galt ein unbedecktes weibliches Haupt als Anschlag auf die Moral und wurde mit einer Geldbuße belegt.
Der Schleier beziehungsweise das Kopftuch wurde nicht immer als Zeichen von Züchtigkeit gewertet. Manchmal war der Schleier ein Symbol der Auszeichnung, der Würde und Überlegenheit von Frauen der gehobenen Schicht. In der älteren jüdischen Gesellschaft war es zum Beispiel Prostituierten nicht erlaubt, ihr Haar zu bedecken. Auch bedeckten jüdische Frauen bis ins 19. Jahrhundert in Europa ihr Haupt. Gesellschaftliche Zwänge ihrer Umgebung brachten sie dazu, keine Kopfbedeckung zu tragen und manche griffen deswegen zur Perücke (vgl. Susan W. Schneider: Jewish and Female, New York: Simon & Schuster, 1985, S. 237).
Die christliche Tradition wird in der Tracht von Nonnen sichtbar, die schon immer ihre Haare bedeckten.
In: DIE BIBEL Altes und Neues Testament - Einheitsuebersetzung, Copyright 1980 Kath. Bibelanstalt GmbH, Stuttgart, Herder, Freiburg, Basel, Bern, ISBN 3-45-18988-7 lesen wir auf Seite 1289 folgende Fussnote: Es galt damals unter Juden wie Judenchristen als unanständig, wenn eine Frau ihr Haar offen trug. Deswegen war es Vorschrift für sie, ein Kopftuch zu tragen, wenn sie ausging. Durch die judenchristlichen Missionare der Frühzeit fand dieser Brauch auch Eingang in die heidenchristlichen Gemeinden, wenigstens für den Gottesdienst. Paulus bestand auf dieser Verhüllung um so mehr, als er der Frau hier das geisterfüllte laute Beten und prophetische Reden gestattete. So wurde das Kopftuch auch ein Zeichen ihrer Vollmacht, vor der Gemeinde charismatisch aufzutreten.
Zu diesem Thema lesen wir in den Paulinischen Briefen, I Korinther 11,3-16 (S. 1289): (3) Ihr sollt aber wissen, daß Christus das Haupt des Mannes ist, der Mann das Haupt der Frau und Gott das Haupt Christi. (4) Wenn ein Mann betet oder prophetisch redet und dabei sein Haupt bedeckt hat, entehrt er sein Haupt. (5) Eine Frau aber, die betet oder prophetisch redet mit unbedecktem Haupt, die entehrt ihr Haupt; denn es ist gerade so, als wäre sie geschoren. (6) Will sie sich nicht bedecken, so soll sie doch das Haar abschneiden lassen! Weil es aber für eine Frau eine Schande ist, daß sie das Haar abgeschnitten hat oder geschoren ist, soll sie das Haupt bedecken.
3. Muß jemand, der Schulden hat, am Tag des Opferfestes opfern?
Die Antwort ist: nein. Jemand, der Schulden hat, braucht Allah am Tag des Opferfestes kein Opfer zu bringen. Das Opfer am Opferfest ist ein zusätzlicher Gottesdienst, also Sunna, und keine Pflicht.
Folgende Hadith sahih (leider in Englisch) existieren von Bukhari:
Narrated Ibn 'Umar: The Prophet (p.b.u.h) used to Nahr or slaughter sacrifices at the Musalla (on 'Id-ul-Adha).
Narrated Al-Bara': The Prophet delivered the Khutba on the day of Nahr ('Id-ul-Adha) and said, "The first thing we should do on this day of ours is to pray and then return and slaughter (our sacrifices). So anyone who does so he acted according to our Sunna; and whoever slaughtered before the prayer then it was just meat that he offered to his family and would not be considered as a sacrifice in any way. My uncle Abu Burda bin Niyyar got up and said, "O, Allah's Apostle! I slaughtered the sacrifice before the prayer but I have a young she-goat which is better than an older sheep." The Prophet said, "Slaughter it in lieu of the first and such a goat will not be considered as a sacrifice for anybody else after you."
Narrated Jundab: On the day of Nahr the Prophet offered the prayer and delivered the Khutba and then slaughtered the sacrifice and said, "Anybody who slaughtered (his sacrifice) before the prayer should slaughter another animal in lieu of it, and the one who has not yet slaughtered should slaughter the sacrifice mentioning Allah's name on it."
4. Was ist der Ganahba-Zustand?
Ganahba-Zustand beim Mann:
- Nach dem Beischlaf oder Berührung seines Geschlechtsteils mit dem der Frau.
- Nach dem Samenerguß (entweder beim Schlaf oder sonst).
Ganahba-Zustand bei der Frau:
- Nach dem Beischlaf oder Berührung ihres Geschlechtsteils mit dem des Mannes.
- Nach dem Erreichen des geschlechtlichen Höhepunktes (Orgasmus).
- Nach Ende der Menstruation und nach dem Ende des Wochenfluß.
Man befindet sich solange im Ganahba-Zustand, bis man die Vollwaschung (Russul) vollzogen hat. (Vollwaschung bedeutet die Reinigung des gesamten Körpers mit der Absicht, den Zustand der rituellen Reinheit (Wudu) zu erlangen.) Bis dahin darf man weder beten noch Koran lesen. Allerdings darf man (nach Meinung einiger Gelehrter) zum Zwecke des Lernens aus dem Koran lesen (also keine Rezitation). Eine Anmerkung noch zu diesem Thema: Die Vollwaschung ist auch bei verstorbenen Muslimen durchzuführen.
5. Ist das Tragen des Kopftuches für Muslimas obligatorisch?
In Sure 2 Vers 256 heißt es "Es gibt keinen Zwang in der Religion [..]", was eben heißt, daß sich jeder Mensch frei für seine Religion entscheiden darf. Ebenso kann man einen Menschen nicht zu bestimmten Handlungen zwingen, auch wenn es seine Religion vorschreibt. Man ist letztlich einzig vor Allah verantwortlich, wenn man durch sein Verhalten nicht die Rechte anderer Personen verletzt. So ist es beim Kopftuch. Islamisch gesehen ist das Tragen des Kopftuches eine Pflicht, die Allah im Koran offenbarte. Frauen (und Männer) sollten sich aus ÜBERZEUGUNG an die von Allah offenbarten Kleidervorschriften halten.
Lese hierzu bitte auf der folgenden Seite ein ausführliche Stellungenahme
6. Über den Koran
"Koran" bedeutet wörtlich "Lesen" oder "das Gelesene". Als Muhammad ihn seinen Gläubigen diktierte, versicherte er, dass es sich dabei um die ihm von Gott (durch den Engel Gabriele) zuteil gewordene Offenbarung handle. Er hat nicht alles auf einmal diktiert; die Offenbarungen kamen ihm bruchstückweise und von Zeit zu Zeit, und sobald er sie erhalten hatte, gab er sie weiter. Er verlangte von seinen Gefährten nicht nur, sie auswendig zu lernen, um sie im öffentlichen Gottesdienst vorzutragen, sondern auch, sie niederzuschreiben und Vervielfältigungen anzufertigen. Nach jeder neuen Offenbarung rezitierte er sie zuerst in einer Versammlung, danach beschränkte er sich nicht nur darauf, diese Botschaft einem seiner Schreiber zu diktieren, sondern befahl diesem zum Schluß auch vorzulesen, was er niedergeschrieben hatte, um etwaige Fehler, die der Schreiber gemacht hatte, korrigieren zu können. Die Offenbarungen kamen in einem Zeitraum von dreizehn Jahren in Mekka und zehn Jahren in Medina. Wir glauben also daran, daß der Koran das Wort Gottes ist, das Er Seinem Gesandten Muhammad geoffenbart hat. Der Gesandte ist nur ein Vermittler. Er empfängt die Botschaft und gibt sie weiter. Er darf keine andere Rolle spielen, weder die des Verfassers noch die des Kompilators.
Der Koran hat 114 Kapitel, die "Suren" genannt werden, und jede der Suren besteht aus einer Anzahl von Versen, die "Âyat " genannt werden. Er wendet sich an die gesamte Menschheit, ohne Unterschiede der Rassen, der Länder, ja selbst der Zeiten; zudem sucht er den Menschen in allen Lebensbereichen geistig und zeitlich, einzeln und gemeinschaftlich zu führen. Er gibt Richtlinien für das persönliche Verhalten des Staatschefs sowohl wie des einfachen Menschen, für Reich und Arm, für Krieg und Frieden, für die Geisteskultur wie für den Handel und den materiellen Wohlstand. In der Hauptsache strebt der Koran danach, die Persönlichkeit des Einzelnen zu entwickeln. Jedes Wesen soll persönlich seinem Schöpfer gegenüber verantwortlich sein; zu diesem Zweck gibt der Koran nicht nur Anwendungen, sondern er versucht auch zu überzeugen: er wendet sich an die vernunft des Menschen, er erzählt Geschichten, Parabbeln, Gleichnisse. Es sind Angaben über die Eigenschaften Gottes zu finden. Man findet auch eine vollständige Belehrung über die Art und Weise, wie Gott zu loben sei, über die besten Gebete, über die Pflichten des Menschen gegenüber Gott, gegenüber den anderen Geschöpfen und gegenüber sich selbst. Der Koran stellt die Regeln für das gesellschaftliche Zusammenleben auf: für Handel, Ehe, Erbschaft, Strafrecht, internationales Recht usw..
Sprache und Stil des Korans sind erlesen und seiner göttlichen Eigenschaft würdig; sein Vortrag rührt den Geist auf, den Geist selbst derer, die hören, ohne zu verstehen. Es sei daran erinnert, daß der Koran, indem er sich auf seinen göttlichen Ursprung beruft, die Herausforderung in die Welt geschleudert hat: Sprich: "Wenn sich auch die Menschen und die Dschinn vereinigten, um etwas Gleiches wie diesen Qur'an hervorzubringen, brächten sie doch nichts Gleiches hervor, selbst wenn sie einander beistünden." ( Sure 17, Vers 88) Diese Herausforderung aber ist bis in unsere Tage ohne Antwort geblieben!
(Vergl. "Der Islam" von Prof. M. Hamidullah)
7. Wie flexibel ist der Islam?
Der Islam steht in Deutschland (und anderen Ländern) vor dem Problem, daß er in den Medien negativ dargestellt wird. Dadurch erklärt sich der Versuch vieler Muslime, Vorurteile über den Islam abzubauen. Eines der Vorurteile gegenüber dem Islam ist seine angebliche Unflexiblität". In Wahrheit hat er eine Aufklärung, wie sie im Christentum stattgefunden hat, gar nicht nötig. Warum nicht? Weil der Koran, die Sunnah und die anderen Rechtsquellen des Islam eine flexible Auslegung und Anpassung an Zeit und Ort zulassen. Wie sonst könnten Muslime zu Themen wie Gentechnologie, Organtransplantation, Umweltschutz etc. kompetent Stellung beziehen, und sich hierbei auf Koran und Sunnah berufen? (auf unserer Website nachzulesen)
Sicher müssen die Muslime ihre Religion besser verstehen und leben, damit die Gebote des Islam auf die jeweilige Umgebung angepaßt werden. Die Aussage, daß der Islam unabänderlich sei, ist ein wenig schwammig. Der Islam sieht nicht nur den Koran als Grundlage der Rechtsprechung vor. Und selbst im unveränderlichen Koran gibt es zeitlose Regelungen und allgemeine Grundsätze, die eine zeitliche Anpassung zulassen. Gott der Allmächtige hat diese Religion für alle Zeiten und alle Völker offenbart.
8. Was sind Ginn?
Die Ginn gehören zu den Geschöpfen Allahs, von denen wir nur wenig wissen. Sie gehören zu den sogenannten verborgenen Dingen, mit denen man sich nicht zu sehr beschäftigen sollte damit Aberglaube und Falschheit vermieden wird. Alles, was wir über die Ginn wissen, wissen wir vom Koran oder von den Aussprüchen des Propheten Muhammad (Friede sei auf ihm).
Die Ginn sind Geschöpfe Gottes mit eigenen Eigenschaften. Beispielsweise können sie uns hören und sehen, wir sie aber nicht (46, 29-31): (29) Und als Wir dir eine Anzahl von Ginn zuführten, die dem Quran zuhörten, sagten sie, als sie in seiner Anwesenheit waren: "Schweigt und hört zu!" Und als (der Vortrag) beendet war, kehrten sie zu ihrem Volk zurück, und warnten es. (30) Sie sprachen: "O unser Volk! Wir haben fürwahr ein Buch gehört, das nach Moses herabgesandt worden ist und das bestätigt, was ihm vorausging. Es leitet zur Wahrheit und zu einem geraden Weg. (31) O unser Volk! Hört auf den, der euch zu Allah aufruft und glaubt an ihn! Er wird euch eure Schuld vergeben und euch vor einer schmerzlichen Strafe bewahren."
Der Koran ist nicht nur für alle Menschen offenbart worden sondern auch ein Buch für die Ginn. Unter ihnen gibt es gläubige und ungläubige Ginn (6,130). Über ihre Schöpfung steht in (15,27), daß sie aus Feuer sind. In den Suren 27 und 34 findet man die Geschichte von den Ginn, die für Salomon (Friede sei mit ihm) arbeiteten. Mohammed (Friede sei mit ihm) hatte mit ihnen geschlossene Sitzungen abgehalten, in denen er sie den Quran gelehrt hat.
Folgenden Koranstellen erwähnen Ginn: 006.100, 006.112, 006.128, 007.038, 007.179, 011.119, 017.088, 018.050, 032.013, 034.012, 037.158, 041.025, 041.029, 046.018, 046.029, 051.056, 055.015, 055.031, 055.033, 055.039, 055.056, 055.074, 072.001, 072.005, 072.006, 072.008, 114.006.
9. Falsche Vorstellungen über die Vorherbestimmung
Es wird gesagt, daß alles, was jemand in dieser Welt tut oder unterläßt, von Gott vorherbestimmt sei. Warum werden wir dann am Tag des Jüngsten Gerichts für unsere Handlungen zur Rechenschaft gezogen?
Es ist unrichtig zu sagen, dass alles, was wir tun, von Gott vorherbestimmt ist und wir nur innerhalb Seines Willens und dem, was er uns auferlegt hat, handeln. Wäre dem so, dann wäre es ungerecht, uns für etwas zur Rechenschaft zu ziehen, das er für uns vorbestimmt hat. Gott ist aber der gerechteste aller Richter und deswegen brauchen wir für etwas, bei dem uns keine Wahl gelassen wurde, auch keine Rechenschaft ablegen.
Daraus ergibt sich ganz klar, daß unsere Freiheit der Wahl ganz real ist. Wir wissen, daß das zutrifft, und zwar nicht zuletzt wegen der Art und Weise, wie wir uns in verschiedenen Situationen entscheiden. Unsere Freiheit, nach unserem eigenen Willen zu entscheiden, ist eine Manifestation des Willen Gottes, der beschloss, uns diese Freiheit zu gewähren.
Gott weiss jedoch schon vorher, wie wir uns in jeder gegebenen Situation verhalten. Gottes Wissen ist absolut, was letztlich bedeutet, daß diesem Wissen durch kein Ereignis etwas hinzugefügt wird, weil dieses Ereignis GOTT bereits bekannt ist, bevor es eintrifft.
Quelle: Rundbrief der Deutsche Muslim-Liga, Hamburg, 06/1995.
10. Ist Heiligenverehrung im Islam erlaubt?
Man muß zwischen Verehrung und Anbetung unterscheiden. Sicher ist es nicht im Sinne des Islam, daß "Heilige" (also Muslime, die in den Augen ihrer Mitmenschen als besonders fromm angesehen wurden) über die Maße hinaus verehrt (wenn nicht sogar angebetet) werden. Sogar der Mensch, der am verehrungswürdigsten ist, der Prophet Muhammad (Friede sei auf ihm), hat uns davor gewarnt, ihn als etwas heiliges anzusehen, ihn anzubeten oder ihm Statuen zu errichten. Dies verstößt gegen den reinen Monotheismus des Islam, keine Gottheit Allah zur Seite zu stellen.
Was man hingegen oft sieht, ist daß Gräber aufgesucht werden, um von den Toten gesegnet zu werden oder um Bittgebete an die Toten zu richten. Dies ist islamisch sehr verboten! Jeder ist selbst für seine Taten Verantwortlich und muß vor Allah dafür geradestehen. Auch beim Grab des Propheten kann man keinen Segen vom Propheten (Friede sei auf ihm) abholen oder ihn um etwas bitten. Der Segen kommt allein von Allah, nur Er erhört unsere Gebete, nur Er kann uns am Tag der Auferstehung helfen. Bittgebete an Tote, Engel oder Ginn zu richten, ist Schirk (Beigesellung)!
Erlaubt hingegen ist, daß man andere Menschen bittet, für einen zu beten. Allerdings kann diese Praxis mißverstanden werden, und zwar insofern, als daß die Tatsache in den Hintergrund gerät, daß jeder selbst für seine Taten verantwortlich ist und vor Allah geradestehen dafür geradestehen muß. Man darf aber nur lebende Menschen bitten, nicht etwa verstorbene "Heilige".
Wenn jemand vom Propheten, zu "Heiligen", Dschinn oder Engeln Hilfe erbittet, begeht Shirk (Anzweiflung der Allmacht Gottes).
Ein Spezialfall ist das Gebet am Grabe des Propheten. Man kann den Propheten bitten, in der Zeit vor dem Jüngsten Gericht Fürbitte vor Gott einzulegen. Allerdings gibt es verschiedene Ansichten darüber, worin diese Fürbitte besteht. Einige Gelehrte meinen, daß sie nur dazu dient, die Wartezeit bis zum Jüngsten Gericht zu verkürzen, da diese sehr nervenaufreibend ist. Andere wiederum meinen, daß Muhammad in dieser Fürbitte Allah bittet, ein mildes Urteil über das Leben des jeweiligen Muslim zu fällen.
- "Dient ihr anstelle Allahs dem, was euch nichts nützt und euch keinen Schaden antut?" (Koran 21, 66)
- "Diejenigen, die sie anstelle Allahs anrufen, sind Knechte gleich euch, also ruft sie, und sie sollen euch antworten, wenn ihr Wahrhafte seid" (Koran 7,194)
11. Ist schwören erlaubt?
Über das Schwören (im Namen Gottes) im Zusammenhang mit Geschäften ist vom Propheten folgende Aussage überliefert: "Schwören führt einen raschen Verkauf herbei, löscht aber den Segen aus" (überliefert von Buchari). Er wies die Kaufleute an, Schwören allgemein zu vermeiden, besonders zur Stützung einer Lüge. Er tadelte das häufige Schwören, einmal, weil es oft geschieht, um die Leute zu betrügen, zum anderen, weil es die Achtung vor Allahs Namen im Herzen vermindert.
Wie kann man Gott um Verzeihung bitten, wenn man einen solchen Schwur gebrochen hat? Die Antwort ist in Sure 5 Vers 89:
"Allah wird euch für ein unbedachtes Wort in euren Eiden nicht zur Rechenschaft ziehen, doch Er wird von euch für das Rechenschaft fordern, was ihr mit Bedacht geschworen habt. Die Sühne dafür sei dann die Speisung von zehn Armen in jenem Maß, wie ihr die Eurigen im Durchschnitt speist, oder ihre Bekleidung oder die Befreiung eines Sklaven. Wer es aber nicht kann, dann (soll er) drei Tage fasten. Das ist die Sühne für eure Eide, wenn ihr sie geleistet habt. Und hütet ja eure Eide. So macht euch Allah Seine Zeichen klar, auf daß ihr dankbar sein mögt. " [5:89]
12. Zum Opferfest
Der genaue Termin des Opferfestes ist der 10. Tag des Monats Dsu-l-hidscha (12. Monat im islamischen Kalender). Das Fest wird in diesem Jahr (2000 n.Chr.) im März stattfinden.
Warum wird das Opferfest gefeiert? Warum werden Tiere geopfert?
Auszug aus "Wallfahrt nach Mekka", Ahmad von Denffer, ISBN 3-89263-015-1, Islamisches Zentrum München.
... Die Geschichte Ibrahims und des großen Opfers, das von ihm verlangt wurde, steht im heiligen Koran in der Sure Saffat (37:102-107). Sie wird mit nur wenigen aber eindringlichen Sätzen beschrieben: "Ibrahim sagte: Mein Sohn, ich sah im traum, daß ich Dich opfere, also schau, wie Du das siehst! Er sagte: Mein Vater, tue, was Dir befohlen wurde, Du wirst mich, so Allah will, geduldig finden. Und als sie beide (sich) Allah ergeben hatten, und er ihn auf die Stirn gelegt, haben Wir (=Gott) gerufen: O Abraham, Du hast den Traum bereits erfüllt - derart vergelten Wir es denen, die Gutes tun. Dies war ja eine offensichtliche Prüfung, und Wir haben ihn mit einem großen Opfer ausgelöst..."
Das ist das Opfer, des Opferfestes, das opfer in Mina beim Hadsch (Wallfahrt nach Mekka). Es erinnert an vieles: Abrahams Gottesfurcht, Ismails (des Sohnes) Gottesvertrauen, ihre Ergebenheit in den Willen Allahs, ihre Bereitschaft, alles zur Verwirklichung des Willen Allahs zu tun und zu gebenm selbst das Leben zu opfern. .... Die Geschichte von Ibrahim und seinem Sohn zeigt deutlich, daß Allah kein Menschenopfer will, daß Seine Barmherzigkeit größer ist und nicht erst durch ein Blutopfer wirksam wird. ...
13. Bedeutung des Freitags
Im Islam ist der Freitag grundsätzlich kein Ruhetag. Allerdings muß man während des Freitagsgebets (welches Pflicht für den Mann ist) die Arbeit stilllegen und in die Moschee gehen. Der Gottesdienst dauert 60 bis 90 Minuten.
"O ihr, die ihr glaubt, wenn zum Freitagsgebet gerufen wird, dann eilt zum Gedenken Allahs und stellt den Geschäftsbetrieb ein. Das ist besser für euch, wenn ihr es nur wüßtet. [62:9]
Und wenn das Gebet beendet ist, dann zerstreut euch im Land und trachtet nach Allahs Gnadenfülle und gedenkt Allahs häufig, auf daß ihr Erfolg haben mögt." [62:10] Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, daß der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: "Keiner von euch darf (außer im Ramadan) am Freitag fasten; es sei denn er fastet (zusätzlich dazu ) einen Tag davor (den Donnerstag) oder danach (den Samstag). " (Überliefert von Muslim)
Ein anderes Hadith (das ebenfalls von Abu Huraira berichtet wird und überliefert von Muslim) lautet: "Der beste Tag, an dem die Sonne aufgeht, ist Freitag, und am Freitag wurde Adam erschaffen, am Freitag kam er ins Paradies, und es war Freitag, als er das Paradies verlassen musste.
Aus zahlreichen anderen (starken Hadithen, überliefert von Buchari) geht hervor, dass derjenige, der am Freitagsgebet teilnimmt: gut vorbereitet, nicht in Hast und pünktlich erscheinen, frisch gebadet (Ganzwaschung) sein soll (Zähne geputzt) und duftend (wenn möglich) sowie in seinen besten Kleidern. Man soll bescheiden seinen Platz einnehmen und während der Rede (Khutba) schweigen (die Engel lauschen der Khutba ebenfalls). Die Engel stehen am Eingang der Moschee und registrieren, wer hineingeht. Im Laufe des Freitags gibt es einen günstigen Zeitpunkt, wenn man diesen Zeitpunkt im Gebet erlebt und Gott um etwas bittet, wird die Bitte erfüllt.
14. Waschung vor dem Gebet (Wudu')
Die rituelle Reinigung umfaßt: Das Waschen
- der Hände,
- des Mundes,
- der Nase,
- des Gesichts,
- der Unterarme,
- dem Befeuchten der Haare,
- dem Waschen der Ohren
- und der Füße.
Nach Geschlechtsverkehr muß statt dessen die rituelle Vollwaschung durchgeführt (ghussul). Sie besteht - vereinfacht gesagt - aus einer Dusche oder einem Bad (siehe FAQ-Liste: "ghanaba").
Sowohl die rituelle Reinigung als auch die Vollwaschung haben nur Gültigkeit, wenn sie mit der Absicht des Gläubigen begangen werden, sich rituell zu reinigen. (Wie oben erwähnt: Ein Gottesdienst (zu dem auch die rituelle Reinigung oder Vollwaschung gehört,) ist nur dann ein Gottesdienst, wenn die Absicht des Gläubigen stimmt, d.h. wenn der Gottesdienst um Gottes Willen praktiziert wird.)
15. Dauer des Gebets
Im Schnitt dauert ein Gebet zwischen fünf und zehn Minuten. Es hängt sehr stark davon ab, welche Verse man während der Raka´as liest. Wenn man mehr Zeit hat seinem Schöpfer hingebungsvoller dienen möchte, betet man halt länger, spricht während des Gebetes längere Bittgebete und Lobpreisungen. Gebete sind nicht immer gleich lang, es kommt oft auf die seelische Verfassung und die Sehnsucht zum Gottesdienst an.
Man muss im Gebet vollkommen abschalten und sich der Situation bewusst werden, dass man vor seinem Schöpfer getreten ist, um Ihm allein zu dienen. Er sieht uns, während wie Ihn nicht sehen. Er hört uns, während wir ihn nicht hören. Und doch wissen wir aus dem Koran, dass Gott der Erbarmer ueber Sich sagt: "Und wenn mich mein Diener nach mir fragt, so bin Ich nahe. Ich erwiedere die Bitte des Bittendenden wenn er mich anruft."
16. Gibt es spezielle Gebetskleidung?
Es gibt also keine spezielle Gebetskleidung. Es gelten also die allgemeinen Bekleidungsvorschriften.
- Frau: Der Körper muß bedeckt sein, außer Gesicht und Hände. Die Kleidung sollte nicht eng anliegend sein. (Gilt nicht nur beim Gebet.)
- Mann: Körper muß bedeckt sein von (einschließlich) Knie bis (einschließlich) Bauchnabel. (Gilt nicht nur beim Gebet.)
Das Gebet soll auf sauberem Boden stattfinden. Viele Muslime benutzen daher Gebetsteppiche.
Manche muslimische Frauen halten sich zu Hause aus praktischen Gründen einen "Gebetsmantel". Das ist dann in der Regel ein langer ein- oder zweiteiliger Überwurf, der schnell zum Gebet übergestreift werden kann.
17. Allgemeines zum Gebet
Zunächst ist zu sagen: Für Muslime besteht Gottesdienst nicht nur aus einem rituellen Ablauf, der zu bestimmten Zeiten abgehalten wird. Die Muslime betrachten z.B. Hilfsbereitschaft, Almosengeben, Streit schlichten, usw. kurz: alle vom Islam empfohlenen Taten als Gottesdienst. Muslim zu sein, bedeutet: Ergeben zu sein in den Willen Gottes und Frieden zu stiften. (Das Wort Islam besteht aus den "Wuzeln" s,l,m=arab: Friede. Diese Wurzeln kommen auch im Wort Muslim vor: slm=jemand, der Frieden stiftet.) Somit sind die von Gott/Allah empfohlenen oder befohlenen Taten Gottesdienste.
Das Gebet (salat) findet mindtestens fünfmal täglich statt und dauert (incl. ritueller Reinigung, falls nötig) ca. 5-10 min. Darüber hinaus gehende Gebete sind natürlich erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Die Gebete finden zu fest vorgeschriebenen Zeiten über den Tag verteilt statt:
Salat Al-Fajr: Vor Sonnenaufgang Salat Al-Dhor: ungefähr mittags Salat Al-'Asr: nachmittags Salat Al-maghrib: nach Sonnenuntergang Salat Al-'Isha: nachts.
Die 5 täglichen Gebete haben den Vorteil, daß der Gläubige über den Tag verteilt immer wieder an den Schöpfer denkt und ihm dankt. Im Prinzip sollte der Muslim zwar ständig und bei allem, was er tut, an Gott denken (wie oben gesagt: alle guten Taten sind Gottesdienste. Aber natürlich nur dann, wenn sie im Namen Gottes getan wurden, d.h. nicht um der Sache Willen.), aber oft vergessen die Menschen dies, daher hat der gläubige Muslim den Vorteil, immer wieder an Gott erinnert zuwerden.
Das Gebet selbst besteht aus der Rezitation von Koranversen und persönlichen Bittgebeten an Gott.
18. Etwaige Bedeutungen der Gebetshaltungen
Die einzelnen Gebetshaltungen drücken in erster Linie die Ehrfurcht vor Gott aus (niederknien, sich niederwerfen, ...). Zu Beginn des Gebets führt man die Hände zu den Ohren und lauscht gewissermaßen gen Himmel. Dadurch wird die intensive Beziehung zu Gott, die während des Gebets herrscht, symbolisiert. Am Ende des Gebets wünscht man seinen Nachbarn (die neben Dir gebetet haben) Frieden (salam), was sich positiv auf die Gemeinschaft zu den anderen Muslimen auswirkt. Wir wollen betonen, daß dies nur Vermutungen über den Sinn der einzelnen Gebetshaltungen sind, Gott weiß es besser.
19. Wer ist der Mahdi?
Der Mahdi ist eines der großen Zeichen für den Beginn des Jüngsten Tages. Er wird also in der letzten Phase des menschlichen Daseins auf dieser Erde auftauchen, so, wie ihn der Prophet angekündigt hat. Er wird die letzten Muslime vor dem Dajjal retten. Der Dajjal ist die Personifizierung des Bösen und auch eines der großen Zeichen für den Anbruch der "Endzeit". In dieser Zeit wird Allah den nicht gekreuzigten sondern zu Allah erhobenen Propheten Jesus wieder auf die Welt schicken. Er wird den Dajjal mit dem Mahdi töten.
Starkes Hadith, überliefert von Buchari: Aisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtet: "Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, dass er seine Zuflucht (bei Allah) vor dem Dajjal nahm."
X. Sonstige Fragen und Kommentare
1. Terrorismus (Ermordung christlicher Mönche in Algerien 1996)
Jedem, der die Nachrichten aus Algerien verfolgt, ist klar, daß die sich dort fast täglich ereignenden Gewalttaten absurd und irrsinnig sind. Die Ermordung von 7 christlichen Mönchen im Mai dieses Jahres und der Fund ihrer Leichen in der Stadt Media südlich Algier läßt uns Muslime schier verzweifeln.
Es drängt sich die Erkenntnis auf, daß der Islam eigentlich keiner Feinde bedarf; das besorgen die Muslime bestens selbst. Wenn man diesen Leuten erlaubt, ihre "Mission" ungestraft fortzusetzen, werden die Gegner des Islam ohne eigene Anstrengung ihr Ziel erreichen. Diese "islamische" Gruppe macht unsere Religion lächerlich, entfremdet ihr die Menschen und macht alle Anstrengungen der Muslime, den Islam zu verkünden oder wenigstens mit den Nichtmuslimen friedlich zusammenzuleben, zunichte.
Wer sind diese Mörder? Wo kommen sie her und was in aller Welt bringt sie dazu, ein solch schreckliches und in jeder Hinsicht sinnloses Verbrechen zu begehen?
In diesem Zusammenhang mag man sich an die Worte von Scheich Hassan Al-Banna, dem Gründer der Muslimbruderschaft erinnern. Als er die Nachricht erhielt, Nokraschi Pascha, der ägyptische Ministerpräsident, sei von einer Gruppe innerhalb der Muslimbruderschaft ermordet worden, sagte er: "Sie sind weder Brüder noch Muslime"!
Bei dem Mord an den Mönchen ist ein noch strengerer Maßstab anzulegen. Man muß sich vor Augen halten, daß Nokraschi Pascha ein politischer Gegner der Bruderschaft war und daß sie trotzdem den Mord an ihm in keiner Weise rechtfertigte, obwohl einige Narren in ihren Reihen sich zu einem Attentat hinreißen liessen.
Für die Ermordung der Mönche in Algerien gibt es nicht einen einzigen einleuchtenden Grund. Jeder, der auch nur rudimentäre Kenntnisse der Lehren des Islam besitzt, weiß, daß der Islam ausdrücklich verbietet, Mönchen irgendeinen Schaden zuzufügen. Schließlich wird das freundliche Verhältnis zwischen Christen und Muslimen auch auf die Existenz und Hochschätzung der Mönche zurückgeführt (Koran 5:82).
Der Islam läßt Mönchen und Einsiedlern eine besondere Behandlung zuteil werden und legt großen Wert auf den Schutz ihres Lebens. Der Prophet (a.s.) pflegte seine Kämpfer dahingehend anzuweisen, daß sie das Leben von Kindern und Mönchen schonten. Auch enthielt beispielsweise der Vertrag, den der Prophet (a.s.) mit der Bevölkerung von Nedschran (im Süden Saudi-Arabiens an der Grenze zum Jemen) schloß, die Bedingung, daß kein Mönch zu Schaden kommen würde.
In seinem Buch "Die Regeln des Dschihad im Islam" schreibt Dr.Abdul Aziz Abu Sakhila, daß Kleriker, das heißt Priester, Mönche und so weiter nicht getötet oder überhaupt belästigt werden dürfen unter der Voraussetzung, daß sie keine Kombattanten gegen die Muslime sind. Er fährt fort: "... solange sie in ihren Gebetshäusern bleiben und nicht am Kampf teilnehmen, dürfen Kleriker nicht angegriffen oder getötet werden. Falls sie sich zum Kampf äußern und ihn anstacheln, hängt ihre Behandlung von der von ihnen geäußerten Meinung ab. Falls diese einen Einfluß auf den Verlauf des Kampfes hat und ihn anfacht, werden sie als Kombattanten behandelt. Falls das nicht der Fall ist, müssen sie entsprechend der mit ihnen getroffenen Vereinbarung respektiert werden, sofern sie sich selbst daran halten."
Der Fall, mit dem wir uns hier beschäftigen, liegt viel einfacher. Die Mönche gehörten keinem "feindlichen" Lager an. Sie waren Nachbarn, wohnten in ihrem Kloster und halfen den Armen mit kostenloser medizinischer Behandlung und schulischer Betreuung.
Aus den Verlautbarungen der verantwortlichen Gruppe (Al-Dschamaa Al-Islamiah) wissen wir, daß die Mönche nicht entführt wurden, weil sie Feinde waren oder mit dem Feind zusammenarbeiteten. Sie wurden als Faustpfand und Geiseln entführt zum Austausch gegen in Frankreich festgenommene Mitglieder der Gruppe. Als die französischen Behörden sich nicht zu diesem Handel nötigen liessen, zögerte die Dschamaa in Algerien nicht, die unschuldigen und unbeteiligten Mönche zu ermorden.
Wie ist es nur möglich, daß eine sich "islamisch" nennende Gruppe sich so aufführt und die Lehren des Islam mit den Füssen tritt, indem sie Tausende unschuldiger Menschen, Algerier und Nichtalgerier, Muslime und Nichtmuslime brutal ermordet?
Zweifel an der bewaffneten Al Dschamaa Al-Islamiah hat es seit ihrer Gründung gegeben; das ist nichts Neues. Sicher ist jedoch, daß die Untaten und Verbrechen dieser Gruppe weder mit dem Islam noch seinen Lehren etwas zu tun haben.
Ihre Untaten gleichen einem Dolchstoß in die Brust des Islam und seiner Botschaft. Diese Gruppe hat von Anfang an alles getan, um die Öffentlichkeit von allem abzustoßen, was islamisch ist.
Quelle: Nach einem Artikel von Fahmi Howeidi in Asharq Alawsat beziehungsweise Arab News 6.Juni 1996. Hier abgeschrieben von Rundbrief 04/1996 der Deutschen Muslim-Liga, Hamburg.
2. Schiiten - Sunniten, Unterschiede?
Zunächst einmal: Sowohl Sunniten als auch Schiiten sind zu den Muslimen zu zählen. Die große Mehrheit der Muslime (ca. 85%) sind Sunniten.
Der Unterschied zwischen Schiiten und Sunniten liegt darin, daß die Nachfolger des Propheten unterschiedliche Akzeptanz erfahren.
Die Sunniten erkennen 4 rechtgeleitete Khalifen an (Abu Bakr, Aamar, Uthman, Ali), während die Schiiten erst die ihrer Meinung nach später regierenden 11 Imame/Khalifen (einschließlich Ali) anerkennen.
Der 12. Imam ist nach Meinung der (12er-)Schiiten unter der Erde verborgen, beobachtet das Geschehen auf der Erde und wird später einmal zurückkommen und auf der Erde regieren. Die Aussagen und Handlungsweisen aller 12 (11) Imame werden als verbindlich für alle Schiiten angesehen. Sie haben den Stellenwert einer Offenbarung durch Gott, der die Imame rechtleite. Dies hat seine Konsequenz für die Meinungsbildung/Rechtssprechung bei Schiiten und Sunniten:
Während die Sunniten zur Rechtssprechung (in dieser Reihenfolge) die Quellen
- Koran,
- Sunna (Überlieferungen über Handlungsweisen und Aussprüche des Propheten),
- Konsens unter den Gelehrten und
- Analogieschluß
zulassen, gelten bei den Schiiten die Quellen
- Koran,
- Sunna des Propheten und der 11 Imame,
- Meinung des Stellvertreters des 12. Imam
- Vernunft.
Das heißt nicht, daß Sunniten bei der Interpretation der Religion nicht vernünftig sind. Es bedeutet in diesem Zusammenhang, daß die Sunniten den Verstand als begrenzte Gottesgabe ansehen, die Fehlern unterliegen kann. Im Gegensatz dazu verwenden die Schiiten die Vernunft, um unverständliche Passagen des Korans zu interpretieren, wenn z.B. die Rede ist von dem "Thron Gottes", dem "Stuhl Gottes", den "Händen Gottes". Hierfür werden dann Interpretationen wie die Gnade oder Stärke Gottes gegeben, während die Sunniten diese Passagen wörtlich nehmen und als unbegreiflich akzeptieren. Der Verstand hat Grenzen. Daher gehen die Sunniten von der wörtlichen und sinngemäßen Bedeutung des Korans aus, während die Schiiten an eine verborgene Bedeutung des Korans glauben, die nur den genannten Imamen zugänglich ist.
3. Wie ist der Khalif Ali gestorben?
Ali (der der 4. rechtmäßiger Khalif der Sunniten und als 1. Imam der Schiiten war) wurde am Freitag, den 18 Ramadan im Jahr 40 (islamische Zeitrechnung) am frühen Morgen in der Stadt Kufa (heute Irak) angegriffen und ist am nächsten Abend gestorben. Sein Mörder war ein Kharigit, der Ali als ungläubig geklärt hat und ihn so (nach seiner Überzeugung) töten durfte. Nach seiner Meinnung hätte Ali Gottes Gebote nicht praktiziert, weil er Othman´s Mörder nicht bestraft hat. Othman´s Mörder waren jedoch nicht bekannt. Man wußte nur, daß sie zu einer Gruppe gehörten, die etwa 10.000 Mann groß war. Die Kharigiten forderten den Tod der 10.000 Männer. Ali aber wollte nur den Mörder finden und diesen auch nicht umgehend töten. Er wollte ihn zuerst vor Gericht bringen, welches ein Urteil fällen sollte.
4. Was ist der Ashura-Tag?
Ashura ist der 10. Tag des ersten Monats (Moharam) des Jahres (islamische Zeitrechnung). Zuerst war dieser Tag für die Juden von Bedeutung. Sie haben an ihm gefastet, weil Gott an diesem Tag den Prophet Moses (Friede sei auf ihn) und sein Volk gerettet hat. Gott ließ sie das Rote Meer "überqueren", und den Pharao und seine Armee ertrinken.
Nachdem der Prophet Mohammed (Friede sei auf ihn) nach Medina kam, hörte er von dieser Praxis der Juden und forderte die Muslime auf, ebenfalls an diesem Tag zu fasten, weil Moses (Friede sei auf ihn) auch ein Prophet der Muslime ist.
Erst später wurde durch eine Offenbahrung das Fasten im Monat Ramadan zur Pflicht. Seit diesem Zeitpunkt war das dem Fasten am Ashure-Tag Sunna und keine Pflicht mehr. Einige Hadith dazu:
Aisha berichtet: The people used to fast on 'Ashura (the tenth day of the month of Muharram) before the fasting of Ramadan was made obligatory. And on that day the Ka'ba used to be covered with a cover. When Allah made the fasting of the month of Ramadan compulsory, Allah's Apostle said, "Whoever wishes to fast (on the day of 'Ashura') may do so; and whoever wishes to leave it can do so." (Bukhari, gesichterte Überlieferung, sahih)
Berichtet von Salim's Vater: The Prophet said, "Whoever wishes may fast on the day of 'Ashura'." (Bukhari, gesichterte Überlieferung, sahih)
Aisha berichtete: Quraish used to fast on the day of "Ashura" in the Pre-lslamic period, and Allah's Apostle too, used to fast on that day. When he came to Medina, he fasted on that day and ordered others to fast, too. Later when the fasting of the month of Ramadan was prescribed, he gave up fasting on the day of "Ashura" and it became optional for one to fast on it or not. (Bukhari, gesichterte Überlieferung, sahih)
Ibn 'Abbas berichtete: The Prophet came to Medina and saw the Jews fasting on the day of Ashura. He asked them about that. They replied, "This is a good day, the day on which Allah rescued Bani Israel from their enemy. So, Moses fasted this day." The Prophet said, "We have more claim over Moses than you." So, the Prophet fasted on that day and ordered (the Muslims) to fast (on that day). (Bukhari, gesichterte Überlieferung, sahih)
Es existiert noch eine zweite Bedeutung. Am Ashura-Tag starb Hussein (der Sohn von Ali) in Kerbela. Dieser Tag ist für die Schiiten ein Trauertag, da sie in ihm den rechtmäßigen Nachfolger Alis sahen. Statt dessen kamen die Umayyaden an die Macht, denen der Tod Husseins angelastet wird.
5. Alkoholhaltige Kosmetika
Haarsprays, Deos etc. sind erlaubt, wenn der Alkoholanteil darin gering ist. Die Hanafitische Rechtschule spricht davon, daß der Alkoholanteil nicht 30% übersteigen darf. Die geläufigen Haarsprays und Deos haben keinen so großen Alkoholanteil und sind somit erlaubt.
6. Menschenrechte im Islam
Menschenrechte sind für den Islam keine neue Erfindung. Der Islam kam bereits vor über 1400 Jahren mit Menschenrechten und sprach u.a. von den Rechten der Frauen, der Andersgläubigen, der Minderheiten im Staat usw. Aber nicht nur das, der Islam sprach auch schon damals von den Rechten der Mitgeschöpfe des Menschen, wie Pflanzen, Tiere - Umwelt.
Der wesentliche Unterschied zwischen der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen (1948) und den islamischen Menschenrechten ist der göttliche Ursprung der islamischen Menschenrechte. Trotz der großen Übereinstimmung der verbrieften Rechte beider Deklarationen ist dieser Unterschied essentiell und wirkt sich auf die Auseinandersetzung mit diesem Thema aus.
Unter den Publikationen des ZMD finden Sie mehrere Artikel zum Thema Menschenrechte im Islam. .
Außerdem finden Sie auf der Homepage der CIBEDO eine Ansammlung von Artikeln zum selben Thema: http://members.aol.com/chrislages/keywords.html.
7. Kulturelle Unterschiede in der islamischen Welt
Die Muslime haben eine einheitliche Offenbahrung, den Koran. Außerdem ist den Muslimen die Lebensweise des Propheten (die Sunnah) überliefert. Dies sind einheitliche Quellen (nicht die einzigen), aus denen sich die islamische Lebensweise ableiten läßt. Wenn man den Islam in der heutigen Zeit in den verschiedenen Ländern betrachtet, wird man feststellen, daß nicht alles, was als islamisch bezeichnet wird, auch islamisch ist. Grundsätzlich läßt die islamische Lehre jedoch genügend Raum für kulturelle Unterschiede - der gelebte Islam in Indonesien kann und wird sich in Einzelheiten vom Islam in Afrika unterscheiden, nicht jedoch in den Grundsätzen, die unumstritten in Koran und Sunna offenbahrt sind.
8. Musik im Islam
Der Islam unterscheidet 3 Bereiche der Musik: 1. Intrumentalmusik 2. Texte 3. Gesang
Die Gelehrten haben unterschiedliche Meinungen: 1. Instrumetalmusik:
- Einige Gelehrte vertreten die Ansicht, daß jede Instrumentalmusik haram (verboten) ist.
- Andere meinen, daß jede Instrumentalmusik halal (erlaubt) ist.
- Wieder andere: jede Instrumentalmusik ist haram außer Hochzeitsmusik (Thammud)
- Qaradawi: Instrumentalmusik haram, wenn sie die Lust erregt und zum Tanzen (mit dem anderen Geschlecht) animiert. Aber klassische Musik ist nicht haram. Außerdem kann Musik ein Heilmittel für Kranke sein.
Es gab nie einen direkten Ausspruch des Propheten zu diesem Thema, woraus man folgern könnte, daß sie erlaubt ist.
2. Texte Alle Texte, die inhaltlich unislamisch sind, sind verboten (Themen wie: Körper der Frau, Sex, ...) Dagegen sind sie erlaubt, wenn sie sich z.B. mit Themen wie der Schönheit des Landes, der Welt, der Schönheit Gottes beschäftigen.
3. Gesang Der Gesang darf nicht "sexy" sein (gilt auch für Männer :-))
9. Sonnenfinsternis zur Zeit Mohammeds
Im Koran spicht Allah nicht direkt über die Sonnenfinsternis. Allah spircht jedoch von Bahnen, in denen sich die Himmelskörper bewegen, so daß eine Konstallation der Himmelskörper, wie sie bei der Sonnenfinsternis auftritt, aus dem Koran indirekt erklärbar bleibt.
Die Aussagen des Koran werden durch die Aussrpüche des Propheten zum o.g. Thema ergänzt. Zu Lebzeiten des Propheten ereignete sich die Sonnenfinsternis, als ein Verwandter des Propheten starb. Der Prophet Muhammad, Friede sei auf ihm, stritt jedoch, entgegen der spontanen Aussage vieler Gefährten, einen Zusammenhang zwischen dem Tod und der Finsternis ab. Im Hadith (Aussage des Propheten) heißt es:
"Die Sonne verfinsterte sich zur Zeit des Propheten, Allahs Segen und Freiden auf ihm. Da verrichtete er das Gebet, und zwar lange. Schließlich sagte er: "Die Sonne und der Mond sind zwei Zeichen von den Zeichen Gottes. Sie verfinstern sich, weder weil jemand stirbt noch weil er lebt. Wenn ihr dies seht, dann gedenket Gottes."" (Buchari, nach Ibn Abbas, authentische Überlieferung)
10. Sklaven und Islam?
Der koranische Offenbarung kam in einer Zeit, in der Sklavenhaltung zum Alltag gehörte, wobei die Sklavenhaltung nicht dem islamschen Geist von Freiheit und Gleichheit der Menschen entspricht. Verschiedene Gebote Allahs und seines Gesandten Muhammad (Friede sei mit ihm) führten dazu, die Sklavenhaltung in kurzer Zeit aus dem Alltagsbild islamisch geprägter Gesellschaften zu beseitigen - nicht mit der Brechzange, sondern schrittweise und mit überzeugender Didaktik.
Um dies zu verdeutlichen, beantworten wir einige spezielle Fragen zu diesem Thema:
- Warum gab es im Islam Unfreie? Waren es diejenigen, die vorher schon Sklaven gewesen waren und daher noch jemandem gehörten oder waren es ausschließlich Kriegsgefangene? Sklaven durften nur als Kriegsgefangene genommen werden und zwar auch nur dann, wenn der Feind seine Gefangenen auch versklavt. In der Geschichte des Propheten ist nachzulesen, wie er durch die Heirat einer edlen gefangenen Sklavin ihr ganzes Volk aus der Sklavenschaft befreit hat, weil die Gefährten des Propheten keine Sklaven haben wollten, die in verwandschaftlichem Verhältnis zum Propheten standen.
- Warum mußten die Muslime nicht alle ihnen unterstehenden Unfreien freilassen (zumindest die Gläubigen)? Dies ging nicht so einfach von heute auf morgen, da Sklavenhaltung zur damaligen Lebensart dazugehörten. Die Leute waren es gewohnt, bestimmte Aufgaben nicht selbst zu machen. Die Entsklavung der Gesellschaft kam aber indirekt: Die Freilassung von Sklaven wurde vom Propheten immer wieder zu den besten Taten gezählt. Für verschiedene Fehltritte wurde als Sühne die Freilassung von Sklaven festgelegt. Folgende zwei Hadithe sind sehr anschaulich:
- Der Gesandte Allahs Segen und Heil auf ihm sagte: "Eure Sklaven sind eure Brüder ! Allah hat euch die Oberhand über sie gegeben. Wer dann die Oberhand über seinen Bruder hat, der soll ihm etwas zu essen geben, von dem er selbst ißt, und ihm als Kleidung geben, von der er sich selbst kleidet. Traget ihnen nicht das auf, was über ihre Kraft hinaus geht; und wenn ihr ihnen etwas auftraget, das über ihre Kraft hinaus geht, so helft ihnen dabei!" (Buchariüberlieferung als authentisch)
- Abu Huraira berichtete, daß der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Wer einen muslimischen Sklaven freiläßt, dessen Körperteile rettet Allah vor der Höllenfeuer [..]" (authentisch)
- Durfte ein Mann mit einer ihm gehörenden unfreien Frau schlafen, ohne mit ihr verheiratet zu sein? Ja, ein Mann durfte mit seiner Sklavin schlafen. Wenn er seine Sklavin schwängerte und diese ein Kind bekam, mußte er sie frei lassen und sie heiraten. Ihr Kind ist dann natürlich auch frei. Auch hier zeigt sich wieder, daß durch eine solche Regel die Gesellschaft im Endeffekt von der Sklavenschaft befreit wird.
- Gab es auch Frauen, die unfreie Männer besaßen und durften diese dann mit jenen schlafen, ohne mit ihnen verheiratet zu sein? Ja, Frauen, die Sklaven besaßen gab es. Sie durften aber nicht mit ihnen schlafen, ohne mit ihnen verheiratet zu sein, weil die Kinder den Namen (Abstammung) und Status des Mannes bekämen. Hierdurch würden wieder neue Sklaven dazu kommen. Wenn eine Frau mit einem Sklaven schlafen wollte, mußte sie ihn zuerst freilassen.
Wir wollen noch einmal darauf hinweisen, daß es durch diese Regelungen gelang, die Sklaverei schrittweise verschwinden zu lassen.
11. Oft benutzte Redewendungen der Muslime
Wenn Muslime des Namen des Propheten(a.s.) nennen, so fügen Sie miest die Wendung "sallallahu alaihim wa sallam" (= Friede und Heil auf ihm) hinzu. Bei Texten wird dies durch ein "(s)" oder "(s.a.s.)" abgekürzt.
Bei anderen Propheten und z.B. Mariam (Mutter von Jesus) fügt man "alleihi salam", abgek. a.s. (= Allahs Frieden auf ihm/ihr). Gefährten des Propheten werden mit dem Zusatz "radi allahu anhu/anha" (r.a., Allahs Wohlgefallen auf ihm/ihr) versehen.
Wenn Muslime Aussagen über die Zukunft machen, so fügen sie die Wendung "incha allah" hinzu, was bedeutet: So Gott will. Dies wird mancmal mißverstanden in dem Sinne, daß die Muslime dies als Ausflucht für verbindliche Zusagen mißbrauchen. Der eigentliche Hintergrund ist aber der, daß in der Tat keine Aussagen möglich sind, weil nichts passiert, ohne des Gott es will. Wir können uns noch so anstrengen, letztlich entscheid Allah, was wirklich passiert.
12. Was sind Koranschulen?
In der Koranschule beschäftigen sich die (meist jungen) Schüler mit dem Koran. Koranschulen legen im wesentlichen Wert auf das Auswendiglernen des Korans und die korrekte Aussprache. Da die Schüler meist noch zu jung sind, um die Zusammenhänge zu verstehen, ist dies aus islamischer Sicht dennoch sinnvoll, da das Auswendiglernen eine gute Grundlage für das (hoffentlich) später stattzufindende Verständnis bildet.
Die Koranschule ist nicht mit den Rechtsschulen des Islam zu verwechseln, von denen (lange Zeit nach dem Propheten Mohammed) vier große entstanden sind. Die Rechtsschulen beschäftigen sich mit der Interpretation der islamischen Quellen.
Teilweise haben sich die Koranschulen in den letzten 20 Jahren mehr zu islamischen Zentren umgewandelt, d.h. zusätzlich finden dort verschiedene regelmässige Veranstaltungen (nicht nur für Kinder) statt, u.a.:
- Sira-Reihe (Studieren des Lebens Mohammeds (s))
- Akida-Reihe (Glaubenslehre)
- uvm.
13. Heiligtümer im Islam
Die einzigen Heiligtümer im Islam sind folgende:
- Die heilige Moschee in Mekkah, das Zentrum der Muslime, Ort der Pilgerfahrt und erstes Gebetshaus, vom Propheten Abraham erbaut.
- Die heilige Prophetenmoschee in Medina.
- Die heilige Al-Aqsa-Moschee in Palestina (siehe FAQ-Liste)
Im Islam werden weder Propheten, noch andere Menschen, noch Tote geheiligt.
14. Entstehung des Menschen
Es gibt keinen wissenschaftlichen Beweis für die Abstammung des Menschen vom Affen, es gibt lediglich zahllose Indizien, die darauf hindeuten. Der Koran sagt über die Entstehung der Menschen, daß sie aus Adam und seiner Frau über Geschlechtsverkehr und embryonale Stadien bis zur Geburt (4:1, 16:4, 22:5, 23:12-14) hervorgehen. Adam wiederum wurde aus Lehm erschaffen (6:1). Gott hauchte ihm die Seele ein (15:27-29) ein. Seine Frau Eva wurde nach dem Ebenbild Adams geschaffen (4:1). Die Schöpfung Adams aus Lehm beinhaltet die Begriffe "Erde" und "Wasser". Wasser wird explizit noch einmal in 25:54 erwähnt. Interessant ist vielleicht noch die explizite Erwähnung des Herzens als Teil des Menschen, wobei das Herz im religiösen Sinne gemeint ist (nicht das Organ) (32:7-9).
Die Evolutionstheorie ist eine sehr plausible Theorie (!). (Ebenso wie die Urknalltheorie, wobei gegenüber der Singularität als Auslöser des Urknalls auch Skepsis angebracht sei.) Man kann versuchen, diese Theorien mit dem Wissen, welches uns Gott über diese Vorgänge offenbart hat, in Einklang zu bringen. Dies kann aber zu unschönen (und unnötigen) Verrenkungen führen. Beispielsweise kann man argumentieren, daß Gott Adam aus Lehm nach dem Vorbild des Affen geschaffen hat, ihm aber zusätzlich eine Seele einhauchte, die ihn vom Affen unterscheidet. Hierfür läßt sich unseres Wissens nach kein Widerspruch zum Islam konstruieren. Andererseits ist wohl wissenschaftlich belegt, daß alle menschlichen Rassen aus einem Urmenschen (=Adam) hervorgingen.
Koran, Sure 95, Vers 4-6: "Wir haben den Menschen in schönster ebenmäßiger Gestalt erschaffen, dann haben Wir ihn in den niedrigsten der niedrigen Stände gebracht, ausgenommen die, die glauben und die guten Werke tun: Sie empfangen einen Lohn, der nicht aufhört."
In anderen Stellen des Koran ist davon die Rede, daß die Menschen "eine Gemeinschaft" (2:213) waren. Allah hat aus dieser Gemeinschft Völker und Stämme gemacht, "damit ihr einander kennt" (49:13).
15. Was ist Dschihad?
Der Begriff "dschihad" wird gerne mit "heiligem Krieg" übersetzt, was irreführend ist. Muslime haben nur dann die Erlaubnis zum Kampf, wenn sie angegriffen werden (Verteidigung). Der Begriff "Islamische Terroristen" ist ebenso irreführend, weil Terror nicht islamisch ist. Erklären kann man sich die Existenz angeblich "islamischer Terroristen" durch einseitige Islam-Kenntnisse. Man muß bei der Auslegung des Koran und der Sunna immer das Gesamtwerk im Blick haben. Tut man dies, so sind solche Terrorakte kein Thema mehr.
Der Begriff "jihad" oder "dschihad" bedeutet "sich anstrengen für die Sache Allahs". Diese Anstrengung bezieht sich auf alle Bereiche des Lebens. (Siehe untenstehende Koranzitate)
Koranzitate: (2:190) Und kämpft mit denjenigen auf dem Weg Allahs, die mit euch kämpfen, und übertretet nicht (indem ihr mit dem kämpfen beginnt), Allah liebt ja nicht die Übertreter. (2:192) Und wenn sie aufhören, so ist ja Allah verzeihend, barmherzig. (2:193) Und kämpft mit ihnen, bis es keine Verführung mehr gibt und die Religion bei Allah ist, und wenn sie aufhören, so gibt es keine Feindschaft, außer gegen die unrechthandelnden. (2:195) Und gebt her auf dem Weg Allahs und stürzt euch nicht mit euren Händen in die Vernichtung, und tut Gutes, Allah liebt ja die Guthandelnden. (2:216) Euch ist der Kampf vorgeschrieben, und er ist euch zuwider, und möglichereise ist euch etwas zuwider, und es ist gut für euch, und möglicherweise liebt ihr etwas, und es ist schlecht für euch, und Allah weiß es, ihr wißt es nicht. (2:127) Und sie fragen Dich nach dem heiligen Monat (=Ramadan), Kampft darin. Sag: ... und sie hören nicht auf, mit euch zu kämpfen, bis sie euch von eurer Religion zurückgebracht haben, wenn sie das können, und wer von euch sich von seiner Religion zurückbringen läßt, und er stirbt, und er ist Glaubensverweigerer, so sind dessen Werke hinfällig in dieser Welt und im Jenseits, und sie sind die Gefährten des Feuers, sie bleiben dort ewig. (9:24) Sag: Wenn eure Väter und eure Söhne und eure Brüder und eure Gattinnen und eure Anverwandten und eure Vermögensgüter, die ihr euch angeeignet habt, und Handelsgut, dessen Unverkäuflichkeit ihr befürchtet, und Wohnungen, die euch gefallen, euch lieber sind als Gott und sein Prophet und ganzer Einsatz auf Seinem (Gottes) Weg, so wartet, bis Allah mit Seinem Befehl kommt, und Allah leitet nicht das Volk der Frevler recht. (Dieser Vers bezieht sich auf den Auszug der Muslime von Mekka nach Medina, um den Verfolgungen in Mekka zu entkommen. Im übrigen begann mit dem Tag des Auszugs die islamische Zeitrechnung, die heute in "Jahre nach der Auswanderung" angegeben wird.) (22:38) Allah verteidigt ja diejenigen, die glauben, und Allah liebt ja nicht jeden dankverweigernden Treuebrecher. (22:39) Es wird denjenigen Erlaubnis (zum Kampf) gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen Unrecht geschah, und Allah ist zu ihrer Hilfe schon imstande.
Sigrid Hunke (Zitat H. Ahmed Schmiede, Dschihad - nur „Heiliger Krieg“, in Al-Islam 5/75, Sigrid Hunke - Allah ist ganz anders, Seite 42) schreibt zum selben Thema: Dschihad meint keineswegs schlechthin heiliger Krieg, Dschihad ist jede Anstrengung, jede Bemühung, jede Stärkung des Islam in uns, um uns in der Welt, der täglich neuen Kampf gegen die widerstrebenden Kräfte in uns und unserer Umwelt. Die Quelle, aus der der Muslim die Kraft schöpft, die ihn befähigt, sich seiner Verantwortung zu stellen, sich bewußt Gottes Willen zu ergeben.
Wir dürfen die Realität in manchen islamischen Ländern nicht schlechthin als Ebenbild des Islam betrachten. Im Gegenteil, sie stehen oft in direktem Widerspruch zum Islam. Diese Menschenrechtsverletzungen sind zum Teil nur deshalb zu sehen, weil dort diktatorisch und nicht islamisch regiert wird. Es wird weder islamisch noch demokratisch regiert. Die Verallgemeinerung führt aber zur Behauptung, dass der Islam der Grund für diese Realität sei und dass er deshalb menschenfeindlich sei.
(vgl.: "Das weiche Wasser wird besiegen den harten Stein" Vom Herrn Dr. Nadeem Elyas)
Offensichtlich wird die Religion als Hintergrund für Terrorakten benutzt, um Unterstützung bei Menschen zu bekommen, die wenig Wissen über die Religion haben. Die Ziele und die Art dieser Taten sind jedoch weit vom Islam entfernt.
Mehr dazu lesen Sie bitte auf unserer Website unter ZMD Publikationsliste
16. Islam und Selbstbefriedigung?
Zum Thema Selbstbefriedigung wollen wir aus dem Buch "Erlaubtes und Verbotenes im Islam" von Jusuf al-Qaradawi zitieren:
Über Selbstbefriedigung
Der starke Drang, sich von sexueller Spannung zu befreien, kann einen jungen Mann zur Selbstbefriedigung führen. Die Mehrheit der Gelehrten betrachtet sie als haram. Imam Malik stützt sein Urteil darüber auf den Koranvers: "Und die sich den Frauen enthalten, es sei denn ihren Gattinnen oder deren, die ihre rechte besitzt, denn hierin sind sie nicht zu tadeln. Wer aber über dies hinaus begehrt, das sind die Übertreter..." (23:5-7) Er hält den, der sich selbst befriedigt, für einen, der "über dies hinaus begehrt".
Andererseits wird berichtet, daß Imam Ahmad ibn Hanbal die Samenflüssigkeit als eine Körperausscheidung wie andere auch ansah und es erlaubte, sie auszustoßen, wie auch der Aderlaß erlaubt ist. Ibn Hazm vertritt ebenfalls diese Ansicht. Die hanbalitischen Rechtsgelehrten erlauben die SB aber nur unter zwei Voraussetzungen: 1. bei Furcht davor, Ehebruch zu begehen und 2. nicht in der Lage zum Heiraten zu sein. Wir neigen dazu, die Ansicht von Imam Ahmad in einer Lage anzunehmen, in der sexuelle Erregung und die Gefahr besteht, etwas Verbotenes zu begehen. Beispielsweise mag ein junger Mann ins Ausland gegangen sein, um zu studieren oder zu arbeiten ist dort vielen Versuchungen ausgesetzt, denen er fürchtet, nicht widerstehen zu können. Dann darf er sich dieser Art der Befreiung von sexueller Spannung bedienen, wenn er es nicht übermäßig oder gewohnheitsmäßig tut.
Noch besser ist der Rat des Propheten (s) an den jungen Muslim, der nicht heiraten kann, nämlich daß er Hilfe durch häufiges Fasten sucht, denn das Fasten stärkt die Willenkraft, lehrt Beherrschung der Wünsche und stärkt die Gottesfurcht. Der Prophet (s) hat gesagt: "Ihr jungen Männer, wer von euch eine Frau ernähren kann, soll heiraten, weil das den Blick (von Frauen) abwendet und die Keuschheit bewahrt, aber wer das nicht kann, soll fasten, denn das beruhigt die Erregung." Wir halten dies für einen vernünftigen Umgang mit dem Thema. Bitte verstehe dies aber nicht als "Freibrief" für ungehemmte Selbstbefriedigung. Sex vor der Ehe ist übrigens indiskutabel tabu. Der Muslim kennt die Strafen für Ehebruch. In jedem Fall muß er sich am Tage des Gerichts von Allah zur Rede stellen lassen und wird nach dem Willen Allahs für seine Taten bestraft/belohnt. Wenn er dennoch Ehebruch begeht, ist dies auf seine Schwäche (kann man auch als "Einflüsterung des Teufels" bezeichnen) zurückzuführen. Dies ist natürlich keine Entschuldigung. Jeder Muslim ist für sich selbst vor Allah verantwortlich.
17. Bilderverbot im Islam
Im Islam dürfen weder Engel, noch Propheten noch Gott abgebildet werden. Bei den Engeln und Gott/Allah wissen wir nicht genau, wie sie aussehen, außerdem können wir Allah nicht auf eine primitive Zeichnung reduzieren, wir können Gott nicht begreifen. Propheten dürfen wegen der Gefahr der Anbetung und übertriebenen Verehrung nicht dargestellt werden, weil dies zu Irritationen im Glauben an Allah führen kann. Das wichtigste Gebot im Islam ist: Es gibt keine Gottheit außer Gott, im arabischen: "La (Keine) illaha (Gottheit) illallah (außer Gott)." Das Bilderverbot ist in erster Linie dahingehend zu verstehen, daß diese Bilder/Statuen nicht angebetet werden dürfen (anstelle Gottes). Im Koran gibt es zahllose Textstellen über das Verbot der Anbetung von Götzen. Mit Götzen sind die oben angesprochenen Bilder oder Statuen gemeint.
Sehr verbreitet dagegen sind Bilder, die an Gott erinnern sollen. Dies sind z.B.
- Kalligraphien mit (arabischen) Texten aus dem Koran.
- Bilder der Kaaba als zentrales Gotteshaus.
Bei anderen Bildern gibt es unterschiedliche Gelehrtenmeinungen. Es gibt Gelehrte, die auch andere Bilder verbieten. Andere sagen, daß die Absicht zählt: wenn die Absicht bei der Darstellung oder dem Aufhängen eines Bildes nicht ist, es anzubeten oder der Schöpfung Allahs mit einer "besseren" Darstellung (Schöpfung) zu konkurrieren, sind solche Bilder erlaubt.
18. Islamische Namen
Folgende URL's bieten Listen mit islamischen Vornamen an:
http://www.sudairy.com/arabic/masc.html#M http://home.onestop.net/rastaman/baby-muslim-girls.html http://www.ummah.org.uk/family/fem.html http://www.geocities.com/~abdulwahid/muslimarticles/ names_arabic_female.html
19. Was bedeutet "Scheich", "Scheikh"?
"Scheich" und "Scheikh" sind einfach nur zwei verschiedene Schreibweisen für ein arabisches Wort. Wörtlich bedeutet es "alter Mann". Ein Scheich ist im arabischen Sprachgebrauch weiser Mann oder ein Gelehrter, z.B. des Islam. Das Wort stellt aber keinen bestimmten Titel dar, den man erwerben kann. Dementsprechend hat ein Scheich auch keine festgelegten Aufgaben. Wenn ein Muslim sehr religiös ist und den Islam gut studiert hat, wird er von den Menschen in seiner Umgebung Scheich genannt und bei religiösen Fragen zu Rate gezogen. Es gibt solche, die sich ganz der Aufgabe des Studiums des Islam und der Beratung hingeben uns es gibt welche, die dazu noch berufstätig sind oder anderen Beschäftigungen nachgehen.
Im Nahen Osten wird aber dieses Wort auch für die reichen Leute verwendet. Vorsicht, hier sind die Scheichs nicht zu verwechseln mit den Gelehrten!
XI. Die Frau im Islam
1. Ist der Islam frauenfeindlich?
Der Islam kennt keine Diskriminierung und Abstufung aufgrund des Geschlechts. Es heißt in einem Ausspruch des Propheten (Friede sei mit ihm): "Die Frauen sind Zwillingsgeschwister der Männer" (sahih - gesicherte Überlieferungskette). Das heißt sie stammen von demselben Vater und derselben Mutter ab und sind deshalb nicht besser oder schlechter als ihre andersgeschlechtlichen Geschwister.
Aus diesem Hadith wird abgeleitet, daß Männer und Frauen gleichwertig sind und in allen Bereichen gleich behandelt werden müssen und von Allah für ihre Taten gleich belohnt werden. In den Bereichen, in denen eine unterschiedliche Behandlung gesondert von Allah oder seinen Gesandten Muhammad (Friede sei mit ihm) vorgeschrieben wurde, liegen Begründungen vor, die einleuchtend sind und meist aus den unterschiedlichen physischen Eigenschaften der Geschlechter resultieren, denn Gleichbehandlung ist nicht immer Gleichberechtigung! Durch den differenzierten Umgang des Islam mit diesem Thema sollen vor allem die Rechte der Frau gesichert werden.
Für die Frau als Gattin gibt es einen berühmten Ausspruch des Propheten (Friede sei mit ihm): "Der beste unter euch ist der, der seine Frau am besten behandelt". Also ist ein korrektes Verhalten und der Respekt des Ehemannes gegenüber seiner Frau so wichtig, daß dies über den wahren Glauben entscheidet. Es gibt unzählige Beispiele aus den Regeln des Islam, die zeigen, daß die Frau nicht benachteiligt, sondern sogar teilweise bevorzugt wird. Hier nur ein kleines Beispiel: Das Geld, was die Frau erwirbt darf diese für sich behalten - weder ihr Mann noch ihre Familie haben ein Anrecht darauf. Im Gegensatz dazu MUSS der Mann für den Lebensunterhalt seiner Familie sorgen, das Geld, was er verdient gehört nicht ihm allein.
Viele Nichtmuslime haben leider eine falsche Ansicht über den Islam, wobei die Medien einen großen Teil dazu beigetragen haben. Es ist wichtig, zwischen dem, was der Islam sagt und dem was manche Muslime tun bzw. was sich in den Medien gut verkaufen läßt, zu differenzieren. Da diese Unterscheidung in den Massenmedien oft bewußt weggelassen wird, empfehlen wir, selbst ein gutes Beispiel zu sein und den Sinn der Ver- bzw. Gebote im Islam zu verstehen und zu erklären. Denn jedes Ver-/Gebot ist ein Baustein für die Vollkommenheit der Religion. Mann kann kein Ver-/Gebot losgelöst vom Ganzen betrachten und sich ein Urteil bilden.
Ein persönlicher Kontakt der Nichtmuslimen zu muslimischen Frauen ist sehr hilfreich, weil hierbei Probleme und Fragen direkt angesprochen werden und Vorurteile abgebaut werden können. Sicher gibt es auch eine Moschee in Ihrer Nähe, die Führungen oder ähnliches anbieten!
2. Beschneidung von Frauen
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) distanziert sich von dieser vorislamischen Sitte (siehe dazu die ZMD-Mitteilung). Die Frauenbeschneidung ist im Koran nicht erwähnt. Der Prophet, der das Vorbild aller Muslime ist, hat seine Töchter und Frauen nicht beschneiden lassen!!! Die Feststellung dieser Tatsache ist ein Appell an alle Muslime in und außerhalb Deutschlands, diese nicht-islamische Sitte zu beseitigen. Auch die Tatsache, daß das Urteil vieler Gelehrten genannt wird, in dem sie sich gegen die Frauenbeschneidung aussprechen und diese als "eine Körperverletzung ohne Nutzen" kritisieren, ist ein Versuch, für Aufklärung zu sorgen.
Zuletzt sei gesagt, daß es nicht alleine die Aufgabe der Muslime ist, sich gegen die Frauenbeschneidung einzusetzen. Es handelt sich hierbei ja keineswegs um ein Erscheinung, die nur im islamischen Raum zu beobachten ist: man findet sie sowohl bei afrikanisch-animistischen, als auch bei afrikanisch-christlichen und jüdischen Stämmen. Wir müssen uns also gemeinsam dieser Aufgabe stellen.
3. Zeugenaussage von Frauen
Es gibt keine Regel im Islam, die besagt, daß die Aussage eines Mannes der Aussage von zwei Frauen entspricht. Im Islam wird die Zeugenschaft je nach Situation definiert. Hier sind ein Paar Beispiele:
- Bei der Entbindung einer schwangeren Frau genügt die Aussage einer Frau (im Allgemeinen ist es die Ärztin oder die Hebamme).
- Beim Ehebruch muß die Aussage von mindestens vier Männern vorliegen, weil das Strafmaß hierfür sehr hoch ist.
- Bei Zeugenschaft für geschäftliche Verträge o. ä. muß man zwei Männer als Zeugen haben oder einen Mann und zwei Frauen, allerdings braucht nur eine Frau auszusagen, die zweite Frau ist nur da, um auf die Richtigkeit der Aussage der ersten Frau zu achten und um sie eventuell zu verbessern.
- Für die Zeugenaussage vor Gericht gibt es keine allgemeine Regel, es wird vielmehr - wie es in den (oben genannten) Beispielen beschrieben wird - differenziert.
In bestimmten Fällen ist selbstverständlich die Aussage einer Frau alleine zu berücksichtigen, wenn sie beispielsweise alleinige Zeugin eines Mordes o.ä gewesen ist.
Wichtig ist zu erkennen, daß der Islam mit der o. g. Differenzierung keinen Werteunterschied zwischen der Frau und dem Mann macht, was dem Islam in diesem Zusammenhang oft unwissenderweise vorgeworfen wird. Wäre dies der Fall, so gäbe es im Islam die allgemeine Regel "Die Aussage von zwei Frauen ist immer so viel Wert wie die Aussage eines Mannes", was aber nicht der Fall ist.
Hinweis: Zur praktischen Anwendung dieser Regelung in der islamischen Reschtsgeschichte siehe Anwar Ahmad Qadri: Islamic Jurisprudence in the Modern Word, Lahore 1981.
4. Die Freiheit der muslimischen Frau
Das islamische Recht sieht es nicht vor, daß Frauen sich vom sozialen Leben abkapseln. Sie sollen den sozialen Anforderungen ihrer Umgebung gerecht werden. Teilweise ist es sogar Pflicht für die Frau, sich nicht im Haus aufzuhalten, um ihrer Pflicht, nach Wissen zu streben, der Kindererziehung nachzugehen oder ihre soziale Verantwortung zu tragen, gerecht zu werden. Eine kategorische Aussage wie "muslimische Frauen sollen immer zu Hause bleiben" ist falsch. Vielmehr muß bei der Auswahl der Orte, zu denen man geht, beachtet werden, ob der Islam den Aufenthalt in solchen Orten ausdrücklich verbietet. Dies gilt aber für Mann und Frau.
5. Ernennung der Frauenbeauftragten des ZMD
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland ernennt erstmalig zum 1. Januar 1999 eine Beauftragte für Frauenangelegenheiten. Frau Ulrike Thoenes, geboren 1953 in Wuppertal, die für dieses Amt benannt wurde, ist Konrektorin an einer Schule in Wuppertal.
Die Frauenbeauftragte des Zentralrats der Muslime in Deutschland soll einerseits beratende Funktion für die Öffentlichkeit und die islamische Gemeinden übernehmen und andererseits Anlaufstelle für Probleme muslimischer Frauen in Deutschland sein.
Der Zentralrat will der Öffentlichkeit mit Unterstützung dieses Amtes zu einem sachlichen und konstruktiven Umgang mit dem Thema Frau im Islam verhelfen. Darüber hinaus hofft der ZMD, die islamischen Verbände durch die Mitwirkung der Frauenbeauftragten zu noch mehr Beteiligung der Frauen an der Gestaltung der Gemeinden und Verbände zu ermutigen.
Zu den konkreten Aufgaben der Frauenbeauftragten gehört:
- Beratung der Behörden bei frauenbezogenen Themen und Aufklärung der Öffentlichkeit durch die Medien aus islamischer Sicht
- Bildung einer Beratungsstelle für Probleme muslimischer Frauen in den eigenen Gemeinden und in der deutschen Gesellschaft
- Aufbau eines Archivs für frauenbezogene Themen, wie beispielsweise die islamischen Frauenrechte
- Beratung islamischer Verbände und Moscheen in Frauenangelegenheiten
- Sevice für Vortrags- und Seminaranfragen
K o n t a k t a d r e s s e : Ulrike Thoenes Tel.: 02 02 / 52 39 70 Mobil-Tel.: 01 73 / 2 13 38 73 Aufm Kampe 39 Fax.: 02 02 / 52 51 40 42279 Wuppertal e-Mail: Ulrike.Thoenes@t-online.de
Köln, den 24. Dezember 1998 Gez.: Vorsitzender des Zentralrats, Dr. Nadeem Elyas, Tel. und Fax: 0 24 03 / 2 44 34
6. Erbschaft
Der Islam regelt die Erbschaft derart, daß ein männlicher Erbschaftberechtigter soviel Anteile der Erbschaft bekommt wie zwei weibliche Erbschaftsberechtigte. Der Sinn dieser Vorschrift ist, daß der Mann als (zukünftiger?) Ehemann die finanzielle Verantwortung für seine Familie trägt. Das Geld, das er erbt, wird er also u.a. für seine Familie verwenden. Den Erbteil, den die Frau erhält, darf sie ausschießlich für ihre privaten Zwecke verwenden. Der Ehemann kann ihr nicht vorschreiben, was sie mit diesem Geld tun soll.
7. Optischer Reiz: Nacktheit
Das Betrachten von unbekleideter Frauen ist nicht erlaubt, solange es beim Betrachter Lust erregt. Ein Frauenarzt beispielsweise konzentriert sich bei der Behandlung auf sein Fach, weshalb Frauenärzte sich wegen Betrachtung nackter Frauen keine Sorgen machen müssen. In der Sunna des Propheten heißt es, daß Männer wegsehen sollen, wenn sie eine Frau sehen, die sie hübsch finden. Diese Vorsichtsmaßnahme dient dem Schutz der Frau.
Das Betrachten pornographischen Materials ist ebenfalls verboten. Hier ist die Begründung allerdings eine andere: Verbreitung pornographischer Darstellungen (Zeitschrift, Fernsehen, Video, Internet) schafft einen großen Markt, in dessen Sog viele Frauen dazu verleitet werden, gegen Bezahlung Ihre Intimsphäre einer großen Öffentlichkeit preiszugeben. Diese Situation will der Islam verhindern, weshalb schon die Betrachtung pornographischen Materials verboten ist.
8. Entscheidungsfindung in der Ehe
Die Meinung der Frau ist natürlich gefragt. Ehemann und Ehefrau sollen über Themen, die die Familie betreffen, diskutieren. Wenn die Ehefrau die besseren Argumenten hat, wird sich der Ehemann in der Regel überzeugen lassen, und umgekehrt. Wenn es dennoch zu Meinungsverschiedenheiten kommt, entscheidet letztlich der Mann. Ihm ist die Verantwortung für die Familie aufgetragen. Wenn seine Entscheidung Probleme verursacht, ist er verantwortlich. Welche Alternativen gibt es dazu?
- Sollen Außenstehende entscheiden? Sicher nicht, das erscheint unvernünftig, weil sich Außenstehende nicht in Familienangelegenheiten einmischen sollten. (Rat holen kann man sich natürlich dennoch.)
- Soll die Frau entscheiden? Der Islam gibt dem Mann das letzte Wort, da die Frau gewissermaßen als das "schwächere Geschlecht" angesehen wird. Darüber mag man sich streiten. Sicher kann man diese Aussage nicht auf alle Frauen verallgemeinern. Dennoch ist wohl unumstritten, daß Frauen aufgrund natürlicher Vorgänge wie Monatsblutung und Schwangerschaft öfters als Männer unter Stress leiden. Um nun nicht von Ehe zu Ehe differenzieren zu müssen, auf welche Frauen diese "Schwäche" in welchem Maße zutrifft, gilt im Islam die oben beschriebene Regel.
- Soll der Zufall entscheiden? Sicher auch nicht.
XII. Finanzielles
1. Darf ein Muslim Bankkredite aufnehmen, in Kapitalanlagen investieren oder ein Sparkonto eröffnen?
Grundsätzlich gilt im Islam das Zinsverbot. Aus diesem Grund sind die Kredite, die man in Banken aufnimmt, oder Geschäfte, in denen Zinsen eine Rolle spielen, verboten. Eine Ausnahmeregelung sehen viele Gelehrten unserer Zeit jedoch im Anlegen eines Kontos. Da man in unserer Zeit sein gesamtes Geld nicht mit sich herumtragen kann, darf man ein Konto eröffnen, muß jedoch die Zinsen, die man erhält, für islamische Zwecke spenden. Neben diesen Spenden muß allerdings weiterhin die Zakat (=soziale Pflichtabgabe, eine der fünf Säulen des Islam) gezahlt werden. Nach Meinung einiger Gelehrter ist es in Notfällen erlaubt, Kredite aufzunehmen. Wann ein Notfall vorliegt, muß aber von Fall zu Fall entschieden werden.
Unterschied zwischen Kreditgabe und Aktienkauf: Bei einem Kredit müssen in jedem Fall Zinsen in bestimmter Höhe an den Geldgeber gezahlt werden, egal ob ein Gewinn oder Verlust erwirtschaftet wurde. Bei Aktienbeteiligungen ist der Geldgeber direkt am jeweiligen Geschäft beteiligt, muß also auch damit rechnen, sein Geld zu verlieren. Aber auch beim Kauf von Aktien muß man differenzieren, siehe FAQ.
2. Ist Leasing erlaubt?
Was bedeutet Leasing? Es ist ein Vertrag, mit dem eine Partei (Besitzer, Eigner, Vermieter, Verpächter) der anderen (Mieter, Leaser, Pächter) den Gebrauch von Land, Gebäuden, Kraftfahrzeugen und so weiter für eine bestimmte Zeit und zu einem bestimmten Preis gestattet. Das ist ähnlich dem Mieten. Manchmal gibt es dabei eine Kaufoption, also den Mietkauf. Es trifft zu, daß Leasingfirmen beim Kauf der entsprechenden Gegenstände Zinsen zahlen und diese zusammen mit ihrem Gewinn aufschlagen und in den Leasingpreis einkalkulieren. Der Leaser/Mieter ist aber selbst von dem Zins direkt nicht betroffen. Es ist ungefähr so, wie die Zahlung der Wohnungsmiete, in die der Eigentümer ja auch die Kosten fuer Hypothekenzinsen eingerechnet hat. Somit ist nur der Vermieter, nicht aber der Mieter in das Zinsgeschäft verwickelt. Aus diesem Grunde ist weder gegen das Mieten noch Leasing etwas einzuwenden.
Quelle: DML Rundbrief für Mitglieder und Freunde der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg, Nummer 02/98.
3. Ist der Erwerb von Aktien erlaubt?
Grundsätzlich gilt es als eine islamisch einwandfreie Sache, Beteiligungen an Firmenbesitz - und nichts anders stellt die Aktie dar - zu erwerben. Hier spricht man vom sog. Muscharaka-Prinzip. Vorbehaltlich der Aktien, also Beteiligungen, die Ihre Renditen aus Alkohol - Sex und sonstigen unethischen Wirtschaftsgütern wie z.B. die Waffenproduktion für den Export u.a., erwirtschaften. Grundsätzlich gilt es auch als verboten, Aktien zu erwerben, welche sich aus Zinsen (also Entgelte für Beleihung gemäß dem hiesigen Zinsprinzip) zusammensetzen.
Da die meisten Banken nicht nur aus dieser Sparte ihren Umsatz erbringen, sagt eine Minderheit der Gelehrten, daß man die Dividende nicht annehmen darf (bei Unterstellung das dies der Zinsanteil ist und das der somit ausgenommen wird) aber an der Zu- und Abnahme der Aktien sich beteiligen kann.
4. Zu Zinsverbot und Aktien
Im Koran (2:275) heißt es: "Diejenigen, die Riba (Zins) nehmen, werden dereinst nicht anders dastehen als jener, der vom Satan erfaßt und geschlagen ist. Dies wird die Strafe dafür sein, daß sie sagen: Kaufgeschäfte und Riba sind ein und dasselbe. Aber Gott hat nun einmal das Kaufgeschäft erlaubt und die Riba verboten." Demnach dürften nur zinslose Geschäfte getätigt werden.
An anderer Stelle, Sure 3:130, steht aber wiederum: "Ihr Gläubigen, nehmt nicht Riba, indem ihr in mehrfachen Beträgen wiedernehmt, was ihr ausgeliehen habt!" Demnach könnte die Auffassung vertreten werden, daß das "normale" Zinsgeschäft (weit unter 100%, wie heute üblich) nicht unter das Zinsverbot des Koran fällt. Wucherzins ist selbstverständlich ohne Zweifel verboten.
Die Zinsverbote haben den Effekt, daß überschüssiges (nicht lebensnotwendiges) Geld angelegt (investiert) wird und somit zum Wirtschaftswachstum der Bevölkerung beiträgt.
Im Unterschied dazu verwenden Banken das Geld teils dazu, es zu höherem Zins weiterzuverleihen. Dadurch kann ein Mindestzins garantiert werden, der unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Schuldigers an die Bank und damit weiter an den Sparer gezahlt werden muß.
Vermieden wird dies z.B. durch Direktbeteiligungen (z.B. Aktien) oder auch deren Fonds, wobei darauf zu achten ist, daß die geschäftlichen Aktivitäten der Aktiengesellschaften im islamischen Rahmen laufen (kein Verkauf von Alkohol uvm.)
5. Islamische Banken
Islamische Banken kennen unter anderem folgende Verträge:
- Mudaraba: Vertrag, bei dem ein Investor einem Unternehmer das erforderliche Geschäfts-Kapital voll finanziert, der Gewinn wird geteilt. Im Verlustfall verliert nur der Investor sein Geld.
- Musaraka: Partnerschaftsvertrag, Beteiligung, Teilhaberschaft
- Ta´gir: Vermietung, Verpachtung
- Baic mu´aggal: "Verzögerter Verkauf", murabaha-Finanzierung, bei der der Verkauf der finanzierten Ware auf Raten erfolgt
- Murabaha: Finanzierungsform, bei der die Bank auf Bestellung des Finanznehmers die Waren kauft und sie mit einem Aufschlag weiterverkauft.
Die ersten 3 genannten Finanzierungsformen betreffen vorrangig langfristige Geschäfte, die 2 letztgenannten kurzfristige. Allen 5 Finanzierungsformen ist gemeinsam, daß es sich vorrangig um Finanzierungsformen von Fremdkapital von Unternehmen handelt.
. Ehe und Familie 1. Verlobung
Der Islam kennt die Verlobung. In dieser Phase dürfen sich die Verlobten in der Öffentlichkeit oder in der Gegenwart dritter treffen und über ihre Lebensplanung usw. sprechen. Diese Phase dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und mehr über die Denkweise und Art des zukünftigen Lebenspartner zu erfahren. Die Verlobten sollten sich jedoch nicht über zu intime Dinge unterhalten, hiermit müssen sie bis zu ihrer Ehe warten.
2. Scheidung seitens des Mannes
Stufe 1:
Wenn der Mann den Entschluß gefaßt hat, sich scheiden zu lassen (arabisch: talaq), muß er erst einmal warten, bis die Frau sich in einer blutungsfreien Phase befindet, in der sie keinen Beischlaf hatte. Erst dann darf er mündlich und ohne Zorn (in besonnenem Zustand) die Scheidung aussprechen. Selbstverständlich sollte es gute Gründe dafür haben, aber diese Gründe werden nicht durch eine dritte Instanz geprüft. Die Entscheidung liegt allein im Ermessen des Mannes. Nachdem er dies getan hat, ist die Scheidung noch nicht vollzogen. Die Frau soll weiterhin in der Wohnung des Mannes wohnen. Es beginnt eine Zeit (im arabischen Idda genannt), die drei Monatsblutungen der Frau (bzw. drei Monate, falls keine Monatsblutung mehr vorkommt) dauert und während derer der Mann die Scheidung zurücknehmen kann. Tut er dies, gilt die Ehe als nicht geschieden. Tut er es nicht, ist die Ehe nach Ablauf der Frist geschieden. In diesem Fall kann die Ehe dennoch erneut geschlossen werden, hierfür ist allerdings ein neuer Ehevertrag erforderlich.
Im Falle, daß er die Scheidung zurücknimmt, wird die Ehe weitergeführt. Bei erneutem Scheidungswunsch des Mannes verfährt man noch einmal wie oben beschrieben (Aussprache des Scheidungswunsches (Talaq), Abwarten der Idda, -> Scheidung oder Fortführung der Ehe. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Fortführen der Ehe wiederum nur mit einem neuen Ehevertrag möglich.)
Ist die Scheidung auch beim zweiten Mal während der Idda zurückgenommen worden, wird die Ehe wieder ohne erneuten Ehevertrag weitergeführt. Wenn nun noch einmal von Seiten des Mannes der Wunsch besteht, die Ehe zu scheiden, so ist dieser Entschluß endgültig. Es gibt hier keine Frist (Idda, s.o.), die Ehe ist sofort geschieden und kann auch durch einen erneuten Ehevertrag nicht weitergeführt werden. Erst, nachdem die Frau die Ehe mit einem anderen Mann geschlossen hat und von diesem wieder (endgültig) geschieden ist, kann sie erneut die Ehe mit ihrem früheren Mann eingehen. Dies soll bewirken, daß sich der Mann sehr gut überlegt, ob er sich wirklich von der Frau scheiden lassen will.
Allgemein gilt, daß die Scheidung während der Idda als zurückgenommen gilt, wenn der Mann dies äußert oder Beischlaf mit seiner Frau hat.
Nach Meinung eines großen islamischen Gelehrten gilt übrigens: "Von allen erlaubten Dingen ist die Scheidung das von Gott am meisten verabscheute."
3. Islamische Trauung in Deutschland
Zu einer islamischen Trauung in Deutschland gehört:
1. Die Eheschließung muß standesamtlich durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, bestimmte typisch islamische Klauseln der Ehe bei einem Notar in Form eines Ehevertrages festzulegen (z.B. Morgengabe, islamische Erziehung der Kinder oder islamisches Erbrecht).
2. Man sollte zusätzlich noch eine islamische Eheschließung in der Moschee durchführen. Maßgebend ist aber die standesamtliche Heirat, da nur sie den Schutz der Ehe durch das hier gültige Gesetz garantiert. Die islamische Eheschließung in der Moschee besteht aus dem gegenseitigen Ja-Wort der beiden Eheanwärter und die Einigung auf eine Morgengabe vor mindestens zwei Zeugen. Danach muß die Ehe öffentlich verkündet werden. Die Ehe ist nicht zeitlich begrenzt. Dies ist die Definition der islamischen Eheschließung, wenn man sich nur auf das absolut wesentliche beschränkt.
4. Wie steht der Islam zur Adoption?
Aus dem Koran geht das Verbot der gesetzlichen Adoption hervor. Mit Adoption ist hier die Annahme eines nicht-leiblichen Kindes, deren Eltern noch leben. Auch die Adoption eines Kindes dessen Eltern bereits verstorben sind ist nicht erlaubt.
Folgende Stelle bafaßt sich mit diesem Thema: (Übersetzung des Koran Adel Theodor Khoury) [33, 4]: "(..) Und Er hat eure Adoptivsöhne nicht wirklich zu euren Söhnen gemacht. Das ist eure Rede aus eurem Munde. Aber Gott sagt die Wahrheit, und Er führt den (rechten) Weg. [33:5] Nennt sie nach ihren Vätern. Das ist gerechter in den Augen Gottes. Wenn ihr ihre Väter nicht kennt, dann gelten sie als eure Brüder in der Religion und eure Schützlinge." Das bedeutet, daß Allah die Kinder, die von Menschen als adoptiert angesehen werden, nicht als deren Kinder ansieht. Damit dürfen wir dies auch nicht tun.
Die Sunna liefert weitere Informationen zu diesem Thema. Der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) hat selbst vor seiner Entsendung als Prophet einen Jungen Namens Zaid adoptiert, dessen Eltern lebten. Als Allah die Adoption verbot, deklarierte der Prophet Zaid als Sohn seines natürlichen Vaters also nicht als seinen eigenen Sohn. Um alle Zweifel über die nun nicht mehr väterliche Beziehung zu Zaid zu beheben, heiratet der Prophet (Friede sei mit ihm) die geschiedene Frau Zaids, was er als sein Schwiegervater nicht hätte machen können. Der Prophet wollte damit zeigen, daß die Adoption verboten ist, man zwar Pflegekinder nehmen kann, diese jedoch niemals den rechtlichen und gesellschaftlichen Status eines leiblichen Kindes erhalten dürfen.
Über den Grund für dieses Verbot kann nun spekuliert werden. Die Adoption wird als eine Verfälschung der natürlichen Ordnung angesehen. Das heißt, daß die Adoption die Familienordnung durcheinanderbringt. Dem Adoptivkind (ob Junge oder Mädchen) wird der vertraute Zugang zu Familienangehörigen des anderen Geschlechts ermöglicht, den er/sie nicht haben darf. Hinzu kommen mögliche Streitigkeiten hinsichtlich des Erbes. Das Adoptivkind bekäme, falls die Adoption erlaubt wäre, einen festgelegten Anteil des Erbes und nimmt damit den rechtmäßigen Erben der Eltern einen Teil des Erbes, der ihnen zusteht, weg. Daß dies oft genug zu Streit führen kann, kann man sich vorstellen.
5. Wie steht der Islam zu außerehelichen Beziehungen mit dem anderen Geschlecht?
Außerhalb der Ehe ist es nicht erlaubt mit einer Person, die man heiraten kann, Zärtlichkeiten auszutauschen oder gar Beischlaf zu haben. Dies gehört zur Moral und Ethik des Islam, der in der Ehe die gesunde Institution für ein Zusammenleben zwischen Mann und Frau sieht, in der die kommende Generation erzogen wird. Darüber hinaus müssen Situationen vermieden werden, die dazu führen können, daß es zu einer nicht erlaubten sexuellen Beziehung kommen kann.
6. Sexuelle Verweigerung in der Ehe (seitens des Mannes oder der Frau)?
Der Islam erlaubt es der Frau nicht, sich ihrem Mann ohne berechtigten Grund (also willkürlich) sexuell zu verweigern. Dies wird aus folgenden zwei Hadithen deutlich: 1. Abu Huraira berichtet, daß der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) gesagt hat: "Wenn eine Frau die Nacht mit der Absicht verbringt, das Bett ihres Mannes zu meiden, so werden die Engel sie solange verfluchen, bis sie von ihrem Plan absieht." (überliefert u.a. von Buchari und Muslim, also authentische Überlieferung).
2. Abu Huraira berichtet, daß der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) gesagt hat: "Wenn ein Mann seine Frau in sein Bett bittet, und sie es ablehnt, zu ihm zu gehen, so wird sie von den Engeln solange verflucht, bis sie am nächsten Morgen aufsteht." (überliefert u.a. von Buchari und Muslim, also gesicherte Überlieferung).
Warum gibt es dieses Verbot? Der Islam betrachtet die Ehe als das Kernstück der Gesellschaft. In ihr sollen die Familienmitglieder einen Ort des Friedens und der Geborgenheit finden, in dem u.a. die nächste Generation mit der Moral und Ethik des Islam heranwächst und durch eine gute Bildung zum geistigen und weltlichen Fortschritt der Gesellschaft beiträgt. Allah verbietet deshalb jeden außerehelichen sexuellen Kontakt, dieser stellt eine Gefahr für eine intakte Familie und somit für die ganze Gesellschaft dar. Auch verbietet der Islam alles, was zu einem solchen außerehelichen sexuellen Kontakt führen könnte. Und genau hierzu zählt die sexuelle Verweigerung einer der beiden Ehepartner gegenüber dem anderen. Wenn dieser nämlich nicht dazu kommt, seine sexuellen Triebe auf erlaubter Weise zu befriedigen, besteht die verstärkte Gefahr der unerlaubten Befriedigung.
Gibt es Ausnahmen zu dieser Regel? Wenn die Frau sich jedoch aus gutem Grunde (also gesundheitlich oder psychisch) nicht in der Lage sieht, den Geschlechtsakt mit dem Mann zu vollziehen, sollte der Mann sich geduldig und barmherzig zeigen. Er darf die Frau keinesfalls durch Gewaltanwendung dazu zwingen noch ihr durch Psychoterror so lange Schaden zufügen, bis sie sich ihm gezwungenermaßen beugt. Die Frau muß bedacht sein, ihre Hinderungsgründe möglichst schnell zu beseitigen. Es ist verständlich, daß der Zwang der Frau zum Geschlechtsakt nicht im Sinne des Islam steht. Der Gesandte Allahs hat gesagt: "Der beste unter euch ist der, der seine Frau am besten behandelt". (Hadith sahih - gesicherte Überlieferung).
Und der Mann? Auch der Mann darf sich der Frau nicht ohne Folgen sexuell verweigern. Dies geht aus folgendem Koranvers vor: "Für die, die schwören sich von ihren Frauen zu trennen, seien vier Monate Wartezeit festgesetzt. Kommen sie dann zur Vernunft, siehe, so ist Allah verzeihend und barmherzig. Und wenn sie zur Scheidung entschlossen sind, siehe, so ist Allah hörend und wissend" (2:226-227) Hierzu sagt Al-Qaradawi in seinem Buch "Erlaubtes und verbotenes im Islam": "Einer der Aspekte der Sorge für die Rechte der Frauen seitens des Islam besteht darin, dem Mann zu verbieten, so verärgert über seine Frau zu sein, daß er die geschlechtliche Beziehung mit ihr für einen Zeitraum einstellt, den sie nicht ertragen kann. Wenn diese Einstellung der geschlechtlichen Beziehung seinerseits von einem Schwur begleitet wurde, sind ihm vier Monate gegeben, sich zu beruhigen und zu seiner Frau zurückzukehren. (...) Allerdings muß er trotzdem Buße für seinen Schwur leisten." Wenn die Zeit aber verstreicht, gilt seine Frau sofort als geschieden, als Strafe für die Vernachlässigung ihrer Rechte.
7. Zustimmung der Frau zur Heirat
Es ist das Recht der Frau, die Entscheidung über eine Heirat zu treffen, und ihr Vater oder Vormund darf sich nicht über ihre Einwände oder ihre Wünsche hinwegsetzen. Der Prophet (s) hat gesagt: "Eine Frau, die schon einmal verheiratet war, hat mehr Verfügungsrecht über sich als ihr Vormund, und die Erlaubnis einer Jungfrau muß von ihr ersucht werden, und ihre Erlaubnis ist ihr Schweigen." (Überliefert von Buchari und Muslim - also eine gesicherte Überlieferung).
Ibn Madscha und einige andere Überlieferer berichten den folgenden Hadith:"Ein Mädchen kam zum Propheten (s) und berichtete ihm, daß ihr Vater sie gegen ihren Willen an ihren Vetter verheiratet habe. Daraufhin überließ der Prophet (s) ihr die Sache. Sie sagte dann: "Ich bin damit einverstanden, was mein Vater getan hat, aber ich wollte es den Frauen bekannt werden lassen, daß Väter in dieser Sache nicht die Entscheidung haben."
8. Scheidung seitens der Frau
Ist die Scheidung seitens der Frau gewollt (arabisch: chulla), so muß sie sich an ein Gericht oder einen Schiedsrichter wenden. Dieser kann die Ehe aufheben, wenn die Begründung der Frau einem der folgenden Gründe entspricht:
- Impotenz oder Unfruchtbarkeit des Mannes (um dem eventuellen Kinderwunsch der Frau gerecht zu werden)
- Armut (weil der Mann z.B. faul ist und keine Arbeit sucht. Er ist aber als Familienoberhaupt für das materielle Wohl der Familie/seiner Frau verantwortlich)
- Gewaltanwendung seitens des Mannes
- Ablehnung gegenüber dem Mann aufgrund von Eigenschaften des Mannes, die es der Frau subjektiv nicht möglich machen, weiter mit ihm zusammenzuleben.
Außerdem ist zu erwähnen:
- daß der Mann das Recht hat, eine Abfindung bis zur Höhe der geleisteten Morgengabe zu verlangen
- daß die Frau sicht das Recht auf selbstbestimmte Scheidung (ohne nähere Angabe von Gründen) durch einen Zusatz im Ehevertrag verschaffen kann.
Einem Hadith zufolge gilt: "Von allen erlaubten Dingen ist die Scheidung das von Gott am meisten verabscheute."
9. Analverkehr
Im Koran heißt es: "Und sie fragen dich über die monatliche Reinigung. Sprich: "Sie ist schadenbringend, so haltet euch fern von Frauen während der Reinigung, und geht nicht ein zu ihnen, ehe sie nicht rein sind. Haben sie sich jedoch gereinigt, so geht ein zu ihnen, wie Allah es euch geboten. Allah liebt die sich zu Ihm Bekehrenden und liebt die sich Reinhaltenden."(2:222) "Eure Frauen sind euch ein Acker, geht zu eurem Acker, von wann ihr wollt, aber schickt etwas voraus für eure Seelen und fürchtet Allah und wißt, daß ihr ihm begegnen werden, und verkünde Freuden den Gläubigen." (2:223)
Dies heißt, dass die sexuelle Beziehung innerhalb der Ehe in jeder Art erlaubt ist, es sei denn, sie wurde ausdrücklich verboten. Ausdrücklich verboten wurde der Geschlechtsverkehr während der Menstruation (hier ohne Beleg) und Analverkehr:
Nach Ahmad, Tirmidhi, Nasai, Ibn Madscha hat der Prophet (Friede sei auf ihm) gesagt: "Nähert euch den Frauen nicht anal.". Er bezeichnete den Analverkehr als "kleine Homosexualität".
10. Oralverkehr
Oralsex in der Ehe ist erlaubt. Es gibt einige Gelehrte, die der Meinung sind, dass der Samenerguß nicht im Mund der Frau vonstatten gehen soll. Die Mehrheit der Gelehrten machen jedoch keine Einschränkungen und berufen sich auf folgenden Vers:
"Eure Frauen sind euch ein Acker, geht zu eurem Acker, von wann ihr wollt, aber schickt etwas voraus für eure Seelen und fürchtet Allah und wißt, daß ihr ihm begegnen werden, und verkünde Freuden den Gläubigen." (2:223)
Dies heißt, dass die sexuelle Beziehung innerhalb der Ehe in jeder Art erlaubt ist, es sei denn, sie wurde ausdrücklich verboten. Ausdrücklich verboten wurde Analverkehr und Geschlechtsverkehr während der Menstruation.
II. Beziehung zu Juden und Christen
1. Was bedeuten die 10 Gebote für die Muslime?
Die 10 Gebote gibt es im wesentlichen auch im Islam, wenn auch nicht als separate Sammlung, wie dies im Judentum bzw. Christentum der Fall ist.
Das wichtigste ist sicherlich das erste der 10 Gebote: "Du sollst keine anderen Götter haben neben mir."
Auch die anderen dieser Gebote gibt es (in ähnlicher Form) im Islam. Im Islam haben einige von ihnen allerdings einen verbindlicheren Stellenwert. D.h. daß das Nicht-Einhalten (einiger) dieser Gebote/Gesetze schon auf der Erde strafrechtlich verfolgt wird (z.B. Mord, Ehebruch, Diebstahl, (vereidigte) Lüge, Abfall vom Glauben (in bestimmten Fällen)).
Außerdem kann man hinzufügen, daß der Islam nicht nur den Koran und die Überlieferungen des Propheten Mohammed anerkennt. Daneben erkennt der Islam nämlich auch alle Propheten an, die im Christentum bekannt sind, somit also auch Moses, von dem überliefert wird, daß er die Tafeln mit den 10 Geboten von Gott erhalten hatte (Altes Testament). Allerdings werden die Überlieferungen dieser Propheten nicht als sicher authentisch, sondern als teils von den Menschen verändert angesehen. Daher halten sich die Muslime überwiegend an die ihnen als sicher bekannten Quellen:
Koran (Offenbart durch den Engel Gabriel an den Propheten Mohammed)
Sunna (Überlieferungen über das Leben des Propheten, aufgeschrieben von Menschen, die zu seiner Zeit lebten, seine Gefährten waren.)
2. Zusammenhang zwischen Judentum, Christentum und Islam
Zu diesem Thema kann man ganze Bände erzählen. Deswegen möchten wir hier nur auf die konkrete Frage eingehen, ob aus diesen Zusammenhängen ein Konfliktpotential für die heutige Zeit besteht. Zunächst einmal in übersichtlicher Form die Abstammungen:
- Ismail (Sohn von Abraham und Hagar) ist der Stammvater der Araber.
- Jakob (Sohn von Isaak) ist der Stammvater der Israeliten.
Aus dieser Stammesgeschichte kann eigentlich kein Konfliktpotential hervorgehen. Im Gegenteil, die Tatsache, daß die Muslime und die Juden Mitglieder zwei der drei abrahamitischen Religionen sind, sollte der Grund für eine harmonische Beziehung und Brüderlichkeit sein. Juden, Christen und Muslime eint die gemeinsame Abstammung vom Propheten Abraham (auf dem der Segen und Friede Gottes ruhen möge) und der Glauben an den Einen gemeinsam Gott.
3. Darf das Kind einer Mischehe (er: Muslim, sie: r.kath.) katholisch getauft werden?
Die Kinder einer Mischehe zwischen einem Muslim und einer Jüdin, Christin und Muslima müssen islamisch erzogen werden. Gleich, ob es ein Junge oder ein Mädchen ist. Deswegen ist eine katholische Taufe islamisch nicht erlaubt. Der Grund: Der Islam erlaubt es dem muslimischen Mann eine Angehörige der Religionen der Schrift zu heiraten. Dieser muß er dann Religionsfreiheit gewähren. Ein solches Ausmaß an Toleranz ist eine Eigenheit des Islam, die man bei anderen Glaubenslehren und Völkern kaum antrifft. Die Kindererziehung muß hingegen islamisch sein (was eigentlich den Eheleuten vor dem Eintritt in die Ehegemeinschaft klar sein sollte). Der Grund dafür ist, daß der Islam zwar das o.g. Maß an Toleranz gegenüber der Ehefrau vorschreibt, aber das heutige Christentum bzw. Judentum nicht als komplett richtige Religion betrachtet. Der Islam kam ja, um das Christentum abzulösen und als endgültige Religion für die Menschheit. Deswegen sollen die Kinder einer solchen Ehe natürlich nach dem Islam erzogen werden. Zu den Verpflichtungen des Mannes bei der Erziehung seiner Kinder gehört, daß er gewährleistet, daß diese islamisch erzogen werden oder auch, daß die Kinder in ihm ein gutes Vorbild sehen. Er hat auch die Verantwortung für die finanzielle Absicherung seiner Familie.
4. Islamische Erziehung von Kindern einer Mischehe (Muslim mit Christin oder Jüdin)?
Die Kinder einer Mischehe zwischen einem Muslim und einer Jüdin, Christin und Muslima, müssen islamisch erzogen werden. Deswegen ist eine katholische Taufe islamisch nicht erlaubt. Der Grund: Der Islam erlaubt es dem muslimischen Mann, eine Angehörige der Religionen der Schrift zu heiraten. Dieser muß er dann Religionsfreiheit gewähren. Ein solches Ausmaß an Toleranz ist eine Eigenheit des Islam, die man bei anderen Glaubenslehren und Völkern kaum antrifft. Die Kindererziehung muß hingegen islamisch sein (was eigentlich den Eheleuten vor dem Eintritt in die Ehegemeinschaft klar sein sollte). Der Grund dafür ist, daß der Islam zwar das oben genannte Maß an Toleranz gegenüber der Ehefrau vorschreibt, aber das heutige Christentum bzw. Judentum nicht als komplett richtige Religion betrachtet. Deswegen sollen natürlich die Kinder einer solchen Ehe nach dem Islam erzogen werden. Zu den Verpflichtungen des Mannes bei der Erziehung seiner Kinder gehört, daß er gewährleistet, daß diese islamisch erzogen werden oder auch, daß die Kinder in ihm ein gutes Vorbild sehen. Er hat auch die Verantwortung für die finanzielle Absicherung seiner Familie.
5. Warum darf ein Muslim nur muslimische, christliche oder jüdische Frauen heiraten?
Die Ehe eines Muslim mit einer ungläubigen Frau ist deshalb verboten, weil eine islamische Erziehung der aus dieser Ehe stammenden Kinder nicht gewährleistet ist. Da die Frau überwiegend an der Erziehung der Kinder beteiligt ist, kann beim Kind nicht das Vertrauen in die Existenz Gottes entstehen, wie die bei einer Mutter der Fall ist, die zu einer der monotheistischen Religionen der Fall ist (Judentum, Christentum, Islam).
6. Warum darf eine muslimische Frau keinen Nicht-Muslim heiraten?
Wenn man nun Gründe für das Verbot einer Mischehe aufführt, bei der der Mann nicht Muslim, die Frau aber Muslim ist, muß man zunächst damit beginnen, daß Gott es so im Koran vorschreibt: (2:221) "... und heiratet nicht mitgötterergebene Männer, bis sie glauben ..." Dies bezieht sich auf Mitgötterergebene Männer, also nicht auf Juden oder Christen. (60:10) (über die gläubigen Frauen) "... und habt ihr sie jedoch als Gläubige erkannt, dann laßt sie nicht zu den Ungläubigen zurürckkehren. Sie sind ihnen nicht erlaubt, noch sind jene für sie erlaubt..." Da es im Koran keine Ausnahme für Christen oder Juden gibt, gilt das Heiratsverbot. . Er hat uns erschaffen und weiß natürlich, was das beste für uns ist. Wer an Allah glaubt, versucht sich an seine Gebote zu halten. Eine muslimische Frau darf keinen Nichtmuslim heiraten. Die einzige Möglichkeit, daß die Ehe dennoch zustande kommt, ist die, daß der Nichtmuslim zum Islam konvertiert. Dies sollte aber nicht formal nur der Ehe wegen geschehen. Ein wichtiger Grunde ist die freie Ausübung der Religion. Während der Islam den muslimischen Ehemännern einer Mischehe vorschreibt, ihren christlichen oder jüdischen Ehefrauen die Ausübung ihrer Religion möglich zu machen, kann der Islam den chrislichen Männern einer derartigen (hypotetischen) Mischehe logischerweise derartiges nicht vorschreiben. Somit ist die Religionsausübung der Ehefrau nicht garantiert.
7. Jesus, Christentum
Christentum. Der Islam betrachtet das Christentum zur Zeit, als Jesus gelebt hat als eine legitime und von Gott herabgesante Religion. Damit wäre sie auch richtig, wenn nicht im Verlauf der Zeit viel an ihr verändert worden wäre. Das heißt, daß das Christentum in der Form, wie es jetzt existiert, nicht mehr als die komplett richtige Religion betrachtet werden kann. Dennoch haben Juden- und Christentum bei den Muslimen einen hohen Stellenwert. Sie werden als "Schriftreligionen" bezeichnet. Deshalb ist es den Muslimen beispielsweise erlaubt, von Christen oder Juden geschlachtete Tiere (vom Schwein natürlich abgesehen) zu essen. Auch ist es einem Muslim erlaubt, eine Christin oder Jüdin zu heiraten.
Jesus. Die Muslime glauben daran,
- daß Jesus ein Mensch war,
- daß er von Maria jungfräulich geboren wurde,
- daß er ein Prophet war wie alle anderen Propheten (von Adam über Abraham, Moses und Mohammad),
- daß er nicht gekreuzigt, sondern von Gott in den Himmel erhoben wurde,
- daß er einige Jahre vor dem Jüngsten Gericht auf die Erde zurückkommen wird, um die letzte Botschaft Gottes, die vom Propheten Mohammad verkündet wurde zu praktizieren (also den Islam).
8. Darf ein Muslim an einer kirchlichen Hochzeit als Trauzeuge teilnehmen?
Die Frage, ob ein Muslim (gleich ob Mann oder Frau) an einer christlichen Heirat als Trauzeuge teilnehmen darf, ist aus islamischen Standpunkt mit Nein zu beantworten.
Der Grund dafür ist, daß die Heirat im Christentum als ein heiliges Sakrament angesehen wird (wie z.B. die Kommunion oder die Beichte). Damit ist die Heirat im Christentum ein Gottesdienst, an dem der Muslim nur zuschauen aber nicht teilnehmen darf.
Ein anderer Fall liegt jedoch bei der standesamtlichen Eheschließung vor. Diese ist ein staatlicher und kein religiöser Akt, an dem man als Trauzeuge teilnehmen darf.
9. Welchen Stellenwert haben Bibel und Thora im Islam?
Der Islam anerkennt und respektiert die heiligen Bücher der beiden anderen Schriftreligionen, nametlich die Bibel und die Thora. Allerdings gehen die Muslime davon aus, daß der Inhalt der ursprünglich von Gott herabgesandten Texte durch die Menschen verändert wurde, wodurch sich die wortwörtliche Bedeutung dieser Schriften relativiert.
Einzig der Koran ist durch eine nachprüfbar sichere Überlieferungskette im Original erhalten geblieben. Somit wird er als erste Quelle in religiösen Dingen verwendet.
10. Beziehung zu Juden
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland, der eine große Anzahl der Muslime in Deutschland vertritt, arbeitet schon lange an der Vision, daß Toleranz und Friede zwischen den Glaubensgemeinschaften, zwischen Juden, Christen und Muslimen herrscht. Der Motor für diese Arbeit ist die Friedensbotschaft des Islam, der besonders die Beziehung zu den Schriftbesitzern (Juden und Christen) klar definiert. Allah legt uns Muslimen in dieser Beziehung nicht nur Gerechtigkeit und Güte auf, nein, im Koran ist sogar die Rede von Barmherzigkeit, ähnlich der Barmherzigkeit zu den Eltern! Wie sonst könnte den Muslimen selbst die Ehegemeinschaft zu den Leuten der Schrift erlaubt sein?
Der Islam betrachtet die Mitglieder anderer Glaubensgemeinschaften nicht als Ungläubige oder Heiden, sondern bezeichnet sie als Andersgläubige und regelt den Umgang mit ihnen auf der Basis des Respekts und der Hochachtung und nicht auf der Basis der Gegnerschaft und Feindschaft.
Der Koran betont, dass auch diese ihren Lohn bei ihrem Herrn bekommen werden. So gewinnt der Muslim auch Respekt für die Werke dieser Andersgläubigen.
"Diejenigen, die glauben und diejenigen, die Juden sind und die Christen und die Sabier, all die, die an Gott und den Jüngsten Tag glauben und Gutes tun, erhalten ihren Lohn bei ihrem Herrn, sie haben nichts zu befürchten und sie werden nicht traurig sein."(Sure2, Vers62).
Auch, wenn der Koran die Unterschiede zwischen den Religionen erwähnt und viele Stellen einen intellektuellen Streit mit den Anhängern dieser Religionen beinhaltet, so verpflichtet er gleichzeitig die Muslime, einen solchen Streit "auf die die beste Art und Weise" zu führen.
"Und streitet mit den Leuten des Buches nur auf die beste Art, mit Ausnahme derer von ihnen, die Unrecht tun. Und sagt: Wir glauben an das, was zu uns herabgesandt und zu euch herabgesandt wurde. Unser Gott und Euer Gott ist einer. Und wir sind ihm ergeben." (Sure29, Vers46)
Dieser Streit soll nicht die Vereinnahmung, die Bevormundung oder die Tyrannisierung der anderen zum Ziel haben, sondern lediglich die Feststellung der eigenen Überzeugung und Standpunkte. "Sprich: O ihr Leute des Buches, kommt her zu einem zwischen uns und euch gleich angenommenen Wort: dass wir Gott allein dienen und ihm nichts beigesellen, und dass wir nicht einander zu Herren nehmen neben Gott. Doch wenn sie sich abkehren, dann sagt: Bezeugt, dass wir Gott ergeben sind." (Sure3, Vers64)
Also der Islam hat überhaupt keine negative Einstellung den Juden gegenüber. Wenn sie aber erlebt haben, dass jemand, der "Muslim" ist, doch so eine Eistellung hat, dann heißt das nicht, dass das vom Islam kommt. Sie müssen dann den einzelnen Fall betrachten. Muslime sind auch nur Menschen und können Fehler machen.
vgl: "Das weiche Wasser wird besiegen den harten Stein" von Herrn Dr. Nadeem Elyas, Leiter des Zentralrats der Muslime in Deutschland
11. Dürfen Muslime in einer christlichen Kirche beten?
Wenn damit das islamische Gebet (salat) gemeint ist, so lautet die Antwort ja. Allerdings mit der Einschränkung, daß man die Kirchenbesucher nicht stört. Es ist dabei eine Frage des praktischen Anstands, daß man vorher um Erlaubnis bittet. Der Prophet sagt, daß die ganze Erde als Gebetsplatz fuer die Gläubigen geschaffen wurde. Als der Patriarch von Jerusalem "Umar ibn Al-Khattab" einlud, in der Kirche zu beten, lehnte Umar das ab, weil er nicht wollte, daß zukünftige Generationen von Muslimen anstelle der Kirche dort eine Moschee errichten. Er sagte nicht zum Patriarchen, daß das Gebet in der Kirche verboten sei. Er ging hinaus und betete dort. Tatsächlich bauten die Muslime späterer Generationen an dieser Stelle eine Moschee und nannten sie Umar-Moschee. Umars Weigerung, in der Kirche zu beten, erfolgte aus Respekt und dem Wunsch, die Christen nicht unter Druck zu setzen und ihre Kirche herzugeben.
Quelle: Rundbrief 07/92 der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg
12. Erntedank im Islam?
Der Islam kennt nur zwei religiöse Feste: Das Ramadanfest im Anschluß an den Fastenmonat Ramadan und das Opferfest im Anschluß an die Zeit der Pilgerfahrt.
Man kann das christliche Erntedankfest mit dem gesamten Monat Ramadan und dem anschließenden Fest zu vergleichen. Der Muslim lernt in diesem Monat durch sein tägliches Fasten die besondere Bedeutung von Gottes Schöpfung und Gnade kennen und genießt die Gaben Gottes sehr intensiv. Zusammen mit den fünf täglichen Gebeten und zusätzlichen Koranrezitationen stellt der gesamten Monat ein sehr intensives religiöses Erlebnis dar.
Im übrigen beginnt jedes der fünf täglichen Gebete mit den Worten "Alhamdu lillahi rabbi al-alamin" = "Wir danken Allah (=Gott), dem Herrn der Welten". Der Muslim bedankt sich hiermit für alle Gaben Gottes, nicht zuletzt für die, Gott bewußt dienen zu dürfen.
13. Maria im Islam
Maria ist die Mutter von Jesus und wird als solche im Koran erwähnt, was schon ihren hohen Stellenwert zeigt. Es gibt nämlich (neben den vielen Propheten, die im Koran erwähnt werden und zu denen neben Mohamed auch Jesus, Moses und Abraham und viele mehr zählen) nur sehr wenige beim Namen genannte Personen. Im Koran wird Jesus in fast allen Fällen mit dem Zusatz "der Sohn der Maria" versehen. Eine der 114 Suren des Koran trägt sogar ihren Namen: Surat al-Maryam, Sure 19. Hier findet man weitere Informationen.
14. Dürfen Muslime christliche oder jüdische Feste feiern?
Muslime feiern nur ihre religiösen Feste: Idul-Fitr und Idul-Adha.Diese Feste sind einheitlich unter allen Muslimen. Die genannten Feste können wegen ihres religiösen Inhalts nicht mitgefeiert werden. Nebenbei sei gesagt, dass neben dem Geburtstag Jesu (also dem Weihnachtsfest) auch der Gebutstag des Propheten Mohammad islamisch gesehen nicht gefeiert werden darf (vgl. FAQ-Liste).
Wichtig: Zum guten Umgang gehört allerdings, dass man seinen christlichen, jüdischen und andersgläubigen Mitbürgern zu ihren Festen beglückwünscht und sich mit ihnen freut. Ihre heiligen Feste müssen respektiert werden!
Der Prophet Muhammad ließ z.B. die Christen in Medina ihre religiösen Feste und Zeremonien abhalten. Auch wir müssen diesen Respekt und guten Umgang mit Andersgläubigen pflegen.
Koran (2:256): "Es gibt keinen Zwang in der Religion. ....."
Koran (29:46): "Und streitet mit den Leuten des Buches nur auf die beste Art, mit Ausnahme derer von ihnen, die Unrecht tun. Und sagt: `Wir glauben an das, was zu uns herabgesandt und zu euch herabgesandt wurde. Unser Gott und euer Gott ist einer. Und wir sind Ihm ergeben.`"
15. Jerusalem - Bedeutung der Stadt für den Islam
Im Koran wird eine "weit entfernte Moschee" (die Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem) in Zusammenhang mit einem Wunder, welches dem Propheten wiederfahren ist ("Nachtreise nach Jerusalem"), erwähnt. In Sure 17 Vers 1 heißt es: "Preis dem, der seinen Knecht nachts reisen ließ, von der Heiligen Moschee (Anm. d. Autors: in Mekka) zu der weit entfernten Moschee, deren Umgebung Wir gesegnet haben, damit Wir ihn etwas sehen lassen von Unseren Zeichen. Er ist es ja, der alles hört, der alles sieht."
Zur Erläuterung: Mit "Preis dem...", "Wir", "Er" ist jedesmal Allah gemeint, wobei Allah (=Al-lah) wörtlich übersetzt einfach nur "der Gott" bedeutet.
Aufgrund dieses Wunders hat die Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem einen sehr hohen Stellenwert für die Muslime. Daß es sich bei der "weit entfernten Moschee" tatsächlich um die Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem handelt, ist historisch gesichert.
Die Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem ist für die Muslime das dritthöchste Heiligtum nach der Kaaba in Mekka und der Prophetenmoschee in Medina. Nach einem starken Hadith (überliefert von Buchari) haben die Muslime 16 oder 17 Monate in Richtung Jerusalem gebetet, bevor sie durch die Offenbarung (Koran 2: 142-145, 149-150) erfuhren, dass sie nun in Richtung Kaaba beten sollen.
III. Den Islam kennenlernen
1. Wie werde ich Muslim?
Man kann den Übertritt zum Islam auf zwei Ebenen durchführen.
Der Übertritt auf privater Ebene ist der erste und wichtigste Schritt. Voraussetzung ist, daß man sich intensiv mit dem Islam beschäftigt hat. Man sollte nach allem fragen, was nicht verständlich ist. Auch sollte man versuchen, neue Bekanntschaften zu Muslimen zu schließen, die regelmäßig eine Moschee und islamische Veranstaltungen besuchen. Auf diese Weise gelangt man, so Allah will, zu der tiefen Überzeugung, daß der Übertritt zum Islam der einzig wahre Weg sein kann. Der Übertritt soll ein Schritt des Herzens und der tiefsten Überzeugung sein. Kein Mensch kann dazu gezwungen werden, wie es auch im Koran heißt: "Es gibt keinen Zwang in der Religion".
Gesellschaftlich sieht der Übertritt zum Islam so aus: Man spricht vor zwei Zeugen das Glaubensbekenntnis (die Schahada), es lautet: "Ich bezeuge, daß es keine Gottheit außer Allah gibt und daß Muhammad Allahs Diener und Gesandter ist."
Eine Übersicht über den Islam gibt folgender Link.
IV. Die 5 Säulen des Islam
1. Muß eine schwangere Frau im Monat Ramadan fasten?
Schwangere Frauen müssen nicht fasten, wenn es ihrer Gesundheit oder der des Kindes schadet.
Ein Beleg hierfür findet sich im Koran, Sura 2, Vers 185: "... (über das Fasten) ... und wer krank ist oder auf einer Reise, so (faste er) eine Anzahl von anderen Tagen, Allah möchte das leichte für euch, ...". In diesem Fall ist die Schwangerschaft als Krankheit zu interpretieren. Allgemein gilt, daß das Fasten keine Pflicht zur vorgeschriebenen Zeit ist, wenn die Gesundheit des Fastenden dadurch ernsthaft gefährdet ist.
Die medizinische Unfähigkeit zu fasten sollte im Einvernehmen mit dem behandelnden Gynokologen (Frauenarzt) der Schwangeren geklärt werden. Ein muslimischer Arzt ist hierbei vorzuziehen, weil er oftmals weniger leichtfertig mit der Pflicht des Fastens umgeht und nur bei tatsächlicher Notwendigkeit die Befreiung vom Fasten festlegt.
2. Gebetsrichtung
Die Muslime richten sich während ihrer Gebete gen Mekka. Sie beten Allah an und verneigen sich in Richtung des Zentrums der Muslime, der Kaaba, dem ersten Gotteshaus dieser Welt, daß von Abraham (Friede sei mit ihm) erbaut wurde.
Wenn Muslime auf Reisen sind, helfen Kompanten zur Gebetsausrichtung. Mit Hilfe von den Koordinaten der Orte auf der Welt (Längen- und Breitengrade) kann man die Richtung der Kaaba in Mekka errechnen.
Die Gebetsrichtung ist ein Teil des Gebets, dessen Einhaltung (von nicht vermeidbaren Abweichungen abgesehen) wichtig ist. Man sollte sie aber nicht überbewerten. Es geht vor allem darum, daß wir uns im Gebet Allahs Willen unterwerfen und ihm aus eigenem Willen dienen in der festen Überzeugung, daß Er uns Seine versprochene Barmherzigkeit schenkt und uns - so Er will - ins Paradies eingehen läßt.
3. Fragen zur Pilgerfahrt
Darf man als Nichtmuslim Mekka betreten? Nichtmuslimen ist es nicht erlaubt, Mekka zu betreten. Zu diesem heiligen Bezirk gehört auch ein Bereich, der sich ca. 20km um Mekka herum erstreckt. Das hat den Grund, daß Mekka (und übrigens auch Medina) zu den heiligen Städten gehören, in der sich die Gläubigen zu ihren Gottesdienst zurückziehen können. Wäre dies nicht so, kann man sich vorstellen, daß man vor lauter Touristen seinem Gottesdienst nicht mehr nachkommen kann.
Wenn Nein, welche Strafe gibt es dafür? Wer kontrolliert dies? Es gibt keine Strafe dafür, weil es normalerweise nicht möglich ist, diesen Bereich zu betreten. Es ist wie bei einem Grenzübergang. Man weist sich aus und bekommt Zutritt. Wenn man trotzdem hineinkommt, wird man eben wieder ausgewiesen.
Wie werden bei der Pilgerfahrt die Steine beschaffen, die auf die Säule geworfen werden? In der Stadt, die Muzdalifah heißt, werden die Steine von den Menschen eingesammelt. Wenn die symbolische Steinigung des Teufels beendet ist, werden die Steine von Lastern wieder nach Muzdalifah transportiert und dort ausgeschüttet.
Wie werden die Schlachtopfer organisiert, die dann auf dem Berg geopfert werden? Die Schlachttiere werden von dem Staat extra für die Pilgerfahrt organisiert.
4. Kaaba
Die Kaaba ist ein würfelförmiges Gebäude inmitten der heiligen Moschee in Mekka. Wir glauben daran, daß sie vom Propheten Abraham und seinem Sohn Ismail (Friede sei auf beiden) erbaut wurde. Seitdem mußte sie mehrmals repariert bzw. rundum renoviert werden. Die Kaaba war auch vor dem Islam ein wichtiges Pilgerziel. Für die Muslime hat die Kaaba folgende Bedeutungen:
- Beim Gebet richten sich alle Muslime in der ganzen Welt zur Kaaba hin.
- Ein wichtiger Teil der Pilgerfahrt ist, sieben mal um die Kaaba zu laufen.
- Die Kaaba enthält einen heiligen Stein, der von Gott aus dem Paradies herabgesandt wurde. (Manche meinen, er sei ein Meteor.)
5. Was bedeutet die Steinigung der Säulen während der Pilgerfahrt?
Während der Pilgerfahrt wird der Teufel symbolisch gesteinigt. Hierbei folgen wir dem Vorbild des Propheten Muhammad (Friede sei auf ihm). Der Sinn liegt darin, dass sich der Pilger mit dieser symbolischen Tat von seinen schlechten Neigungen und Gelüsten distanziert und sich von seiner (natürlichen) Schlechtigkeit, die er als Geflüster des Teufels interpretiert, durch seinen Verstand und durch die gelebten moralischen Werte freimacht.
Du musst wissen, dass der Muslim nach so einer Pilgerfahrt von seinen Sünden befreit wird. Er macht diese symbolische Steinigung also auch, um einen neuen Anfang für eine edle Lebensführung zu finden.
6. Diabetes und Ramadan
Eine an Diabetes leidender Mensch leidet im Ramadan doppelt. Zum einen hat er mit der eigentlichen Krankheit zu kämpfen. Hinzu kommt während des Montas Ramadan der psychische Druck, da man ständig von anderen Muslimen, die von der Krankheit nichts wissen, fragend und kritisch angesehen wird, wenn man das Fasten bricht. Hinzu kommt natürlich, daß man selbst gerne fasten möchte, es aber nicht kann.
Man sollte sich vor Augen halten, daß Gott das Fasten in solchen Fällen nicht vorschreibt, es sogar verbietet, wenn die Gesundheit des Muslims ernsthaft gefährdet ist. Man braucht also gegenüber sich selbst kein schlechtes Gewissen zu haben.
Wenn man der Konfrontation mit Muslimen vermeiden möchte, die von der Krankheit nichts wissen, sollte man versuchen, das Medikament nicht in aller Öffentlichkeit einzunehmen.
Während es den akut Kranken möglich ist, das Fasten zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, hat ein chronisch Kranker (Diabetes) diese Möglichkeit nicht. Ihm bleibt nur noch die vom Islam vorgeschriebene Möglichkeit, täglich einen Armen zu speisen, wenn man finanziell dazu in der Lage ist. Da dies in der Regel in Deutschland unüblich ist, ist es auch möglich, hierfür einen entsprechenden Geldbetrag zu spenden (ca. 8 DM pro Tag). Dieses Geld muß aber unbedingt an arme Menschen weitergeleitet werden und darf nicht für andere Zwecke benutzt werden. Diesbezüglich kann man sich an eine örtliche Moschee wenden.
7. Muß eine Mutter, die ihr Kind stillt, im Ramadan fasten?
Es gilt folgender Grundsatz: Wenn die Gesundheit der Mutter oder des Kindes gefährdet wird, ist die Mutter vom Fasten befreit. Die Ramadantage, die sie nicht gefastet hat, müssen nachgeholt werden. Wenn eine Mutter, die ihr Kind stillt, gesundheitlich in der Lage ist, im Ramadan zu fasten und dies dem Kind nicht schadet, ist das Fasten für sie eine Pflicht.
8. In welchen Monaten soll man fasten?
Der Prophet Muhammad (s) fastete in zwei Monaten außer Ramadan besonders viele Tage. Dies sind die Monate Muharram (1. Mondmonat) und Shaaban (8. Mondmonat, Monat vor Ramadan). Im Monat Ramadan ist das Fasten Pflicht, in den Monaten Muharram und Shaaban ist das Fasten erwünscht und wird von Allah inschaallah (so Gott will) reichlich belohnt.
9. Die 5 Säulen des Islam
Unser Prophet Mohammed (Friede sei auf Ihm) hat gesagt: "Islam (oder: Unterwerfung unter dem Willen Gottes) bedeutet:
- daß man bezeugt, daß es keinen Gott außer Gott gibt und Mohammed der Gesandte Gottes ist,
- daß man die täglichen Gebete verrichtet,
- das jährliche Fasten hält,
- die Pilgerfahrt vollzieht
- und die Zakkat (Pflichtabgabe) zahlt".
Zum Gebet. Der Islam hat für jeden Tag fünf allgemeine Gebete vorgeschrieben. Während des Gebets wendet sich der Muslim allein dem Schöpfer und schiebt alle weltlichen Einflüsse beiseite. Vor dem Gebet muß der Gläubige eine rituelle Waschung vollgezogen haben.
Zum Fasten. Der Fastenmonat Ramadan ist der 9.te Monat im Mondkalender. An jedem Tage dieses Monats muß sich der Gläubige vom Essen, Trinken und vom geschlechtlichen Verkehr enthalten, und zwar von Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang. Erleichterungen gibt es u.a. für Kranke, Reisende, Frauen mit monatlicher Regel. Mehr zu dem Thema finden Sie in unserer FAQ-Liste.
Zur Pilgerfahrt. Der Muslim muß ein mal in seinem Leben die Pilgerfahrt nach Mekka (in Saudi Arabien) durchführen, wenn er finanziell und gesundheitlich dazu in der Lage ist.
Zakkat ist die jährliche Pflichtabgabe an die Armen. Es wird ein gewisser Prozentsatz (ca. 2,5%) von dem Geld, das innerhalb des ganzen Jahres nicht gebraucht wurde, gespendet. Die Zakkat ist eine religiöses Gebot und gleichzeitig eine soziale Verpflichtung. Die Gott-Mensch-Beziehung (Gottesdienst) und die Mensch-Menschkomponente (Dienst an den Menschen) werden hier, wie in vielen anderen Handlungen des Islam, verwirklicht. Darüberhinaus ist die Zakkat hinstorisch unzählig belegt eine gerade revolutionäre Institution, die manch Volk(swirtschaft) vor dem Ruin gerettet hat. Sie bezweckt, daß die Aufspaltung Gesellschaft sich in zwei Gruppen (nämlich sehr viele Reiche und sehr viele Arme) verhindert wird. Der Muslim ist bei der Abgabe selbst verantwortlich gegenüber Allah, er wird von keiner Behörde kontrolliert.
10. Eid al fitr (Fest am Ende des Fastenmonats Ramadan)
An diesem Tag beglückwünschen sich die Muslime meist mit:
Kull 'am wa antum bi chair, bayram mubarak olsun, Eid Mubarak
(Mögen die Tore des Paradieses für all jene geöffnet sein, die auf Allahs Wege Gutes anstreben. Alles Gute zum Eid.) An diesem Tag werden sehr viele Besuche innerhalb der Verwandschaft unternommen. Die Kinder erhalten meist Geschenke. Das Fest wird in einigen Kulturkreisen auch Zuckerfest genannt, weil vor allem die Kleinen reichlich mit Süßigkeiten beschenkt werden. Kinder freuen sich auf den Eid, wie sich die christlichen Kinder auf Weihnachten freuen. In vielen Moscheen wird z.B. ein Nachmittag der drei Festtage speziell für die Kinder reserviert, die in die Moschee kommen und dort nach gemeinsamen Spielen und Wettbewerben von der Moschee beschenkt werden.
Was der Prophet(s) zu Eid getan hat (Sunna):
- am Morgen frueh aufstehen
- ein Bad nehmen
- die Zaehne putzen
- die besten Kleider, die er hatte, anziehen
- Parfum nehmen
- Bevor er das Haus verließ, aß er etwas Süßes, z.B. eine Dattel.
- Er ging schon sehr früh zu dem Ort, wo das Eid-Gebet stattfinden soll
- Der Prophet (s) verwendete, um zum Eid-Gebet zu gehen, einen Weg und um wieder zurückzukehren einen anderen.
- er ging zu Fuß
- auf dem Weg zum Eid-Gebet sprach er langsam die folgenden Worte: "Allahu Akbar, Allahu Akbar, Laa ilaaha illallahu Wallahu Akbar, Allahu Akbar, Wa lillahil Hamd." (Übersetzung: Allah ist der größer (als alles auf der Welt), es gibt keinen Gott außer Allah. Allah ist der größer (als alles auf der Welt). Der gesamte Dank und Lob gebührt ihm.)
- Der Prophet(s) hat die zakat-ul fitr vor dem Eid an die Armen verteilt. Falls du es bisher verpasst hast, solltest du versuchen es noch vor dem Eid-Gebet zu geben. Es kurz vor dem Gebet zu geben ist zwar OK, aber es spricht gegen den Sinn und den Zweck der zakat-ul fitr.
11. Beginn der Periode vor dem Fastenbrechen im Ramadan
Wenn die Periode vor dem Fastenbrechen beginnt, muß der Tag nachgeholt werden. Vergleiche es mit dem Gebet: Wenn die Periode vor dem Fastenbrechen eintritt, kannst du nicht mehr beten, wie sollst du nicht beten aber fasten können? Der Tag ist also nicht zu Ende gefastet und muß nachgeholt werden.
Die Frau des Propheten konnte wegen dem verfrühten Beginn ihrer Periode ihre Pilgerfahrt mit dem Propheten nicht machen, obwohl sie eigens dafür die Strapazen der Reise auf sich genommen hat. Sie weinte deswegen, mußte sich jedoch mit ihrem Schicksal zufrieden geben:
Aisa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, daß der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, bei ihr eintrat, während sie ihre Monatsregel bei Sarif vor der Erreichung Mekkas bekam und deshalb weinte. Er fragte: "Was ist mit dir los, hast du deine Regel bekommen?" Aisa sagte: "Ja!" und der Prophete sagte: "Das ist eine Sache, die Allah den Töchtern Adams auferlegt hat. So verfahre mit allen Dingen, die ein Pilger gewöhnlich vornimmt, mit Ausnahme der Umkreisung des Hauses [..]" Zwei weitere Hadith:
Aicha (die Frau von dem Propheten Friede sei auf ihn) hat berichtet, dass "Fatima bint abi Habich" die monatlichen Regel hatte, und der Prohet (s) hat ihr untersagt zu beten, solange sie sie noch hat. (Überliefert vom Nissaii)
Aisa berichtete: >> Fatima, Tochter des Abu Hubais kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm und sagte: "Oh Gesandter Allahs, ich bin eine Frau die ihre Monatsregel so oft erlebt, daß ich zu dem rituellen Zustand der Reinheit nicht gelangen kann! Soll ich nun das Gebet sein lassen?" Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Nein! Denn es handelt sich dabei um eine Blutader, nicht um eine Monatsregel: (so verfahre wie folgt): Wenn du deine Regel hast, so lasse das Gebet sein. Und wenn diese zu Ende ist, so wasche das Blut von dir ab und Bete.[..]" <<(Überliefert von Buchari - also authentische Überlieferungskette) In einem anderen Hadith berichtet Aicha, dass der Prophet (s) ihnen befohlen hat, die versäumten Tage des Ramadans wegen der Regel nachzuholen, nicht aber die Gebete. (Überliefert von Tarmidi)
12. Nasenbluten beim Fasten
Nach Meinung einiger Gelehrter (z.B. Qaradawi) bricht das Nasenbluten das Fasten nicht, da es sich der Kontrolle des Gläubigen entzieht. Allerdings darf das Blut nicht absichtich heruntergeschluckt werden. Wenn es aber unkontrollierbar den Rachen herunterläuft, kann das Fasten fortgesetzt werden.
13. Absicht während des Fastens
Das Fasten an sich ist nur ein Teil des Gottesdienstes, den Allah den Muslime auferlegt hat. Hohen Stellenwert hat auch die Absicht, mit der Muslim das Fasten durchführt. In diesem Sinne gibt es "gottesdienstliches" Fasten und Fasten ohne islamischen Hintergrund. (Letzteres muß deswegen aber auch nicht schlecht sein...)
Das islamisch vorgeschriebene Fasten (eine der fünf Säulen des Islam) ist ein Gebot, daß sich an gesunde Menschen, die durch das Fasten nicht gesundheitlich zu Schaden kommen, richtet. Der entscheidende Punkt ist, daß man für Gott fastet, also nicht aus anderen weltlichen Gründen. Ein Mensch mag technisch korrekt fasten, dennoch wird dieses Fasten bei Gott nicht belohnt, wenn es nicht um seiner Willen geschieht. Weltliche Gründe für das Fasten sind beispielsweise:
- Fasten, weil alle anderen Muslime in der Umgebung es auch tun
- Fasten, weil man dadurch sein Übergewicht bekämpft
- Fasten, weil dies eine Kur vorschreibt.
Wie gesagt, vor allem die letzten beiden Gründe können natürlich für den Menschen (so auch für den Muslim) von Nutzen sein, sind natürlich auch nicht islamisch verwerflich, haben aber keine religiöse Bedeutung.
14. Müssen auch Kinder während des Monats Ramadan fasten?
Grundsätzlich gilt, daß die islamischen Richtlinien (insbesondere die aus den 5 Säulen) für Muslime ab der Zeit der Pubertät gelten. Dies gilt insbesondere für das Fasten.
Die Kinder werden in den islamischen Gesellschaften spielend an den Fastenrythmus gewöhnt; indem man ihnen beispielsweise die Möglichkeit gibt, es einmal am Wochenende zu versuchen.
Unsere Erfahrung ist - als Eltern und auch durch die Gemeindearbeit - daß die Kinder keine Gelegenheit auslassen wollen, um am gesellschaftlichen Ereignis des Fastenbrechens dabei sein zu wollen, wo sie dann gerne stolz behaupten, daß die sie den ganzen Tag gefastet haben wie die Erwachsenen, obgleich es diverse "Spuren" gibt wie es das eine oder andere Mal in die Küche geschlichen kam und sich etwas "stibitzte" :-)) Dies bleibt aber dann ein Geheimnis zwischen der Mutter und Kind...
15. Kosmetika im Ramadan
Das Benutzen von Parfum, Ölen etc. bricht das Fasten nicht! Es ist also nicht haram (verboten) diese zu gebrauchen. Die Mehrheit der Rechtsgelehrten sieht darin keine Handlung, die das Fasten bricht oder die Belohnung dafür verringert. Einige wenige Gelehrten behaupten, daß die jeweilige Substanz (Parfum, Öle etc.) von der Haut aufgesogen wird und somit in den Blutkreislauf gelangt und das Fasten bricht. Jedoch kann das Fasten nur dadurch gebrochen werden, daß etwas durch die natürlichen Eingänge des Körpers in den Körper gelangt. Diese sind der Rachen und die Nase.
Das Zähneputzen bricht das Fasten nicht! Auch darin sieht die Mehrheit der Rechtsgelehrten keine Handlung, die das Fasten bricht oder die Belohnung dafür verringert. Selbstverständlich muß bewußt darauf geachtet werden, daß beim Zähneputzen nichts heruntergeschluckt und anschließend der Mund gut ausgespült wird. Eine Minderheit von Gelehrten ist der Meinung, daß das putzen der Zähne während des Fastens verpönt sei. Sie begründen es damit, daß der beim Fasten aufkommende Mundgeruch unterdrückt werde, wobei dieser doch laut Hadith bei Allah besser sei als der Geruch von Moschus. Jedoch hat dieser Vergleich nur symbolischen Charakter und stellt somit kein Verbot dar, sich die Zähne zu putzen.
Auch Lippenpflegemittel dürfen benutzt werden, sofern man sicherstellt, dass hiervon nichts in den Rachen kommt und runtergeschluckt wird. Unserer Meinung sollte davon während der Fastenzeit abgesehen werden, es sei denn, es die Lippen müssen aus medizinischen Gründen gepflegt werden. Gott weiss es besser.
16. Wie wird das Taravihgebet gebetet?
Das Taravihgebet wird in der Gemeinschaft in der Moschee im Fastenmonat Ramadan gebetet. Es findet nach dem Nachtgebet (Ischaa) statt.
Man betet acht Raka'as laut. Jeweils zwei machen eine Gebetseinheit aus. Anschließend wird das Witr-Gebet gebetet, das aus drei Raka'as besteht. Einige Moscheen, oftmals türkische, beten statt der acht Rekas auch 20.
Sonst ist das Teravihgebet wie jedes andere. Es ist ein freiwilliges Gebet (Sunna). Der Muslim kann es auch alleine zu Hause verrichten, wenn er keine Möglichkeit hat, hierfür zur Moschee zu gehen.
17. Umgang mit dem Ehepartner während des Fastens
Eine Berührung, Umarmung oder ein Kuß mit dem Ehepartner ist im Ramadan erlaubt. Ausdrücklich verboten ist nur der Geschlechtsverkehr. Einige Rechtschulen sehen hierin jedoch einen Grund dafür, den Wudu neu machen zu müssen. Regel ist, daß alles was zum Essen, Trinken oder Geschlechtsverkehr führen könnte besser vermieden werden sollte, um keine Versuchung darzustellen. Zu enge Berührungen und Küsse sind also zu vermeiden...
V. Tod im Islam
1. Beerdigung von Muslimen innerhalb von 24 Stunden?
Im Islam gibt es kein Gebot, was eine Beerdigung binnen 24 Stunden vorschreibt. Es ist jedoch ein respektvoller und ehrwürdiger Umgang mit dem Leichnam vorgeschrieben. Dies entspricht der Ethik des Islam.
Zur Zeit des Propheten und in der dort wärmeren Umgebungen hieß dies vielleicht, daß der Tote möglichst schnell begraben werden sollte, weil der Verwesungsprozeß schneller einsetzte. Hiervon läßt sich jedoch die von Ihnen genannte Regel nicht ableiten.
2. Teilnahme an Beerdigungen von Nichtmuslimen
Wir leben in einem Land, in dem unsere Nachbarn in der Regel einer anderen Religion angehören. Ist es erlaubt, an der Beerdigung eines nichtmuslimischen Nachbarn oder Freundes teilzunehmen?
Islam ist eine Religion, die großen Wert auf zwischenmenschliche Beziehungen legt. Unsere Beziehungen zu allen Menschen sollten daher von Höflichkeit und Güte geleitet sein. Wer nicht unser Feind ist, hat auch einen Anspruch darauf (Koran 60, 8). Die Teilnahme an Beerdigungen oder Beileidsbekundungen zum Tode eines Menschen sind eine Form der "Güte" (al birr), die allen Menschen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit zukommt, solange sie nicht den Islam bekämpft haben.
Deswegen dürfen Muslime an Begräbnissen von nicht-muslimischen Verwandten, Freunden und Nachbarn als eine Form von menschlicher Güte und auch aus Höflichkeit teilnehmen. Auch sollte man den Angehörigen seine Anteilnahme aussprechen. So wird berichtet, der Prophet habe einem seiner Gefährten befohlen, seinen nichtmuslimischen Vater zu beerdigen, als er von dessen Tod erfuhr. Es wird auch berichtet, daß der Prophet (a.s.) aufstand und Respekt für eine vorbeigetragene Leiche zeigte. Als ihm seine Gefährten sagten, es handele sich bei dem Verstorbenen um keinen Muslim, sondern eine Jüdin, entgegnete er: "Hatte sie denn keine menschliche Seele?" Das bedeutet, daß eine menschliche Seele im Leben und im Tod geachtet werden muß.
Wir sollten daher zu Beerdigungen unserer nicht-muslimischen Freunde, Kollegen und Nachbarn gehen, ohne aber an deren Totengebeten teilzunehmen. Es ist uns weder gestattet, an nicht-islamischen Gebetsgottesdiensten teilzunehmen, noch für solche Menschen zu beten, die im Zustand des Nichtglaubens starben.
Rundbrief Nr.03/1998 der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg.
3. Dürfen Muslime in Deutschland in einem Sarg begraben werden?
Die Toten werden im Islam normalerweise ohne Sarg begraben. Sie werden in einem Tuch gehüllt mit der rechten Seite Richtung Mekka liegend in ihr Grab gelegt. Üblicherweise wird im Grab (durch ein schräg eingelassenes Brett oder ähnliches) eine kleine Kammer eingerichtet, so daß die Erde nicht direkt auf den Leichnahm geschüttet wird.
Es ist allerding erlaubt, die Toten im Sarg zu begraben, wenn es von den Behörden eines Landes so vorgeschrieben wird. Hier in Deutschland gibt es inzwischen sehr viele Orte, an denen man im Einvernehmen mit den Behörden die Toten nach der islamischen Art (also ohne Sarg) begraben darf. Wenn es nicht übermäßig große Umstände macht, soll man die Leiche an einem solchen Ort bestatten.
4. Erben unter Muslimen und Nichtmuslimen
1. Kann ein Muslim einen Nichtmuslim beerben? Ein Muslim kann weder seine Erben noch deren Erbanteile ganz willkürlich festlegen, nur über ein Drittel seines Vermögens kann er frei verfügen, die Verteilung der anderen beiden Drittel sind klar definiert. Allah der Gerechte und Allweise, hat im Koran und in der Sunna die Art und Weise des Erbens festgelegt, damit es unter den Menschen nicht zu Streit und Unterdrückung durch die Verteilung des Vermögens nach dem Todesfall kommt. Die Erbschaft gehört zu den Dingen, die im Koran sehr detailliert beschrieben wurden, da der Tod in der Natur der Menschen liegt und wegen seiner Unveränderlichkeit eine unveränderliche Gesetzgebung von Allah erforderte. Ein Muslim kann einen Nichtmuslim nicht als Erben einsetzen. Dies leitet sich aus folgenden Hadith ab: Usama Ibn Zaid, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, daß der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Der Muslim beerbt nicht den Ungläubigen, und der Ungläubige (beerbt) nicht den Muslim!" (Buchari - gesicherte Überlieferung). Wenn nun ein Muslim einem Nichtmuslim nach seinem Tod ein Vermögen zukommen lassen möchte, so hat er lediglich die Möglichkeit, ihm von diesem oben genannten Drittel etwas zukommen zu lassen, über das er frei verfügen kann.
2. Darf ein Nichtmuslim einen Muslim beerben? Hier ist der gleiche Hadith zu zitieren, der in der obigen Frage genannt ist. Ein Nichtmuslim darf also keinen Muslim beerben. Ein Muslim darf nach dem Tod eine Nichtmuslim kein Erbe vom Nichtmuslim annehmen. Wenn nun der Nichtmuslim den Muslim trotzdem Vermögen zukommen lassen möchte, so hat er die Möglichkeit, ihm dies ZU SEINEN LEBZEITEN zu schenken. Sobald er aber gestorben ist, gilt dies als Erbe und ist deshalb nicht anzunehmen.
Wie geht nun aber ein übergetretener Muslim damit um? Wenn seine Eltern Nichtmuslime sind, so sollte er ihnen vorschlagen, ihm das zur Frage stehende Vermögen zu ihren Lebzeiten zu überschreiben. Wenn dies nicht vor ihrem Tod geschieht und er testamentarisch beerbt wird, so darf er das Vermögen nicht behalten, da es Allah verbietet. Er sollte es einer islamischen Institution spenden. Diese Spende ist keine Sakat, sie darf nicht als Ersatz für die Sakat (Pflichabgabe) betrachtet werden.
3. Wie gehen wir als hier in Deutschland lebende Muslime allgemein mit der Erbschaft um? Gerade weil das Erbe durch Allah so genau definiert ist, sollten Muslime sich an die Regeln des Islams halten und einen Notar wenden und ihr Erbe dementsprechend festlegen. Wenn der Muslim dies nicht tut, wird sein Erbe nicht korrekt verteilt.
5. Beerdigung in Deutschland
Wie Muslime in Ihren Ursprungsländern bestattet werden, hängt von den Gegebenheiten und der Gesetzgebung vor Ort ab, die selbstverständlich in den sogenannten islamischen Ländern nicht einheitlich ist. Deswegen möchten wir uns bei der Beantwortung dieser Frage auf Deutschland beziehen. (Deutschland ist unsere Heimat geworden und wird zu 99% auch der Ort sein, an dem wir bestattet werden.)
Hier in Deutschland ist es von der Gesetzgebung her möglich, daß Muslime nach den Bestimmungen des Islam bestattet werden. Es hängt jedoch von der Durchsetzungsfähigkeit der Muslime in den Kommunen ab, inwiefern sich dieses verbriefte Recht auch in die Realität umsetzen läßt. Leider ist es eine Tatsache, daß nicht jede Stadtverwaltung den friedvollen und toleranten Geist ihrer eigenen Verfassung lebt... Aus diesem Grunde sind die islamischen Gräber in Deutschland sehr rar gesät. Ein großer Teil der hier verstorbenen Türken wird in der Türkei bestattet.
Andererseits gibt es sogar islamische Friedhöfe in Deutschland, z. B. in Aachen/Hüls. Ein heißer Tip hierzu: Lesen Sie die Stellungnahme des Vorsitzenden des ZMD, Dr. Nadeem Elyas, anläßlich der Diskussion um eine geplante Einebnung vonmuslimischen Gräbern in Köln im November 1995. In dieser Stellungnahme, die in unserer Website http://www.islam.de unter der Rubrik "Nachrichten, Mitteilungen" zu finden ist, können Sie alle Details zu diesem Thema nachlesen.
In der Regel wird der sterbende Muslim bis zu seiner letzten Stunde von seiner Familie begleitet. Wie Sie wissen, hat die Familie unter den Muslimen einen anderen (höheren) Stellenwert als dies leider in unserer Gesellschaft üblich geworden ist. Die Familie weicht also nicht nur dem Sterbenden sondern auch schon dem alternden Menschen nicht von der Seite. Es sind jedoch Beobachtungen zu machen, die annehmen lassen, daß dieser Vorzug im Zuge der hier aufwachsenden Generationen nicht aufrecht erhalten werden kann. Dieser Meinung ist zumindest Prof. Dr. Mohammad Hawari, der sich in einer Studie mit dem alternden Muslimen in Europa auseinander gesetzt hat.
Das Waschen des Leichnams ist eine vorgeschriebene islamische Pflicht, die sich aus der Lebensweise des Propheten, Friede sei mit ihm, ableitet. Somit hat jeder Muslim im Sinne der Religionsfreiheit das Recht, gewaschen zu werden, wenn er stirbt. Auch hier gilt jedoch leider, daß die Umsetzung dieses Rechtes nicht überall eingefordert wird. Wenn der Körper des Toten wegen seiner zu großen Versehrtheit keine Waschung zuläßt, wird der Tote selbstverständlich nicht gewaschen.
6. Welche Bedeutung hat der Besuch von Gräbern?
Man soll den Gräberbesuch ruhig und gefaßt vollziehen. Es war dem Propheten zutiefst verhaßt, laut zu heulen und zu jaulen oder seine Kleider aus Trauer zu zerreißen. Die Trauer über einen Toten sollte drei Tage andauern. Man soll sagen: "Von Allah kommen wir und zu Ihm ist die Rückkehr". Die Taten des Menschen hören mit seinem Tod auf. Durch unsere Taten können wir dem Toten nicht mehr helfen. Also ist das Verteilen von Brot o.a. nicht zu Gunsten des Toten. In einem Ausspruch des Propheten heißt es (ungefähre Übersetzung): "Wenn der Sohn Adams stirbt, reißen seine Taten ab, bis auf dreierlei: Wissen, woraus andere Nutzen ziehen, eine laufende Spende und ein rechtschaffener Sohn, der für einen Bittgebete spricht."
Was heißen soll, daß man
- durch Bücher/Lehre usw. die man zu Lebzeiten geschrieben/gelehrt hat (und die Menschen auch nach dem Ableben
- Nutzen daraus ziehen),
- durch eine Spende, die weiterhin hilft (Moscheebau usw.) oder
- durch eine gute Erziehung seiner Nachkommenschaft
auch nach dem Ableben Belohnung bekommt. Nicht jedoch durch aktive Hilfe der Hinterbliebenen usw.
7. Trauer um Tote
Zum Thema Trauer gibt es ein Hadith: Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, daß der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Zu uns gehört nicht derjenige, der seine Wangen schlägt, sein Hemd zerreißt und das Brauchtum der Gahiliyya (= Zeit der Unwissenheit vor der Islam) eraufbeschwört!" (überliefert von Buchari, authentische Überlieferung). Der Prophet, Friede sei mit ihm, verbot damit die Trauerrituale, die vor der Zeit des Islam üblich gewesen waren. Die Trauer über einen Verstorbenen muß sich in Grenzen halten. Man soll drei Tage um den Toten trauern. In dieser Zeit werden die Beileidsbesuche abgestattet.
Zur Frage, ob Trauer überhaupt zulässig ist: "Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm berichtete: "Wir traten mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, beim Schmied Abu Saif, dem Pflegevater des Ibrahim (Sohn des Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm), ein. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, nahm Ibrahim zu sich auf, küßte ihn und atmete seinen Geruch ein. Später traten wir noch mal bei ihm ein, als Ibrahim (im Sterben lag und) seine letzten Atemzüge aufgab. Da begannen die Tränen des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu fließen. Ein Gefährte sagte dann zu ihm: "Weinst du auch, o Gesandter Allahs?" Der Prophet erwiderte: "O Ibn Auf, das gehört zur Barmherzigkeit". Bei einer weiteren Träne fuhr der Prophet fort: "Wahrlich, das Auge tränt, das Herz trauert und wir sprechen nur Worte, die unseren Herrn wohlgefällig sind." (überliefert von Buchari, authentische Überlieferung)
8. Über das Paradies und die Hölle
Der Glaube an das Paradies und an die Hölle gehört bei den Muslimen zu den 6 Glaubensartikeln, nämlich zum fünften Glaubensartikel, dem Glauben an das Jüngste Gericht, das eine Belohnung (Paradies) oder eine Bestrafung (Hölle) für das Leben im Diesseits zur Folge hat.
Wir glauben daran, daß jedes Lebewesen, das aus freien Stücken an den einen Gott glaubt, dem Erschaffer allen Seins, und Ihm keine andere Gottheit beigesellt durch die Barmherzigkeit Gottes ins Paradies gelangt. Dem Eintritt ins Paradies geht eventuell eine Bestrafung in der Hölle zuvor (Abbüßen für seine Sünden). Weder im Paradies noch in der Hölle gibt es den Tod. Das Leben wird unendlich sein.
Der Glaube an das Paradies und an die Hölle birgt den Gedanken der Gerechtigkeit Gottes in sich. Das Leben im Diesseits wird als Übergangsphase, als Prüfung angesehen. Die Gerechtigkeit Gottes besteht darin, seine Diener für ihre guten Taten zu belohnen und für die schlechten Taten zu bestrafen. Wir glauben jedoch auch an die Barmherzigkeit Gottes, der die guten Taten zehnfach oder mehr belohnt und die schlechten Taten nur einfach bestraft. Jeder Diener Gottes kann der Strafe der Hölle entgehen, wenn er Gott aufrichtig und reuevoll um Vergebung seiner Fehltritt bittet.
VI. Nahrungsmittel
1. Sind Gelatine, Essig und Ketchup als Nahrungsmittel für Muslime erlaubt?
Scheich Yusuf al-Qaradhawi und die wichtigsten Gelehrten unserer Zeit haben auf einem Kongreß vor ca. drei Jahren zur Gelatine festgestellt:
Gelatine gehört zu den Dingen, die - sofern sie aus dem Knochenmark des Schweins erzeugt wird - in ihrem Ursprung verboten, jedoch durch die chemische Umwandlung und neue molekulare Zusammensetzung zu Erlaubtem werden. Weitere Beispiele: Das unreine Abwasser von den Kanalisationen wird durch Kläranlagen gesäubert und ist dann erlaubt einzunehmen. Hierbei sprechen die Gelehrten von Tahuiil (Umwandlung).
Allerdings gibt es hierzu auch andere Meinungen. Einige Gelehrte meinen, daß Gelatine nicht erlaubt ist.
Unserer Meinung nach kommt die Unstimmigkeit der Gelehrten im Punkt Gelatine aus folgender Überlegung: Während beispielsweise das Alkoholverbot auf die berauschende Wirkung des Alkohols zurückzuführen ist, die ja beim Essig nicht mehr vorhanden ist, ist beim Schweinefleisch nicht klar, was seine Unreinheit ausmacht. Daher weiß man auch nicht, ob diese unreinen Elemente bei der Umwandlung von Schweinefleisch zu Gelatine vernichtet werden. Und wenn nicht sicher ist, ob eine Sache erlaubt oder verboten ist, sollte sie vermieden werden.
Anders verhält es sich bei den Nahrungsmitteln Essig oder Ketchup. Essig wird aus Alkohol erzeugt. Alkohol gilt im Islam als verboten. Grund für das Verbot ist seine berauschende Wirkung. Durch die chemische Umwandlung vom Alkohol zu Essig geht aber genau diese Wirkung verloren, weshalb Essig oder Essig enthaltendes Ketchup erlaubt sind.
2. Verzehr von Raubtieren
Im Islam ist der Verzehr von Raubtierfleisch verboten. Dies geht aus einem Hadith hervor, den sowohl Buchari als auch Muslim berichten, nach dem der Prophet (Friede sei auf ihm) "das Essen wilder Tiere verbot, die Fangzähne haben, und von Raubvögeln mit Krallen." (gesicherte Überlieferung). "Wilde Tiere" bedeutet hier Raubtiere, die andere Tiere überfallen und sie reißen und verzehren. Hierzu gehören auch Katzen.
3. Meeresfrüchte
Der Islam hat ausdrücklich den Verzehr von Meeresfrüchten erlaubt:
- (16:14) Und er ist es, der euch das Meer dienstbar gemacht hat, damit ihr frisches Fleisch daraus eßt.
- (5:96) Erlaubt ist euch das Meerestier und seine Speise, als eine Versorgung für euch und für die Reisenden.
4. Warum essen Muslime kein Schweinefleisch?
Muslime essen kein Schweinefleisch, weil Gott es durch den Koran verboten hat. Zwar gibt es immer wieder Versuche, das Verbot des Schweinefleisches auch durch medizinische oder hygienische Gründe zu belegen, aber letztendlich gibt das ausdrückliche Verbot durch den Koran den Ausschlag.
Im Koran [5, 3] heißt es: "Verobten ist euch das Verendete sowie Blut und Schweinefleisch."
Als Muslime unterwerfen wir uns dem Willen Gottes. In fast allen Fällen kann der menschliche Verstand diesen Willen rational begründen. In den wenigen anderen Fällen vertrauen wir auf die Weisheit und Allwissenheit Gottes.
Im Islam ist das, was zu einem verbotenen Handeln führt, haram. Beispiel: Verkauf von Alkohol, finanzielle Unterstützung eines unislamischen Gewerbes, Mißachten der Kleidervorschriften, uvm. Mit dem Verkauf von Schweinefleisch verhält es sich genauso.
5. Nikotin, Haschisch
Die meisten Gelehrten sind sich einig, dass dauerhaftes Rauchen haram ist. Einige Gelehrte (eine Minderheit) ist der Meinung, dass es nur makruh (also verpöhnt und nicht verboten) ist.
Dies gilt nicht für Haschisch. Haschisch ist berauschend und somit genau wie Alkohol verboten, haram.
6. Alkoholverbot
Der Alkoholkonsum hat eine berauschende Wirkung und demzufolge schädliche Auswirkungen auf die Einzelperson, Familie und Gesellschaft. Das Verbot wurde von Gott endgültig in der Sure 5 Vers 90-91 festgelegt. Gründe dafür sind einleuchtend: Durch den Alkoholkonsum vernachlässigt der Gläubige u.a. seine religiöse Pflichten, das Gedenken an Gott und die Verrichtung des Pflichtgebets.
Weil der Alkohol von Allah verboten wurde, soll ihn der Muslem in jeder Form vermeiden, auch nur in kleinen Mengen. Denn der Begriff "wenig" ist relativ. Für einen ist "wenig", wenn er nur ein Gläßchen in der Woche trinkt, für den anderen ist eine Flasche Wein am Abend "wenig".
Eine kleine Menge Alkohol führt zu einer großen Menge, ein Glas zum anderen, bis man süchtig geworden ist. Aus diesem Grund ist die Haltung des Islam zum Alkoholverbot und dem Versperren aller Zugänge zum Alkoholtrinken eindeutig und unmißverständlich. Weil das Maß von jedem anders verstanden wird, ist das totale Verbot die beste Lösung. Der Prophet Mohammed (Friede und Segen auf ihm) sagte "Das, was in großer Menge berauscht, ist auch in kleiner Menge haram (verboten)"; überliefert von Ahmad, Abou Dawud und Tirmidhi.
Im Zusamenhang mit Alkohol hat der Prophet (Friede sei mit ihm) zehn Arten von Leuten verflucht: "Allah hat den Khamr (Alkohol) verflucht, und den, der ihn herstellt, den, für den er hergestellt wird, den, der ihn trinkt, den, der ihn bringt, den, der ihn trägt, den, für den er getragen wird, den, der ihn verkauft, den, der am Verkauf verdient, den, der ihn kauft und den, für den er gekauft wird." (Authentische Überlieferungskette - sahih).
VII. Islam und Medizin
1. Abtreibung im Islam
1. Stufe: Die Schwangerschaft unter 42 Tagen. Der Fötus besitzt in diesem Stadium laut Koran noch keine Seele. Die Abtreibung ist erlaubt, wenn die Mutter aus gesundheitlichen Gründen leidet. Diese Leiden können körperlicher, seelischer und psychischer Natur sein.
2. Stufe: Die Schwangerschaft zwischen 42 Tagen und 120 Tagen. Hier gibt es verschiedene Meinungen:
- Einige Gelehrten sagen, daß die Abtreibung nur erlaubt ist, wenn ein Arzt bescheinigt, daß die Frau unter der Schwangerschaft leidet. Der Arzt muß Muslim sein. Bei Nichtmuslimen kann man nicht sicher sein, ob der Arzt seine Entscheidung genügend abgewogen hat. Ein Nichtmuslim weiß nichts vom göttlichen Verbot einer Abtreibung, bei der keine Idikationen vorliegen und wird einer Abtreibung unter Umständen schneller und unbedachter zustimmen.
- Andere Gelehrte meinen daß diese Stufe identisch mit der 1. Stufe ist.
3. Stufe: Die Schwangerschaft nach mehr als 120 Tagen. Die Abtreibung ist nur erlaubt, wenn die Frau ansonsten sterben müßte. Hier gilt das Motto, daß man lieber den Zweig eines Baumes opfert als den Baum selber. Das Leben der Mutter wird in diesem Zusammenhang über das des Kindes gestellt. Dies ist damit zu begründen daß:
- die Mutter als erwachsene Person in das soziale Leben integriert ist und dort Aufgaben übernimmt, die für die anderen Familienmitglieder sehr wichtig sind (z.B. könnte sie schon Mutter eines anderen Kleinkindes sein).
- Das Überleben eines Neugeborenen ist nicht so sicher wie das Weiterleben der Mutter: Zur Zeit des Propheten starben Kleinkinder häufiger als heute an Kinderkrankheiten, da die Medizin nicht so weit entwickelt war. Die Situation hat sich im Laufe der Zeit geändert, so daß dieser Punkt heute in der westlichen Welt nicht mehr den gleichen Stellenwert hat wie früher.
Noch eine Anmerkung: Aus den Quellen des Islam geht hervor, daß man Kinder nicht aus Armut töten darf, da Allah für ihren Lebensunterhalt sorgt.
2. Sterilisation
Ganz allgemein betrachtet erlauben islamische Theologen keine unumkehrbaren Methoden zur Empfängnisverhütung für Frauen oder Männer. Methoden zur vorübergehenden Empfängnisverhütung sind dagegen erlaubt, sofern sie keine gesundheitlichen Schäden nach sich ziehen. Eine bleibende Sterilisierung ist nur dann zulässig, wenn schwerwiegende gesundheitliche Gründe vorliegen. Wenn Ärzte unter solchen Umstaenden empfehlen, auf jeden Fall eine Schwangerschaft zu vermeiden, kann der Ehemann sich einer Vasektomie unterziehen. Ebenso kann sich eine Frau sterilisieren lassen, wenn sie zum Beispiel an einer unheilbaren Krankheit leidet, weitere Schwangerschaften sie oder den Fötus gesundheitlich schädigen würden und andere Methoden der Empfaengnisverhuetung zu unzuverlässig sind.
Quelle: Deutsche Muslim-Liga, Rundbrief 05/1998.
3. Welchen Stellenwert hat die Beschneidung im Islam?
Die Beschneidung ist eine Handlung, die uns der Gesandte Allahs sehr stark empfohlen hat. Sie erleichtert die Einhaltung der Reinheitsgebote, bestimmt aber nicht über die Zugehörigkeit zum islamischen Glauben.
4. Was sind die islamischen Erfordernisse hinsichtlich der Beschneidung?
Die Beschneidung (von Männern und Frauen) findet im Koran keine direkte oder indirekte Erwähnung. Die Beschneidung von Frauen ist im größten Teil der islamischen Welt völlig unbekannt und wird mit Ausnahme von islamischen Ländern in Afrika (zum Beispiel Ägypten, Sudan, Westafrika, nicht aber in den arabischen nordafrikanischen Ländern) nicht praktiziert. Dort, wo es die Beschneidung von Mädchen gibt, erfolgt sie auch unter Nichtmuslimen, weil es sich um einen afrikanischen und keinen islamischen Brauch handelt. Im Gegensatz zu der kürzlich veröffentlichten Meinung des ägyptischen Scheichs Jussuf Al Badri, gibt es aus islamischer Sicht kein derartiges Erfordernis. Die mit "pharaonischer Beschneidung" schöngeredete Verstümmelung der Geschlechtsteile von Mädchen widerspricht eindeutig den Lehren des Islam, weil damit eine gravierende und gesundheitlich riskante Veränderung der Schöpfung GOTTES vorgenommen wird.
Was nun die Beschneidung von Knaben beziehungsweise Männern betrifft, so handelt sich dabei um eine Sunna des Propheten Ibrahim (a.s.). Vom Propheten Muhammad (a.s.) wird in sämtlichen authentischen 6 Hadithsammlungen folgender Ausspruch überliefert: "Es gibt 5 Dinge, die zur natürlichen (Hygiene) gehören: Die Entfernung des Schamhaares, die Beschneidung, das Kürzen des Schnurrbartes, die Entfernung des Achselhaars und das Schneiden der Fingernägel."
Nach Imam Abu Hanifah und Imam Malik ist die Beschneidung empfohlen (sunnah mu'akkadah). Nach Imam Schafi'i und Imam Ahmad Ibn Hanbal ist sie verpflichtend (wadschib). Deswegen sollten muslimische Eltern darauf achten, daß ihre männlichen Kinder beschnitten werden, und zwar aus hygienischen Gründen wie auch aus Gründen der prophetischen Tradition.
Die korrekte Art der Beschneidung ist, daß die Vorhaut (qulfah) so entfernt wird, daß die Eichel vollständig frei liegt. Entsprechend der sunna ist es empfohlen, die Beschneidung am siebten Tag nach der Geburt (einschließlich des Geburtstages) vorzunehmen, aber sie kann auch früher oder später erfolgen.
Was nun die Beschneidung im fortgeschritteneren Alter betrifft, also bei Erwachsenen, die zum Islam übertreten, so ist dazu zu bemerken, daß es sich um eine empfohlene Handlung (sunna) und nicht um eine Pflicht handelt. Wenn irgend möglich, sollte man sich beschneiden lassen, weil der Islam der Beschneidung den Vorzug gibt. Anzumerken ist, daß vom Propheten Ibrahim (a.s.) überliefert wird, er habe die Beschneidung im Alter von 80 Jahren vorgenommen.
Muslim wird man durch Aussprechen des islamischen Glaubensbekenntnisses und nicht etwa erst durch die Beschneidung. Angeblich soll es sogar in Deutschland vorgekommen sein, daß man von jemandem, der den Islam annehmen wollte, zunächst eine ärztliche Bescheinigung hinsichtlich einer bereits erfolgten Beschneidung verlangt habe. Das ist natürlich Unsinn, denn wäre die Beschneidung tatsächlich verpflichtend, dann würde eine solche Verpflichtung erst mit Annahme des Islam entstehen und nicht schon vorher.
Folgte man dieser Logik unter Berücksichtigung des oben zitierten Ausspruchs des Propheten, dann wäre zum Beispiel auch die Entfernung von Scham- und Achselhaar zu verifizieren und zu bescheinigen!
Quelle: Rundbrief der Deutschen Muslim-Liga, Hamburg, Nummer 06/1997.
5. Muslime in deutschen Krankenhäusern
Der folgende Text enthält nur einen Bruchteil von dem, was zur Krankenpflege von Muslimen zu sagen ist. Wir wollen ihn dennoch veröffentlichen.
Für Muslime in deutschen Krankenhäusern ist es wichtig, den Islam und die Krankenpflege in Einklang zu bringen. Um aber eine praktische Arbeitshilfe zu geben, bedarf es noch einige Zeit und Diskussion, um solch einen Pflegestandard zu erstellen.
In der Pflege versucht man ja, die Aktivitäten des täglichen Lebens abzudecken und dem Patienten so weit wie möglich eigene Ressourcen zu gewähren und aufzuzeigen (im Prinzip wie bei der Pflegeplanung). Wenn man dies auf muslimische Patienten anwenden möchte, ist es erst einmal sehr wichtig, Grundkenntnisse über den Islam zu haben. Des weiteren spielen teilweise kulturelle Bedürfnisse des Einzelnen auch eine wichtige Rolle, um dem Patienten zu einer vertrauten Umgebung zu verhelfen. Fangen wir mit den Pflichten des Muslims an, die ihm im Krankenhaus ganz offensichtlich nicht ohne weiteres möglich sind. Der Muslim verrichtet das Gebet 5mal täglich. Dabei ist es für den Kranken nicht unbedingt nötig, die Form (also die Bewegungsabläufe wie Stehen, Niederwerfen und Sitzen) einzuhalten, da er zumeist oft bettlägerig oder in einer anderen Weise gehandikapt ist, doch sollte es für ihn möglich sein, sich 5mal täglich ca. 5 Minuten mit dem Gebet beschäftigen zu dürfen. Dabei kann man sich am besten direkt mit dem Patienten verständigen, was ihm dabei wichtig erscheint und für das Pflegeteam machbar ist. Viele Patienten sind nicht in der Lage, diesen Wunsch von sich aus zu äußern, so daß es hier zu Mißverständnissen auf beiden Seiten kommt.
Einige konkrete Punkte sind:
- Um bei ganz praktischen Sachen zu bleiben, ist es für einen Muslim wichtig, daß er bei der Wahl seiner Mahlzeiten wirklich kein Schweinefleisch bekommt. Vielen Pflegern ist dies geläufig, doch nicht immer sorgt man von vornherein für Abhilfe.
- Geben Sie dem Patienten die Möglichkeit, Verwandte mit in seine Pflege einzubeziehen, da die soziale Komponente für einen kranken Muslim eine wichtige Rolle spielt.
- Respektieren Sie bei einer Muslima den Scham, sich vor Männern ohne Kopftuch (bzw. ganz ohne Kleidung) nicht zeigen zu wollen, sofern keine medizinische Indikation vorliegt!
- Machen Sie dem Patienten verständlich, daß er durch die psychische Zufriedenheit, die er durch das Muslimsein erlangen kann, seine Genesung beschleunigen kann.
- Versuchen Sie, den einzelnen Patienten im Gespräch dazu zu bringen, zu erzählen, was für ihn zu seiner Zufriedenheit beiträgt, ohne daß er sich als Muslim geoutet fühlt. Machen Sie ihren Kollegen klar, daß ein Muslim nichts mit den Vorstellungen der Horrornachrichten über diverse sog. "islamische Gruppierungen" zu tun hat.
Diese Auflistung ist natürlich nicht vollständig, gibt aber einen ersten Einblick in die Problematik.
6. Transplantation - Stellungnahme des ZMD
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland begrüßt das Transplantationsgesetz, das der Deutsche Bundestag verabschiedet hat. An der Vorbereitung dieser Regelung war auch der ZMD bei mehreren Anhörungen beteiligt.
Die Festlegung des Hirntodes als Todeskriterium entspricht unserer Empfehlung und deckt sich mit der Meinung der meisten islamischen Gelehrten. Diese Regelung schützt die Würde der Verstorbenen und gibt sowohl den Angehörigen als auch dem medizinischen Personal faßbare gesetzliche Sicherheit.
Die Einbeziehung der Angehörigen in den Entscheidungsprozeß halten auch wir für unerläßlich. Wir hoffen, daß mit dieser neuen gesetzlichen Regelung der bedrohliche Engpaß bei der Organtransplantation überwunden wird.
Aus islamischer Sicht gilt die Organspende als eine hochangesehene und verdienstvolle Tat, die dem Gottesdienst nahe kommt.
Der Großmufti von Ägypten hat vor kurzem seine sterbliche Hülle für Zwecke der Organverpflanzung vermacht. Der Zentralrat wird sich dafür einsetzen, daß auch die hier lebenden Muslime diesem Beispiel folgen. Durch diese Bemühung hoffen wir dazu beizutragen, daß die Not vieler Leidenden in unserem Land gemindert wird.
7. Sind Tätowierungen erlaubt?
Heutzutage werden verschiedene Tätowierungsformen angeboten. Tätowierung gehört im Islam zu den Übertreibungen bei der Verschönerung, die zur dauerhaften Veränderung der körperlichen Erscheinung führt, wie Allah sie geschaffen hat. Somit ist das Tätowieren haram. Allahs Gesandter (s) verfluchte den, der tätowiert, und den, der tätowiert wird. Durch das Tätowieren wird der Körperteil dauerhaft durch Farbe entstellt. In islamischen Ländern wird daher z.B. (kurzlebiges) Henna als Hautbemalung verwendet.
8. Hygienevorschriften
Vom Propheten Muhammad (a.s.) wird in sämtlichen authentischen 6 Hadithsammlungen folgender Ausspruch überliefert: "Es gibt 5 Dinge, die zur natürlichen (Hygiene) gehören: Die Entfernung des Schamhaares, die Beschneidung, das Kürzen des Schnurrbartes, die Entfernung des Achselhaars und das Schneiden der Fingernägel."
Diese HygieneVorschriften stammen aus der Sunna (d.h. was der Prophet gesagt, getan, verboten oder schillschweigend geduldet hat), welcher ein reicher Fundus neben dem Wort Gottes (Koran) für die Muslime darstellt.
9. Welche Verhütungsmittel sind erlaubt?
Verhütungsmittel, die eine Befruchtung der Eizelle verhindern, sind erlaubt. Auch gegen Familienplanung spricht nichts. Man muss insbesondere erkennen, dass Kinder auf die Welt zu bringen eine riesige Verantwortung bedeutet. Wenn man nicht in der Lage ist, sieben, acht Kinder islamisch zu erziehen, muss man sich mit wenigen aber gut erzogenen Kindern begnügen.
Einige Gelehrte sind der Meinung, dass die Verwendung von Verhütungsmittel, um dauerhaft kinderlos zu bleiben nicht erlaubt ist. Keine Kinder zu bekommen, sollte eine vorübergehende Situation sein, die während schwierigen Zeiten wie Studium o.ä. erlaubt ist, jedoch immer nur zeitlich begrenzt bleiben muss. Wenn Allah einem die Möglichkeit geschenkt hat, Kinder zu bekommen, sollte der Muslim dieses Geschenk Allahs auch annehmen und vor allem nicht aus egoistischen Beweggründen vom Nachwuchsplänen abkommen.
Nicht erlaubt ist hingegen die Sterilisation (siehe FAQ-Liste).
VIII. Muslime in Deutschland
1. Zeitpunkt islamischer Feste, islamische Zeitrechnung
Wie wird der Monat Ramadan berechnet? Wieso fällt das Opferfest jedes Jahr auf einen anderen Tag? Im Gegensatz zum Gregorianischen Kalender, der sich nach der Sonne richtet, orientiert sich das islamische Jahr am Mondkalender. Der Beginn eines Mondmonates ist die Geburt (Konjunktion) des Neumondes. Da der Mondmonat 29 oder 30 Tage haben kann, ist das Mondjahr kürzer, womit sich jedes Jahr eine Verschiebung der Ramadantermine in unserem Gregorianischen Kalender ergibt (ähnlich ist dies auch bei einigen christlichen Feiertagen). Zur Bestimmung der Mondmonate gibt es einen Artikel auf unserer Homepage (im Nachrichtenteil vom 31.10.1997).
Die Islamische Zeitrechnung begann mit der Auswanderung (Hijrah) des Propheten von Mekkah nach Medinah. Dies war das Jahr 0. Heute (1999) schreiben wir das Jahr 1419 nach Hijrah.
Nebenbei sei erwähnt, daß der Geburtstag des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm) kein einheitliches Fest der Muslime darstellt. Es gehört nicht zur Tradition des Propheten, seinen Geburtstag zu feiern. Die einheitlichen Feste sind das Ramadanfest im Anschluß an den Fastenmonat Ramadan und das Opferfest im Anschluß an die Zeit der Pilgerfahrt.
2. Darf ein in Deutschland lebender Muslim mehrere Frauen heiraten?
Aus der islamischen Rechtslehre geht hervor, daß sich Muslime, die sich in einem nicht-islamischen Rechtsstaat befinden, an dessen Rechtsnormen halten müssen, solange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen. Hier in Deutschland ist es nicht möglich, mehr als eine Frau standesamtlich zu heiraten. Daher darf ein in Deutschland lebender Muslim nur eine Frau heiraten. Die meisten Gelehrten sind der Meinung, daß man sich an die Gesellschaftsordnung seines Aufenthaltsortes halten muß, wenn diese nicht die Grundsätze seines Glaubens verbieten oder wichtige Lebensbedürfnisse unterbinden, weil man mit dem Aufenthalt in einem nichtislamischen Land einen Vertrag mit demselben schließt, seine Gesellschaftsordnung nicht zu brechen. Die Heirat einer zweiten, dritten oder vierten Frau stellt keine islamische Pflicht dar, man ist immer noch Muslim, wenn man nur eine Frau heiratet und es schränkt das Leben des einzelnen nicht übermäßig ein. Dementsprechend sagen die Gelehrten, daß sich der Muslim also daran halten muß.
3. Ist der gemeinsame Schulunterricht für Jungen und Mädchen ein historischer Irrtum?
In verschiedenen Ländern der westlichen Welt, so auch in Deutschland und den Vereinigten Staaten, setzt sich unter Pädagogen die Einsicht durch, daß der gemeinsame Schulunterricht für Jungen und Mädchen ganz offensichtlich zu einer Benachteiligung von Mädchen speziell in naturwissenschaftlichen Fächern führt.
Bis vor einigen Jahrzehnten gab es in der Regel speziell im Bereich der höheren Schulen getrennte Jungen- und Mädchenschulen, die später der sogenannten Emanzipationsdebatte zum Opfer fielen. Daß man dadurch das Kind mit dem Bade ausschüttete, ist eine Erkenntnis, die sich jetzt durchzusetzen beginnt.
Wenn auch in einer islamischen Gesellschaftsordnung die Koedukation in der nachpubertären Altersstufe abgelehnt wird und dem eine andere als nur lerntechnische Überlegung zugrunde liegt, sollten die Muslime in Deutschland diese sich abzeichnende Entwicklung begrüßen, da sie - ganz unbeabsichtigt - ihren religiös definierten Bedürfnissen entgegenkommt.
Parallel zu dieser Entwicklung auf dem Schulsektor berichtet DER SPIEGEL in seiner Ausgabe Nr. 12/1998 (S. 100) über eine Initiative, Fahrlehrerinnen auszubilden, da dafür ein erheblicher Bedarf zu bestehen scheint. Ein Zuschuß aus EU-Mitteln zur Umsetzung einer solchen Initiative liegt bereits vor.
Letztlich sei an dieser Stelle auch darauf hingewiesen, daß Frauen bei einer Eheschließung das Recht haben, ihren bisherigen Familiennamen beizubehalten, was auch islamischen Vorstellungen entgegenkommt.
Auch hierbei sollten Muslime ihre Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung in der deutschen Gesellschaft sehen und sie auch nutzen.
Quelle: DML Rundbrief fuer Mitglieder und Freunde der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg, Nummer 02/98.
4. Freistellung von Schülern von der Teilnahme am Freitagsgebet?
Folgende Punkte dürften zur Beantwortung der Frage beitragen:
- In Deutschland gibt es die Schulpflicht, die es mit sich bringt, daß Kinder bis zu einem gewissen Alter zur Teilnahme am Schulunterricht verpflichtet sind.
- Muslime, die in einem nicht-islamischen Rechtsstatt leben, müssen sich an seine Rechtsnormen halten, solange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen.
Aber auch:
- Die Teilnahme am Freitagsgebet ist Pflicht für den männlichen Muslim ab der Pubertät.
- Das Freitagsgebet wird gemeinschaftlich in der Moschee abgehalten. Es kann nicht einzeln gebetet werden.
- Das Freitagsgebet wird in den Moscheen in der Zeitspanne des Mittagsgebetes (meist zu Beginn) abgehalten.
Dieser Konflikt kann dadurch gelöst werden, daß man sich dem Klassenlehrer darauf einigt, daß die freitags versäumten Stunden zu anderer Zeit nachgeholt werden (Ersatzunterricht). Falls dies unmöglich ist, gibt es auch noch die Möglichkeit, nur alle drei Wochen zum Freitagsgebet zu gehen, da erst das dreimalige Fehlen in Folge als besonders schlimm angesehen wird.
5. Teilnahme an demokratischen Wahlen!
Bezogen auf die Gesamtzahl der Wähler stellen die wahlberechtigten Muslime, das heißt diejenigen Muslime, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das Wahlalter von 18 Jahren erreicht haben, eine bescheidene Minderheit dar. Es erhebt sich daher für die wahlberechtigten Muslime die Frage, ob sie trotz ihrer geringen Zahl das Ergebnis beeinflussen können. Die Antwort ist klar und unmissverständlich ein Ja. Viele Muslime, die inzwischen durch den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft auch wahlberechtigt sind, wohnen konzentriert in Großstädten wie beispielsweise Berlin oder Köln und können durch ihr Wahlverhalten das Zünglein an der Waage in ganz bestimmten Wahlkreisen sein. Wo dies der Fall ist, sollten sie bei den Orts- und Kreisverbänden der Parteien vorstellig werden und dort wie auch auf Wahlversammlungen die Einstellung der Parteikandidaten zu den die Muslime bewegenden Problemen erkunden. Danach kann man entscheiden, welcher Kandidat am besten auf die Belange der Muslime ansprechbar ist und sich untereinander einigen, wem man seine Stimme geben will.
Wählbar sind im Prinzip alle Parteien, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, das uns Muslimen die Freiheit der Religionsausübung garantiert. Einer bestimmten Partei ist daher nicht der Vorzug zu geben, wohl aber Personen, die sie repräsentieren. Die Praeambel des Grundgesetzes spricht von der Verantwortung vor GOTT und den Menschen. Es gab (und gibt) Bestrebungen, das Wort GOTT zu streichen. Kandidaten und Parteien, die solche Bestrebungen unterstützen, sind mit Sicherheit für Muslime nicht wählbar. Das Gleiche gilt natürlich auch für solche Kandidaten, die Positionen inbezug auf gesellschaftliche Probleme (zum Beispiel Abtreibung, Homosexualität, Gebrauch von Drogen und so weiter) vertreten, die aus islamischer Sicht inakzeptabel sind.
Schon vor vier Jahren gab es unter den Muslimen in Deutschland hausgemachte Probleme hinsichtlich einer Wahlbeteiligung. Da wurde allen Ernstes behauptet, eine Beteiligung an den Wahlen sei für einen Muslim Ungehorsam gegen GOTT, ja "schirk", das heißt Beigesellung (Vielgötterei), die einzige Sünde, die GOTT nicht vergibt.
Es zeugt von einem tiefen Unverständnis der Funktionsweise eines pluralistischen demokratischen Gemeinwesens, in dem Muslime (als Minderheit) und Nichtmuslime miteinander leben, wenn derartige Schlußfolgerungen gezogen werden. Da zumindest in der Bundesrepublik Deutschland Muslime wegen ihres Glaubens keinen Verfolgungen ausgesetzt sind, von ihnen nichts verlangt wird, das gegen islamische Glaubensgebote verstößt und ihnen von der Verfassung Glaubensfreiheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert wird, kann man sich schon aus Eigeninteresse diesem Gemeinwesen nicht verweigern. Wenn wir Sympathie und Toleranz einfordern, dann müssen wir uns auch entsprechend verhalten.
Die deutsche Verfassung und die durch sie gedeckten Gesetze garantieren uns ein gesittetes Miteinander. Wenn wir uns an der Verwirklichung dieser Verfassung nicht im Rahmen unserer Moeglichkeiten beteiligen, und dazu gehören nun einmal die Wahlen, dürfen wir uns auch nicht beklagen.
Wie abwegig dies alles ist, nämlich daß Wahlbeteiligung "schirk" und Ungehorsam gegen GOTT sei, weil dadurch eine Autorität neben GOTT anerkannt wuerde, zeigt sich im täglichen Leben. Wenn wir Auto fahren, richten wir uns nach der Straßenverkehrsordnung, die von diesem nichtislamischen Staat erlassen wurde. Heißt das nicht nach der (Un-) Logik derer, die eine Wahlbeteiligung aus religiösen Gründen ablehnen, daß wir dadurch ebenfalls GOTT gegenüber ungehorsam sind? Da drängt sich jedem denkenden Menschen, ob Muslim oder nicht, die Frage auf, ob diese Brüder noch bei uns sind oder bereits in das Land Absurdistan abgehoben haben!
Quelle: DML Rundbrief für Mitglieder und Freunde der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg, Nummer 02/98.
6. Muß ein Muslim die arabische Sprache beherrschen?
Die arabische Sprache zu erlernen ist eine großartige Sache für jeden Muslim, um die Worte Gottes im Original zu lesen, jedoch keine Pflicht als solche! Den Koran auf arabisch zu lesen ist nur während der Gebete Pflicht. Hier muß jeder Muslim die Verse aus dem Koran - also die Worte Allahs - auf arabisch rezitieren. Für neue und nicht arabisch sprechende Muslime heißt dies, daß sie mindestens die erste Sure aus dem Koran in Arabisch aussprechen lernen müssen und einige kleinere Suren, um diese nach der ersten Sure zu rezitieren. Das Verstehen dessen, was man dann im Gebet rezitierst, ist obligatorisch. Außer den Versen aus dem Koran muß man im Gebet keine Abschnitte auf arabisch sprechen, da nur die Suren Gottes Wort sind.
7. Sollen konvertierte Muslime einen arabischen Vornamen annehmen?
Man kann dieses tun, muß jedoch nicht. Wer auf eigenen Wunsch seinen Vornamen ändern will, kann dieses natürlich tun. Empfohlen ist ein Namenwechsel nur in Fällen, wo der alte Vorname die Zugehörigkeit zu einer anderen Religion signalisiert (Christian, Paul). Wenn dies nicht der Fall ist, man aber dennoch seinen Glauben im Vornamen wiederfinden will, gibt es die Möglichkeit, seinen alten Vornamen (inoffiziell) mit einem arabischen Vornamen zu erweitern.
8. Ist das Händeschütteln mit einer Person des anderen Geschlechts erlaubt?
Die Meinungen dazu gehen auseinander. Nachstehend zitieren wir praktischerweise zunächst eine Zusammenfassung aus dem Werk Die Befreiung der Frau im Zeitalter der Sendung von Abdul Halim Abu Schaqqah, 2.Band (Die Teilnahme der muslimischen Frau am gesellschaftlichen Leben), Seite 93:
Der Prophet (a.s.) enthielt sich des Händeschüttelns mit Frauen; das kennzeichnet seine Abneigung im allgemeinen, um auf diese Weise Vorwänden den Wind aus den Segeln zu nehmen und seine Gemeinschaft zu unterweisen. Dies bestätigen auch die Fundamentalisten, indem sie das Ausschließen von Vorwänden als den ersten aber nicht den letzten Schritt bezeichnen. Wir glauben, daß wir dem Beispiel des Propheten (a.s.) am besten folgen, wenn wir Händeschütteln und Berührungen unter normalen Umständen vermeiden und uns dies nur dann zubilligen, wenn wir sicher vor Versuchung sind und ein guter Grund vorliegt.
Das ist dann der Fall, wenn das Händeschütteln als Mittel zum Austausch edler freundschaftlicher Gefühle zwischen Gläubigen dient, wie etwa das Händeschütteln zwischen Verwandten und engen Freunden bei entsprechenden Gelegenheiten, zum Beispiel der Begrüßung bei der Rückkehr von einer Reise oder als Anerkennung und Ermunterung für eine gute Tat oder bei Beileid und Trost im Unglück.
Um aber in unser heutigen Gesellschaft zu bestehen, in der das Händeschütteln zwischen Männern und Frauen bei Begegnungen als Bestandteil der Etikette einfach dazugehört, ist man gelegentlich gezwungen, sich anzupassen, um eventuelle Peinlichkeiten zu vermeiden; andererseits gibt es dafür (das Händeschütteln) auch kein absolutes Verbot.
[...]
Eine andere Frage ist, ob das Händeschütteln mit einer Person des anderen Geschlechts eine bestehende rituelle Reinheit ungültig macht. Die verschiedenen Rechtsschulen haben diese Frage unterschiedlich beantwortet.
Einige, so zum Beispiel die Schafe'iten, halten eine Erneuerung der Gebetswaschung nach jeder (beabsichtigten oder unbeabsichtigten) Berührung mit einer Person des anderen Geschlechts für erforderlich, während andere dies nur dann für notwendig erachten, wenn die Berührung eine sexuelle Komponente hatte. Bei den Schiiten spielt es außerdem noch eine Rolle, ob die andere Person Muslim ist, denn bei Nichtmuslimen kommt noch der Aspekt der Unreinheit an sich dazu.
Es ist daher kaum möglich, eine allgemeinverbindliche Aussage zu machen und letztlich muß jede(r) für sich selbst aus einer gegebenen Situation heraus eine Entscheidung treffen. Mit Sicherheit handelt es sich bestenfalls um eine zweitrangige Frage, die auf keine Wahl zwischen Glauben und Unglauben hinausläuft.
Ein Muslim, in dessen Heimatland das Händeschütteln mit Personen des anderen Geschlechts unüblich ist, wird das anders sehen als jemand, der aus Deutschland stammt oder hier aufgewachsen ist.
Bei dieser Gelegenheit eine Anmerkung: Entsprechend den Regeln des guten Benehmens in Deutschland (Knigge - wird leider nicht mehr beachtet) wartet ein Herr, bis die Dame ihm ihre Hand gibt; er streckt seine Hand der Dame nicht entgegen. Eine Dame braucht im Gegensatz zu einem Herrn den Handschuh (wenn sie einen trägt) auch beim Händeschütteln nicht auszuziehen.
Rundbrief Nr. 06/1998 der Deutschen Muslim-Liga e.V.
9. Nichtmuslime in islamischen Ländern
Nichtmuslime dürfen in einem islamischen Land leben. Sie werden als die "geschützten Leute" (ahlu-dhimma oder dhimmi) bezeichnet. Das bedeutet, daß Allah, Sein Prophet (s) und die muslimische Gemeinschaft mit ihnen einen Vertrag geschlossen haben, daß sie in Sicherheit und Frieden unter dem Islam leben können. Im modernen Sprachgebrauch sind die dhimmis "Bürger" des islamischen Staates. Von der Anfangszeit bis heute sind die Muslime einhellig der Meinung, daß die dhimmis Rechte und Pflichten haben, aber ihren eigenen Glauben frei ausüben dürfen. Der Prophet (s) hat die Pflichten der Muslime gegenüber den dhimmis betont und jedem, der sie verletzt, mit Zorn und Strafe Allas gedroht. Er sagte: "Wer einen dhimmi verletzt, hat mich verletzt, und wer mich verletzt, hat Allah verletzt." (Tabarani, in al-ausat, aufgrund zuverlässiger Autorität.)
"Wer einen dhimmi verletzt, dessen Gegner bin ich, und wen ich Gegner war, werde ich am Tag der Auferstehung Gegner sein." (al-Khatib, aufgrund zuverlässiger Autorität.)
"Am Tag der Auferstehung werde ich mit jedem abrechnen, der jemanden von den Leuten des Vertrags unterdrückt oder sein Recht beeinträchtigt oder ihm auflädt, was seine Kraft übersteigt, oder ihm etwas gegen seinen Willen nimmt." (Abu Dawud)
Die Nachfolger des Propheten (s), die Kalifen, haben diese Rechte und Unverletzlichkeit der nichtmuslimischen Bürger geschützt, und die Rechtsgelehrten des Islam sind sich trotz ihrer Meinungsverschiedenheiten einig, diese Rechte und Unverletzlichkeit zu betonen. Der malikitische Rechtsgelehrte Schahab al-Din al-Qarafi sagt: "Der Schutzvertrag legt uns bestimmte Pflichten gegenüber den ahlu-dimma auf. Sie sind unsere Nachbarn, unter unserem Schutz durch die Garantie Allahs, Seines Gesandten (s) und der Religion des Islam. Wer immer diese Pflichten einem von ihnen gegenüber verletzt, sei es durch ein beleidigendes Wort, Verleumdung oder Schädigung, oder wer dabei mitwirkt, der hat die Garantie Allahs, Seines Gesandten (s) und der Religion des Islam gebrochen." (Qarafi: al-furuq)
Der zahiritische Rechtsgelehrte Ibn Hazm sagt: "Ist jemand dhimmi, und der Feind kommt mit seinen Streitkräften in unser Land, um ihn zu nehmen, ist es unsere Pflicht, diesen Feind mit Soldaten und Waffen zu bekämpfen und unserer Leben dafür zu geben und derart die Garantie Allahs und Seines Gesandten (s) aufrecht zu erhalten. Ihn einfach dem Feind auszulieferen, würde bedeuten, diese Garantie zu verletzen.
10. Teilnahme muslimischer Kinder an Klassenfahrten
Zunächst wollen wir feststellen, daß bei der Beantwortung der Frage unerheblich ist, ob die Kinder Jungen oder Mädchen sind: Entweder ist es Jungen und Mädchen gleichermaßen (!) erlaubt, an Klassenfahrten teilzunehmen, oder es ist beiden (!) verboten. Ein Unterschied in der Behandlung besteht nicht.
Daß ausländische Eltern ihren Kindern (vorzugsweise ihren Töchtern) die Teilnahme an Klassenfahrten verbieten, ist in keine islamische Regel, sondern die Befürchtung der Eltern, daß ihr Kind während der Klassenfahrt in eine Situation gerät, in der es zu engen Kontakt zum anderen Geschlecht bekommt, der in der Tat vom Islam nicht gewollt ist (voreheliche sexuelle Beziehungen sind im Islam nicht erlaubt). Die Tatsache, daß es die Teilnahme den Mädchen häufiger verboten wird als Jungs, ist sicherlich dadurch zu erklären, daß der Schaden vorehelicher Beziehungen bei Mädchen größer ist als bei Jungen, da diese nicht schwanger werden können. Diesbezügliche Ängste gibt es sicherlich auch bei Eltern deutscher Kinder.
Eine Teilnahme an Klassenfahrten ist möglich, wenn sich die Eltern folgende Punkte überlegen:
- Wie ist mein Kind? Neigt es dazu, den Versuchungen zu unterliegen, denen es ausgesetzt ist, oder kann ich meinem Kind vertrauen? Die Antwort dieser Frage hängt sicherlich entscheidend von der elterlichen Erziehung ab.
- Wie sieht das Umfeld meines Kindes in der Schule aus (Klassenkameraden, u.ä.)? Neigt mein Kind dazu, in diesem Umfeld Dinge zu tun, die bedenklich sind?
- Wie ist der Lehrer? Wie ist mein Verhältnis zum Lehrer? Kann ich dem Lehrer vertrauen? Kennt er meine Wünsche hinsichtlich der Erziehung meines Kindes (Junge oder Mädchen)?
Ausländische Eltern sind es leider nicht gewohnt, aktiv an der schulischen Erziehung ihrer Kinder mitzuwirken. Aus ihren Heimatländern sind sie es gewöhnt, den Lehrer als Authoritätsperson zu sehen, der mit ihren Kindern macht, was er will. Die Eltern betrachten sich als Außenstehende, die in keinem Kontakt zum Lehrer stehen.
Hier ist die Aufgabe der Lehrer, auf diese Eltern zuzugehen und ihnen Einblick zu gewähren in die schulische Erziehung. Dadurch kann man das Vertrauen der Eltern gewinnen, und die Eltern ihrerseits können ihre Kinder mit gutem Gewissen der Erziehung durch die Lehrer anvertrauen. Meist wird von Seiten der Lehrer zu wenig unternommen, um diesen Elternkreis zu erreichen.
11. Muslime in nichtislamischen Ländern
Der Islam erlaubt seinen Anhängern, als Minderheit in einem nichtislamischen Staat zu leben und verpflichtet sie, seine Gesellschafts- und Staatsordnung zu respektieren, solange diese die freie Religionsausübung garantiert. Sollte der einzelne nicht in der Lage sein, seinen individuellen gottesdienstlichen Verpflichtungen nachzugeben bzw. gezwungen sein, gegen diese zu verstoßen, darf er dennoch nicht gegen diese Staatsanordnung mit Gewalt vorgehen. Er soll seine Freiheit durch Überzeugung oder durch Auswanderung erlangen.
Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Hier ein Abschnitt von dem Buch "Das weiche Wasser wird besiegen den harten Stein" vom Herrn Dr. Nadeem Elyas, Vorsitzender des Zentralrates der Muslime in Deutschland:
Islamische Voraussetzungen für das Leben der Muslime in Europa
Der Islam als Träger einer Kultur und richtungsweisender Verhaltenskodex für die Muslime, bringt die besten Voraussetzungen für ein zivilisiertes Zusammenleben mit allen Menschen mit:
Umgang mit Nichtmuslimen
- Der Islam geht von der Einheit in der Menschheit aus: "O Ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, der euch aus einem einzigen Wesen erschuf, aus ihm seine Gattin erschuf und aus ihnen beiden viele Männer und Frauen entstehen und sich ausbreiten ließ." (4/1)
- Die authentischen Quellen des Islam sprechen allen Menschen Ehre und Würde zu und verpflichten seine Anhänger, diese bei jedem zu respektieren und zu achten: "Und Wir haben den Kindern Adams Ehre erwiesen; Wir haben sie auf dem Festland und auf dem Meer getragen und ihnen einiges von den köstlichen Dingen beschert, und Wir haben sie vor vielen von denen, die Wir erschaffen haben, eindeutig bevorzugt." (17/70)
- Der Glaube an die früheren Propheten und ihre Schriften ist ein unabdingbarer Bestandteil der islamischen Glaubenslehre. Der Koran spricht von allen Propheten und vor allem von Moses und Jesus mit großem Respekt.
- Die Muslime sind durch den koranischen Text zur Hochschätzung der Werke der Andersgläubigen verpflichtet. "Diejenigen, die glauben, und diejenigen, die Juden sind, und die Christen und die Sabier, all die, die an Gott und den Jüngsten Tag glauben und Gutes tun, erhalten ihren Lohn bei ihrem Herrn, sie haben nichts zu befürchten und sie werden nicht traurig sein." (2/62)
- Der Koran garantiert die Freiheit der Religionswahl und der Religionsausübung: "Es gibt keinen Zwang in der Religion. Der richtige Wandel unterscheidet sich nunmehr klar vom Irrweg." (2/256)
- Der Islam verpflichtet die Muslime, mit den Andersgläubigen den Dialog auf die beste Art und Weise zu führen: "Und streitet mit den Leuten des Buches nur auf die beste Art, mit Ausnahme derer von ihnen, die Unrecht tun. Und sagt: Unser Gott und euer Gott ist einer. Und wir sind ihm ergeben." (29/46)
- Durch die Erlaubnis einer Tisch- und Ehegemeinschaft mit Andersgläubigen wird den Muslimen die gesellschaftliche Praktizierung dieser Theorien nahe gelegt: "Heute sind euch die köstlichen Dinge erlaubt. Die Speise derer, denen das Buch zugekommen ist, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt.." (5/5)
Muslime als Minderheit
Der Islam regelt als ganzheitliche Lehre alle Bereiche des Lebens, setzt den ethischen Rahmen für die zwischenmenschlichen Beziehungen und liefert die Grundsätze, nach denen sich politisches Handeln und ein Staatsaufbau orientieren sollte. Die gesellschafts- und staatsrelevanten Leitbilder des Islam haben aber nur Gültigkeit für die Muslime und haben nur in einem islamischen Staat mit einer islamischen Bevölkerungsmehrheit verbindlichen Charakter. Der Islam erlaubt seinen Anhängern als Minderheit in einem nichtislamischen Staat zu leben und verpflichtet sie, seine Gesellschafts- und Staatsordnung zu respektieren, solange diese die freie Religionsausübung garantiert. Sollte der einzelne nicht in der Lage sein, seinen individuellen gottesdienstlichen Verpflich-tungen nachzugehen bzw. gezwungen sein, gegen diese zu verstoßen, darf er dennoch nicht gegen diese Staatsordnung mit Gewalt vorgehen. Er soll seine Freiheit durch Überzeugung oder durch Auswanderung erlangen.
12. Anzahl der Muslime in Deutschland
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden/Zentrum für Türkeistudien, Essen Tabelle 1: Ausländer nach Herkunftsländern mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit Tabelle 2: Deutsche Muslime und eingebürgerte Muslime (Stand: 31.12.1998)
Staatsangehörigkeit |
Anzahl |
Türkei |
2.110.223 |
Bosnien-Herzegowina |
190.119 |
Iran |
115.094 |
Marokko |
82.748 |
Afghanistan |
68.267 |
Libanon |
55.074 |
Irak |
44.752 |
Pakistan |
38.095 |
Tunesien |
24.549 |
Syrien |
22.667 |
Algerien |
17.641 |
Ägypten |
13.976 |
Jordanien |
11.545 |
Albanien |
11.619 |
Indonesien |
10.120 |
Insgesamt (ausländische) |
2.816.489 |
Deutsche Muslime (Schätzung) |
100.000 |
Eingebürgerte (Schätzung) |
315.000 |
Insgesamt |
3.231.489 |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden/Zentrum für Türkeistudien, Essen
Bei dieser Tabelle ist zu berücksichtigen, daß nicht jede statistisch erfaßte Person aus Ländern mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit der islamischen Glaubensgemeinschaft angehört. Das gilt aber auch in umgekehrter Weise: Nicht jede Person, die aus einem überwiegend christlich geprägten Land kommt, gehört einer christlichen Glaubensgemeinschaft an. Als Beispiel hierfür seien Muslime aus Griechenland und Jugoslawien genannt, die ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland vertreten sind.
Derzeit wird die Zahl der deutschen Muslime auf rund 100.000 geschätzt. Verläßliche Zahlen hierzu existieren aber nicht. Allein die Zahl der eingebürgerten Türken beläuft sich auf rund 235.000. Allein 1998 wurden 59.664 Türken eingebürgert. Hinzu kommen eingebürgerte Ausländer aus Staaten mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit, so daß die Zahl der Eingebürgerten schätzungweise bei etwa 315.000 liegen dürfte. Werden diese Zahlen addiert, erhält man eine Größe von über 3,2 Millionen. In Anbetracht der Tatsache, daß nicht alle erfaßten Personen Muslime sind und zusätzlich Muslime aus anderen Ländern hinzukommen (z.B. Jugoslawien), dürfte die gegenwärtige Zahl der „Menschen aus dem muslimischen Kulturraum“ in Deutschland bei etwa 3 Millionen liegen. Die Bezeichnung „Menschen aus dem muslimischen Kulturraum“ sagt nichts über die individuelle Religiosität aus.
IX. Fragen zur Religionsausübung
1. Wie erhielt der Koran die Form, die wir heute kennen?
Allah offenbarte den Koran dem Propheten Muhammad durch den Engel Gabriel, der dem Propheten den Koran beibrachte. Also wurde der Koran am Anfang nicht aufgeschrieben, da der Prophet den Koran nur auswendig lernen konnte - er war Analphabet. Nachdem der Prophet den Koran den Gefährten beibrachte, wurde er auf Papyrus, Holz, Leder, Stein usw. festgehalten. Später, d.h. im Jahr 12 nach der Hidjra (Auswanderung des Propheten nach Medina), wurde der Koran vom Kalifen Abu Bakr gesammelt. Anlaß war, daß viele Muslime bei der kriegerischen Auseinandersetzung von Jamama gefallen waren (650), darunter auch viele, die den Koran auswendig kannten. Die Schrift wurde allerdings in damaliger Zeit noch ohne Vokalzeichen ("Punkte und Striche") niedergeschrieben, so daß später verschiedene Lesarten dieser Urschrift möglich waren. Diese Lesarten mußten folgende Bedingungen erfüllen:
Sie mußten die arabische Sprache wiedergeben (korrekte Grammatik und Rechtschreibung)
- Sie durften nicht im Widerspruch zur Urschrift stehen.
2. Das Kopftuch - eine islamische Erfindung?
Behandlung des Themas aus theologisch/historischer Sicht, indem die diesbezüglichen älteren jüdischen und christlichen Positionen dem islamischen Standpunkt gegenüberstellt werden.
Es liegt uns fern, Judentum oder Christentum zu diffamieren, aber aus der Sichtweise des 20. Jahrhunderts erscheint die Lage der Frau in der jüdisch-christlichen Tradition wahrhaft furchterweckend. Andererseits sind fairerweise die historischen Umstände zu berücksichtigen, unter denen sich solche Traditionen entwickelten.
In der heutigen Debatte entsteht sehr leicht der Eindruck, der Islam habe das Kopftuch erfunden: Das ist falsch. In seinem Buch THE JEWISH WOMAN IN RABBINIC LITERATURE - A PSYCHO-SOCIAL PERSPECTIVE (Hoboken, N.J., Ktav Publishing House, 1986, S. 239) schreibt der Rabbiner Dr. Menachem M.Brayer (Professor für biblische Literatur an der Yeshiva University), daß es bei jüdischen Frauen Sitte war, den Kopf zu bedecken, wenn sie das Haus verliessen, ja manchmal sogar das ganze Gesicht, wobei nur ein Auge frei blieb. Im gleichen Werk findet sich auf den Seiten 316/317 der Hinweis, daß das rabbinische Gesetz das Aussprechen von Segenswünschen und Gebeten in Gegenwart von verheirateten Frauen mit entblößtem Haupt verboten sei, da das unbedeckte weibliche Haar als Nacktheit betrachtet wird. Während einer bestimmten Periode in der jüdischen Geschichte galt ein unbedecktes weibliches Haupt als Anschlag auf die Moral und wurde mit einer Geldbuße belegt.
Der Schleier beziehungsweise das Kopftuch wurde nicht immer als Zeichen von Züchtigkeit gewertet. Manchmal war der Schleier ein Symbol der Auszeichnung, der Würde und Überlegenheit von Frauen der gehobenen Schicht. In der älteren jüdischen Gesellschaft war es zum Beispiel Prostituierten nicht erlaubt, ihr Haar zu bedecken. Auch bedeckten jüdische Frauen bis ins 19. Jahrhundert in Europa ihr Haupt. Gesellschaftliche Zwänge ihrer Umgebung brachten sie dazu, keine Kopfbedeckung zu tragen und manche griffen deswegen zur Perücke (vgl. Susan W. Schneider: Jewish and Female, New York: Simon & Schuster, 1985, S. 237).
Die christliche Tradition wird in der Tracht von Nonnen sichtbar, die schon immer ihre Haare bedeckten.
In: DIE BIBEL Altes und Neues Testament - Einheitsuebersetzung, Copyright 1980 Kath. Bibelanstalt GmbH, Stuttgart, Herder, Freiburg, Basel, Bern, ISBN 3-45-18988-7 lesen wir auf Seite 1289 folgende Fussnote: Es galt damals unter Juden wie Judenchristen als unanständig, wenn eine Frau ihr Haar offen trug. Deswegen war es Vorschrift für sie, ein Kopftuch zu tragen, wenn sie ausging. Durch die judenchristlichen Missionare der Frühzeit fand dieser Brauch auch Eingang in die heidenchristlichen Gemeinden, wenigstens für den Gottesdienst. Paulus bestand auf dieser Verhüllung um so mehr, als er der Frau hier das geisterfüllte laute Beten und prophetische Reden gestattete. So wurde das Kopftuch auch ein Zeichen ihrer Vollmacht, vor der Gemeinde charismatisch aufzutreten.
Zu diesem Thema lesen wir in den Paulinischen Briefen, I Korinther 11,3-16 (S. 1289): (3) Ihr sollt aber wissen, daß Christus das Haupt des Mannes ist, der Mann das Haupt der Frau und Gott das Haupt Christi. (4) Wenn ein Mann betet oder prophetisch redet und dabei sein Haupt bedeckt hat, entehrt er sein Haupt. (5) Eine Frau aber, die betet oder prophetisch redet mit unbedecktem Haupt, die entehrt ihr Haupt; denn es ist gerade so, als wäre sie geschoren. (6) Will sie sich nicht bedecken, so soll sie doch das Haar abschneiden lassen! Weil es aber für eine Frau eine Schande ist, daß sie das Haar abgeschnitten hat oder geschoren ist, soll sie das Haupt bedecken.
3. Muß jemand, der Schulden hat, am Tag des Opferfestes opfern?
Die Antwort ist: nein. Jemand, der Schulden hat, braucht Allah am Tag des Opferfestes kein Opfer zu bringen. Das Opfer am Opferfest ist ein zusätzlicher Gottesdienst, also Sunna, und keine Pflicht.
Folgende Hadith sahih (leider in Englisch) existieren von Bukhari:
Narrated Ibn 'Umar: The Prophet (p.b.u.h) used to Nahr or slaughter sacrifices at the Musalla (on 'Id-ul-Adha).
Narrated Al-Bara': The Prophet delivered the Khutba on the day of Nahr ('Id-ul-Adha) and said, "The first thing we should do on this day of ours is to pray and then return and slaughter (our sacrifices). So anyone who does so he acted according to our Sunna; and whoever slaughtered before the prayer then it was just meat that he offered to his family and would not be considered as a sacrifice in any way. My uncle Abu Burda bin Niyyar got up and said, "O, Allah's Apostle! I slaughtered the sacrifice before the prayer but I have a young she-goat which is better than an older sheep." The Prophet said, "Slaughter it in lieu of the first and such a goat will not be considered as a sacrifice for anybody else after you."
Narrated Jundab: On the day of Nahr the Prophet offered the prayer and delivered the Khutba and then slaughtered the sacrifice and said, "Anybody who slaughtered (his sacrifice) before the prayer should slaughter another animal in lieu of it, and the one who has not yet slaughtered should slaughter the sacrifice mentioning Allah's name on it."
4. Was ist der Ganahba-Zustand?
Ganahba-Zustand beim Mann:
- Nach dem Beischlaf oder Berührung seines Geschlechtsteils mit dem der Frau.
- Nach dem Samenerguß (entweder beim Schlaf oder sonst).
Ganahba-Zustand bei der Frau:
- Nach dem Beischlaf oder Berührung ihres Geschlechtsteils mit dem des Mannes.
- Nach dem Erreichen des geschlechtlichen Höhepunktes (Orgasmus).
- Nach Ende der Menstruation und nach dem Ende des Wochenfluß.
Man befindet sich solange im Ganahba-Zustand, bis man die Vollwaschung (Russul) vollzogen hat. (Vollwaschung bedeutet die Reinigung des gesamten Körpers mit der Absicht, den Zustand der rituellen Reinheit (Wudu) zu erlangen.) Bis dahin darf man weder beten noch Koran lesen. Allerdings darf man (nach Meinung einiger Gelehrter) zum Zwecke des Lernens aus dem Koran lesen (also keine Rezitation). Eine Anmerkung noch zu diesem Thema: Die Vollwaschung ist auch bei verstorbenen Muslimen durchzuführen.
5. Ist das Tragen des Kopftuches für Muslimas obligatorisch?
In Sure 2 Vers 256 heißt es "Es gibt keinen Zwang in der Religion [..]", was eben heißt, daß sich jeder Mensch frei für seine Religion entscheiden darf. Ebenso kann man einen Menschen nicht zu bestimmten Handlungen zwingen, auch wenn es seine Religion vorschreibt. Man ist letztlich einzig vor Allah verantwortlich, wenn man durch sein Verhalten nicht die Rechte anderer Personen verletzt. So ist es beim Kopftuch. Islamisch gesehen ist das Tragen des Kopftuches eine Pflicht, die Allah im Koran offenbarte. Frauen (und Männer) sollten sich aus ÜBERZEUGUNG an die von Allah offenbarten Kleidervorschriften halten.
Lese hierzu bitte auf der folgenden Seite ein ausführliche Stellungenahme
6. Über den Koran
"Koran" bedeutet wörtlich "Lesen" oder "das Gelesene". Als Muhammad ihn seinen Gläubigen diktierte, versicherte er, dass es sich dabei um die ihm von Gott (durch den Engel Gabriele) zuteil gewordene Offenbarung handle. Er hat nicht alles auf einmal diktiert; die Offenbarungen kamen ihm bruchstückweise und von Zeit zu Zeit, und sobald er sie erhalten hatte, gab er sie weiter. Er verlangte von seinen Gefährten nicht nur, sie auswendig zu lernen, um sie im öffentlichen Gottesdienst vorzutragen, sondern auch, sie niederzuschreiben und Vervielfältigungen anzufertigen. Nach jeder neuen Offenbarung rezitierte er sie zuerst in einer Versammlung, danach beschränkte er sich nicht nur darauf, diese Botschaft einem seiner Schreiber zu diktieren, sondern befahl diesem zum Schluß auch vorzulesen, was er niedergeschrieben hatte, um etwaige Fehler, die der Schreiber gemacht hatte, korrigieren zu können. Die Offenbarungen kamen in einem Zeitraum von dreizehn Jahren in Mekka und zehn Jahren in Medina. Wir glauben also daran, daß der Koran das Wort Gottes ist, das Er Seinem Gesandten Muhammad geoffenbart hat. Der Gesandte ist nur ein Vermittler. Er empfängt die Botschaft und gibt sie weiter. Er darf keine andere Rolle spielen, weder die des Verfassers noch die des Kompilators.
Der Koran hat 114 Kapitel, die "Suren" genannt werden, und jede der Suren besteht aus einer Anzahl von Versen, die "Âyat " genannt werden. Er wendet sich an die gesamte Menschheit, ohne Unterschiede der Rassen, der Länder, ja selbst der Zeiten; zudem sucht er den Menschen in allen Lebensbereichen geistig und zeitlich, einzeln und gemeinschaftlich zu führen. Er gibt Richtlinien für das persönliche Verhalten des Staatschefs sowohl wie des einfachen Menschen, für Reich und Arm, für Krieg und Frieden, für die Geisteskultur wie für den Handel und den materiellen Wohlstand. In der Hauptsache strebt der Koran danach, die Persönlichkeit des Einzelnen zu entwickeln. Jedes Wesen soll persönlich seinem Schöpfer gegenüber verantwortlich sein; zu diesem Zweck gibt der Koran nicht nur Anwendungen, sondern er versucht auch zu überzeugen: er wendet sich an die vernunft des Menschen, er erzählt Geschichten, Parabbeln, Gleichnisse. Es sind Angaben über die Eigenschaften Gottes zu finden. Man findet auch eine vollständige Belehrung über die Art und Weise, wie Gott zu loben sei, über die besten Gebete, über die Pflichten des Menschen gegenüber Gott, gegenüber den anderen Geschöpfen und gegenüber sich selbst. Der Koran stellt die Regeln für das gesellschaftliche Zusammenleben auf: für Handel, Ehe, Erbschaft, Strafrecht, internationales Recht usw..
Sprache und Stil des Korans sind erlesen und seiner göttlichen Eigenschaft würdig; sein Vortrag rührt den Geist auf, den Geist selbst derer, die hören, ohne zu verstehen. Es sei daran erinnert, daß der Koran, indem er sich auf seinen göttlichen Ursprung beruft, die Herausforderung in die Welt geschleudert hat: Sprich: "Wenn sich auch die Menschen und die Dschinn vereinigten, um etwas Gleiches wie diesen Qur'an hervorzubringen, brächten sie doch nichts Gleiches hervor, selbst wenn sie einander beistünden." ( Sure 17, Vers 88) Diese Herausforderung aber ist bis in unsere Tage ohne Antwort geblieben!
(Vergl. "Der Islam" von Prof. M. Hamidullah)
7. Wie flexibel ist der Islam?
Der Islam steht in Deutschland (und anderen Ländern) vor dem Problem, daß er in den Medien negativ dargestellt wird. Dadurch erklärt sich der Versuch vieler Muslime, Vorurteile über den Islam abzubauen. Eines der Vorurteile gegenüber dem Islam ist seine angebliche Unflexiblität". In Wahrheit hat er eine Aufklärung, wie sie im Christentum stattgefunden hat, gar nicht nötig. Warum nicht? Weil der Koran, die Sunnah und die anderen Rechtsquellen des Islam eine flexible Auslegung und Anpassung an Zeit und Ort zulassen. Wie sonst könnten Muslime zu Themen wie Gentechnologie, Organtransplantation, Umweltschutz etc. kompetent Stellung beziehen, und sich hierbei auf Koran und Sunnah berufen? (auf unserer Website nachzulesen)
Sicher müssen die Muslime ihre Religion besser verstehen und leben, damit die Gebote des Islam auf die jeweilige Umgebung angepaßt werden. Die Aussage, daß der Islam unabänderlich sei, ist ein wenig schwammig. Der Islam sieht nicht nur den Koran als Grundlage der Rechtsprechung vor. Und selbst im unveränderlichen Koran gibt es zeitlose Regelungen und allgemeine Grundsätze, die eine zeitliche Anpassung zulassen. Gott der Allmächtige hat diese Religion für alle Zeiten und alle Völker offenbart.
8. Was sind Ginn?
Die Ginn gehören zu den Geschöpfen Allahs, von denen wir nur wenig wissen. Sie gehören zu den sogenannten verborgenen Dingen, mit denen man sich nicht zu sehr beschäftigen sollte damit Aberglaube und Falschheit vermieden wird. Alles, was wir über die Ginn wissen, wissen wir vom Koran oder von den Aussprüchen des Propheten Muhammad (Friede sei auf ihm).
Die Ginn sind Geschöpfe Gottes mit eigenen Eigenschaften. Beispielsweise können sie uns hören und sehen, wir sie aber nicht (46, 29-31): (29) Und als Wir dir eine Anzahl von Ginn zuführten, die dem Quran zuhörten, sagten sie, als sie in seiner Anwesenheit waren: "Schweigt und hört zu!" Und als (der Vortrag) beendet war, kehrten sie zu ihrem Volk zurück, und warnten es. (30) Sie sprachen: "O unser Volk! Wir haben fürwahr ein Buch gehört, das nach Moses herabgesandt worden ist und das bestätigt, was ihm vorausging. Es leitet zur Wahrheit und zu einem geraden Weg. (31) O unser Volk! Hört auf den, der euch zu Allah aufruft und glaubt an ihn! Er wird euch eure Schuld vergeben und euch vor einer schmerzlichen Strafe bewahren."
Der Koran ist nicht nur für alle Menschen offenbart worden sondern auch ein Buch für die Ginn. Unter ihnen gibt es gläubige und ungläubige Ginn (6,130). Über ihre Schöpfung steht in (15,27), daß sie aus Feuer sind. In den Suren 27 und 34 findet man die Geschichte von den Ginn, die für Salomon (Friede sei mit ihm) arbeiteten. Mohammed (Friede sei mit ihm) hatte mit ihnen geschlossene Sitzungen abgehalten, in denen er sie den Quran gelehrt hat.
Folgenden Koranstellen erwähnen Ginn: 006.100, 006.112, 006.128, 007.038, 007.179, 011.119, 017.088, 018.050, 032.013, 034.012, 037.158, 041.025, 041.029, 046.018, 046.029, 051.056, 055.015, 055.031, 055.033, 055.039, 055.056, 055.074, 072.001, 072.005, 072.006, 072.008, 114.006.
9. Falsche Vorstellungen über die Vorherbestimmung
Es wird gesagt, daß alles, was jemand in dieser Welt tut oder unterläßt, von Gott vorherbestimmt sei. Warum werden wir dann am Tag des Jüngsten Gerichts für unsere Handlungen zur Rechenschaft gezogen?
Es ist unrichtig zu sagen, dass alles, was wir tun, von Gott vorherbestimmt ist und wir nur innerhalb Seines Willens und dem, was er uns auferlegt hat, handeln. Wäre dem so, dann wäre es ungerecht, uns für etwas zur Rechenschaft zu ziehen, das er für uns vorbestimmt hat. Gott ist aber der gerechteste aller Richter und deswegen brauchen wir für etwas, bei dem uns keine Wahl gelassen wurde, auch keine Rechenschaft ablegen.
Daraus ergibt sich ganz klar, daß unsere Freiheit der Wahl ganz real ist. Wir wissen, daß das zutrifft, und zwar nicht zuletzt wegen der Art und Weise, wie wir uns in verschiedenen Situationen entscheiden. Unsere Freiheit, nach unserem eigenen Willen zu entscheiden, ist eine Manifestation des Willen Gottes, der beschloss, uns diese Freiheit zu gewähren.
Gott weiss jedoch schon vorher, wie wir uns in jeder gegebenen Situation verhalten. Gottes Wissen ist absolut, was letztlich bedeutet, daß diesem Wissen durch kein Ereignis etwas hinzugefügt wird, weil dieses Ereignis GOTT bereits bekannt ist, bevor es eintrifft.
Quelle: Rundbrief der Deutsche Muslim-Liga, Hamburg, 06/1995.
10. Ist Heiligenverehrung im Islam erlaubt?
Man muß zwischen Verehrung und Anbetung unterscheiden. Sicher ist es nicht im Sinne des Islam, daß "Heilige" (also Muslime, die in den Augen ihrer Mitmenschen als besonders fromm angesehen wurden) über die Maße hinaus verehrt (wenn nicht sogar angebetet) werden. Sogar der Mensch, der am verehrungswürdigsten ist, der Prophet Muhammad (Friede sei auf ihm), hat uns davor gewarnt, ihn als etwas heiliges anzusehen, ihn anzubeten oder ihm Statuen zu errichten. Dies verstößt gegen den reinen Monotheismus des Islam, keine Gottheit Allah zur Seite zu stellen.
Was man hingegen oft sieht, ist daß Gräber aufgesucht werden, um von den Toten gesegnet zu werden oder um Bittgebete an die Toten zu richten. Dies ist islamisch sehr verboten! Jeder ist selbst für seine Taten Verantwortlich und muß vor Allah dafür geradestehen. Auch beim Grab des Propheten kann man keinen Segen vom Propheten (Friede sei auf ihm) abholen oder ihn um etwas bitten. Der Segen kommt allein von Allah, nur Er erhört unsere Gebete, nur Er kann uns am Tag der Auferstehung helfen. Bittgebete an Tote, Engel oder Ginn zu richten, ist Schirk (Beigesellung)!
Erlaubt hingegen ist, daß man andere Menschen bittet, für einen zu beten. Allerdings kann diese Praxis mißverstanden werden, und zwar insofern, als daß die Tatsache in den Hintergrund gerät, daß jeder selbst für seine Taten verantwortlich ist und vor Allah geradestehen dafür geradestehen muß. Man darf aber nur lebende Menschen bitten, nicht etwa verstorbene "Heilige".
Wenn jemand vom Propheten, zu "Heiligen", Dschinn oder Engeln Hilfe erbittet, begeht Shirk (Anzweiflung der Allmacht Gottes).
Ein Spezialfall ist das Gebet am Grabe des Propheten. Man kann den Propheten bitten, in der Zeit vor dem Jüngsten Gericht Fürbitte vor Gott einzulegen. Allerdings gibt es verschiedene Ansichten darüber, worin diese Fürbitte besteht. Einige Gelehrte meinen, daß sie nur dazu dient, die Wartezeit bis zum Jüngsten Gericht zu verkürzen, da diese sehr nervenaufreibend ist. Andere wiederum meinen, daß Muhammad in dieser Fürbitte Allah bittet, ein mildes Urteil über das Leben des jeweiligen Muslim zu fällen.
- "Dient ihr anstelle Allahs dem, was euch nichts nützt und euch keinen Schaden antut?" (Koran 21, 66)
- "Diejenigen, die sie anstelle Allahs anrufen, sind Knechte gleich euch, also ruft sie, und sie sollen euch antworten, wenn ihr Wahrhafte seid" (Koran 7,194)
11. Ist schwören erlaubt?
Über das Schwören (im Namen Gottes) im Zusammenhang mit Geschäften ist vom Propheten folgende Aussage überliefert: "Schwören führt einen raschen Verkauf herbei, löscht aber den Segen aus" (überliefert von Buchari). Er wies die Kaufleute an, Schwören allgemein zu vermeiden, besonders zur Stützung einer Lüge. Er tadelte das häufige Schwören, einmal, weil es oft geschieht, um die Leute zu betrügen, zum anderen, weil es die Achtung vor Allahs Namen im Herzen vermindert.
Wie kann man Gott um Verzeihung bitten, wenn man einen solchen Schwur gebrochen hat? Die Antwort ist in Sure 5 Vers 89:
"Allah wird euch für ein unbedachtes Wort in euren Eiden nicht zur Rechenschaft ziehen, doch Er wird von euch für das Rechenschaft fordern, was ihr mit Bedacht geschworen habt. Die Sühne dafür sei dann die Speisung von zehn Armen in jenem Maß, wie ihr die Eurigen im Durchschnitt speist, oder ihre Bekleidung oder die Befreiung eines Sklaven. Wer es aber nicht kann, dann (soll er) drei Tage fasten. Das ist die Sühne für eure Eide, wenn ihr sie geleistet habt. Und hütet ja eure Eide. So macht euch Allah Seine Zeichen klar, auf daß ihr dankbar sein mögt. " [5:89]
12. Zum Opferfest
Der genaue Termin des Opferfestes ist der 10. Tag des Monats Dsu-l-hidscha (12. Monat im islamischen Kalender). Das Fest wird in diesem Jahr (2000 n.Chr.) im März stattfinden.
Warum wird das Opferfest gefeiert? Warum werden Tiere geopfert?
Auszug aus "Wallfahrt nach Mekka", Ahmad von Denffer, ISBN 3-89263-015-1, Islamisches Zentrum München.
... Die Geschichte Ibrahims und des großen Opfers, das von ihm verlangt wurde, steht im heiligen Koran in der Sure Saffat (37:102-107). Sie wird mit nur wenigen aber eindringlichen Sätzen beschrieben: "Ibrahim sagte: Mein Sohn, ich sah im traum, daß ich Dich opfere, also schau, wie Du das siehst! Er sagte: Mein Vater, tue, was Dir befohlen wurde, Du wirst mich, so Allah will, geduldig finden. Und als sie beide (sich) Allah ergeben hatten, und er ihn auf die Stirn gelegt, haben Wir (=Gott) gerufen: O Abraham, Du hast den Traum bereits erfüllt - derart vergelten Wir es denen, die Gutes tun. Dies war ja eine offensichtliche Prüfung, und Wir haben ihn mit einem großen Opfer ausgelöst..."
Das ist das Opfer, des Opferfestes, das opfer in Mina beim Hadsch (Wallfahrt nach Mekka). Es erinnert an vieles: Abrahams Gottesfurcht, Ismails (des Sohnes) Gottesvertrauen, ihre Ergebenheit in den Willen Allahs, ihre Bereitschaft, alles zur Verwirklichung des Willen Allahs zu tun und zu gebenm selbst das Leben zu opfern. .... Die Geschichte von Ibrahim und seinem Sohn zeigt deutlich, daß Allah kein Menschenopfer will, daß Seine Barmherzigkeit größer ist und nicht erst durch ein Blutopfer wirksam wird. ...
13. Bedeutung des Freitags
Im Islam ist der Freitag grundsätzlich kein Ruhetag. Allerdings muß man während des Freitagsgebets (welches Pflicht für den Mann ist) die Arbeit stilllegen und in die Moschee gehen. Der Gottesdienst dauert 60 bis 90 Minuten.
"O ihr, die ihr glaubt, wenn zum Freitagsgebet gerufen wird, dann eilt zum Gedenken Allahs und stellt den Geschäftsbetrieb ein. Das ist besser für euch, wenn ihr es nur wüßtet. [62:9]
Und wenn das Gebet beendet ist, dann zerstreut euch im Land und trachtet nach Allahs Gnadenfülle und gedenkt Allahs häufig, auf daß ihr Erfolg haben mögt." [62:10] Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, daß der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: "Keiner von euch darf (außer im Ramadan) am Freitag fasten; es sei denn er fastet (zusätzlich dazu ) einen Tag davor (den Donnerstag) oder danach (den Samstag). " (Überliefert von Muslim)
Ein anderes Hadith (das ebenfalls von Abu Huraira berichtet wird und überliefert von Muslim) lautet: "Der beste Tag, an dem die Sonne aufgeht, ist Freitag, und am Freitag wurde Adam erschaffen, am Freitag kam er ins Paradies, und es war Freitag, als er das Paradies verlassen musste.
Aus zahlreichen anderen (starken Hadithen, überliefert von Buchari) geht hervor, dass derjenige, der am Freitagsgebet teilnimmt: gut vorbereitet, nicht in Hast und pünktlich erscheinen, frisch gebadet (Ganzwaschung) sein soll (Zähne geputzt) und duftend (wenn möglich) sowie in seinen besten Kleidern. Man soll bescheiden seinen Platz einnehmen und während der Rede (Khutba) schweigen (die Engel lauschen der Khutba ebenfalls). Die Engel stehen am Eingang der Moschee und registrieren, wer hineingeht. Im Laufe des Freitags gibt es einen günstigen Zeitpunkt, wenn man diesen Zeitpunkt im Gebet erlebt und Gott um etwas bittet, wird die Bitte erfüllt.
14. Waschung vor dem Gebet (Wudu')
Die rituelle Reinigung umfaßt: Das Waschen
- der Hände,
- des Mundes,
- der Nase,
- des Gesichts,
- der Unterarme,
- dem Befeuchten der Haare,
- dem Waschen der Ohren
- und der Füße.
Nach Geschlechtsverkehr muß statt dessen die rituelle Vollwaschung durchgeführt (ghussul). Sie besteht - vereinfacht gesagt - aus einer Dusche oder einem Bad (siehe FAQ-Liste: "ghanaba").
Sowohl die rituelle Reinigung als auch die Vollwaschung haben nur Gültigkeit, wenn sie mit der Absicht des Gläubigen begangen werden, sich rituell zu reinigen. (Wie oben erwähnt: Ein Gottesdienst (zu dem auch die rituelle Reinigung oder Vollwaschung gehört,) ist nur dann ein Gottesdienst, wenn die Absicht des Gläubigen stimmt, d.h. wenn der Gottesdienst um Gottes Willen praktiziert wird.)
15. Dauer des Gebets
Im Schnitt dauert ein Gebet zwischen fünf und zehn Minuten. Es hängt sehr stark davon ab, welche Verse man während der Raka´as liest. Wenn man mehr Zeit hat seinem Schöpfer hingebungsvoller dienen möchte, betet man halt länger, spricht während des Gebetes längere Bittgebete und Lobpreisungen. Gebete sind nicht immer gleich lang, es kommt oft auf die seelische Verfassung und die Sehnsucht zum Gottesdienst an.
Man muss im Gebet vollkommen abschalten und sich der Situation bewusst werden, dass man vor seinem Schöpfer getreten ist, um Ihm allein zu dienen. Er sieht uns, während wie Ihn nicht sehen. Er hört uns, während wir ihn nicht hören. Und doch wissen wir aus dem Koran, dass Gott der Erbarmer ueber Sich sagt: "Und wenn mich mein Diener nach mir fragt, so bin Ich nahe. Ich erwiedere die Bitte des Bittendenden wenn er mich anruft."
16. Gibt es spezielle Gebetskleidung?
Es gibt also keine spezielle Gebetskleidung. Es gelten also die allgemeinen Bekleidungsvorschriften.
- Frau: Der Körper muß bedeckt sein, außer Gesicht und Hände. Die Kleidung sollte nicht eng anliegend sein. (Gilt nicht nur beim Gebet.)
- Mann: Körper muß bedeckt sein von (einschließlich) Knie bis (einschließlich) Bauchnabel. (Gilt nicht nur beim Gebet.)
Das Gebet soll auf sauberem Boden stattfinden. Viele Muslime benutzen daher Gebetsteppiche.
Manche muslimische Frauen halten sich zu Hause aus praktischen Gründen einen "Gebetsmantel". Das ist dann in der Regel ein langer ein- oder zweiteiliger Überwurf, der schnell zum Gebet übergestreift werden kann.
17. Allgemeines zum Gebet
Zunächst ist zu sagen: Für Muslime besteht Gottesdienst nicht nur aus einem rituellen Ablauf, der zu bestimmten Zeiten abgehalten wird. Die Muslime betrachten z.B. Hilfsbereitschaft, Almosengeben, Streit schlichten, usw. kurz: alle vom Islam empfohlenen Taten als Gottesdienst. Muslim zu sein, bedeutet: Ergeben zu sein in den Willen Gottes und Frieden zu stiften. (Das Wort Islam besteht aus den "Wuzeln" s,l,m=arab: Friede. Diese Wurzeln kommen auch im Wort Muslim vor: slm=jemand, der Frieden stiftet.) Somit sind die von Gott/Allah empfohlenen oder befohlenen Taten Gottesdienste.
Das Gebet (salat) findet mindtestens fünfmal täglich statt und dauert (incl. ritueller Reinigung, falls nötig) ca. 5-10 min. Darüber hinaus gehende Gebete sind natürlich erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Die Gebete finden zu fest vorgeschriebenen Zeiten über den Tag verteilt statt:
Salat Al-Fajr: Vor Sonnenaufgang Salat Al-Dhor: ungefähr mittags Salat Al-'Asr: nachmittags Salat Al-maghrib: nach Sonnenuntergang Salat Al-'Isha: nachts.
Die 5 täglichen Gebete haben den Vorteil, daß der Gläubige über den Tag verteilt immer wieder an den Schöpfer denkt und ihm dankt. Im Prinzip sollte der Muslim zwar ständig und bei allem, was er tut, an Gott denken (wie oben gesagt: alle guten Taten sind Gottesdienste. Aber natürlich nur dann, wenn sie im Namen Gottes getan wurden, d.h. nicht um der Sache Willen.), aber oft vergessen die Menschen dies, daher hat der gläubige Muslim den Vorteil, immer wieder an Gott erinnert zuwerden.
Das Gebet selbst besteht aus der Rezitation von Koranversen und persönlichen Bittgebeten an Gott.
18. Etwaige Bedeutungen der Gebetshaltungen
Die einzelnen Gebetshaltungen drücken in erster Linie die Ehrfurcht vor Gott aus (niederknien, sich niederwerfen, ...). Zu Beginn des Gebets führt man die Hände zu den Ohren und lauscht gewissermaßen gen Himmel. Dadurch wird die intensive Beziehung zu Gott, die während des Gebets herrscht, symbolisiert. Am Ende des Gebets wünscht man seinen Nachbarn (die neben Dir gebetet haben) Frieden (salam), was sich positiv auf die Gemeinschaft zu den anderen Muslimen auswirkt. Wir wollen betonen, daß dies nur Vermutungen über den Sinn der einzelnen Gebetshaltungen sind, Gott weiß es besser.
19. Wer ist der Mahdi?
Der Mahdi ist eines der großen Zeichen für den Beginn des Jüngsten Tages. Er wird also in der letzten Phase des menschlichen Daseins auf dieser Erde auftauchen, so, wie ihn der Prophet angekündigt hat. Er wird die letzten Muslime vor dem Dajjal retten. Der Dajjal ist die Personifizierung des Bösen und auch eines der großen Zeichen für den Anbruch der "Endzeit". In dieser Zeit wird Allah den nicht gekreuzigten sondern zu Allah erhobenen Propheten Jesus wieder auf die Welt schicken. Er wird den Dajjal mit dem Mahdi töten.
Starkes Hadith, überliefert von Buchari: Aisha, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtet: "Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, dass er seine Zuflucht (bei Allah) vor dem Dajjal nahm."
X. Sonstige Fragen und Kommentare
1. Terrorismus (Ermordung christlicher Mönche in Algerien 1996)
Jedem, der die Nachrichten aus Algerien verfolgt, ist klar, daß die sich dort fast täglich ereignenden Gewalttaten absurd und irrsinnig sind. Die Ermordung von 7 christlichen Mönchen im Mai dieses Jahres und der Fund ihrer Leichen in der Stadt Media südlich Algier läßt uns Muslime schier verzweifeln.
Es drängt sich die Erkenntnis auf, daß der Islam eigentlich keiner Feinde bedarf; das besorgen die Muslime bestens selbst. Wenn man diesen Leuten erlaubt, ihre "Mission" ungestraft fortzusetzen, werden die Gegner des Islam ohne eigene Anstrengung ihr Ziel erreichen. Diese "islamische" Gruppe macht unsere Religion lächerlich, entfremdet ihr die Menschen und macht alle Anstrengungen der Muslime, den Islam zu verkünden oder wenigstens mit den Nichtmuslimen friedlich zusammenzuleben, zunichte.
Wer sind diese Mörder? Wo kommen sie her und was in aller Welt bringt sie dazu, ein solch schreckliches und in jeder Hinsicht sinnloses Verbrechen zu begehen?
In diesem Zusammenhang mag man sich an die Worte von Scheich Hassan Al-Banna, dem Gründer der Muslimbruderschaft erinnern. Als er die Nachricht erhielt, Nokraschi Pascha, der ägyptische Ministerpräsident, sei von einer Gruppe innerhalb der Muslimbruderschaft ermordet worden, sagte er: "Sie sind weder Brüder noch Muslime"!
Bei dem Mord an den Mönchen ist ein noch strengerer Maßstab anzulegen. Man muß sich vor Augen halten, daß Nokraschi Pascha ein politischer Gegner der Bruderschaft war und daß sie trotzdem den Mord an ihm in keiner Weise rechtfertigte, obwohl einige Narren in ihren Reihen sich zu einem Attentat hinreißen liessen.
Für die Ermordung der Mönche in Algerien gibt es nicht einen einzigen einleuchtenden Grund. Jeder, der auch nur rudimentäre Kenntnisse der Lehren des Islam besitzt, weiß, daß der Islam ausdrücklich verbietet, Mönchen irgendeinen Schaden zuzufügen. Schließlich wird das freundliche Verhältnis zwischen Christen und Muslimen auch auf die Existenz und Hochschätzung der Mönche zurückgeführt (Koran 5:82).
Der Islam läßt Mönchen und Einsiedlern eine besondere Behandlung zuteil werden und legt großen Wert auf den Schutz ihres Lebens. Der Prophet (a.s.) pflegte seine Kämpfer dahingehend anzuweisen, daß sie das Leben von Kindern und Mönchen schonten. Auch enthielt beispielsweise der Vertrag, den der Prophet (a.s.) mit der Bevölkerung von Nedschran (im Süden Saudi-Arabiens an der Grenze zum Jemen) schloß, die Bedingung, daß kein Mönch zu Schaden kommen würde.
In seinem Buch "Die Regeln des Dschihad im Islam" schreibt Dr.Abdul Aziz Abu Sakhila, daß Kleriker, das heißt Priester, Mönche und so weiter nicht getötet oder überhaupt belästigt werden dürfen unter der Voraussetzung, daß sie keine Kombattanten gegen die Muslime sind. Er fährt fort: "... solange sie in ihren Gebetshäusern bleiben und nicht am Kampf teilnehmen, dürfen Kleriker nicht angegriffen oder getötet werden. Falls sie sich zum Kampf äußern und ihn anstacheln, hängt ihre Behandlung von der von ihnen geäußerten Meinung ab. Falls diese einen Einfluß auf den Verlauf des Kampfes hat und ihn anfacht, werden sie als Kombattanten behandelt. Falls das nicht der Fall ist, müssen sie entsprechend der mit ihnen getroffenen Vereinbarung respektiert werden, sofern sie sich selbst daran halten."
Der Fall, mit dem wir uns hier beschäftigen, liegt viel einfacher. Die Mönche gehörten keinem "feindlichen" Lager an. Sie waren Nachbarn, wohnten in ihrem Kloster und halfen den Armen mit kostenloser medizinischer Behandlung und schulischer Betreuung.
Aus den Verlautbarungen der verantwortlichen Gruppe (Al-Dschamaa Al-Islamiah) wissen wir, daß die Mönche nicht entführt wurden, weil sie Feinde waren oder mit dem Feind zusammenarbeiteten. Sie wurden als Faustpfand und Geiseln entführt zum Austausch gegen in Frankreich festgenommene Mitglieder der Gruppe. Als die französischen Behörden sich nicht zu diesem Handel nötigen liessen, zögerte die Dschamaa in Algerien nicht, die unschuldigen und unbeteiligten Mönche zu ermorden.
Wie ist es nur möglich, daß eine sich "islamisch" nennende Gruppe sich so aufführt und die Lehren des Islam mit den Füssen tritt, indem sie Tausende unschuldiger Menschen, Algerier und Nichtalgerier, Muslime und Nichtmuslime brutal ermordet?
Zweifel an der bewaffneten Al Dschamaa Al-Islamiah hat es seit ihrer Gründung gegeben; das ist nichts Neues. Sicher ist jedoch, daß die Untaten und Verbrechen dieser Gruppe weder mit dem Islam noch seinen Lehren etwas zu tun haben.
Ihre Untaten gleichen einem Dolchstoß in die Brust des Islam und seiner Botschaft. Diese Gruppe hat von Anfang an alles getan, um die Öffentlichkeit von allem abzustoßen, was islamisch ist.
Quelle: Nach einem Artikel von Fahmi Howeidi in Asharq Alawsat beziehungsweise Arab News 6.Juni 1996. Hier abgeschrieben von Rundbrief 04/1996 der Deutschen Muslim-Liga, Hamburg.
2. Schiiten - Sunniten, Unterschiede?
Zunächst einmal: Sowohl Sunniten als auch Schiiten sind zu den Muslimen zu zählen. Die große Mehrheit der Muslime (ca. 85%) sind Sunniten.
Der Unterschied zwischen Schiiten und Sunniten liegt darin, daß die Nachfolger des Propheten unterschiedliche Akzeptanz erfahren.
Die Sunniten erkennen 4 rechtgeleitete Khalifen an (Abu Bakr, Aamar, Uthman, Ali), während die Schiiten erst die ihrer Meinung nach später regierenden 11 Imame/Khalifen (einschließlich Ali) anerkennen.
Der 12. Imam ist nach Meinung der (12er-)Schiiten unter der Erde verborgen, beobachtet das Geschehen auf der Erde und wird später einmal zurückkommen und auf der Erde regieren. Die Aussagen und Handlungsweisen aller 12 (11) Imame werden als verbindlich für alle Schiiten angesehen. Sie haben den Stellenwert einer Offenbarung durch Gott, der die Imame rechtleite. Dies hat seine Konsequenz für die Meinungsbildung/Rechtssprechung bei Schiiten und Sunniten:
Während die Sunniten zur Rechtssprechung (in dieser Reihenfolge) die Quellen
- Koran,
- Sunna (Überlieferungen über Handlungsweisen und Aussprüche des Propheten),
- Konsens unter den Gelehrten und
- Analogieschluß
zulassen, gelten bei den Schiiten die Quellen
- Koran,
- Sunna des Propheten und der 11 Imame,
- Meinung des Stellvertreters des 12. Imam
- Vernunft.
Das heißt nicht, daß Sunniten bei der Interpretation der Religion nicht vernünftig sind. Es bedeutet in diesem Zusammenhang, daß die Sunniten den Verstand als begrenzte Gottesgabe ansehen, die Fehlern unterliegen kann. Im Gegensatz dazu verwenden die Schiiten die Vernunft, um unverständliche Passagen des Korans zu interpretieren, wenn z.B. die Rede ist von dem "Thron Gottes", dem "Stuhl Gottes", den "Händen Gottes". Hierfür werden dann Interpretationen wie die Gnade oder Stärke Gottes gegeben, während die Sunniten diese Passagen wörtlich nehmen und als unbegreiflich akzeptieren. Der Verstand hat Grenzen. Daher gehen die Sunniten von der wörtlichen und sinngemäßen Bedeutung des Korans aus, während die Schiiten an eine verborgene Bedeutung des Korans glauben, die nur den genannten Imamen zugänglich ist.
3. Wie ist der Khalif Ali gestorben?
Ali (der der 4. rechtmäßiger Khalif der Sunniten und als 1. Imam der Schiiten war) wurde am Freitag, den 18 Ramadan im Jahr 40 (islamische Zeitrechnung) am frühen Morgen in der Stadt Kufa (heute Irak) angegriffen und ist am nächsten Abend gestorben. Sein Mörder war ein Kharigit, der Ali als ungläubig geklärt hat und ihn so (nach seiner Überzeugung) töten durfte. Nach seiner Meinnung hätte Ali Gottes Gebote nicht praktiziert, weil er Othman´s Mörder nicht bestraft hat. Othman´s Mörder waren jedoch nicht bekannt. Man wußte nur, daß sie zu einer Gruppe gehörten, die etwa 10.000 Mann groß war. Die Kharigiten forderten den Tod der 10.000 Männer. Ali aber wollte nur den Mörder finden und diesen auch nicht umgehend töten. Er wollte ihn zuerst vor Gericht bringen, welches ein Urteil fällen sollte.
4. Was ist der Ashura-Tag?
Ashura ist der 10. Tag des ersten Monats (Moharam) des Jahres (islamische Zeitrechnung). Zuerst war dieser Tag für die Juden von Bedeutung. Sie haben an ihm gefastet, weil Gott an diesem Tag den Prophet Moses (Friede sei auf ihn) und sein Volk gerettet hat. Gott ließ sie das Rote Meer "überqueren", und den Pharao und seine Armee ertrinken.
Nachdem der Prophet Mohammed (Friede sei auf ihn) nach Medina kam, hörte er von dieser Praxis der Juden und forderte die Muslime auf, ebenfalls an diesem Tag zu fasten, weil Moses (Friede sei auf ihn) auch ein Prophet der Muslime ist.
Erst später wurde durch eine Offenbahrung das Fasten im Monat Ramadan zur Pflicht. Seit diesem Zeitpunkt war das dem Fasten am Ashure-Tag Sunna und keine Pflicht mehr. Einige Hadith dazu:
Aisha berichtet: The people used to fast on 'Ashura (the tenth day of the month of Muharram) before the fasting of Ramadan was made obligatory. And on that day the Ka'ba used to be covered with a cover. When Allah made the fasting of the month of Ramadan compulsory, Allah's Apostle said, "Whoever wishes to fast (on the day of 'Ashura') may do so; and whoever wishes to leave it can do so." (Bukhari, gesichterte Überlieferung, sahih)
Berichtet von Salim's Vater: The Prophet said, "Whoever wishes may fast on the day of 'Ashura'." (Bukhari, gesichterte Überlieferung, sahih)
Aisha berichtete: Quraish used to fast on the day of "Ashura" in the Pre-lslamic period, and Allah's Apostle too, used to fast on that day. When he came to Medina, he fasted on that day and ordered others to fast, too. Later when the fasting of the month of Ramadan was prescribed, he gave up fasting on the day of "Ashura" and it became optional for one to fast on it or not. (Bukhari, gesichterte Überlieferung, sahih)
Ibn 'Abbas berichtete: The Prophet came to Medina and saw the Jews fasting on the day of Ashura. He asked them about that. They replied, "This is a good day, the day on which Allah rescued Bani Israel from their enemy. So, Moses fasted this day." The Prophet said, "We have more claim over Moses than you." So, the Prophet fasted on that day and ordered (the Muslims) to fast (on that day). (Bukhari, gesichterte Überlieferung, sahih)
Es existiert noch eine zweite Bedeutung. Am Ashura-Tag starb Hussein (der Sohn von Ali) in Kerbela. Dieser Tag ist für die Schiiten ein Trauertag, da sie in ihm den rechtmäßigen Nachfolger Alis sahen. Statt dessen kamen die Umayyaden an die Macht, denen der Tod Husseins angelastet wird.
5. Alkoholhaltige Kosmetika
Haarsprays, Deos etc. sind erlaubt, wenn der Alkoholanteil darin gering ist. Die Hanafitische Rechtschule spricht davon, daß der Alkoholanteil nicht 30% übersteigen darf. Die geläufigen Haarsprays und Deos haben keinen so großen Alkoholanteil und sind somit erlaubt.
6. Menschenrechte im Islam
Menschenrechte sind für den Islam keine neue Erfindung. Der Islam kam bereits vor über 1400 Jahren mit Menschenrechten und sprach u.a. von den Rechten der Frauen, der Andersgläubigen, der Minderheiten im Staat usw. Aber nicht nur das, der Islam sprach auch schon damals von den Rechten der Mitgeschöpfe des Menschen, wie Pflanzen, Tiere - Umwelt.
Der wesentliche Unterschied zwischen der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen (1948) und den islamischen Menschenrechten ist der göttliche Ursprung der islamischen Menschenrechte. Trotz der großen Übereinstimmung der verbrieften Rechte beider Deklarationen ist dieser Unterschied essentiell und wirkt sich auf die Auseinandersetzung mit diesem Thema aus.
Unter den Publikationen des ZMD finden Sie mehrere Artikel zum Thema Menschenrechte im Islam. .
Außerdem finden Sie auf der Homepage der CIBEDO eine Ansammlung von Artikeln zum selben Thema: http://members.aol.com/chrislages/keywords.html.
7. Kulturelle Unterschiede in der islamischen Welt
Die Muslime haben eine einheitliche Offenbahrung, den Koran. Außerdem ist den Muslimen die Lebensweise des Propheten (die Sunnah) überliefert. Dies sind einheitliche Quellen (nicht die einzigen), aus denen sich die islamische Lebensweise ableiten läßt. Wenn man den Islam in der heutigen Zeit in den verschiedenen Ländern betrachtet, wird man feststellen, daß nicht alles, was als islamisch bezeichnet wird, auch islamisch ist. Grundsätzlich läßt die islamische Lehre jedoch genügend Raum für kulturelle Unterschiede - der gelebte Islam in Indonesien kann und wird sich in Einzelheiten vom Islam in Afrika unterscheiden, nicht jedoch in den Grundsätzen, die unumstritten in Koran und Sunna offenbahrt sind.
8. Musik im Islam
Der Islam unterscheidet 3 Bereiche der Musik: 1. Intrumentalmusik 2. Texte 3. Gesang
Die Gelehrten haben unterschiedliche Meinungen: 1. Instrumetalmusik:
- Einige Gelehrte vertreten die Ansicht, daß jede Instrumentalmusik haram (verboten) ist.
- Andere meinen, daß jede Instrumentalmusik halal (erlaubt) ist.
- Wieder andere: jede Instrumentalmusik ist haram außer Hochzeitsmusik (Thammud)
- Qaradawi: Instrumentalmusik haram, wenn sie die Lust erregt und zum Tanzen (mit dem anderen Geschlecht) animiert. Aber klassische Musik ist nicht haram. Außerdem kann Musik ein Heilmittel für Kranke sein.
Es gab nie einen direkten Ausspruch des Propheten zu diesem Thema, woraus man folgern könnte, daß sie erlaubt ist.
2. Texte Alle Texte, die inhaltlich unislamisch sind, sind verboten (Themen wie: Körper der Frau, Sex, ...) Dagegen sind sie erlaubt, wenn sie sich z.B. mit Themen wie der Schönheit des Landes, der Welt, der Schönheit Gottes beschäftigen.
3. Gesang Der Gesang darf nicht "sexy" sein (gilt auch für Männer :-))
9. Sonnenfinsternis zur Zeit Mohammeds
Im Koran spicht Allah nicht direkt über die Sonnenfinsternis. Allah spircht jedoch von Bahnen, in denen sich die Himmelskörper bewegen, so daß eine Konstallation der Himmelskörper, wie sie bei der Sonnenfinsternis auftritt, aus dem Koran indirekt erklärbar bleibt.
Die Aussagen des Koran werden durch die Aussrpüche des Propheten zum o.g. Thema ergänzt. Zu Lebzeiten des Propheten ereignete sich die Sonnenfinsternis, als ein Verwandter des Propheten starb. Der Prophet Muhammad, Friede sei auf ihm, stritt jedoch, entgegen der spontanen Aussage vieler Gefährten, einen Zusammenhang zwischen dem Tod und der Finsternis ab. Im Hadith (Aussage des Propheten) heißt es:
"Die Sonne verfinsterte sich zur Zeit des Propheten, Allahs Segen und Freiden auf ihm. Da verrichtete er das Gebet, und zwar lange. Schließlich sagte er: "Die Sonne und der Mond sind zwei Zeichen von den Zeichen Gottes. Sie verfinstern sich, weder weil jemand stirbt noch weil er lebt. Wenn ihr dies seht, dann gedenket Gottes."" (Buchari, nach Ibn Abbas, authentische Überlieferung)
10. Sklaven und Islam?
Der koranische Offenbarung kam in einer Zeit, in der Sklavenhaltung zum Alltag gehörte, wobei die Sklavenhaltung nicht dem islamschen Geist von Freiheit und Gleichheit der Menschen entspricht. Verschiedene Gebote Allahs und seines Gesandten Muhammad (Friede sei mit ihm) führten dazu, die Sklavenhaltung in kurzer Zeit aus dem Alltagsbild islamisch geprägter Gesellschaften zu beseitigen - nicht mit der Brechzange, sondern schrittweise und mit überzeugender Didaktik.
Um dies zu verdeutlichen, beantworten wir einige spezielle Fragen zu diesem Thema:
- Warum gab es im Islam Unfreie? Waren es diejenigen, die vorher schon Sklaven gewesen waren und daher noch jemandem gehörten oder waren es ausschließlich Kriegsgefangene? Sklaven durften nur als Kriegsgefangene genommen werden und zwar auch nur dann, wenn der Feind seine Gefangenen auch versklavt. In der Geschichte des Propheten ist nachzulesen, wie er durch die Heirat einer edlen gefangenen Sklavin ihr ganzes Volk aus der Sklavenschaft befreit hat, weil die Gefährten des Propheten keine Sklaven haben wollten, die in verwandschaftlichem Verhältnis zum Propheten standen.
- Warum mußten die Muslime nicht alle ihnen unterstehenden Unfreien freilassen (zumindest die Gläubigen)? Dies ging nicht so einfach von heute auf morgen, da Sklavenhaltung zur damaligen Lebensart dazugehörten. Die Leute waren es gewohnt, bestimmte Aufgaben nicht selbst zu machen. Die Entsklavung der Gesellschaft kam aber indirekt: Die Freilassung von Sklaven wurde vom Propheten immer wieder zu den besten Taten gezählt. Für verschiedene Fehltritte wurde als Sühne die Freilassung von Sklaven festgelegt. Folgende zwei Hadithe sind sehr anschaulich:
- Der Gesandte Allahs Segen und Heil auf ihm sagte: "Eure Sklaven sind eure Brüder ! Allah hat euch die Oberhand über sie gegeben. Wer dann die Oberhand über seinen Bruder hat, der soll ihm etwas zu essen geben, von dem er selbst ißt, und ihm als Kleidung geben, von der er sich selbst kleidet. Traget ihnen nicht das auf, was über ihre Kraft hinaus geht; und wenn ihr ihnen etwas auftraget, das über ihre Kraft hinaus geht, so helft ihnen dabei!" (Buchariüberlieferung als authentisch)
- Abu Huraira berichtete, daß der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Wer einen muslimischen Sklaven freiläßt, dessen Körperteile rettet Allah vor der Höllenfeuer [..]" (authentisch)
- Durfte ein Mann mit einer ihm gehörenden unfreien Frau schlafen, ohne mit ihr verheiratet zu sein? Ja, ein Mann durfte mit seiner Sklavin schlafen. Wenn er seine Sklavin schwängerte und diese ein Kind bekam, mußte er sie frei lassen und sie heiraten. Ihr Kind ist dann natürlich auch frei. Auch hier zeigt sich wieder, daß durch eine solche Regel die Gesellschaft im Endeffekt von der Sklavenschaft befreit wird.
- Gab es auch Frauen, die unfreie Männer besaßen und durften diese dann mit jenen schlafen, ohne mit ihnen verheiratet zu sein? Ja, Frauen, die Sklaven besaßen gab es. Sie durften aber nicht mit ihnen schlafen, ohne mit ihnen verheiratet zu sein, weil die Kinder den Namen (Abstammung) und Status des Mannes bekämen. Hierdurch würden wieder neue Sklaven dazu kommen. Wenn eine Frau mit einem Sklaven schlafen wollte, mußte sie ihn zuerst freilassen.
Wir wollen noch einmal darauf hinweisen, daß es durch diese Regelungen gelang, die Sklaverei schrittweise verschwinden zu lassen.
11. Oft benutzte Redewendungen der Muslime
Wenn Muslime des Namen des Propheten(a.s.) nennen, so fügen Sie miest die Wendung "sallallahu alaihim wa sallam" (= Friede und Heil auf ihm) hinzu. Bei Texten wird dies durch ein "(s)" oder "(s.a.s.)" abgekürzt.
Bei anderen Propheten und z.B. Mariam (Mutter von Jesus) fügt man "alleihi salam", abgek. a.s. (= Allahs Frieden auf ihm/ihr). Gefährten des Propheten werden mit dem Zusatz "radi allahu anhu/anha" (r.a., Allahs Wohlgefallen auf ihm/ihr) versehen.
Wenn Muslime Aussagen über die Zukunft machen, so fügen sie die Wendung "incha allah" hinzu, was bedeutet: So Gott will. Dies wird mancmal mißverstanden in dem Sinne, daß die Muslime dies als Ausflucht für verbindliche Zusagen mißbrauchen. Der eigentliche Hintergrund ist aber der, daß in der Tat keine Aussagen möglich sind, weil nichts passiert, ohne des Gott es will. Wir können uns noch so anstrengen, letztlich entscheid Allah, was wirklich passiert.
12. Was sind Koranschulen?
In der Koranschule beschäftigen sich die (meist jungen) Schüler mit dem Koran. Koranschulen legen im wesentlichen Wert auf das Auswendiglernen des Korans und die korrekte Aussprache. Da die Schüler meist noch zu jung sind, um die Zusammenhänge zu verstehen, ist dies aus islamischer Sicht dennoch sinnvoll, da das Auswendiglernen eine gute Grundlage für das (hoffentlich) später stattzufindende Verständnis bildet.
Die Koranschule ist nicht mit den Rechtsschulen des Islam zu verwechseln, von denen (lange Zeit nach dem Propheten Mohammed) vier große entstanden sind. Die Rechtsschulen beschäftigen sich mit der Interpretation der islamischen Quellen.
Teilweise haben sich die Koranschulen in den letzten 20 Jahren mehr zu islamischen Zentren umgewandelt, d.h. zusätzlich finden dort verschiedene regelmässige Veranstaltungen (nicht nur für Kinder) statt, u.a.:
- Sira-Reihe (Studieren des Lebens Mohammeds (s))
- Akida-Reihe (Glaubenslehre)
- uvm.
13. Heiligtümer im Islam
Die einzigen Heiligtümer im Islam sind folgende:
- Die heilige Moschee in Mekkah, das Zentrum der Muslime, Ort der Pilgerfahrt und erstes Gebetshaus, vom Propheten Abraham erbaut.
- Die heilige Prophetenmoschee in Medina.
- Die heilige Al-Aqsa-Moschee in Palestina (siehe FAQ-Liste)
Im Islam werden weder Propheten, noch andere Menschen, noch Tote geheiligt.
14. Entstehung des Menschen
Es gibt keinen wissenschaftlichen Beweis für die Abstammung des Menschen vom Affen, es gibt lediglich zahllose Indizien, die darauf hindeuten. Der Koran sagt über die Entstehung der Menschen, daß sie aus Adam und seiner Frau über Geschlechtsverkehr und embryonale Stadien bis zur Geburt (4:1, 16:4, 22:5, 23:12-14) hervorgehen. Adam wiederum wurde aus Lehm erschaffen (6:1). Gott hauchte ihm die Seele ein (15:27-29) ein. Seine Frau Eva wurde nach dem Ebenbild Adams geschaffen (4:1). Die Schöpfung Adams aus Lehm beinhaltet die Begriffe "Erde" und "Wasser". Wasser wird explizit noch einmal in 25:54 erwähnt. Interessant ist vielleicht noch die explizite Erwähnung des Herzens als Teil des Menschen, wobei das Herz im religiösen Sinne gemeint ist (nicht das Organ) (32:7-9).
Die Evolutionstheorie ist eine sehr plausible Theorie (!). (Ebenso wie die Urknalltheorie, wobei gegenüber der Singularität als Auslöser des Urknalls auch Skepsis angebracht sei.) Man kann versuchen, diese Theorien mit dem Wissen, welches uns Gott über diese Vorgänge offenbart hat, in Einklang zu bringen. Dies kann aber zu unschönen (und unnötigen) Verrenkungen führen. Beispielsweise kann man argumentieren, daß Gott Adam aus Lehm nach dem Vorbild des Affen geschaffen hat, ihm aber zusätzlich eine Seele einhauchte, die ihn vom Affen unterscheidet. Hierfür läßt sich unseres Wissens nach kein Widerspruch zum Islam konstruieren. Andererseits ist wohl wissenschaftlich belegt, daß alle menschlichen Rassen aus einem Urmenschen (=Adam) hervorgingen.
Koran, Sure 95, Vers 4-6: "Wir haben den Menschen in schönster ebenmäßiger Gestalt erschaffen, dann haben Wir ihn in den niedrigsten der niedrigen Stände gebracht, ausgenommen die, die glauben und die guten Werke tun: Sie empfangen einen Lohn, der nicht aufhört."
In anderen Stellen des Koran ist davon die Rede, daß die Menschen "eine Gemeinschaft" (2:213) waren. Allah hat aus dieser Gemeinschft Völker und Stämme gemacht, "damit ihr einander kennt" (49:13).
15. Was ist Dschihad?
Der Begriff "dschihad" wird gerne mit "heiligem Krieg" übersetzt, was irreführend ist. Muslime haben nur dann die Erlaubnis zum Kampf, wenn sie angegriffen werden (Verteidigung). Der Begriff "Islamische Terroristen" ist ebenso irreführend, weil Terror nicht islamisch ist. Erklären kann man sich die Existenz angeblich "islamischer Terroristen" durch einseitige Islam-Kenntnisse. Man muß bei der Auslegung des Koran und der Sunna immer das Gesamtwerk im Blick haben. Tut man dies, so sind solche Terrorakte kein Thema mehr.
Der Begriff "jihad" oder "dschihad" bedeutet "sich anstrengen für die Sache Allahs". Diese Anstrengung bezieht sich auf alle Bereiche des Lebens. (Siehe untenstehende Koranzitate)
Koranzitate: (2:190) Und kämpft mit denjenigen auf dem Weg Allahs, die mit euch kämpfen, und übertretet nicht (indem ihr mit dem kämpfen beginnt), Allah liebt ja nicht die Übertreter. (2:192) Und wenn sie aufhören, so ist ja Allah verzeihend, barmherzig. (2:193) Und kämpft mit ihnen, bis es keine Verführung mehr gibt und die Religion bei Allah ist, und wenn sie aufhören, so gibt es keine Feindschaft, außer gegen die unrechthandelnden. (2:195) Und gebt her auf dem Weg Allahs und stürzt euch nicht mit euren Händen in die Vernichtung, und tut Gutes, Allah liebt ja die Guthandelnden. (2:216) Euch ist der Kampf vorgeschrieben, und er ist euch zuwider, und möglichereise ist euch etwas zuwider, und es ist gut für euch, und möglicherweise liebt ihr etwas, und es ist schlecht für euch, und Allah weiß es, ihr wißt es nicht. (2:127) Und sie fragen Dich nach dem heiligen Monat (=Ramadan), Kampft darin. Sag: ... und sie hören nicht auf, mit euch zu kämpfen, bis sie euch von eurer Religion zurückgebracht haben, wenn sie das können, und wer von euch sich von seiner Religion zurückbringen läßt, und er stirbt, und er ist Glaubensverweigerer, so sind dessen Werke hinfällig in dieser Welt und im Jenseits, und sie sind die Gefährten des Feuers, sie bleiben dort ewig. (9:24) Sag: Wenn eure Väter und eure Söhne und eure Brüder und eure Gattinnen und eure Anverwandten und eure Vermögensgüter, die ihr euch angeeignet habt, und Handelsgut, dessen Unverkäuflichkeit ihr befürchtet, und Wohnungen, die euch gefallen, euch lieber sind als Gott und sein Prophet und ganzer Einsatz auf Seinem (Gottes) Weg, so wartet, bis Allah mit Seinem Befehl kommt, und Allah leitet nicht das Volk der Frevler recht. (Dieser Vers bezieht sich auf den Auszug der Muslime von Mekka nach Medina, um den Verfolgungen in Mekka zu entkommen. Im übrigen begann mit dem Tag des Auszugs die islamische Zeitrechnung, die heute in "Jahre nach der Auswanderung" angegeben wird.) (22:38) Allah verteidigt ja diejenigen, die glauben, und Allah liebt ja nicht jeden dankverweigernden Treuebrecher. (22:39) Es wird denjenigen Erlaubnis (zum Kampf) gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen Unrecht geschah, und Allah ist zu ihrer Hilfe schon imstande.
Sigrid Hunke (Zitat H. Ahmed Schmiede, Dschihad - nur „Heiliger Krieg“, in Al-Islam 5/75, Sigrid Hunke - Allah ist ganz anders, Seite 42) schreibt zum selben Thema: Dschihad meint keineswegs schlechthin heiliger Krieg, Dschihad ist jede Anstrengung, jede Bemühung, jede Stärkung des Islam in uns, um uns in der Welt, der täglich neuen Kampf gegen die widerstrebenden Kräfte in uns und unserer Umwelt. Die Quelle, aus der der Muslim die Kraft schöpft, die ihn befähigt, sich seiner Verantwortung zu stellen, sich bewußt Gottes Willen zu ergeben.
Wir dürfen die Realität in manchen islamischen Ländern nicht schlechthin als Ebenbild des Islam betrachten. Im Gegenteil, sie stehen oft in direktem Widerspruch zum Islam. Diese Menschenrechtsverletzungen sind zum Teil nur deshalb zu sehen, weil dort diktatorisch und nicht islamisch regiert wird. Es wird weder islamisch noch demokratisch regiert. Die Verallgemeinerung führt aber zur Behauptung, dass der Islam der Grund für diese Realität sei und dass er deshalb menschenfeindlich sei.
(vgl.: "Das weiche Wasser wird besiegen den harten Stein" Vom Herrn Dr. Nadeem Elyas)
Offensichtlich wird die Religion als Hintergrund für Terrorakten benutzt, um Unterstützung bei Menschen zu bekommen, die wenig Wissen über die Religion haben. Die Ziele und die Art dieser Taten sind jedoch weit vom Islam entfernt.
Mehr dazu lesen Sie bitte auf unserer Website unter ZMD Publikationsliste
16. Islam und Selbstbefriedigung?
Zum Thema Selbstbefriedigung wollen wir aus dem Buch "Erlaubtes und Verbotenes im Islam" von Jusuf al-Qaradawi zitieren:
Über Selbstbefriedigung
Der starke Drang, sich von sexueller Spannung zu befreien, kann einen jungen Mann zur Selbstbefriedigung führen. Die Mehrheit der Gelehrten betrachtet sie als haram. Imam Malik stützt sein Urteil darüber auf den Koranvers: "Und die sich den Frauen enthalten, es sei denn ihren Gattinnen oder deren, die ihre rechte besitzt, denn hierin sind sie nicht zu tadeln. Wer aber über dies hinaus begehrt, das sind die Übertreter..." (23:5-7) Er hält den, der sich selbst befriedigt, für einen, der "über dies hinaus begehrt".
Andererseits wird berichtet, daß Imam Ahmad ibn Hanbal die Samenflüssigkeit als eine Körperausscheidung wie andere auch ansah und es erlaubte, sie auszustoßen, wie auch der Aderlaß erlaubt ist. Ibn Hazm vertritt ebenfalls diese Ansicht. Die hanbalitischen Rechtsgelehrten erlauben die SB aber nur unter zwei Voraussetzungen: 1. bei Furcht davor, Ehebruch zu begehen und 2. nicht in der Lage zum Heiraten zu sein. Wir neigen dazu, die Ansicht von Imam Ahmad in einer Lage anzunehmen, in der sexuelle Erregung und die Gefahr besteht, etwas Verbotenes zu begehen. Beispielsweise mag ein junger Mann ins Ausland gegangen sein, um zu studieren oder zu arbeiten ist dort vielen Versuchungen ausgesetzt, denen er fürchtet, nicht widerstehen zu können. Dann darf er sich dieser Art der Befreiung von sexueller Spannung bedienen, wenn er es nicht übermäßig oder gewohnheitsmäßig tut.
Noch besser ist der Rat des Propheten (s) an den jungen Muslim, der nicht heiraten kann, nämlich daß er Hilfe durch häufiges Fasten sucht, denn das Fasten stärkt die Willenkraft, lehrt Beherrschung der Wünsche und stärkt die Gottesfurcht. Der Prophet (s) hat gesagt: "Ihr jungen Männer, wer von euch eine Frau ernähren kann, soll heiraten, weil das den Blick (von Frauen) abwendet und die Keuschheit bewahrt, aber wer das nicht kann, soll fasten, denn das beruhigt die Erregung." Wir halten dies für einen vernünftigen Umgang mit dem Thema. Bitte verstehe dies aber nicht als "Freibrief" für ungehemmte Selbstbefriedigung. Sex vor der Ehe ist übrigens indiskutabel tabu. Der Muslim kennt die Strafen für Ehebruch. In jedem Fall muß er sich am Tage des Gerichts von Allah zur Rede stellen lassen und wird nach dem Willen Allahs für seine Taten bestraft/belohnt. Wenn er dennoch Ehebruch begeht, ist dies auf seine Schwäche (kann man auch als "Einflüsterung des Teufels" bezeichnen) zurückzuführen. Dies ist natürlich keine Entschuldigung. Jeder Muslim ist für sich selbst vor Allah verantwortlich.
17. Bilderverbot im Islam
Im Islam dürfen weder Engel, noch Propheten noch Gott abgebildet werden. Bei den Engeln und Gott/Allah wissen wir nicht genau, wie sie aussehen, außerdem können wir Allah nicht auf eine primitive Zeichnung reduzieren, wir können Gott nicht begreifen. Propheten dürfen wegen der Gefahr der Anbetung und übertriebenen Verehrung nicht dargestellt werden, weil dies zu Irritationen im Glauben an Allah führen kann. Das wichtigste Gebot im Islam ist: Es gibt keine Gottheit außer Gott, im arabischen: "La (Keine) illaha (Gottheit) illallah (außer Gott)." Das Bilderverbot ist in erster Linie dahingehend zu verstehen, daß diese Bilder/Statuen nicht angebetet werden dürfen (anstelle Gottes). Im Koran gibt es zahllose Textstellen über das Verbot der Anbetung von Götzen. Mit Götzen sind die oben angesprochenen Bilder oder Statuen gemeint.
Sehr verbreitet dagegen sind Bilder, die an Gott erinnern sollen. Dies sind z.B.
- Kalligraphien mit (arabischen) Texten aus dem Koran.
- Bilder der Kaaba als zentrales Gotteshaus.
Bei anderen Bildern gibt es unterschiedliche Gelehrtenmeinungen. Es gibt Gelehrte, die auch andere Bilder verbieten. Andere sagen, daß die Absicht zählt: wenn die Absicht bei der Darstellung oder dem Aufhängen eines Bildes nicht ist, es anzubeten oder der Schöpfung Allahs mit einer "besseren" Darstellung (Schöpfung) zu konkurrieren, sind solche Bilder erlaubt.
18. Islamische Namen
Folgende URL's bieten Listen mit islamischen Vornamen an:
http://www.sudairy.com/arabic/masc.html#M http://home.onestop.net/rastaman/baby-muslim-girls.html http://www.ummah.org.uk/family/fem.html http://www.geocities.com/~abdulwahid/muslimarticles/ names_arabic_female.html
19. Was bedeutet "Scheich", "Scheikh"?
"Scheich" und "Scheikh" sind einfach nur zwei verschiedene Schreibweisen für ein arabisches Wort. Wörtlich bedeutet es "alter Mann". Ein Scheich ist im arabischen Sprachgebrauch weiser Mann oder ein Gelehrter, z.B. des Islam. Das Wort stellt aber keinen bestimmten Titel dar, den man erwerben kann. Dementsprechend hat ein Scheich auch keine festgelegten Aufgaben. Wenn ein Muslim sehr religiös ist und den Islam gut studiert hat, wird er von den Menschen in seiner Umgebung Scheich genannt und bei religiösen Fragen zu Rate gezogen. Es gibt solche, die sich ganz der Aufgabe des Studiums des Islam und der Beratung hingeben uns es gibt welche, die dazu noch berufstätig sind oder anderen Beschäftigungen nachgehen.
Im Nahen Osten wird aber dieses Wort auch für die reichen Leute verwendet. Vorsicht, hier sind die Scheichs nicht zu verwechseln mit den Gelehrten!
XI. Die Frau im Islam
1. Ist der Islam frauenfeindlich?
Der Islam kennt keine Diskriminierung und Abstufung aufgrund des Geschlechts. Es heißt in einem Ausspruch des Propheten (Friede sei mit ihm): "Die Frauen sind Zwillingsgeschwister der Männer" (sahih - gesicherte Überlieferungskette). Das heißt sie stammen von demselben Vater und derselben Mutter ab und sind deshalb nicht besser oder schlechter als ihre andersgeschlechtlichen Geschwister.
Aus diesem Hadith wird abgeleitet, daß Männer und Frauen gleichwertig sind und in allen Bereichen gleich behandelt werden müssen und von Allah für ihre Taten gleich belohnt werden. In den Bereichen, in denen eine unterschiedliche Behandlung gesondert von Allah oder seinen Gesandten Muhammad (Friede sei mit ihm) vorgeschrieben wurde, liegen Begründungen vor, die einleuchtend sind und meist aus den unterschiedlichen physischen Eigenschaften der Geschlechter resultieren, denn Gleichbehandlung ist nicht immer Gleichberechtigung! Durch den differenzierten Umgang des Islam mit diesem Thema sollen vor allem die Rechte der Frau gesichert werden.
Für die Frau als Gattin gibt es einen berühmten Ausspruch des Propheten (Friede sei mit ihm): "Der beste unter euch ist der, der seine Frau am besten behandelt". Also ist ein korrektes Verhalten und der Respekt des Ehemannes gegenüber seiner Frau so wichtig, daß dies über den wahren Glauben entscheidet. Es gibt unzählige Beispiele aus den Regeln des Islam, die zeigen, daß die Frau nicht benachteiligt, sondern sogar teilweise bevorzugt wird. Hier nur ein kleines Beispiel: Das Geld, was die Frau erwirbt darf diese für sich behalten - weder ihr Mann noch ihre Familie haben ein Anrecht darauf. Im Gegensatz dazu MUSS der Mann für den Lebensunterhalt seiner Familie sorgen, das Geld, was er verdient gehört nicht ihm allein.
Viele Nichtmuslime haben leider eine falsche Ansicht über den Islam, wobei die Medien einen großen Teil dazu beigetragen haben. Es ist wichtig, zwischen dem, was der Islam sagt und dem was manche Muslime tun bzw. was sich in den Medien gut verkaufen läßt, zu differenzieren. Da diese Unterscheidung in den Massenmedien oft bewußt weggelassen wird, empfehlen wir, selbst ein gutes Beispiel zu sein und den Sinn der Ver- bzw. Gebote im Islam zu verstehen und zu erklären. Denn jedes Ver-/Gebot ist ein Baustein für die Vollkommenheit der Religion. Mann kann kein Ver-/Gebot losgelöst vom Ganzen betrachten und sich ein Urteil bilden.
Ein persönlicher Kontakt der Nichtmuslimen zu muslimischen Frauen ist sehr hilfreich, weil hierbei Probleme und Fragen direkt angesprochen werden und Vorurteile abgebaut werden können. Sicher gibt es auch eine Moschee in Ihrer Nähe, die Führungen oder ähnliches anbieten!
2. Beschneidung von Frauen
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) distanziert sich von dieser vorislamischen Sitte (siehe dazu die ZMD-Mitteilung). Die Frauenbeschneidung ist im Koran nicht erwähnt. Der Prophet, der das Vorbild aller Muslime ist, hat seine Töchter und Frauen nicht beschneiden lassen!!! Die Feststellung dieser Tatsache ist ein Appell an alle Muslime in und außerhalb Deutschlands, diese nicht-islamische Sitte zu beseitigen. Auch die Tatsache, daß das Urteil vieler Gelehrten genannt wird, in dem sie sich gegen die Frauenbeschneidung aussprechen und diese als "eine Körperverletzung ohne Nutzen" kritisieren, ist ein Versuch, für Aufklärung zu sorgen.
Zuletzt sei gesagt, daß es nicht alleine die Aufgabe der Muslime ist, sich gegen die Frauenbeschneidung einzusetzen. Es handelt sich hierbei ja keineswegs um ein Erscheinung, die nur im islamischen Raum zu beobachten ist: man findet sie sowohl bei afrikanisch-animistischen, als auch bei afrikanisch-christlichen und jüdischen Stämmen. Wir müssen uns also gemeinsam dieser Aufgabe stellen.
3. Zeugenaussage von Frauen
Es gibt keine Regel im Islam, die besagt, daß die Aussage eines Mannes der Aussage von zwei Frauen entspricht. Im Islam wird die Zeugenschaft je nach Situation definiert. Hier sind ein Paar Beispiele:
- Bei der Entbindung einer schwangeren Frau genügt die Aussage einer Frau (im Allgemeinen ist es die Ärztin oder die Hebamme).
- Beim Ehebruch muß die Aussage von mindestens vier Männern vorliegen, weil das Strafmaß hierfür sehr hoch ist.
- Bei Zeugenschaft für geschäftliche Verträge o. ä. muß man zwei Männer als Zeugen haben oder einen Mann und zwei Frauen, allerdings braucht nur eine Frau auszusagen, die zweite Frau ist nur da, um auf die Richtigkeit der Aussage der ersten Frau zu achten und um sie eventuell zu verbessern.
- Für die Zeugenaussage vor Gericht gibt es keine allgemeine Regel, es wird vielmehr - wie es in den (oben genannten) Beispielen beschrieben wird - differenziert.
In bestimmten Fällen ist selbstverständlich die Aussage einer Frau alleine zu berücksichtigen, wenn sie beispielsweise alleinige Zeugin eines Mordes o.ä gewesen ist.
Wichtig ist zu erkennen, daß der Islam mit der o. g. Differenzierung keinen Werteunterschied zwischen der Frau und dem Mann macht, was dem Islam in diesem Zusammenhang oft unwissenderweise vorgeworfen wird. Wäre dies der Fall, so gäbe es im Islam die allgemeine Regel "Die Aussage von zwei Frauen ist immer so viel Wert wie die Aussage eines Mannes", was aber nicht der Fall ist.
Hinweis: Zur praktischen Anwendung dieser Regelung in der islamischen Reschtsgeschichte siehe Anwar Ahmad Qadri: Islamic Jurisprudence in the Modern Word, Lahore 1981.
4. Die Freiheit der muslimischen Frau
Das islamische Recht sieht es nicht vor, daß Frauen sich vom sozialen Leben abkapseln. Sie sollen den sozialen Anforderungen ihrer Umgebung gerecht werden. Teilweise ist es sogar Pflicht für die Frau, sich nicht im Haus aufzuhalten, um ihrer Pflicht, nach Wissen zu streben, der Kindererziehung nachzugehen oder ihre soziale Verantwortung zu tragen, gerecht zu werden. Eine kategorische Aussage wie "muslimische Frauen sollen immer zu Hause bleiben" ist falsch. Vielmehr muß bei der Auswahl der Orte, zu denen man geht, beachtet werden, ob der Islam den Aufenthalt in solchen Orten ausdrücklich verbietet. Dies gilt aber für Mann und Frau.
5. Ernennung der Frauenbeauftragten des ZMD
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland ernennt erstmalig zum 1. Januar 1999 eine Beauftragte für Frauenangelegenheiten. Frau Ulrike Thoenes, geboren 1953 in Wuppertal, die für dieses Amt benannt wurde, ist Konrektorin an einer Schule in Wuppertal.
Die Frauenbeauftragte des Zentralrats der Muslime in Deutschland soll einerseits beratende Funktion für die Öffentlichkeit und die islamische Gemeinden übernehmen und andererseits Anlaufstelle für Probleme muslimischer Frauen in Deutschland sein.
Der Zentralrat will der Öffentlichkeit mit Unterstützung dieses Amtes zu einem sachlichen und konstruktiven Umgang mit dem Thema Frau im Islam verhelfen. Darüber hinaus hofft der ZMD, die islamischen Verbände durch die Mitwirkung der Frauenbeauftragten zu noch mehr Beteiligung der Frauen an der Gestaltung der Gemeinden und Verbände zu ermutigen.
Zu den konkreten Aufgaben der Frauenbeauftragten gehört:
- Beratung der Behörden bei frauenbezogenen Themen und Aufklärung der Öffentlichkeit durch die Medien aus islamischer Sicht
- Bildung einer Beratungsstelle für Probleme muslimischer Frauen in den eigenen Gemeinden und in der deutschen Gesellschaft
- Aufbau eines Archivs für frauenbezogene Themen, wie beispielsweise die islamischen Frauenrechte
- Beratung islamischer Verbände und Moscheen in Frauenangelegenheiten
- Sevice für Vortrags- und Seminaranfragen
K o n t a k t a d r e s s e : Ulrike Thoenes Tel.: 02 02 / 52 39 70 Mobil-Tel.: 01 73 / 2 13 38 73 Aufm Kampe 39 Fax.: 02 02 / 52 51 40 42279 Wuppertal e-Mail: Ulrike.Thoenes@t-online.de
Köln, den 24. Dezember 1998 Gez.: Vorsitzender des Zentralrats, Dr. Nadeem Elyas, Tel. und Fax: 0 24 03 / 2 44 34
6. Erbschaft
Der Islam regelt die Erbschaft derart, daß ein männlicher Erbschaftberechtigter soviel Anteile der Erbschaft bekommt wie zwei weibliche Erbschaftsberechtigte. Der Sinn dieser Vorschrift ist, daß der Mann als (zukünftiger?) Ehemann die finanzielle Verantwortung für seine Familie trägt. Das Geld, das er erbt, wird er also u.a. für seine Familie verwenden. Den Erbteil, den die Frau erhält, darf sie ausschießlich für ihre privaten Zwecke verwenden. Der Ehemann kann ihr nicht vorschreiben, was sie mit diesem Geld tun soll.
7. Optischer Reiz: Nacktheit
Das Betrachten von unbekleideter Frauen ist nicht erlaubt, solange es beim Betrachter Lust erregt. Ein Frauenarzt beispielsweise konzentriert sich bei der Behandlung auf sein Fach, weshalb Frauenärzte sich wegen Betrachtung nackter Frauen keine Sorgen machen müssen. In der Sunna des Propheten heißt es, daß Männer wegsehen sollen, wenn sie eine Frau sehen, die sie hübsch finden. Diese Vorsichtsmaßnahme dient dem Schutz der Frau.
Das Betrachten pornographischen Materials ist ebenfalls verboten. Hier ist die Begründung allerdings eine andere: Verbreitung pornographischer Darstellungen (Zeitschrift, Fernsehen, Video, Internet) schafft einen großen Markt, in dessen Sog viele Frauen dazu verleitet werden, gegen Bezahlung Ihre Intimsphäre einer großen Öffentlichkeit preiszugeben. Diese Situation will der Islam verhindern, weshalb schon die Betrachtung pornographischen Materials verboten ist.
8. Entscheidungsfindung in der Ehe
Die Meinung der Frau ist natürlich gefragt. Ehemann und Ehefrau sollen über Themen, die die Familie betreffen, diskutieren. Wenn die Ehefrau die besseren Argumenten hat, wird sich der Ehemann in der Regel überzeugen lassen, und umgekehrt. Wenn es dennoch zu Meinungsverschiedenheiten kommt, entscheidet letztlich der Mann. Ihm ist die Verantwortung für die Familie aufgetragen. Wenn seine Entscheidung Probleme verursacht, ist er verantwortlich. Welche Alternativen gibt es dazu?
- Sollen Außenstehende entscheiden? Sicher nicht, das erscheint unvernünftig, weil sich Außenstehende nicht in Familienangelegenheiten einmischen sollten. (Rat holen kann man sich natürlich dennoch.)
- Soll die Frau entscheiden? Der Islam gibt dem Mann das letzte Wort, da die Frau gewissermaßen als das "schwächere Geschlecht" angesehen wird. Darüber mag man sich streiten. Sicher kann man diese Aussage nicht auf alle Frauen verallgemeinern. Dennoch ist wohl unumstritten, daß Frauen aufgrund natürlicher Vorgänge wie Monatsblutung und Schwangerschaft öfters als Männer unter Stress leiden. Um nun nicht von Ehe zu Ehe differenzieren zu müssen, auf welche Frauen diese "Schwäche" in welchem Maße zutrifft, gilt im Islam die oben beschriebene Regel.
- Soll der Zufall entscheiden? Sicher auch nicht.
XII. Finanzielles
1. Darf ein Muslim Bankkredite aufnehmen, in Kapitalanlagen investieren oder ein Sparkonto eröffnen?
Grundsätzlich gilt im Islam das Zinsverbot. Aus diesem Grund sind die Kredite, die man in Banken aufnimmt, oder Geschäfte, in denen Zinsen eine Rolle spielen, verboten. Eine Ausnahmeregelung sehen viele Gelehrten unserer Zeit jedoch im Anlegen eines Kontos. Da man in unserer Zeit sein gesamtes Geld nicht mit sich herumtragen kann, darf man ein Konto eröffnen, muß jedoch die Zinsen, die man erhält, für islamische Zwecke spenden. Neben diesen Spenden muß allerdings weiterhin die Zakat (=soziale Pflichtabgabe, eine der fünf Säulen des Islam) gezahlt werden. Nach Meinung einiger Gelehrter ist es in Notfällen erlaubt, Kredite aufzunehmen. Wann ein Notfall vorliegt, muß aber von Fall zu Fall entschieden werden.
Unterschied zwischen Kreditgabe und Aktienkauf: Bei einem Kredit müssen in jedem Fall Zinsen in bestimmter Höhe an den Geldgeber gezahlt werden, egal ob ein Gewinn oder Verlust erwirtschaftet wurde. Bei Aktienbeteiligungen ist der Geldgeber direkt am jeweiligen Geschäft beteiligt, muß also auch damit rechnen, sein Geld zu verlieren. Aber auch beim Kauf von Aktien muß man differenzieren, siehe FAQ.
2. Ist Leasing erlaubt?
Was bedeutet Leasing? Es ist ein Vertrag, mit dem eine Partei (Besitzer, Eigner, Vermieter, Verpächter) der anderen (Mieter, Leaser, Pächter) den Gebrauch von Land, Gebäuden, Kraftfahrzeugen und so weiter für eine bestimmte Zeit und zu einem bestimmten Preis gestattet. Das ist ähnlich dem Mieten. Manchmal gibt es dabei eine Kaufoption, also den Mietkauf. Es trifft zu, daß Leasingfirmen beim Kauf der entsprechenden Gegenstände Zinsen zahlen und diese zusammen mit ihrem Gewinn aufschlagen und in den Leasingpreis einkalkulieren. Der Leaser/Mieter ist aber selbst von dem Zins direkt nicht betroffen. Es ist ungefähr so, wie die Zahlung der Wohnungsmiete, in die der Eigentümer ja auch die Kosten fuer Hypothekenzinsen eingerechnet hat. Somit ist nur der Vermieter, nicht aber der Mieter in das Zinsgeschäft verwickelt. Aus diesem Grunde ist weder gegen das Mieten noch Leasing etwas einzuwenden.
Quelle: DML Rundbrief für Mitglieder und Freunde der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg, Nummer 02/98.
3. Ist der Erwerb von Aktien erlaubt?
Grundsätzlich gilt es als eine islamisch einwandfreie Sache, Beteiligungen an Firmenbesitz - und nichts anders stellt die Aktie dar - zu erwerben. Hier spricht man vom sog. Muscharaka-Prinzip. Vorbehaltlich der Aktien, also Beteiligungen, die Ihre Renditen aus Alkohol - Sex und sonstigen unethischen Wirtschaftsgütern wie z.B. die Waffenproduktion für den Export u.a., erwirtschaften. Grundsätzlich gilt es auch als verboten, Aktien zu erwerben, welche sich aus Zinsen (also Entgelte für Beleihung gemäß dem hiesigen Zinsprinzip) zusammensetzen.
Da die meisten Banken nicht nur aus dieser Sparte ihren Umsatz erbringen, sagt eine Minderheit der Gelehrten, daß man die Dividende nicht annehmen darf (bei Unterstellung das dies der Zinsanteil ist und das der somit ausgenommen wird) aber an der Zu- und Abnahme der Aktien sich beteiligen kann.
4. Zu Zinsverbot und Aktien
Im Koran (2:275) heißt es: "Diejenigen, die Riba (Zins) nehmen, werden dereinst nicht anders dastehen als jener, der vom Satan erfaßt und geschlagen ist. Dies wird die Strafe dafür sein, daß sie sagen: Kaufgeschäfte und Riba sind ein und dasselbe. Aber Gott hat nun einmal das Kaufgeschäft erlaubt und die Riba verboten." Demnach dürften nur zinslose Geschäfte getätigt werden.
An anderer Stelle, Sure 3:130, steht aber wiederum: "Ihr Gläubigen, nehmt nicht Riba, indem ihr in mehrfachen Beträgen wiedernehmt, was ihr ausgeliehen habt!" Demnach könnte die Auffassung vertreten werden, daß das "normale" Zinsgeschäft (weit unter 100%, wie heute üblich) nicht unter das Zinsverbot des Koran fällt. Wucherzins ist selbstverständlich ohne Zweifel verboten.
Die Zinsverbote haben den Effekt, daß überschüssiges (nicht lebensnotwendiges) Geld angelegt (investiert) wird und somit zum Wirtschaftswachstum der Bevölkerung beiträgt.
Im Unterschied dazu verwenden Banken das Geld teils dazu, es zu höherem Zins weiterzuverleihen. Dadurch kann ein Mindestzins garantiert werden, der unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Schuldigers an die Bank und damit weiter an den Sparer gezahlt werden muß.
Vermieden wird dies z.B. durch Direktbeteiligungen (z.B. Aktien) oder auch deren Fonds, wobei darauf zu achten ist, daß die geschäftlichen Aktivitäten der Aktiengesellschaften im islamischen Rahmen laufen (kein Verkauf von Alkohol uvm.)
5. Islamische Banken
Islamische Banken kennen unter anderem folgende Verträge:
- Mudaraba: Vertrag, bei dem ein Investor einem Unternehmer das erforderliche Geschäfts-Kapital voll finanziert, der Gewinn wird geteilt. Im Verlustfall verliert nur der Investor sein Geld.
- Musaraka: Partnerschaftsvertrag, Beteiligung, Teilhaberschaft
- Ta´gir: Vermietung, Verpachtung
- Baic mu´aggal: "Verzögerter Verkauf", murabaha-Finanzierung, bei der der Verkauf der finanzierten Ware auf Raten erfolgt
- Murabaha: Finanzierungsform, bei der die Bank auf Bestellung des Finanznehmers die Waren kauft und sie mit einem Aufschlag weiterverkauft.
Die ersten 3 genannten Finanzierungsformen betreffen vorrangig langfristige Geschäfte, die 2 letztgenannten kurzfristige. Allen 5 Finanzierungsformen ist gemeinsam, daß es sich vorrangig um Finanzierungsformen von Fremdkapital von Unternehmen handelt.
English to Afghani (Pashto dialect) Lexicon
English Words Afghani Translation (Pashto)
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C calamity balaa call bólem call naara call (to me) raabólem cannon, gun top care paam carriage gaaddei carriage driver gaaddeiwaan catch ksseebaasem cattle owner ghoba caution paam center mandz charcoal skor chauffeur motterwaan city ssaar class dzhamaa'at clear sskaara clerk mirzaa climb khéezhem close khalaasawem close nizhdee clothes kaali cloud uriadz coarse zizz cold sorr cold yakh color rang come raadzem come (to you) derdzem comfortable hosaa command farmaayem committee komitta company sherkat complete pura compulsion madzhburtiaa conciliated pekhlaa condition shart conference muzaakira confessions iqraar conversation muzaakira converse khaberi kawem cook pakhawem cooked pokh correct saqhi(qh) count shmeerem country melk courage zrrewertiaa cow ghwaa crazy (man) leewanay cross poriwézem crossroads tsalorlaari cry naara cure dzhorrawem custom khuy cut preekawem
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J-K July dzhulaay keep saatem kill wázhnem king paatshaa(h) knife tshaarre know péezhenem knowledge 'ílem knowledge taalim
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